AG Amberg verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 30.9.2013 – 3 C 548/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum beginnenden langen Wochenende geben wir Euch noch ein weiteres gegen die HUK-Coburg ergangenes Urteil bekannt. In diesem Fall musste vor dem Amtsgericht Amberg der Rechtsstreit gegen die HUK-Coburg geführt werden, weil diese wieder willkürlich und ohne Rechtsgrund eigenmächtig die Sachverständigenkosten gekürzt hat. Allerdings muss sie jetzt die gekürzten Kosten plus Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten nachzahlen. Das Ergebnis des Urteils, nämlich die Verurteilung der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung, ist zwar richtig, aber die Begründung leidet an erheblichen Mängeln. Im Schadensersatzprozess haben werkvertragliche Gesichtspunkte nichts zu suchen. Deshalb ist das Messen der Sachverständigenkosten im Schadensersatzprozess an Grundsätzen der §§ 631, 632 BGB nicht weiterführend. Auf die im § 632 BGB ankommenden Merkmale der Angemessenheit und Üblichkeit kommt es im Schadensersatzprozess nicht an. Denn auch ein unübliches Honorar oder ein unangemessenes Honorar können erforderliche Sachverständigenkosten i.S.d. § 249 BGB darstellen. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein verlängertes Wochenende
Willi Wacker

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AG Gelnhausen verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Schadenspositionen bei fiktiver Abrechnung und Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 30.8.2013 – 52 C 218/13 (73) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch zum Beginn des verlängerten Wochenendes  noch ein Urteil aus Gelnhausen in Hessen  zur fiktiven Abrechnung und zu den  Sachverständigenkosten bekannt. Zutreffend hat der zuständige Richter der 52. Zivilabteilung des AG Gelnhausen dem Geschädigten die vorgerichtlich von der HUK-Coburg rechtswidrig gekürzten Schadenspositionenen einschließlich der restlichen Sachverständigenkosten zugesprochen. Was konkret anfällt, kann auch fiktiv beansprucht werden. Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten dafür tatsächlich aufgebracht wurden, denn das Schadensersatzrecht ist kein Kostenerstattungsrecht. Auch fiktive Reparaturkosten sind zu ersetzen, obwohl bei Abrechnung nach Gutachten keine Reparaturkosten angefallen sind. Das sollte sich die Rechtsabteilung der HUK-Coburg einmal merken. Zutreffend sind auch die vorher willkürlich gekürzten Sachverständigenkosten zugesprochen worden. Immer wieder argumentiert die HUK-Coburg, dass die Sachverständigenkosten ihrer Meinung nach zu hoch seien, da nicht üblich oder unangemessen im Verglerich zum HUK-Honorartableau. Das Honorartableau ist aber kein Massstab. Auf werkvertragliche Gesichtspunkte, wie Üblichkeit und Angemessenheit kommt es bekanntlich im Schadensersatzprozess nicht an. Wann lernt das die HUK-Coburg?  Das Urteil wurde von dem das Schadensgutachten erstellenden Sachverständigen dem Autor zur Veröffentlichung hier im Blog zugesandt. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes langes Wochenende (soweit man nicht am 1. November arbeiten muss)
Willi Wacker

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Erstattungspflicht von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei Abtretung an den Sachverständigen

Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren gegen die Halter der bei den kürzenden Versicherungen versicherten Fahrzeuge wegen der Erstattung restlicher Sachverständigenkosten erfolgt von den Versicherungsanwälten seit geraumer Zeit der Hinweis, dass in dem Falle, in dem der Sachverständige den abgetretenen Anspruch auf Restzahlung vorgerichtlich unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts geltend macht, er keinen bzw. lediglich einen begrenzten Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen RA-Kosten haben soll.

Begründet wird dies damit, dass der Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten der Höhe nach begrenzt ist nach dem Wert der geltend gemachten Forderung insgesamt. Durch eine Abtretung, die unstreitig weitere Kosten durch die anwaltliche Verfolgung nach sich zieht, dürfen sich diese Kosten nicht bis ins „Unermessliche“ erhöhen.

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Unfallopfer – Wenn die Versicherung nicht zahlt

Unter dieser Überschrift sendet n-tv einen interessanten Beitrag über die Regulierungspraktiken der regulierungspflichtigen Versicherer. Auf diesen Fernehbeitrag wurden wir durch einen Hinweis aufmerksam gemacht. Umso freudiger sind wir, dass dieser Blog doch tatsächlich als Sprachrohr der Geschädigten und Unfallopfer wahrgenommen wird.

Die Reportage über „Versicherungsopfer – Wenn die Versicherung nicht zahlt“ wird morgen und übermorgen erneut auf n-tv gesendet werden. Hier die Sendedaten:

Dienstag, 29.10.2013 – 18:35 Uhr

und

Mittwoch, 30.10.2013 – 15:15 Uhr

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LG Hamburg verurteilt zur Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung für 494 Tage mit Urteil vom 30.3.2012 – 302 O 265/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier geben wir Euch ein ein Urteil zur Nutzungsausfallentschädigung aus Hamburg bekannt. Die lange Ausfallzeit von 494 Tagen (!!) wurde anerkannt, die Höhe des Tagessatzes jedoch nicht. Hier wurde aufgrund der langen Zeit auf die Vorhaltekosten verwiesen. Diese Rechtsprechung dürfte falsch sein. Auch bei längeren Ausfallzeiten sind die Werte der Ausfall-Liste, nicht die der Vorhaltekosten, zugrunde zulegen. Ab welchem Tag sollen nur noch die Vorhaltekosten gelten? Darüber hinaus  konnte der Geschädigte zu keinem Zeitpunkt wissen, dass die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung so lange nicht reguliert und zum anderen ist die Höhe des  Nutzungsausfalles außerdem grundsätzlich schon viel zu gering im Vergleich zu den Kosten eines Mietwagens. Wie hätte sich das Gericht wohl entschieden, wenn es ohne fahrbaren Untersatz nicht gegangen wäre und er die ganze Zeit einen Mietwagen in Anspruch genommen hätte? Langzeitmietverträge gibt es in der Regel doch nur bei entsprechender Vorbuchung? Vorbuchung ist aber nicht möglich, wenn man tagtäglich mit der Regulierung rechnet. Bitte gebt zu diesem Urteil Eure Meinungen bekannt.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Hattingen verneint Verweisung auf billigere Werkstatt wegen bestehender Sondervereinbarungen und spricht fiktive Verbringungskosten zu mit lesenswertem Urteil vom 21.9.2012 – 15 C 61/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

Zum Wochenbeginn geben wir Euch noch eine kleine „Leckerei“ aus Hattingen zum Thema fiktive Abrechnung und was das Gericht von „Werkstatt-Sonderkonditionen“ der Versicherer hält, mit auf den Weg. Der erkennende Amtsrichter hat der darlegenden beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der von ihr angegebenen günstigeren Stundensätze in Bezug auf eine ohne Weiteres zugängliche Werkstatt keinen Glaben geschenkt. Bekanntlich ist es für den Geschädigten unzumutbar auf Preise einer Werkstatt verwiesen zu werden, die auf Sondervereinbarungen beruhen. Gerade diese Sondervereinbarungen sind hier durch die Beweisaufnahme zutage getreten. Zutreffend sind auch die fiktiven Verbringungskosten zugesprochen worden. Insgesamt handelt es sich um ein lesenswertes Urteil eines fiktiv abrechnenden Geschädigten aus dem Ruhrgebiet. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine gute Woche
Willi Wacker

