AG Hagen verurteilt VN der VHV zur Zahlung der von der VHV gekürzten Schadensbeträge mit Urteil vom 7.2.2014 – 15 C 225/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier ein Urteil des Amtsgerichts Hagen in Westfalen bekannt. Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls rechnete seinen Unfallschaden fiktiv auf Grund des von ihm eingeholten Schadensgutachtens ab. Wieder war es die VHV-Versicherung, die meinte, die im Gutachten aufgeführten Schadenspositionen kürzen zu müssen. Dabei hat sie allerdings wieder einmal die Rechnung ohne das Gericht gemacht. Die persönlich in Anspruch genommene Versicherungsnehmerin der VHV wurde verurteilt, die von ihrer Versicherung gekürzten Schadenspositionen selbst zu zahlen. Es war ein Bärendienst, den die eigene Versicherung ihrer Versicherten geleistet hat. Nun muss diese für das rechtswidrige Kürzen der berechtigten Schadensersatzansprüche durch ihre eigene Versicherung bluten. Eine schöne Versicherung, die so mit ihren Versicherten umgeht. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Bewertungsreserven der Kapitallebensversicherung: Der vor der Bundestagswahl abgewehrte Milliarden-Raubzug geht nun in eine neue Runde – mit tatkräftiger Unterstützung der SPD?

Schon des Öfteren hatten wir hier von den Bemühungen der CDU und dort insbesondere von unserem damaligen und auch aktuellen Bundesfinanzministers berichtet, der im Jahr 2012 mit allen Mittel versucht hatte, Versicherte um die Bewertungsreserven aus ihren Kapitallebensversicherungen (in jährlicher Milliardenhöhe) zu „prellen“, um diese den Versicherungskonzernen zuzuschieben. Dies wohlgemerkt entgegen der geltenden Gesetzeslage aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 (erstritten durch Frau Ra. Astrid Wallrabenstein).
Das in einer Nacht- und Nebelaktion (am 08.11.2012 kurz vor 22 Uhr !!) durch Schwarz-Gelb verabschiedete Gesetz (Änderung des § 56 VAG) wurde dann durch Intervention der Ländervertreter am 26.02.2013 im Vermittlungsausschuss kurz vor knapp „gekippt“. So weit so gut.

Vor der Wahl ist aber nicht immer nach der Wahl – oder Landes-SPD ist nicht Bundes-SPD? Nachdem der Bundesfinanzminister – ungeachtet des Bundesrats-Votums und entgegen eines Beschlusses seiner eigenen Partei beim Bundesparteitag vom 03.12.2012 bis 05.12.2012 (Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012) – die Sache im Sinne der Versicherungen massiv weiter betrieben hat, ist nun offensichtlich der Koalitionspartner SPD eingeknickt? Die Bundesregierung ist im Moment angeblich mit Nachdruck dabei, die Verteilung der Bewertungsreserven „neu zu regeln“, sprich die Versicherten nun in einer konzertierten Aktion endgültig um einen Teil der Altersversorgung – hier in Gestalt der Bewertungsreserven – zu bringen.

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AG Eisenhüttenstadt entscheidet zu der Umsatzsteuer bei tatsächlich durchgeführter Ersatzbeschaffung nach wirtschaftlichem Totalschaden mit Urteil 28.5.2013 – 6 C 105/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

es hat zwar etwas länger gedauert als ich wollte, um dieses interessante Mehrwertsteuer-Urteil hier im Blog einzustellen. Nachfolgend geben wir Euch hier eine Streitsache um die Mehrwertsteuer aus Eisenhüttenstadt bekannt. Der erkennende Richter hat sich nicht von der Allianz  Versicherungs AG  hinters Licht führen lassen und die angefallene Mehrwertsteuer zugesprochen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

