Warum nicht nur der ADAC-Vertragssachverständige vom Aussterben bedroht ist

„Kostenvoranschläge werden in der Regel aufgrund des großen Vertrauensvorschusses für den ADAC nicht hinterfragt.“

Angesichts der Diskussion zum Beitrag: Schadensabwicklung à la ADAC-Autoversicherung – kein Beitrag zum Verbraucherschutz ist für Sachverständige, die weiterhin am Markt unabhängig tätig sein wollen, empfehlenswert, das Nachfolgende zu lesen.

Fakt ist; bietet ein Versicherer einem Marktteilnehmer/Dienstleister einen einseitig erarbeiteten Vertrag an, steht der Gewinner von Anfang an fest. Einige unserer Kollegen – „unabhängige/freie“ Sachverständige – haben zum Nachteil der Kfz-Reparaturbetriebe, und somit zum Schaden der Kunden, sich bekanntlich dem Vertragsdiktat des ADAC gebeugt. Um sich einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Kollegen zu verschaffen, wurden bzw. werden Vorgaben, welche eindeutig im Widerspruch zu deren Unabhängigkeit stehen, akzeptiert und praktiziert. Eine entsprechende „Informationen über die Zusammenarbeit freiberuflichen Kfz-Sachverständigen und der ADAC Autoversicherung AG“, welche sich auf Kasko-Schadenfälle beziehen soll, liegt mir vor.

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AG Hamburg-St. Georg urteilt zu dem Restwert und zur angeblichen Pflicht, dem Versicherer Gelegenheit zur Abgabe höherer Restwertgebote zu geben, mit Urteil vom 5.12.2013 – 915 C 397/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier und heute geben wir Euch ein prima Restwerturteil aus Hamburg-St. Georg bekannt. Das Fahrzeug war anscheinend im Internet und nicht in einer Restwertbörse eingestellt. So zumindest verstehe ich die Formulierung in der Urteilsbegründung. Da fragt man sich doch wieder unwillkürlich, mit welchen Lichtbildern dieses Fahrzeug in einer öffentlichen Fahrzeugbörse angeboten wurde? Liegt hier ein Verstoß der Versicherung gegen das Urheberrechtsurteil des BGH vom 29.4.2010 – I ZR 68/08 – vor?  Ansonsten aber eine Entscheidung, die durchaus als Argument gegen das umstrittene Urteil des OLG Köln, das dem Geschädigten Pflichten auferlegt, die sich m.  E. aus dem Gesetz nicht ergeben, verwendet werden kann. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.   

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Hamburg-Harburg verurteilt regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung der Mietwagenkosten, des Nutzungsausfalls und der Umsatzsteuer mit Urteil vom 30.12.2013 – 650 C 128/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

schmunzelnd erinnere ich mich noch an die Worte des Herrn Rollinger vom GDV über die Regulierungsweise der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Es wird alles schnell reguliert. Oder so ähnlich. Ich verweise daher auf einen unserer letzten Beiträge. Nachfolgend geben wir Euch ein aktuelles Beispiel bekannt, dass die Aussagen des Herrn Rollinger nicht der Wahrheit entsprechen. Die beklagte Versicherung hat wieder einmal alles bestritten. Nur dieses Bestreiten war unsubstantiiert. Es war ein Bestreiten ins Blaue hinein. Nur um sich um erforderlichen Schadensersatz zu drücken, wird einfach alles Mögliche ins Blaue hinein bestritten. Es ist nichts von sofortiger und gänzlicher Regulierung zu sehen. Welcher Hohn spricht da aus den Worten des Herrn Rollinger, wenn er erklärt, dass alles sofort und gänzlich reguliert werde. Statt diesen Aussagen zu folgen, werden Mietwagenkosten, Nutzungswille und gefahrene Kilometer schlichtweg bestritten. Einfach nur peinlich. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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ADAC-Milliarden liegen in der Hand weniger Männer

Quelle:  Die Welt vom 27.01.2014

Mehr als eine Milliarde Euro zahlen Autofahrer jedes Jahr an den ADAC, dazu kommt ein Vermögen von fast drei Milliarden. Was der Club damit genau macht, weiß nur eine kleine Gruppe älterer Herren. Burkhard Scheunert wollte den Kampf aufnehmen. Gegen die damaligen Missstände im ADAC-Regionalverband Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, gegen die Spitze, mit der er nicht einverstanden war.

