Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
zum Wochenanfang geben wir Euch ein noch ein weiteres Urteil zum Thema Nutzungsausfall bekannt. Es handelt sich um ein Schadensersatzurteil der anderen Art. Der Geschädigte beauftragte die Beklagte mit der Durchführung von Arbeiten an dem Pkw. Infolge unachtsamer Schweißarbeiten brannte der Wagen ab. Der Geschädigte beansprucht daraufhin Schadensersatz in Form des Wiederbeschaffungsaufwandes, der Sachverständigenkosten, des Nutzungsausfalls, der Umbaukosten und der allgemeinen Auslagenpauschale. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt. Die Beklagte wurde mit Ausnahme der Umbaukosten (was sollte auch noch umgebaut werden?) verurteilt. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und eine gute Woche
Willi Wacker