6 C 105/12                                                                              Verkündet am 28.05.2013

Amtsgericht Eisenhüttenstadt

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Rechtsstreit

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AG Frankfurt am Main verurteilt die Zurich Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall mit Urteil vom 9.12.2013 – 32 C 2751/13 (22) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier ein weiteres Urteil aus Frankfurt am Main zum Thema restliche Sachverständigenkosten gegen die Zurich Versicherung bekannt. Wieder einmal hatte die Zurich Versicherung die irrige Auffassung vertreten, mit den von ihr erstatteten Sachverständigenkosten hätte sie die Schadensausgleichung in erforderlicher Höhe erbracht, obwohl noch 94,30 €  fehlten. Zu Recht hat das erkennende Gericht die beklagte Haftpflichtversicherung auf die bestehende Rechtslage hingewiesen, die jetzt noch durch das aktuelle Urteil des BGH VI ZR 225/13 konkretisiert wird. Nach dem aktuellen BGH-Urteil müßten die Sachverständigenkostenurteile eigentlich abebben. Man wird sehen, ob die Haftpflichtversicherer lernen. Lest aber selbst das Frankfurter Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Zur post-närrischen Zeit ein Urteil des AG Saarbrücken zum Ablachen (AG Saarbrücken Urteil vom 27.2.2014 – 120 C 572/13 (05) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

um es gleich zu sagen: Wir haben lange überlegt, ob wir das folgende Urteil des AG Saarbrücken überhaupt veröffentlichen sollten. Nach langem Hin und Her haben wir uns entschieden, das nachfolgende Pamphlet aus Saarbrücken zum Ablachen (obwohl die närrische Zeit vorüber ist) der geneigten Leserschaft doch nicht vorzuenthalten. Wir haben das Urteil bewußt um 11.11 Uhr eingestellt. Der bereits bekannte Amtsrichter H. der 120. Zivilabteilung des AG Saarbrücken hat wieder einiges Kurioses in seinen Urteilsgründen fixiert. Manch anderem kommt das Erbrechen ob derartiger Unsinnigkeiten. Jeder weiß, dass ich grundsätzlich kein Freund der Richterschelte bin. Aber es gibt Ausnahmen. Und eine davon ist dieses Urteil. Die Ausführungen zur Reparaturbestätigung sprechen Bände. Die Erforderlichkeit einer Reparaturbestätigung richtet sich danach, ob die Versicherung diese veranlasst hat? Ob der Geschädigte im Angesicht der HIS-Datei oder für den späteren Verkauf des Fahrzeugs einen Nachweis der ordnungsgemäßen Reparatur benötigt, spielt offensichtlich keine Rolle? Aber genau das ist entscheidend. 

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HUK Coburg plant eigenes Werkstattnetz mittels Preisvereinbarung und DEKRA-Vertragsbindung nach § 29 StVZO

Laut der Süddeutschen Zeitung vom 04.03.2014 plant der Coburger Versicherer gleich dem ADAC den Aufbau eines eigenen Werkstatt-Netzes.  HUK-Versicherten werden Einsparungen von 20-30 % in Aussicht gestellt, wenn Serviceleistungen wie Inspektionen in Anspruch genommen werden. Dazu heißt es:

Auch normale Reparaturen wie den Stoßdämpferaustausch werden sie vornehmen und Fahrzeuge für die Kfz-Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung vorbereiten. Durchgeführt werden die Untersuchungen von der Dekra, mit der die Huk-Coburg über einen bundesweiten Vertrag verhandelt.

Wenn das keine Aussage ist, der sich die Aufsichtsbehörden aller Bundesländer schnellst möglichst annehmen sollten. Und weiter:

Dabei ist es nicht einfach für den Versicherer, genügend freie Werkstätten mit der nötigen Qualität zu finden – viele seiner Partner bei den Unfallreparaturen sind Karosseriewerkstätten ohne allgemeinen Reparaturbereich. Der Versicherer soll bereit sein, seinen Partnern beim Ausbau mit Hebebühnen und anderer Ausrüstung zu helfen.

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AG Leipzig verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.1.2014 – 108 C 7725/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch, wie bereits angekündigt, das zweite Urteil aus Leipzig zu den restlichen  Sachverständigenkosten gegen die HUK-Coburg  mit einer prima Begründung bekannt. Ein fast gleichlautendes Urteil hatten wir ja in den vergangenen Tagen bereits eingestellt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

