Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
damit unsere geneigten Leser heute abend und am kommenden Sonntag noch erfreuliche Verkehrslektüre zu sich nehmen können, geben wir Euch hier wieder ein völlig korrektes Urteil aus München zu den restlichen Sachverständigenkosten bekannt. Von der erkennenden Amtsrichterin der 343. Zivilabteilung des AG München kamen deutliche Worte für die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung, die zeigen, dass die Amtsrichterin mittlerweile „die Nase voll“ hat von den rechtwidrigen Schadensregulierungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen. Sie hat auch noch einmal betont, dass die Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht rechtlos sind, wenn sie die vollen Sachverständigenkosten erstatten müssen. Sie haben die Möglichkeit des Vorteilsausgleichs, auf den auch schon Imhof und Wortmann in ihrem Beitrag in DS 2011, 149 ff. hingewiesen hatten. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker