AG Saarbrücken verurteilt trotz Rechtsprechung des LG Saarbrücken die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 1.10.2013 – 120 C 350/13 (05) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

welchen Flurschaden das sogenannte „Nebenkostendeckelungsurteil“ der 13. Zivilkammer des LG Saarbrücken bereits angerichtet hat, kann man in dem nachfolgend aufgeführten Urteil des AG Saarbrücken beobachten. Während der erkennende Amtsrichter in den Entscheidungsgründen zunächst jede Menge Zutreffendes ausführt, kehrt er dann doch in eine Angemessenheitsprüfung ein. Dort folgt dann im blinden Gehorsam der Berufungskammer des LG Saarbrücken dann die Entscheidung für das Grundhonorar plus 100,– € gedeckelter Nebenkosten. Das Gericht tut so, als ob es die anderslautenden Urteile der umliegenden Landgerichte nicht gäbe. Dabei wird überwiegend das Deckelungsurteil von anderen Landgerichten abgelehnt. Auffallend ist, dass die HUK-Coburg in diesem Fall noch nicht einmal diese Kosten zahlen wollte. Selbst bei Berücksichtigung der gedeckelten Nebenkosten betrug der Gesamtbetrag der Sachverständigenkosten 503,37 €. Die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kürzte diesen Betrag auch noch rechtswidrig weiter herunter auf 425,80 €. Allerdings hat sie diesen Prozess verloren, weil das Gericht der Geschädigten die restlichen gekürzten Sachverständigenkosten als Schadensersatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zugesprochen hat.  Auch hier fragt sich wieder, ob der Prozess wirtschaftlich sinnvoll war, wenn zu dem Schadensersatz, dessen Restbetrag noch verzinst wird, noch die Gerichts- und Anwaltsgebühren hinzukommen, also ein Zuschußgeschäft. Und das alles soll nach Ansicht der Verantwortlichen bei der HUK-Coburg zum Wohle der Versichertengemeinschaft sein? Ein Zuschußgeschäft kann nie zum Wohle der Versichertengemeinschaft sein.  Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Pirmasens verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 24.5.2011 -2 C 131/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier geben wir Euch wieder ein Sachverständigenkostenurteil gegen die HUK-Coburg bekannt. Wie so oft musste der Sachverständige aus abgetretenem Recht gegen den Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgehen, wollte er kein Geld verschenken. Immerhin hatte er ja auch Anspruch auf den Honorarbetrag, den der Geschädigte als erforderlichen Herstellungsaufwand gegen den Schädiger geltend machen kann. Die HUK-Coburg war in diesem Fall wieder durch den bekannten Anwalt aus Köln vertreten. Der konnte aber auch kein besseres Ergebnis für seine Mandantschaft vor dem Amtsgericht Pirmasens erzielen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare bekannt.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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EuGH urteilt zur Erstattung von Hinterbliebenenentschädigungen mit Urteil vom 24.10.2013 – C-22/12 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

es kommt nicht oft vor, dass hier auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bekannt gegeben werden. Im nachfolgenden Fall beanspruchten Hinterbliebene von Verkehrsunfallopfern Ersatz des immateriellen Schadens. In diesem Fall bat das Vorlagegericht aus der Slowakei den EuGH um Klärung der Frage, ob die obligatorische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung immaterielle Schäden von Personen abdecken muss, die den Todesopfern eines Verkehrsunfalles nahe standen. Der EuGH hat entschieden, dass die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung immaterielle Schäden naher Verwandter von Unfallopfern decken muss. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Görlitz entscheidet zu Mietwagenkosten nach Schwacke und Standgebühren mit Urteil vom 7.10.2013 – 4 C 18/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier geben wir Euch heute ein Urteil des AG Görlitz zum Thema Mietwagen und Standgebühren bekannt. Auch die Aktivlegitimation wurde – wieder einmal – erfolglos bestritten. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte auch keinen Anspruch darauf, dass das Unfallopfer einen Kredit aufnimmt, um die Reparaturkosten auszugleichen, wenn die Beklagte zu einhundert Prozent haftet. Weil aber das Unfallopfer mitteilen ließ, dass es die zum Ausgleich der Rechnung notwendigen Gelder nicht besitzt, reagierte die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung sofort zurückhaltend, als ob sie das Unfallopfer aushungern lassen wollte. Dieses Unterfangen klappte aber nicht. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichter der 111. Zivilabteilung des AG Berlin-Mitte weist auf die strafbare Prozessführung der Versicherer hin mit Beschluss vom 25.1.2012 – 111 C 3172/10 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

passend zur derzeitigen Diskussion im Rahmen des Regulierungsverhaltens der Versicherungen, die sich in den Kommentaren zum Urteil des AG Frankfurt wiederspiegelt, geben wir Euch noch einmal den interessanten  Beschluss zu dem Urteil des AG Mitte in Berlin vom 28.08.2012 – 111 C 3172/10 – , das wir bereits am 02.11.2012 hier im Captain-Huk-Blog veröffentlicht hatten,  bekannt. Die hier im Blog vertretenen Auffassungen, die sich auch in den Kommentaren widerspiegeln, werden auch von dem erkennenden Amtsrichter in Berlin-Mitte geteilt. Dann muss doch etwas daran sein? Die in Rolands Blog von Herrn Roland Richter vertretene Auffassung zu den Betrugsvorwürfen, dass das doch keine Absicht sei, sind nach meiner Ansicht widerlegt. Hier nachfolgend der lesenswerte Beschluss des Amtsrichters der 111. Zivilabteilung des AG Mitte in Berlin. Es fragt sich, welche Massnahmen der GDV zu diesem massiven Vorwurf unternommen hat? Hat er auf seine Mitgliedsunternehmen eingewirkt? – vermutlich wohl nicht.

Gebt bitte vielzählig Eure Kommentare ab. Die Redaktion freut sich über jeden sachlichen Kommentar. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt bei einem fiktiv Abrechnenden zur Zahlung der merkantilen Wertminderung, der Sachverständigenkosten, der fiktiven Verbringungskosten und der fiktiven UPE-Aufschläge mit Urteil vom 28.5.2013 – 30 C 843/12 (32) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenbeginn geben wir Euch hier ein Urteil aus Frankfurt am Main zur fiktiven Abrechnung, zur Wertminderung, zum Nutzungsuasfall und zu den  Sachverständigenkosten bekannt. Obwohl das verunfallte Fahrzeug jünger als drei Jahre war, wollte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung den Geschädigten auf ein freie Werkstatt und deren billigere Stundensätze verweisen. Hierin liegt eine eindeutige Missachtung der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH Urt. v. 20.10.2009 – VI ZR 53/09 – = BGH VersR 2010, 225). Nachdem der von der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragte Sachverständige keine merkantile Wertminderung angenommen hatte, der von dem Geschädigten beauftragte qualifizierte Kfz.-Sachverständige dies sehr wohl festgestellt hat, hat auch der vom Gericht bestellte Sachverständige eine merkantile Wertminderung von 200,– € angenommen, weil der Unfallschaden so gravierend war, dass eine solche Wertminderung eingetreten ist. Damit hat der vom Gericht bestellte Gutachter den vom Kläger eingesetzten Wertminderungsbetrag bestätigt. Zum Schluss kann der Geschädigte auch noch die Hälfte der Kosten des von ihm beauftragten Gutachtens beanspruchen. Dies folgt auch aus der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH Urt. vom 7.2.2012 – VI ZR 133/11 – = BGH VersR 2012, 201 ). Der Geschädigte ist berechtigt, selbst einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer bereits einen Gutachter beauftragt hat. Der Geschädigte darf – ohne Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht – einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen (vgl. BGH Urt. v. 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – = BGH DS 2007, 144 = NJW 2007, 1450). Lest selbst das Urteil und gebt Eure Kommentare ab.   

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Plauen verurteilt Chartis Europe S. A. zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (7 C 1291/10 vom 19.01.2011)

Es folgt hier eine etwas ältere Entscheidung des Amtsgerichts Plauen vom 19.01.2011 (7 C 1291/10):

Das Gericht hat die Chartis Europe S. A. zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 559,03 € zzgl. Zinsen auf Schwacke-Basis verurteilt. Kleiner Wermutstropfen: Zustellkosten und Kosten für einen Zusatzfahrer werden nicht zugesprochen. Auch galt: Plauen ist kein Fraunhofer-Land.

Entscheidungsgründe:

Dem Kläger steht ein weiterer Schadenersatzanspruch zu. Dieser bezieht sich bei der Klägerin jedoch nicht auf den MWSt-Anteil, da diese zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Nach einem Verkehrsunfall erhält der Unfallgeschädigte diejenigen Mietwagenkosten erstattet, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf. In erster Linie sind dies die Mietwagennormalkosten.

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LG Dresden verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (1 O 648/13 vom 24.07.2013

Mit Datum vom 24.07.2013 hat das Landgericht Dresden (1 O 648/13) die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 7.389,44 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtliche RA-Kosten verurteilt. Grundlage der Entscheidung waren 12 Unfallschäden, in deren Folge jeweils eine Anmietung eines Fahrzeuges erfolgte. Das LG Dresden hat der Fraunhofer Tabelle aus den bekannten Gründen eine Absage erteilt und auf der Basis der Schwacke-Liste geurteilt. Gut so!

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist begründet.

Die Klägerin hat Anspruch auf Erstattung von weiteren Metzinsansprüchen aus den 12 mit der Klage aus abgetretenem Recht geltend gemachten Fahrzeugmietverträgen in Höhe von € 7.369,44 gem. § 249 Abs. 1 BGB.

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LG Aachen verurteilt Versicherer zur Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für 565 Tage und zur Zahlung der Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.2.2013 -11 O 189/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Sonnabend geben wir Euch hier noch ein Hammerurteil zur Nutzungsausfallentschädigung nach Regulierungsverzögerung bzw. -Verweigerung der Versicherung bekannt. Leider wurden die Kosten für den Gerichstvollzieher nicht zugesprochen, obwohl, meiner Meinung nach, diese durch das Regulierungsverhalten des Versicherers verursacht worden sind. Ansonsten finden wir, dass es jedoch ein prima Urteil ist. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure Kommentare möglichst vielzählig ab. Wir freuen uns über jede Anmerkung. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Leipzig verurteilt mit kurzem und knappem und richtigem Urteil die HUK-Coburg zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht ( AG Leipzig Urt. v. 10.10.2013 – 114 C 4820/13 – ).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenende geben wir Euch noch Lektüre an die Hand, nämlich ein erneutes Urteil gegen die HUK-Coburg. Wieder einmal kürzte der Coburger Versicherer ohne Rechtsgrund die berechneten Sachverständigenkosten um 110,15 €. Der aus abgetretenem Recht klagende Sachverständige ließ sich diese Kürzung – zu Recht – nicht gefallen und klagte auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten als Restschaden des Geschädigten aus abgetretenem Recht ein. Die zuständige Amtsrichterin der 114. Zivilabteilung ist mittlerweile derart über das Kürzungsverhalten der HUK-Coburg entrüstet, dass sie sich mit ihrem Urteil kurz fassen konnte. Die Sachverständigenkosten sind erforderliche Rechtsverfolgungskosten und als solche vom Schädiger zu erstatten. So kurz und bündig können Urteile gegen die HUK-Coburg sein. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt mit vorbildlich begründetem Urteil die Zurich Insurance zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.10.2013 – 32 C 682/13 (84) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier und heute veröffentlichen wir für Euch wieder ein vorbildlich begründetes Urteil aus Frankfurt am Main zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht einer Factoring Firma gegen die Zurich Insurance plc. Die Richter und Richterinnen beim AG Frankfurt / Main haben es jetzt drauf. Schadensersatz bleibt Schadensersatz – auch wenn der Schadensersatzanspruch abgetreten worden ist. Und der ganze Streit um knapp 35,– €. Die Zurich Versicherung muss es ja nötig haben. Denn im Interesse der Versichertengemeinschaft macht es wenig Sinn, einen derartigen unsinnigen Prozess zu führen und dann am Ende auch noch zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu dem ausgeurteilten Betrag auch noch Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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OLG Frankfurt am Main verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherer zur Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen gegenüber Kunden des Kfz-Sachverständigen mit Urteil vom 11.12.2012 – 6 U 43/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch wieder einmal ein Unterlassungsurteil eines Obergerichtes bekannt. Wieder einmal wollte ein Kfz-Haftpflichtversicherer die Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigenbüros torpedieren. Bei dieser Aktion hat sich das betreffende Versicherungsunternehmen – obwohl es wusste oder wissen musste, dass es bereits etliche Unterlassungsurteile gegen Versicherer gibt – eine blutige Nase geholt. Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat mit klaren Worten die Kfz-Haftpflichtversicherung in ihre Schranken gewiesen. Das Urteil wird mit Sicherheit auch nicht in der Versicherungsrecht veröffentlicht werden. Aus diesem Grunde muss es hier einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.   

Viele Grüße
Willi Wacker

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