AG Regensburg verurteilt die Zurich Insurance zur Zahlung der gekürzten restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 19.9.2013 – 11 C 1410/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenende geben wir Euch ein weiteres Sachverständigenkosten-Urteil bekannt. In diesem Fall war es die Zurich-Versicherung, die meinte, eigenmächtig die Schadensposition „Sachverständigenkosten“ kürzen zu können. Die Anwaltliche Verrechnungsstelle hatte aus abgetretenem Recht die restlichen Sachverständigenkosten geltend gemacht. Das einzige Argument der Zurich Versicherung als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung war, dass die geltend gemachte Schadensersatzposition „Sachverständigenkosten“ übersetzt sei. Dieses aus dem Werkvertragsrecht resultierende Argument ist im Rahmen des Schadensersatzprozesses nicht relevant. Im Schadensersatzprozess kommt es auf werkvertragliche Gesichtspunkte nicht an. Im Übrigen hat der Schädiger grundsätzlich auch überhöhte Sachverständigenkosten zu ersetzen, denn der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige ist nicht dessen Erfüllungsgehilfe. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare zum Urteil des AG Regensburg vom 19.9.2013 – 11 C 1410/13 – bekannt. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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DEVK kneift beim BGH durch Anerkenntnis (VI ZR 352/13) nach gewonnenem Rechsstreit zu den Mietwagenkosten bei der Berufungskammer des LG Nürnberg-Fürth (8 S 6648/12 vom 10.07.2013) und übernimmt die Kosten des Rechtsstreits

Schon wieder wurde die Revision beim BGH durch einen Versicherer verhindert.
In diesem Falle war es die DEVK. Zuerst wurde das Landgericht (offensichtlich erfolgreich) zum Thema Mietwagenkosten „verdummt“; bei der anschließenden Revision durch die Klägerin (VI ZR 352/13) hat die DEVK dann aber umgehend „den Schwanz eingezogen“.

Mit Berufungsurteil vom 10.07.2013 (8 S 6648/12) hatte das LG Nürnberg Fürth entschieden, der Geschädigte müsse sich auf einen Mietwagen bzw. auf Mietwagen-Sonderkonditionen der DEVK-Versicherung verweisen lassen. Der Tagessatz des Mietwagens lag bei EUR 38,00!!
Wer in Betriebswirtschaft bzw. zu den Fahrzeugkosten ein wenig bewandert ist, der weiß, dass ein Wirtschaftsunternehmen zu diesen Konditionen wohl kaum einen fahrbereiten Mietwagen anbieten kann?

Nach dem Negativurteil des LG Nürnberg-Fürth wurde seitens der Klägerin (Mietwagenfirma aus abgetretenem Recht) die zugelassene Revision beim BGH eingelegt. Nach der Revisionsbegründung mit entsprechend substanziell wertvollen Vortrag durch den BGH-Anwalt der Klägerin vom 20.08.2013 erklärte die beklagte DEVK mit Schreiben vom 06.09.2013 (s.u.), dass sie die Klageforderung anerkenne und die Kosten des Rechtsstreits tragen werde. Daraufhin war der Rechtsstreit beim BGH erledigt, Revision verhindert, Ziel erreicht, Akte geschlossen. Meint zumindest die DEVK? Damit solche „Schweinereien“ aber nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken und das Hausieren der Versicherungswirtschaft mit LG-Urteilen wie diesen verhindert wird, gibt es Internetseiten wie z.B. Captain HUK. Einfach immer das entsprechende Aktenzeichen in die bevorzugte Suchmaschine eingeben.

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AG Bad Homburg vor der Höhe schätzt erforderliche Mietwagenkosten nach Schwacke mit Urteil vom 18.7.2013 – 2 C 989/13 (15) -.

Sehr geehrte Captain-Huk-Leser,

immer wieder kommt es bei der Erstattung der Mietwagenkosten zu Streit uber die Höhe der zu ersetzenden Beträge. Diese Frage musste auch die Amtsrichterin der 2. Zivilabteilung des Amtsgerichts Bad Homburg vor der Höhe entscheiden. Sie legte als Schätzgrundlage den Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde. Lest selbst das Urteil des AG Bad Homburg v.H. vom 18.7.2013 und gebt bitte Eure Kommentare bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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AG Köln entscheidet gegen HDI im Falle der fiktiven Abrechnung und hält eine Verweisung auf eine Alternativwerkstatt für unzumutbar mit Urteil vom 24.9.2013 – 267 C 91/13 -.