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Der IV. Zivilsenat des BGH entscheidet zu einem Vollkaskoschaden, der durch eigene Fahrzeugteile entstanden ist mit Beschluss vom 15.5.2013 – IV ZR 62/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier als Wochenendlektüre geben wir Euch noch einen BGH-Beschluss zum Vollkaskoschaden bekannt. Betroffen war zwar ein landwirtschaftlicher Traktor, bei dem ein sogenanntes Ballastgewicht, das an der Front angebracht war, abgefallen war und an dem Traktor einen nicht unerheblichen Schaden verursachte. Das Ganze kann aber auf jedes Kraftfahrzeug übertragen werden, sofern nicht die Ladung, sondern zum Fahrzeug gehörende Teile betroffen sind. Nur von außen einwirkende Schäden sind als Kaskoschäden anzusehen. Lest den Beschluss des BGH selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Berlin-Mitte verurteilt DA Direkt Versicherung zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit vorbildlich begründetem Urteil vom 24.9.2013 – 3 C 3047/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum beginnenden Wochenende geben wir Euch hier wieder ein vorbildlich begründetes Sachverständigenkostenurteil des Amtsgerichts Mitte aus Berlin gegen die DA Direkt Versicherung AG bekannt. Der sonst früher für die HUK-Coburg tätige Anwalt aus Köln, der nunmehr die Beklagte vertreten hat,  konnte auch für seine neue Mandantin nur ein unterliegendes Urteil herausholen. Weil die DA Versicherung die Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Unfall des Geschäadugten rechtswidrig kürzte, musste der Sachverständige aus abgetretenem Recht gegen die DA Versicherung gerichtlich vorgehen. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Jetzt muss die DA nicht nur die vorher rechtswidrig gekürzten Kosten als erforderlichen Herstellungsaufwand verzinslich nachzahlen, sondern auch Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Zutreffend hat das erkennende Gericht auch zu dem von der Beklagtenseite eingeführten Urteil des LG Saarbrücken, ohne das Saarländische Gericht zu benennen, Stellung genommen und die Übernahme der Rechtsprechung des LG Saarbrücken mit seinem „Nebenkostendeckelungs-Urteil“ verneint. So ist es richtig, erst gar nicht mehr das unsägliche Urteil erwähnen, das auch von den umliegenden Landgerichten nicht angewandt wird.   Ich vermute, dass der GDV dieses sorgfältig begründete Urteil nicht zur Veröffentlichung vorgesehen hat. Deshalb ist es wichtig, dass das Urteil einem breiten Leserkreis bekannt gegeben wird.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Cuxhaven verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung der Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.10.2013 – 5 C 190/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend geben wir Euch hier ein prima Urteil zu den  Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall  aus Cuxhaven gegen die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse   bekannt. Kurz und knapp hat das Gericht die Frage der Aktivlegitimation des klagenden Geschädigten und die Frage der Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten als Schadensposition des Geschädigten abgehandelt. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Köln verurteilt DEVK-Versicherung zur Zahlung der abgetretenen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.10.2013 – 273 C 105/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch heute ein weiteres Urteil zu den restlichen  Sachverständigenkosten aus Köln gegen die DEVK aus abgetreteneme Recht einer Factoring-Firma bekannt. Die DEVK hatte behauptet, es habe keine Abtretungserklärung vorgelegen. Das Gleiche ist einem bekannten Kfz-Sachverständigen vor 15 oder 20 Jahren auch schon mal passiert. Seit diesem Vorfall sendet er deshalb grundsätzlich die Abtretungsvereinbarung  zusätzlich per Fax an die eintrittspflichtige Versicherung. Das Gericht konnte die Frage des Zugangs der Abtretungsvereinbarung in diesem Fall offen lassen, da die Abtretung auf andere Weise bereits der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung bekannt gegeben wurde und sie davon Kenntnis hatte. Das war dann wieder ein Selbsttor, was sich die DEVK geschossen hat. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Hamburg-Barmbek verurteilt Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten (811b C 238/12 vom 18.10.2013)

Mit Urteil vom 18.10.2013 (811b C 238/12) hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 71,17 € sowie zur Freihaltung von vorgerichtlichen RA-Kosten verurteilt. Die Rechtsanwälte der Halterin, von der HUK-Coburg beauftragt, hatten wie üblich das Urteil des LG Saarbrücken vom 03.02.2012 angeführt. Das Gericht folgt dem ausdrücklich nicht. Erstritten wurde das Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig, sie ist jedoch nur in dem zugesprochenen Umfang begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung restlichen Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall vom xx.xx.2012 aus den §§ 7 StVG, 823,249 BGB aus abgetretenem Recht.

Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig.

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Noch nicht rechtskräftiges Urteil – Landgericht Düsseldorf, Urt. v. 26.07.2013, Az. 34 O 8/13) verurteilt ERGO aufgrund unzulässiger Werbung

Wie lautete einst die Überschrift hier im Blog zum Aufsatz von RA Werner Dory „Unter falscher Flagge“?  um uns und unsere Leser über die tatsächlichen Hintergründe zum Fair-Play der Allianz aufzuklären?

Läuft die Allianz “Unter falscher Flagge” in die Kfz-Werkstätten ein ?

Jetzt zeigte das LG Düsseldorf dem ERGO-Versicherer die Rote Karte. Die Werbung: „Kundenanwalt“ sei irreführend, da die beworbene Dienstleistung weder von einem Anwalt noch im Interesse der versicherten Kunden erbracht werde.

LG Düsseldorf zu irreführender Werbung

Ergo darf nicht mit „Kundenanwalt“ werben

01.08.2013

Die Versicherungsgruppe Ergo darf bei der Werbung für Dienstleistungen, die nicht von Rechtsanwälten erbracht werden, nicht länger die Bezeichnung „Kundenanwalt“ verwenden. Dies entschied das LG Düsseldorf in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.

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