Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachfolgend geben wir Euch hier ein Urteil des Amtsgerichts Hagen in Westfalen bekannt. Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls rechnete seinen Unfallschaden fiktiv auf Grund des von ihm eingeholten Schadensgutachtens ab. Wieder war es die VHV-Versicherung, die meinte, die im Gutachten aufgeführten Schadenspositionen kürzen zu müssen. Dabei hat sie allerdings wieder einmal die Rechnung ohne das Gericht gemacht. Die persönlich in Anspruch genommene Versicherungsnehmerin der VHV wurde verurteilt, die von ihrer Versicherung gekürzten Schadenspositionen selbst zu zahlen. Es war ein Bärendienst, den die eigene Versicherung ihrer Versicherten geleistet hat. Nun muss diese für das rechtswidrige Kürzen der berechtigten Schadensersatzansprüche durch ihre eigene Versicherung bluten. Eine schöne Versicherung, die so mit ihren Versicherten umgeht. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker