Steuerfahnder in 40 Commerzbank-Niederlassungen – Millionenschaden durch Steuerhinterziehungen bei Lebensversicherungen eines italienischen Versicherungskonzerns

Ist der Deutsche Rechtsstaat am Ende? Ein Skandal reiht sich – gefühlt – im Minutentakt  an den Anderen. Mehrere Millionen Euro Steuergelder fließen unter dem Dach der vom Staat geretteten Commerzbank am Finanzamt vorbei. Die Commerzbank selber soll in diesen neuerlichen Skandal nicht involviert sein?

 Steuerfahnder: Razzia bei der Commerzbank

Die Steuerfahndung hat die Commerzbank durchsucht. Es geht um mehrere hundert Millionen Euro, die Kunden hinterzogen haben sollen.

Razzia bei der Commerzbank : Wegen mutmaßlicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung einzelner Personen seien am Montag Geschäftsräume des Instituts durchsucht worden, erklärte die Commerzbank am Dienstag. “Die Ermittlungen richten sich nicht gegen die Bank, sondern gegen einzelne Mitarbeiter eines anderen Finanzdienstleisters”, erklärte Deutschlands zweitgrößtes Geldhaus. “Die Commerzbank kooperiert selbstverständlich vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden.”

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Siehe auch:

FAZ vom 03.12.2013

Handelsblatt vom 03.12.2013

n-tv vom 03.12.2013

SPIEGELONLINE vom 04.12.2013

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Beamte als Versicherungsvertreter – Debeka-Affäre erfasst Huk Coburg

Quelle: Handelsblatt vom 02.12.2013

Dürfen Finanzbeamte nebenbei Kfz-Versicherungen verkaufen? Polizeiausbilder an ihren Schülern verdienen? Solche und andere Fragen prüft gerade der Bayerische Landesdatenschutz – auch bei der Huk Coburg.

Coburg. In der Affäre um fragwürdige Nebenbeschäftigungen deutscher Beamter für die Versicherungswirtschaft ist erstmals von offizieller Seite ein zweites Unternehmen genannt worden. Wie der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, bestätigte, beschäftigt sich seine Behörde mit der Vertriebsstruktur der Huk Coburg. „Uns interessiert vor allem, ob Personendaten von Beamten ohne Genehmigung weitergegeben werden“, sagte Kranig dem Handelsblatt (Dienstagausgabe). „Wir haben Huk Coburg dazu einen großen Fragenkatalog übersandt.“

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Siehe auch:

T-Online vom 02.12.2003

N-24 vom 03.12.2013

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Neue Urteilsliste bei Captain HUK zum Thema Sachverständigenhonorar

Pünktlich zur Vorweihnachtszeit gibt es ein kleines Präsent von der Captain-HUK-Crew.

Immer wieder gab und gibt es Anfragen nach Urteilen zum Sachverständigenhonorar, die nicht gegen die HUK-Coburg Versicherung ergangen sind. Die gibt es natürlich, wenn auch nur in einer vergleichsweise sehr geringen Stückzahl. Insbesondere die Zurich Insurance plc und die DA Allgemeine/DA direkt Versicherung scheinen auf diesen „Karren“ – der bei der HUK schon weit über 10 Jahre „im Dreck steckt“ – aufgesprungen zu sein. Die HUK ist in der Vergangenheit zwar tausendfach „baden gegangen“. Dies hindert aber einige (wenige) Versicherer offensichtlich nicht daran, doch noch hier und da den sinnlosen Versuch zu starten, ein paar Euro einzusparen. Die Allianz Versicherung z.B. hatte in den 90er Jahren selbst schon „Schiffbruch“ erlitten und greift zur Zeit trotzdem verstärkt wieder die Nebenkosten an. Auch die DEVK und die LVM Versicherung haben offensichtlich einige Versuche gestartet. Ein hoffnungloses Unterfangen, sofern es sich um eine Auseinandersetzung im Rahmen des Schadensersatzes handelt. Auch wenn gelegentlich vielleicht eine (rechtswidrige) gerichtliche Entscheidung dabei herausspringen sollte => siehe z.B. LG Saarbrücken. Richter(innen) mit etwas Hirn fallen in der Regel jedoch nicht auf die verquere Argumentation der Versicherer herein – schon gar nicht im Schadensersatzprozess (Stichwort: Verweis auf Vorteilsausgleich).

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OLG Karlsruhe entscheidet zur Betriebsgefahr und zur Mithaftung von Minderjährigen mit Urteil vom 20.6.2012 – 13 U 42/12 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenanfang einmal etwas Anderes. Nachstehend geben wir Euch hier ein Urteil des OLG Karlsruhe – Zivilsenat in Freiburg –  zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges und zum Mithaftungsanteil eines Minderjährigen bekannt. Geklagt hatte die Unfallversicherung, auf die kraft Gesetzes der Anspruch auf Schadensersatz gemäß der Bestimmungen des 10. Sozialgegesetzbuches übergegangen war. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Adventswoche
Willi Wacker

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Debeka-Debakel: Innenministerium warnt Beamte vor Versicherern

Quelle: Handelsblatt vom 26.11.2013

Tausende Beamte verkauften während ihrer Dienstzeit Versicherungen und Bausparverträge an ihre Kollegen. Solche Fälle schreckt nun die Bundespolitik auf. Das Innenministerium schickt ein Warnschreiben raus. Die Berichterstattung über tausende von Beamten, die während ihrer Dienstzeit Versicherungen und Bausparverträge an ihre Kollegen vermitteln, hat die Bundespolitik aufgeschreckt. „Das Ministerium hat die aktuellen Medienberichte zum Anlass genommen, ein Informationsschreiben mit Erläuterungen zu den beamtenrechtlichen Regelungen des Nebentätigkeitsrechts an die Obersten Bundesbehörden zu versenden“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Philipp Spauschus, dem Handelsblatt.

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AG Reinbek verurteilt Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten (11 C 797/13 vom 20.11.2013)

Mit Urteil vom 20.11.2013 (11 C 797/13) hat das AG Reinbek die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhevon 113,04€ zzgl. Zinsen, vorgerichtlichen RA-Kosten sowie den Kosten einer Halteranfrage verurteilt. Eindeutiger gehts nicht! Erstritten wurde dieses Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

Aus den Urteilsgründen:

Die Klage ist begründet.

Dem Kläger steht ein Anspruch gegen die Beklagte auf Bezahlung von 113,04 Euro gemäß den §§ 7, 17 StVG, 249, 398 BGB zu.

Die Beklagte ist verpflichtet, wegen des Verkehrsunfalls vom xx.xx.2013 an den Kläger weitere 113,04 Euro Schadensersatz zu zahlen.

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AG Weißenburg zur Dispositionsfreiheit bei fiktiver Schadensabrechnung und zur Wertminderung mit lesenswertem Urteil vom 31.10.2013 – 2 C 441/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachdem wir mit dem Urteil des LG Mainz ein historisches Urteil eingestellt hatten, geben wir nun hier ein aktuelles Urteil aus Weißenburg zur fiktiven Abrechnung (Dispositionsfreiheit), zur Wertminderung und zur Kostenpauschale gegen die Allianz Versicherung bekannt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch Rechtsanwalt Michael Schmidl aus der Kanzlei meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft in Gunzenhausen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende mit dem 1. Advent.
Willi Wacker

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Allianz „Fairplay“ offensichtlich am Ende? Komplette Kehrtwende: Allianz steigt mit einem Werkstattbindungstarif in die Schadensteuerung ein und folgt damit dem Beispiel der HUK-Coburg.

Noch schlechtere Zeiten für Versicherte und Geschädigte? Nun ist auch der sog. „Branchenprimus“ offiziell auf den Zug der Schadensteuerung der „Versicherungsdiscounter“ aufgesprungen. Ab 2014 wird die Allianz Versicherung Kfz-Versicherungtarife mit Werkstattbindung anbieten und ein entsprechendes Werkstattnetz á la HUK-Coburg aufbauen. Natürlich mit dem üblichen Kostendruck auf die angeschlossenen Werkstätten und den daraus folgenden Qualitätsmängeln. Aus Organisations- und Kostengründen wird man auf Dauer wohl keine zwei Linien fahren wollen/können? Deshalb dürften die Tage des sog. „Fairplay“ gezählt sein? Andererseits ändert sich ja nicht wirklich viel. Ob man die Schadensteuerung, wie bisher, „Fairplay“ benennt oder nun „Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung“, bleibt im Ergebnis gleich. Die Versicherung spart bei beiden Systemen jede Menge Geld und der Versicherte und/oder der Geschädigte ist am Ende oft der Gelackmeierte. Positiver Aspekt dabei ist, dass nun Ross und Reiter benannt und dem Versicherten (und auch den Geschädigten) nicht mehr irgend ein fairer Umgang mit deren Interessen vorgegaukelt wird.

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Historische Betrachtung: LG Mainz mit Urteil vom Nikolaustag, 6.12.2000 – 3 S 205/00 – zu fiktiver Schadensabrechnung, Sachverständigenkosten, Lackangleichung, Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen und zur Wertminderung.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier etwas Lektüre über historische Urteile. Das geschieht nicht, weil uns die aktuellen Urteile ausgehen. Das Gegenteil ist der Fall. Jeden Tag flattern neue Entscheidungen per Post, Fax oder Mail bei der Redaktion ein. Die Versicherungen sorgen mit ihren rechtswidrigen Kürungen schon dafür, dass uns die Arbeit nicht ausgeht. Gleichwohl ist es manchmal schön, in der Historie zu kramen. Das nachfolgende Berufungsurteil des LG Mainz vom 6.12.2000 zur fiktiven Abrechnung, Lackangleichung, Verbringungskosten und UPE sowie zur Wertminderung und auch  zu den Sachverständigenkosten ist weiterhin topaktuell.  Sämtliche Thesen der Begründung können weiterhin verwandt werden.  Da könnte sich manch „moderner Richter“ eine Scheibe davon abschneiden. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Ich verspreche Euch, dass das nächste Urteil wieder ein aktuelles ist.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende mit dem ersten Lichtlein
Willi Wacker

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Plusminus: Zermürbungstaktik Versicherung – Wenn die Versicherung auf Zeit spielt

Hier wieder ein Beitrag der ARD zum typischen Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft, der gestern abend bei Plusminus ausgestrahlt wurde.

Wenn Versicherungen Leistungen verweigern, steht Unfallopfern ein jahrelanger Kampf vor Gericht bevor, um zu ihrem Recht zu kommen.“

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EuGH urteilt zur Zustellungsbevollmächtigung des Schadensregulierungsbeauftragten im Wohnsitzland des im Ausland geschädigten Unfallopfers mit Urteil vom 10.10.2013 – C 306-12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

heute veröffentlichen wir ein Urteil der Zweiten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 10.10.2013 bezüglich der Zustellvollmacht des Schadensregulierers. Am 24.6.2011 wurde ein der deutschen Spedition W. gehörender Lkw in Frankreich,  in der Nähe von Paris, durch einen Verkehrsunfall beschädigt. Die geschädigte deutsche Spedition beantragte bei dem erstinstanzlich angerufenen deutschen Gericht Schadensersatz in Höhe von 2.382,89 €. Die Klage wurde nicht der französischen Haftpflichtversicherung Avanssur, sondern dem deutschen Schadensregulierer, der AXA.-Vers. AG zugestellt. Das AG wies die Klage als unzulässig ab. Dagegen legte die klagende Spedition Berufung ein. Das in zweiter Instanz zuständige Landgericht Saarbrücken hat wegen der Auslegung der Richtlinie 2009/ 103 EG das Verfahren ausgesetzt und dem Europ. Gerichtshof die Frage der passiven Zustellungsvollmacht der Regulierungsgesellschaft zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Europ. Gerichtshof hat entschieden, dass auch die passive Zustellungsvollmacht zu den Befugnissen des Schadensregulierungsbeauftragten gehört. In den Zeiten des immer enger rückenden Europas eine wichtige Entscheidung.  Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Otterndorf spricht sich ausdrücklich gegen das Nebenkostendeckelungsurteil des LG Saarbrücken aus und verurteilt die LVM-Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 13.5.2013 – 2 C 107/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir bleiben an der Elbe. Wir geben Euch nachfolgend hier ein Urteil zu den restlichen  Sachverständigenkosten aus Otterndorf bekannt. Leider hatte der Kläger  – aus welchen Gründen auch immer – 5,– € zuviel eingeklagt, so dass er bei einer Klage auf Zahlung restlichen Schadensersatzes bei Verurteilung in Höhe von 22,73 € 20 Prozent der Kosten tragen musste. Schade! Abgesehen von diesem Missgeschick des Klägers ist es ein schönes Urteil bezüglich der rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten. Der Richter der 2. Zivilabteilung des AG Otterndorf hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das auch in diesem Prozess von der beklagten LVM-Versicherung vorgelegte Urteil des LG Saarbrücken bezüglich der Deckelung der Sachverständigennebenkosten auf maximal 100,– € nicht weitere Beachtung verdient. Es kommt nämlich, wie schon oft genug hier erwähnt, auf die Ex-ante-Betrachtung des Unfallopfers im Zeitpunkt der Beauftragung bzw. im Zeitpunkt des Rechnungserhaltes an. Konnte er bei Auftragsertzeilung erkennen, dass der Sachverständige die Nebenkosten mit über 100,- € berechnet? Vielleicht findet der BGH noch Gelegenheit, erneut über die Sachverständigenkosten – und auch über die Nebenkosten – zu entscheiden. Die Ausführungen zu den Sachverständigenkosten als erforderlicher Wiederherstellungsaufwand überzeugen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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