Amtsgericht Leipzig

Zivilabteilung I

Aktenzeichen: 108 C 7725/13

verkündet am: 10.01.2014

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In dem Rechtsstreit

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AG Frankfurt am Main verurteilt zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 5.12.2013 – 32 C 2710/13 (22) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier geben wir Euch ein Urteil aus Frankfurt am Main zu den restlichen  Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bekannt. Zunächst begründet die Amtsrichterin das Urteil zutreffend, fällt dann aber wieder in die  Angemessenheitsprüfung mit BVSK einschließlich dem Honorarvergleich zur Schadenshöhe ein. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Woher soll der Geschädigte die Werte der BVSK-Tabelle kennen? Was ist BVSK? Nach BGH hat er keine Erkundigungspflicht. Er kann sich an den ihn bekannten qualifizierten Kfz-Sachverständigen zwecks Erstellung des Schadensgutachtens wenden. Seine Rechnung kann er als erforderlichen Wiederherstellungsaufwand ansehen, wenn eine vorherige Begutachtung zweckmäßig erscheint. Das wird durch das aktuelle Urteil des BGH bestätigt.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung erkennt vor dem 12. Zivilsenat des OLG Naumburg die Kosten der Reparaturbestätigung und der allgemeinen Unkostenpauschale von 25,– € an (Anerkenntnis-Urteil des OLG Naumburg vom 15.4.2013 – 12 U 123/12 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch ein Sitzungsprotokoll des OLG Naumburg mit Anerkenntnis der Beklagtenpartei zu den Kosten der Reparaturbestätigung des Sachverständigen und zur Kostenpauschale bekannt. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung scheute eine streitige Entscheidung des OLG Naumburg, weshalb der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Reparaturbestätigung anerkannt wurde. Das Gleiche geschah mit der allgemeinen Unkostenpauschale in Höhe von 25,– €. Das Anerkenntnisurteil bildete wieder für die Beklagte den Schlusspunkt eines unwirtschaftlichen Rechtsstreits. Hätte man diese Kosten bereits vorgerichtlich erstattet, wäre zugunsten der Versichertengemeinschaft ein teurer Rechtsstreit mit Beweisaufnahme sowie Gerichts- und Anwaltskosten und Zinsen vermieden worden. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Dessau-Roßlau spricht restliches Sachverständigenhonorar im Werkvertragsrecht zugunsten des Sachverständigen zu mit Urteil vom 31.1.2014 – 4 C 651/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

am Faschingsdienstag veröffentlichen wir hier einmal eine etwas andere Entscheidung zu den Sachverständigenkosten. In diesem Fall handelt es sich um ein positives Werkvertrag-Urteil aus Dessau gegen die Auftraggeberin des Sachverständigen, die zum einen die Forderung nicht abtreten wollte und zum anderen auch nicht gewillt war, die Rechnung vollständig zu begleichen. So kann es auch gehen. Wer das Gutachten bestellt, der muss es auch im Rahmen der §§ 631, 632 BGB bezahlen. Jetzt muss der Kunde des Sachverständigen neben dem restlichen Honorar auch noch Zinsen und Anwalts- und Gerichtskosten zahlen sowie auch die Gerichtskostenzinsen. Die Begründung zu dem Feststellungsausspruch bezüglich der Gerichtskostenzinsen überzeugt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele  Grüße
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt mit hervorragender Begründung die HUK 24 – AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.1.2014 – 108 C 7724/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

auch am Rosenmontag 2014 veröffentlichen wir hervorragende Urteile, wohl wissend, dass heute nur ein kleiner Leserkreis sich mit Sachverständigenkosten-Urteilen beschäftigen wird. Nachfolgend geben wir Euch hier ein weiteres Honorarurteil aus Leipzig gegen die HUK-Coburg  mit einer prima Begründung bekannt. Ein zweites – mit fast gleichlautender Begründung – folgt demnächst. Man könnte es ohne weiteres als Musterurteil verwenden. Immerhin ist das Leipziger Urteil gegen die HUK-Coburg noch vor dem Urteil der VI. Zivilkammer des BGH – VI ZR 225/13 – verkündet worden. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

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AG HH-Barmbek verurteilt Halter des bei der HUK versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten (823 C 285/13 vom 19.02.2014)

Auch ohne die Kenntnis des instruktiven Urteils des BGH vom 11.02.2014 gelingt es dem AG Hamburg-Barmbek, in vernünftiger und nachvollziehbarer Weise zu begründen, warum die HUK-Coburg hier vollkommen neben der Spur lag. Diese wurde zur Zahlung von 89,30 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlichen RA-Kosten und den Kosten einer Halteranfrage verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung  wurde zugelassen. Erstritten und eingesandt von der Kanzlei Hamburger Meile.

Aus den Entscheidungsgründen:

Tatbestand

Der Kläger begehrt aus abgetretenem Recht restliche Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall von der Beklagten als Halterin des unfallverursachenden Fahrzeugs, wobei die Haftung der Beklagten dem Grunde nach unstreitig ist.

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