LG Koblenz verurteilt zur Zahlung des Wiederbeschaffungsaufwandes, zur Zahlung der Sachverständigenkosten, des Nutzungsausfalls und der Unkostenpauschale mit Urteil vom 5.11.2013 – 1 O 256/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenanfang geben wir Euch ein noch ein weiteres Urteil zum Thema Nutzungsausfall bekannt. Es handelt sich um ein Schadensersatzurteil der anderen Art. Der Geschädigte beauftragte die Beklagte mit der Durchführung von Arbeiten an dem Pkw. Infolge unachtsamer Schweißarbeiten brannte der Wagen ab.  Der Geschädigte beansprucht daraufhin Schadensersatz in Form des Wiederbeschaffungsaufwandes, der Sachverständigenkosten, des Nutzungsausfalls, der Umbaukosten  und der allgemeinen Auslagenpauschale. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt. Die Beklagte wurde mit Ausnahme der Umbaukosten (was sollte auch noch umgebaut werden?) verurteilt. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine gute Woche
Willi Wacker

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AG Ingolstadt verurteilt die KRAVAG Versicherung zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 20.12.2013 – 12 C 1155/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenende geben wir Euch hier ein Urteil zu den restlichen  Sachverständigenkosten aus Ingolstadt gegen die KRAVAG Versicherung aus abgetretenem Recht bekannt. Das Urteil ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Herr Rollinger beim GDV als Märchenonkel unterwegs ist. Von korrekter und zügiger Schadensregulierung kann keine Rede sein. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingesandt durch die Kanzlei Meike Becker aus 92224 Amberg.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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Allianz wegen intransparenten Klauseln in Riester-Rentenpolicen abgemahnt

Es geht einmal mehr um die von der Versicherungswirtschaft nicht an die Versicherten auszahlen zu wollenden Überschußbeteiligungen (§ 153 VVG – Überschussbeteiligung).

Suggerieren Vertragsklauseln den Anspruch auf Überschussbeteiligungen obwohl diese im konkreten Fall nicht gezahlt werden, liegt eine Täuschung seitens des Anbieters, hier der Allianz vor.

OLG Stuttgart kippt Riester-Bedingungen der Allianz

24.1.2014 – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klauseln der Allianz Leben zur Kostenüberschuss-Beteiligung von Kunden mit klassischen Riester-Rentenpolicen für intransparent erklärt (Urteil vom 13. Januar 2014, Az.: 2 U 57/13) und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg.

Im Sommer 2012 hatten die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (VZHH) und der Bund der Versicherten e.V. (BdV) die Allianz Lebensversicherungs-AG abgemahnt. Der Vorwurf: Der Versicherer benachteilige ärmere, ältere und kinderreiche Riester-Rentenversicherungs-Kunden bei der Beteiligung an den Kostengewinnen, da dies erst ab einem Garantiekapital von 40.000 Euro geschehe.

Quelle: VersicherungsJournal, alles lesen >>>>>>>>

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LG Hamburg entscheidet einstimmig gegen Helvetia-Versicherung durch Beschluss vom 23.1.2014 – 306 S 81/13 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Thema „fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall“ geben wir Euch heute einen Beschluss der Zivilkammer 6 des LG Hamburg bekannt. Da die Helvetia Versicherung nicht regelgerecht den Schadensersatzanspruch des Geschädigten regulierte, musste das Unfallopfer zur berechtigten Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vor dem Amtsgericht Hamburg erhielt das Unfallopfer bereits in vollem Umfang Recht. Die beklagte Helvetia-Versicherung wollte oder konnte sich nicht mit dem amtsgereichtlichen negativen Urteil zufrieden geben. Es wurde Berufung eingelegt. Die Berufungskammer des Hamburger Landgerichts hat offensichtlich den nötigen Durchblick und wies – einstimmig – die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung darauf hin, dass die eingelegte Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Bschluss wurde der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus 22022 Hamburg. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. 

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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Richtlinien der Versicherungskammer Bayern zur Abwicklung gesteuerter Kfz-Haftpflichtschäden

Die schöne neue Welt des aktiven Schadenmanagements hat viele Facetten. Hier eine, die wir den Lesern nicht vorenthalten wollen. Die „Richtlinien“ der Versicherungskammer Bayern zur  Abwicklung eines Kfz-Haftpflichtschadens. Das „Schriftstück“ nennt sich zwar „Vereinbarung“. „Gängelung“ der „Vertrauenswerkstatt“ und des Geschädigten dürfte den Nagel wohl eher auf den Kopf treffen? Positionen wie z.B. „Recht auf einen Sachverständigen“, „Recht auf Beweissicherung“, „Recht auf einen Rechtsanwalt“, „Wertminderung“ oder „Kostenpauschale“ sucht man vergeblich in dem Pamphlet. Die Ausführungen zum Totalschaden ab 50% Schadenhöhe unter Hinweis auf den „Selbsteintritt“sind besonders lesenswert. Auch die Verpflichtungen der Werkstatt zu den „kostenlosen Leistungen“ lassen erahnen, in welche Richtung der Schadensmanagement-Hase läuft. Insbesondere die maximalen Erstattungsbeträge von Mietwagenkosten ohne Kilometerbegrenzung einschl. Vollkasko u. ggf. Winterreifen lassen sicherlich das Herz des einen oder anderen Betriebswirtschaftlers höher schlagen (oder auch gar nicht mehr?). Immerhin gibt es aber 42.- Euro für einen Kostenvoranschlag mit Lichtbildern, sofern das Fahrzeug – im Falle eines Totalschadens – nicht repariert wird. Bei diesen Ertragsaussichten springt möglicherweise ein warmes Essen heraus? Ob es aber für ein paar Tage Urlaub auf „Balkonien“ reicht, richtet sich letztendlich nach den jeweiligen Stundenverrechnungssätzen.

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LVM-Versicherung kürzt den Schadensersatz des Unfallopfers um 14,76 € und erhält im Prozess mit der Verurteilung die vielfach höheren Anwalts- und Gerichtskosten und Zinsen auferlegt (Urteil des AG Hagen vom 22.1.2014 -11 C 281/13 -).

Sehr geehrte Captain-Huk-Leser ,

nachfolgend geben wir Euch hier ein Urteil aus Hagen gegen die LVM Versicherung aus abgetretenem Recht bekannt. Bei einer Kürzug der berechtigten Schadensersatzansprüche des Unfallopfers um  14,76 € hat der nachfolgende Prozess der Versicherung ein Vielfaches gekostet. Der betroffene Versicherungsnehmer der LVM sollte überlegen, ob er nicht Strafantrag wegen offensichtlicher Veruntreuung von Versichertengeldern bei der für ihn zuständigen Polizeidienststelle stellt. Diese wird die Anzeige dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Methodik, die hinter der Kürzung derartig geringer Beträge steckt,  lässt sich ja aus der Urteilsliste herleiten. Woher soll auch der Geschädigte, ex ante betrachtet, wissen, dass nach Ansicht der eintrittspflichtigen Versicherung nur ein um 14,76 € geringerer Sachverständigenkostenbetrag der erforderliche Geldbetrag im Sinne des § 249 BGB sein soll? Natürlich kann der Geschädigte als Laie das nicht. Also sind die Kürzungen rechtswidrig und gehören vor den Kadi. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Anklam verurteilt Bruderhilfe zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.1.2014 – 72 C 138/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch ein Urteil des AG Anklam zu den Sachverständigenkosten bekannt. Auch in der „Provinz“ (oder gerade dort) gibt es Richter und Richterinnen, wie im voprliegenden Fall,  die den vollen Durchblick haben und sich nicht von Versicherungsanwälten „einwickeln“ lassen. Dieses Mal war es die Bruderhilfe, die meinte, eigenmächtig die Sachverständigenkosten kürzen zu können. Aber auch ihr wurde ins Versicherungsbuch geschrieben, dass die Kürzungen rechtswidrig sind. Das beweist der Urteilsausspruch. Zutreffend verweist die erkennende Amtsrichterin auch auf den Vorteilsausgleich, wenn die Beklagte nach wie vor meint, die Sachverständigenkosten seien überhöht. Lest selbst das Urteil und gebt anschließend Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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ADAC-Präsident Peter Meyer tritt zurück

Quelle: Welt.de vom 10.02.2014

Konsequenz aus der ADAC-Affäre: Peter Meyer tritt als Präsident mit sofortiger Wirkung zurück. In einer Erklärung teilt er mit, die Gremien hätten ihm und seinem Reformplan die Gefolgschaft verwehrt.

Der Präsident des ADAC, Peter Meyer (64), legt mit sofortiger Wirkung sein Amt nieder. Das gab der Club in einer Pressemitteilung bekannt.

Meyer war seit 2001 Präsident des ADAC.

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AG Pirmasens entscheidet mit falscher Begründung gegen die HUK-Coburg mit Urteil vom 6.1.2014 – 2 C 296/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenbeginn geben wir Euch auch ein abschreckendes „Schrotturteil“ aus Pirmasens gegen die HUK-Coburg  aus abgetretenem Recht bekannt. Der Amtsrichter des AG Pirrmasens hat es nicht verstanden, dass sich durch den Abtretungsvertrag zwischen dem Geschädigten und dem von ihm beauftragten Sachverständigen an dem Charakter des Schadensersatzanspruchs nichts ändert. Trotz Abtretung bleibt es ein Schadensersatzanspruch. Durch die Abtretungsvereinbarung wandelt sich der Schadensersatzanspruch in der Hand des Sachverständigen nicht um in einen Werkvertrag. Im Übrigen hat der erkennende Richter nicht erkannt, dass nicht der Anspruch aus dem Werkvertrag abgetreten wurde, sondern der Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung bzw. straßenverkehrsrechtlicher Haftung gem. §§ 7, 17, 18 StVG. Deshalb sind die vom Gericht durchgeführten Prüfungen schlichtweg falsch. Schadensersatz bleibt auch nach Abtretung Schadensersatz. Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen kund.     

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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LG Düsseldorf urteilt mit hervorragender Begründung zur fiktiven Abrechnung und verurteilt DA-Versicherung zur Zahlung der gekürzten Schadensbeträge mit Urteil vom 21.1.2014 – 14e O 230/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenausklang geben wir Euch hier noch ein Musterurteil aus Düsseldorf zur fiktiven Abrechnung mit einigen guten Argumenten in der Begründung, die wir bisher noch nicht eigehend thematisiert hatten, bekannt. Die Zivilkammer des LG Düsseldorf  hat mit erfreulich klaren Worten zur Verweisung auf eine Alternativwerkstatt Stellung genommen. Auch hat sie die Angaben der beklagten DA-Versicherung zur Alternativwerkstatt genau unter die Lupe genommen. Insbesondere stellten sich die behaupteten Kilometerangaben als Lüge heraus. Wieder einmal wurde bewußt unwahr vorgetragen. Wieder einmal besteht der Verdacht des Prozessbetruges durch die Versicherung. Mit dem Schreiben der DA wurde jetzt sogar auf eine „alternative Reparaturmethode“  verwiesen. Wie diese aber  aussehen sollte, wurde geflissentlich nicht erklärt. Auf andere als im Gutachten aufgeführte Reparaturmethoden muss sich der Geschädigte aber regelmäßig nicht verweisen lassen. Das ist eine gute Entscheidung des LG Düsseldorf.  Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Worms verurteilt mit überzeugender Begründung zur fiktiven Schadensabrechnung die HUK-Coburg zur Zahlung der gekürzten Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge und Stundensätze mit Urteil vom 16.1.2014 – 17 C 125/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum beginnenden Wochenende geben wir hier ein prima Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung aus Worms gegen die HUK-Coburg bekannt. Im streitgegenständlichen Fall ging es um fiktive Verbringungskosten und Ersatzteilzuschläge sowie Stundenverrechnungssätze. Die beklagte HUK-Coburg meinte, wie üblich, den Geschädigten bei fiktiver Schadensabrechnung grundsätzlich auf günstigere Reparaturmöglichkeiten verweisen zu können, ohne die Voraussetzungen der Verweisung, nämlich die Zumutbarkeit für den Geschädigten, dargelegt zu haben. Folgerichtig hat das erkennende Gericht die Klage in vollem Umfang zugesprochen und die von der HUK-Coburg vorgenommenen Kürzungen als nicht rechtens festgestellt. Das Urteil war daher wieder ein Sieg auf der ganzen Linie gegen die eigenmächtig kürzenden Haftpflichtversicherer. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch die Kanzlei Krantz & Krantz aus 47799 Krefeld. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Gleichwertigkeit, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Ein Kommentar

„Pixelio“ Urheberrechtsentscheidung des LG Köln vom 30.01.2014 (14 O 427/13) zu den Lichtbildern eines „Hobbyfotografen“

Hier eine aktuelle Entscheidung aus Köln zum Thema Urheberrecht bei Verwendung eines Lichtbildes im Internet als Ergänzung zu dem BGH-Urheberrechtsurteil zu den Lichtbildern des Sachverständigengutachtens, das am 04.02.2014 hier veröffentlicht wurde. Das Urteil des LG Köln zeigt sehr deutlich den Stellenwert des Urheberrechts selbst bei Lichtbildern von „Hobbyfotografen“. Bei der Nutzung von Lichtbildwerken unterscheidet das  Gesetz nicht zwischen „privat“ und „gewerblich“ bzw. „leichter“ oder „schwerer“ Schuld. Lediglich bei der Höhe der „Bestrafung“ erfolgt eine Differenzierung. Jegliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers oder Nutzung ohne dessen Auflagen ist unzulässig. Damit müsste auch dem „dümmsten Versicherer“ inzwischen klar sein, dass eine Bereitstellung der Lichtbilder aus Sachverständigengutachten in einer Restwertbörse – ohne Zustimmung des Lichtbilderstellers – einen eindeutigen Gesetzesverstoß darstellt und somit entsprechende Sanktionen nach sich zieht. Dies wohlgemerkt nicht nur in zivilrechtlicher Hinsicht, sondern auch nach strafrechtlichen Gesichtspunkten (§ 106 u. § 108a UrhG). Insbesondere die „Wiederholungstäter“ dürften wohl kaum aus dieser Nummer herauskommen. Damit die „bösen Buben“ zentral erfasst (und verfolgt) werden können, bitten wir um Übermittlung aller bisherigen Unterlassungsverfügungen an die Captain HUK-Redaktion.

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