Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachfolgend geben wir Euch in „närrischer Leichtigkeit“ hier das absolute Schrotturteil aus Stollberg als herben Kontrast zu der aktuellen BGH-Entscheidung VI ZR 225/13 bekannt. Wir warnen bereits im Vorfeld davor, derartigen Unsinn nachzumachen. Wir haben lange überlegt, ob dieses Urteil veröffentlicht werden sollte. So viel Groteske schreit jedoch förmlich nach Veröffentlichung. Angemessenheit im Schadensersatzprozess prüfen und dann die Nebenkosten streichen unter Verweis auf die Winterreifenproblematik bei den Mietwagen? Das schlägt fast alles, was bisher zum Thema Sachverständigenhonorar in den Sand gesetzt wurde. Alohol macht Birne hohl? Diese Entscheidung zeigt sehr deutlich, auf welch „unterirdischem Rechtsniveau“ sich einige Amtsrichter bewegen. Als Unterhaltungssendung im Nachmittagsprogramm gesendet bei einem Privatsender würden wir sagen: „köstlich“. Zur Narrenzeit erscheint die Veröffentlichung aber sinnvoll. Was denkt Ihr?
Viele Grüße und ein schönes närrisches Wochenende in den Regionen, in denen Karneval, Fasching oder Fasnet gefeiert wird.
Willi Wacker