Um die Führung des Verbandes zu stürzen, ließ er sich von seinem Motorsport-Verein, dem Langenhagener Motorclub, der dem ADAC angeschlossen ist, als Delegierter aufstellen. Auf der Mitgliederversammlung im März 2013 kam es dann im Kongresszentrum in Celle zum Eklat. Scheunert wurde wegen eines vermeintlichen Formfehlers des Saals verwiesen. Die Kampfabstimmung fiel aus.

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Siehe auch:

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AG Berlin-Mitte mit überzeugender Begründung zur fiktiven Abrechnung und zur Ablehnung der Verweisung auf EUROGARANT-Betrieb mit Urteil vom 8.1.2014 -112 C 3192/13-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenanfang geben wir Euch ein aktuelles Urteil zur fiktiven Abrechnung aus Berlin-Mitte mit einwandfreier Begründung gegen die Württembergische Versicherung bekannt. Die Frage der zumutbaren Verweisung wurde zutreffend verneint. Auch der Hinweis der beklagten Kfz-Versicherung, dass die Alternativwerkstatt ein EUROGARANT-Betrieb sei, war nicht zielführend. Er berechtigt alleine noch nicht die Verweisung auf diese Werkstatt als gleichwertige Reparaturmöglichkeit. Der Schädiger ist nämlich darlegungs- und beweisverpflichtet. Dazu gehört dann schon mehr als nur eine reine Behauptung der Gleichwertigkeit. Auch die Ausführungen zu den Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen bei fiktiver Abrechnung überzeugen. Das trifft allerdings nicht zu bei der Begründung zur Abweisung des Feststellungsantrags. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch die Kanzlei Robert Schwark in 13158 Berlin.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Gelsenkirchen entscheidet gegen Gothaer Vers. AG zum Fahrzeugschaden, Restwert, Nutzungsausfall und zur Unkostenpauschale mit Urteil vom 13.11.2009 – 14 C 57/08 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum beginnenden Wochendende geben wir Euch noch ein – zugegebenermaßen etwas älteres – Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen bekannt. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, die Gothaer Allg. Vers. AG, hatte die Feststellungen des Privatgutachters des Klägers bestritten, so dass das Gericht einen Gerichtsgutachter bestellen musste. Dieser bestätigte allerdings die Angaben des Privatgutachters. Die Kürzungen, die die Versicherung vorgenommen hatte, waren zu Unrecht erfolgt. Das hat das Gericht ausdrücklich festgestellt. Lest selbst das Urteil aus Gelsenkirchen zum Fahrzeugschaden, Restwert, Nutzungsausfall und zur Unkostenpauschale. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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Schadensabwicklung à la ADAC-Autoversicherung – kein Beitrag zum Verbraucherschutz

Nachdem der ADAC gerade massiv in der Kritik steht und krampfhaft versucht, die derzeitig bekannt gewordenen Manipulationen als bedauerliche Einzelfälle oder „Nischenproblem“ zu relativieren, bietet es sich an, auch einmal über die Arbeitsgewohnheiten einer der „ADAC-Töchter“, z.B. die der ADAC-Autoversicherung, zu berichten.

Im Folgenden wird ein Fall aufgezeigt, der deutlich macht, dass auch die Versicherung des angeblichen „Verbraucherschützers“ knallhartes und rechtswidriges Schadensmanagement betreibt. Nach unseren Erfahrungen hat die Regulierungspraxis der ADAC-Versicherung mit Verbraucherschutz in der Regel nichts „am Hut“. Nach Studium des Vorganges kann man auch ohne weiteres nachvollziehen, warum bei den Mitgliederinformationen nichts oder nur noch wenig über das miserable Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft insgesamt zu erfahren ist. Mediale Manipulationen finden demnach wohl auf allen Ebenen statt, sofern es dem ADAC wirtschaftliche Vorteile bringt? Der Konzernfisch stinkt also an mehreren (allen?) Stellen gleichzeitig? Hierzu siehe auch die weiteren Beiträge zur aktuellen Entwicklung der ADAC-Misere.

