Verwaltungsgericht Koblenz: IHK-Zwangsbeiträge sind rechtswidrig

Die IHK Koblenz verfügt laut Bundesverband für freie Kammern (BFFK) über 22 Millionen Euro. Das Verwaltungsgericht Koblenz sah daher die IHK-Zwangsbeiträge als „unzulässige Vermögensbildung“ an.

Gerichtsurteil: IHK-Zwangsbeiträge sind rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt die IHK Beiträge für Unrecht. Die IHK habe „unzulässige Vermögensbildung“ in Millionenhöhe betrieben. In Hamburg wollen Unternehmer die IHK von Innen heraus reformieren. Ihr Ziel ist die Abschaffung des Zwangsbeitrags und mehr Transparenz.

Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte, dass die IHK Mitgliedsbeiträge rechtswidrig seien. Dies berichtet die Rhein-Zeitung. Grund für das Urteil sind die Millionenrücklagen der IHK, bei denen es sich um eine Form der „unzulässigen Vermögensbildung“ handele. Die Rücklagen speisen sich zum großen Teil aus den Mitgliedsbeiträgen. Die Firma ITC.Logistic.Group hatte dagegen geklagt und nun Recht bekommen. Der von der IHK geforderte Beitrag sei „sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach rechtswidrig“.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten, alles lesen >>>>>>>

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AG Leipzig verurteilt HUK 24- AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 3.12.2013 – 111 C 7779/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenanfang geben wir Euch heute wieder ein Urteil aus Leipzig zu den  Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-Coburg – hier in diesem Fall: die HUK 24 -AG – bekannt. Im Ergebnis ist das Urteil zwar wieder richtig, aber die Begründung ist meines Erachtens zu umständlich und angemessenheitsorientiert. Es kann nur immer wieder wiederholt werden, dass es im Schadensersatzprozess auf werkvertragliche Gesichtspunkte nicht ankommt. Entscheidend ist die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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VI. Zivilsenat des BGH entscheidet zur Verletzung rechtlichen Gehörs im Rahmen eines Schadensersatzprozesses mit Beschluss vom 19.11.2013 – VI ZR 202/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenende geben wir Euch hier einen Beschluss des VI. Zivilsenates des BGH zur Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem Personenschaden bekannt. Ganz ohne Beweisaufnahme einen Schadensersatzanspruch des Geschädigten ablehnen, wie dies die Vorgerichte getan haben, obwohl das Unfallopfer Beweis angetreten  und schlüssig dargelegt hat, da hat der BGH m.E. zu Recht eingegriffen. Lest aber selbst den Beschluss vom 19.11.2013. Gebt bitte Eure Ansichten dazu bekannt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Mühldorf am Inn entscheidet zu den Abschleppkosten, den Standkosten und restlichen Mietwagenkosten mit Urteil vom 25.7.2013 – 1 C 180/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser

zum beginnenden Wochenende geben wir Euch hier ein Urteil aus Mühldorf zu den Abschleppkosten, Standkosten/Verwahrungskosten und zu den Mietwagenkosten gegen den Bayerischen Versicherungsverband (Niederlassung Regensburg) bekannt. Bei den Mietwagenkosten einfach Schwacke 2003 + 7% Inflationszuschlag anzulegen ist  einfach lächerlich, wenn man die Preisentwicklung der letzen 10 Jahre (insbesondere bei PKW-Neufahrzeugen) betrachtet. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch die Kanzlei Wichtermann aus 84405 Dorfen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes sturmfreies Wochenende
Willi Wacker

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Urteilslisten-Update – 01/2014

Zuerst einmal die besten Wünsche von der Redaktion für das neue (spannende) Jahr an unsere „Aktiven“ sowie an alle Leser.

Auch in diesem Jahr werden wir wieder überarbeitete Urteilslisten zum Download bereitstellen. Die Listen im pdf-Format werden im vierteljährlichen Zyklus akualisiert. Die Online-Listen werden täglich gepflegt.

Online:                                        PDF:

130%-Regelung                            Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                       Download >>>>

Fiktive Abrechnung                       Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage      Download >>>>

Reparaturbestätigung                   Download >>>>

Stundenverrechnungssätze          Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg             Download >>>>

Verbringungskosten                     Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen zu Gunsten der Geschädigten.
Wir bitten, die „alten Listen“ zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Änderungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten                        Urteilsliste gesamt >>>>

.                                                 Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

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AG Halle an der Saale verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung der rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.12.2013 -106 C 464/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und schon wieder erging ein Restsachverständigenkosten-Urteil gegen die HUK-Coburg. Dieses Mal musste der Amtsrichter der 106. Zivilabteilung des AG Halle an der Saale sich im Schadensersatzprozess mit der rechtswidrigen Kürzung des abgetretenen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten mit der von der HUK-Coburg behaupteten Unangemessenheit der einzelnen Positionen der Sachverständuigenkostenrechnung beschäftigen. Dabei steht im einzig entscheidenden Paragrafen 249 BGB nichts von „Angemessenheit“. Begründet wird die Kürzung dann mit einer Gesprächsnotiz des BVSK aus 2007. Offenbar haben die Verantwortlichen in Coburg bis heute noch nicht gemerkt, dass es auf interne Berechnungstabellen bei der Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB nicht ankommt. Entscheidend ist die Ex-ante-Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung. In diesem Zeitpunkt war dem Geschädigten eine intere Gesprächsnotiz des BVSK aus 2007 nicht bekannt und konnte als Laien ihm auch nicht bekannt sein.  So langsam wird es immer blöder. Dies gilt auch für die Ausführungen der HUK-Coburg zur Aktivlegitimation und zur Bestimmtheit der Abtretung. Beachtenswert ist aber die Bearbeitungszeit. Der Kläger hat es richtig gemacht und die HUK-Coburg als  geeignete „Sparkasse“ benutzt. Eine bessere Verzinsung als bei der HUK-Coburg mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszunssatz gibt es sonst nirgends. Die Sachverständigenkosten sollten daher mit toller Verzinsung der „Anlage“ auch noch kurz vor der Verjährung geltend gemacht werden. Lest aber selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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GDV zum Ablachen? – Dr. Norbert Rollinger: „An den Vorwürfen zur Zahlungsverzögerung ist nichts dran“

Quelle: Autohaus Online vom 07.01.2014

In Medienberichten wird seit langem regelmäßig – und seit gut einem Jahr auch über die Politik und Medien sehr massiv – der Generalvorwurf erhoben, dass Versicherer Leistungen verzögern würden. Was ist aus Sicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dran an der angeblichen Verzögerungstaktik?

Herr Rollinger, was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Deutschen Versicherer würden Zahlungen an ihre Kunden verzögern oder verweigern?

Norbert Rollinger: Da ist nichts dran. Schadenregulierung ist unsere Kernleistung, da wollen wir glänzen, da wollen wir im Wettbewerb unser Bestes geben.

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Beamten-Skandal – Schwere Rechtsbrüche am Arbeitsplatz wegen Verletzung des Datenschutzes und Bestechlichkeit

 ZEIT-ONLINE gewährte bereits am 28.12.2013 dem interessierten Leser Einblicke in das von Versicherern betriebene Verkaufs-Model „Vertrauen“ zwecks Befriedigung der Gier. Gier nach Kunden, Gier nach Geld, Gier nach Größe, Gier nach Macht. Die Autoren bringen es auf den Punkt: Beamte, nebenher tätig als Vertrauensleute von und Tippgeber für (Beamten)Versicherer agieren in einem rechtsfreien Raum.

Ein kleiner Nebenjob?

Neue Ermittlungen zeigen: Beamte in der ganzen Republik arbeiten Versicherungen zu. Viele brechen dabei das Recht. von Johann Laux und Arne Storn

Edgar Wagner ist ein gelassener älterer Mann, er thront geradezu auf seinem Stuhl, lehnt sich zurück und verschränkt die Arme. Seine Sätze sind wie langsame, klare Flüsse, er strahlt die Ruhe eines Mannes aus, der 2015 in Pension geht, die Ruhe der Erfahrung. Aber Wagner ist auch der Mann, der vielen Tausend Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst vorher noch das Fürchten lehrt.

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Amtsrichterin des AG Neunkirchen verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers-AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 7.11.2013 – 13 C 420/13 (06) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch ein weiteres Urteil gegen die HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG bekannt. Wieder ging es im Rechtsstreit um gekürzte Sachverständigenkosten, bei denen die HUK-Coburg meinte, diese eigenmächtig kürzen zu können. Wieder einmal hat sie im Ergebnis die Rechnung ohne das Gericht gemacht. Da klingt es wie Hohn, wenn der GDV mitteilt, dass die Versicherer den Schadensersatzanspruch des Geschädigten korrekt und schnell regulieren. In den Urteilsgründen ist allerdings zu beanstanden, dass die erkennende Amtsrichterin des AG Neunkirchen sich zu sehr auf das umstrittene Nebenkostenurteil des LG Saarbrücken berufen hat. Nach BGH sind weder der Schädiger noch das Gericht zu einer Preiskontrolle berechtigt, wenn der Geschädigte den Rahmen des Erforderlichen wahrt. Hierbei ist eindeutig auf die Ex-ante-Position des Geschädigten bei Beauftragung des Sachverständigen abzustellen. Von irgendwelchen umstrittenen Urteile des LG Saarbrücken hat regelmäßig der laienhafte Geschädigte keinerlei Kenntnis. Insoweit sind die Ausführungen der Amtsrichterin des AG Neunkirchen falsch und verstoßen gegen die BGH-Rechtsprechung. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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Reifenplatzer infolge eines größeren, eingefahrenen Fremdkörpers ist kein Betriebsschaden – LG Karlsruhe, AZ: 9 O 95/12, vom 20.08.2013

Ist ein Fremdkörper im Reifen für den Reifenplatzer ursächlich, handelt es sich nach Meinung des Karlsruher Landgerichts bei dem nachfolgenden Unfall um einen Kasko-Schaden i.S.v. Ziff. A.2.3.2 AKB, der abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung vom Kasko-Versicherer vollumfänglich zu regulieren ist. Es liegt somit kein Schaden aufgrund eines Betriebsvorganges vor.

Geschäftsnummer                                                                                    Verkündet am
9 O 95/12                                                                                                20. August 2013

Landgericht Karlsruhe
9. Zivilkammer
Im Namen des Volkes
Urteil

Im Rechtsstreit

wegen Forderung

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 13. August 2013 durch

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Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert rät dringend von dem neuen Kfz-Versicherungsangebot der Sparkasse ab

Mal wieder eine Versicherer-Posse, zu der einem aufgeklärten Autofahrer nichts mehr einfällt. Seitens der Düsseldorfer Sparkassen Direkt-Versicherung nahm man im Öffentlich-Rechtlichen mit Unverständnis zur Kenntnis, dass im Ergebnis einer Straßenbefragung keiner ihre (Spionage)Blackbox haben will.

Wenn man dann noch liest, dass der Spion im Fahrzeug zudem aus eigener Tasche mit jährlich 71,40 Euro finanziert werden soll, ist man vollends sprachlos.

Quelle:  Virtuelles Datenschutzbüro vom 03.01.2014

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AG Bruchsal verurteilt Versicherungsnehmer der HUK-Coburg zur Zahlung der von der HUK-Coburg rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 2.12.2013 – 6 C 26/13 -.

Hallo sehr geehrte Captain-Huk-Leser,

im neuen Jahr geht es munter mit Urteilen gegen die HUK-Coburg weiter. Nachstehend geben wir Euch hier wieder ein schönes Sachverständigenkostenurteil aus abgetretenem Recht gegen die HUK-Coburg  ohne Listen oder sonstigem Angemessenheitsunfug bekannt.  Nachdem die HUK-Coburg die erforderlichen Sachverständigenkosten wieder einmal eigenmächtig gekürzt hatte, hat der aus abgetretenem Recht klagende Sachverständige den Schädiger, also den Versicherungsnehmer der HUK-Coburg persönlich in Anspruch genommen. § 823 BGB gibt ihm dafür die erforderliche Anspruchsgrundlage.  Die von der HUK-Coburg auch hier wieder vorgebrachten Einwendungen der Überhöhung der Sachverständigenkosten greifen nicht durch, da werkvertragliche Gesichtspunkte grundsätzlich im Schadensersatzprozess keine Rolle spielen. Zutreffend hat der erkennende Amtsrichter die vom BGH bereits getroffenenen Erwägungen aufgegriffen und die Einwände der HUK-Coburg zurückgewiesen.  Bei einem zu beurteilenden Gesamtschaden von knapp 10.000,– € ist ein Sachverständigenhonorar von 665,– € keineswegs überhöht, im Gegenteil. Wie die HUK-Coburg da annehmen kann, dass die behauptete Überhöhung für einen Laien evident ins Auge fallen müsste, worauf es letztlich nur ankommt, bleibt offenbar ihr eigenes Geheimnis. Lest aber selbst das Urteil und gebt Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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