Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
im neuen Jahr beginnen wir mit einem Urteil aus Otterndorf. Wieder einmal war es die HUK-Coburg, die meinte, die Sachverständigenkosten eigenmächtig kürzen zu können, um ihre gesetzliche Schadensersatzleistung zu minimieren. Da hat die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung aber wieder die Rechnung ohne das niedersächsische Gericht gemacht. Einwendungen gegen die Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten können nur dann erhoben werden, wenn dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder die Überhöhung so evident ist, dass sie sofort – auch einem Laien – ins Auge springt. Das war im streitgegenständlichen Fall aber nicht gegeben. Das hätte auch die HUK-Coburg erkennen können. Aber sie wollte es nicht erkennen und kürzte eigenmächtig und rechtswidrig, wie das Urteil beweist. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und die besten Wünsche für das neue Jahr.
Willi Wacker