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AG Hamburg-Barmbek verurteilt HUK-Coburg aus abgetretenem Recht zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 22.12.2013 – 820 C 117/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenausklang geben wir Euch hier noch ein Sachverständigenkostenurteil aus Hamburg-Barmbek bekannt. Inhaltlich entspricht diese Entscheidung dem Urteil mit dem Aktenzeichen 820 C 282/13, das wir vor kurzem veröffentlicht hatten. Wieder musste der klagende Kfz-Sachverständige aus abgetretenem Recht gegen die HUK-Coburg klagen, damit der vollständige Schadensersatz geleistet wird. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus 22041 Hamburg.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Gemünden a. Main verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht und zur Feststellung der Gerichtskostenverzinsung über § 104 ZPO hinaus mit Urteil vom 23.12.2013 – 17 C 334/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend geben wir Euch noch ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Gemünden am Main bekannt. Wieder hat der begutachtende Kfz-Sachverständige aus abgetretenem Recht die gekürzten Restsachverständigenkosten aus abgetretenem Recht einklagen müssen. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, in diesem Fall die HUK-Coburg, war wieder nicht in der Lage, die erforderlichen Sachverständigenkosten zu erstatten.  Der klagende Kfz-Sachverständige hat aber nicht die bayerische Versicherung mit Sitz in Coburg verklagt, sondern die Schädigerin persönlich, was durchaus zulässig ist. Mit dieser Maßnahme erfährt auch die Versicherte der HUK-Coburg, wie unkorrekt ihre Versicherung reguliert. Da der Kläger mit der Klageerhebung auch  Gerichtskosten vorschießen muss, hat er – folgerichtig – mit der Zahlungsklage auch den Feststellungsantrag gestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, im ausgesprochenen Kostenquotenverhältnis auch die Gerichtskosten seit Einzahlung bis zum Eingang des Kostenausgleichsantrags zu verzinsen. Dabei überzeugt die vom AG Gemünden abgegebene Begründung des Feststellungsausspruchs. Das Urteil wurde von dem klagenden Kfz-Sachverständigen eingereicht. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Debeka-Vorständen droht Millionenbuße

Quelle: Handelsblatt vom 23.01.2014

Die Affäre um die Vertriebsmethoden der Versicherung Debeka könnte für die Vorstände teuer werden. Wegen datenschutzrechtlicher Verstöße droht unter anderem Debeka-Chef Uwe Laue eine Millionenbuße.

Dem Versicherungsunternehmen Debeka und dem Debeka-Vorstand um den Vorsitzenden Uwe Laue drohen wegen möglicherweise datenschutzwidriger Vertriebspraktiken Bußgelder in Millionenhöhe. Nach gemeinsamen Recherchen des „Handelsblatts“ (Volltext zum Download) und des ARD-Politikmagazins „Panorama“ vom NDR hat der zuständige Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, bereits im Dezember ein Verfahren gegen die größte private Krankenversicherung Deutschlands eingeleitet.

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AG Gemünden am Main verurteilt Zurich Insurance plc NfD. zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 19.12.2013 -17 C 323/13-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier ein Urteil aus Gemünden am Main  zu den restlichen  Sachverständigenkosten  aus abgetretenem Recht gegen die Zurich plc. bekannt. Da die Sachverständigenkosten in der Höhe bestritten wurden, musste das Gericht nach § 287 ZPO die Höhe der Schadensposition Sachverständigenkosten schätzen. Im Rahmen der Schadenshöhenschätzung kann das Gericht sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen oder sich auf eigene Erfahrungen und Kenntnisse stützen oder Tabellen und Listen zu Hilfe nahmen. In diesem Fall hat das Gericht die berechneten Kosten an der VKS- bzw. der BVSK-Tabelle gemessen.  Insoweit ist der Richter nach der BGH-Rechtsprechung besonders freigestellt. Lest selbst das Urteil und gebt Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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LG Duisburg entscheidet mit kritisch zu betrachtender Begründung zur fiktiven Schadensabrechnung und zur Betriebsgefahr der unfallbeteiligten Fahrzeuge mit Urteil vom 10.6.2013 – 3 O 405/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch ein Fiktivabrechner-Urteil des Landgericht Duisburg vom 10.6.2013 – 3 O 405/12 – bekannt. Das Gericht hatte zu entscheiden über die Haftung, die jeweiligen Betriebsgefahren sowie über fiktive Verbringungs- und Ersatzteilpreisaufschläge und die Anwaltskosten. Zumindest hinsichtlich der Begründung der Abweisung der Schadensersatzansprüche auf (fiktive) Erstattung der Verbringungskosten und EPE-Zuschläge ist dem Gericht die Literatur des Wellner Seite 110 anempfohlen. Sicherlich können Verbringungskosten und Ersatzteilzuschläge auch erstattungsfähig sein, auch wenn sie bisher noch nicht entstanden sind. Auch die Reparaturkosten wurden vom Gericht zugesprochen, obwohl die Reparatur nicht erfolgt ist. Hier hat das Gericht die fiktive Schadensabrechnung völlig widersinnig behandelt.   Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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