Hallo sehr geehrte Captain-Huk-Leser,

hier und heute geben wir Euch ein Urteil aus Köln zur fiktiven Schadensabrechnung bekannt. Nach Angaben des Einsenders handelt es sich bei der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung um die HDI. Die prüfkürzende Organisation war der „SSV Schadenschutzverband GmbH in Hannover“, ein „Eigengewächs“ des HDI. Deshalb auch „Hilft Dir Immer“. Unabhängig von der Frage der Qualitat eines solchen Prüfberichtes reichen allerdings die von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gemachten Angaben zur Gleichwertigkeit der Reparatur in der Alternativwerkstatt nicht aus. Es ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür der Schädiger trägt. Die Angabe günstigerer Stundensätze alleine reicht nicht aus. Im Übrigen ist bemerkenswert, dass sich das Gericht gegen den BGH stellt, wenn es um die Frage der Disposition des Geschädigten geht. Entgegen der Ansicht des BGH hält das angerufene Gericht mit der wohl überwiegenden Rechtsansicht am Zeitpunkt der Klageerhebung fest. Danach abgegebene Erklärungen zur Verweisung und deren Voraussetzungen sind verspätet. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch die Kanzlei Lothar Schriewer in 40211 Düsseldorf. Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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OLG München entscheidet zu den mittleren Stundensätzen der Markenfachwerkstätten, zur Verweisung, zum Nutzungsausfall und zur Reparaturbestätigung mit Urteil vom 13.9.2013 – 10 U 859/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgeng geben wir Euch noch ein Urteil des OLG München zur fiktiven Schadensabrechnung, zur Verweisung auf günstigere Stundensätze, zum Nutzungsausfall bei Reparatur in Eigenregie und zu den Kosten einer Reparaturbestätigung bekannt. Um mit dem letzteren anzufangen, ist der Autor der Ansicht, dass die Überlegungen des 10. Zivilsenates des OLG München insoweit nicht zutreffend sind, als der Senat den Ersatz dieser Kosten verneint hat. Denn diese Reparaturbestätigung durch den vom Geschädigten beauftragten Privatgutachter beweist und dokumentiert die sach- und fachgerechte Reparatur des Unfallfahrzeugs zum Nachweis des Nutzungsausfalls. Dass der Sachverständige die tatsächliche Reparaturzeit nicht bestätigen kann, ist unerheblich, denn der Geschädigte macht fiktive Reparaturkosten, also die Reparaturkosten geltend, die der Sachverständige zur Wiederherstellung des vormaligen Zustandes kalkuliert hat. Ebenso hat der Sachverständige die Reparaturzeit in einer Markenfachwerkstatt angegeben. Und darauf hat der Geschädigte Anspruch, auch wenn er nach Reparatur in Eigenregie nach Gutachten abrechnet. Bei der Nutzungsausfallentschädigung kommt das erkennende Gericht zwar zu einem Nutzungsausfall, aber die Begründung ist meines Erachtens sehr holprig. Bei den Stundenverrechnungssätzen geht es meines Erachtens dann ganz durcheinander, wenn der Senat die mittleren Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstätten in München zugrunde legt. Mittlere Stundenverrechnungssätze hat aber der BGH gerade im Porsche- Urteil abgelehnt. Merkwürdig ist, dass die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung sogar die zugrunde gelegten Stundensätze des Eurogarantbetriebes noch unterbieten wollte. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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LG Düsseldorf verurteilt in der Berufung die KRAVAG Versicherung zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (21 S 343/12 vom 25.07.2013)

Mit Datum vom 25.07.2013 (21 S 343/12) hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil des AG Neuss vom 20.09.2012 (75 C 1559/12) in weiten Teilen aufgehoben und die KRAVAG Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 917,12 € zzgl. Zinsen sowie zur Zahlung weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht schätzt den Normaltarif auf der Basis der Schwacke-Liste, die Fraunhofer Tabelle hat keinerlei Bestand.

Aus den Entscheidungsgründen:

1.

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom xx. xx.2011. Das Fahrzeug des Klägers wurde dabei beschädigt. Dieser mietete während der Reparatur vom xx. September 2011 bis xx. Oktober 2011 einen Mietwagen bei der X GmbH an.

Die Autovermietung berechnete dem Kläger unter dem 12. Oktober 2011 hierfür 1.672,12 €. Die Beklagte zahlte hierauf zunächst 755,00 €, eine weitergehende Erstattung lehnte die Beklagte ab. Durch das angefochtene Urteil ist die Beklagte zur Zahlung weiterer 118,25 € nebst Zinsen verurteilt worden. Im Übrigen ist die Klage abgewiesen worden. Der Kläger verfolgt nunmehr mit der Berufung sein Begehren, den Differenzbetrag von der Beklagten zu erhalten, weiter.

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Strafrechtler voran ……

In einem aktuellen Rechtsstreit prozessiert der Geschädigte nach einem Unfall aus dem Jahr 2011 gegen den Versicherer, nachdem dieser die vom Sachverständigen errechneten Reparaturkosten durch Verweis an eine Referenzwerkstatt und deren angebliche Stundenverrechnungssätze gekürzt hat. Daneben wurden auch Verbringungskosten sowie UPE-Aufschläge gestrichen. Das übliche Procedere also ….

Die Referenzwerkstatt hat keinen konkreten Kostenvoranschlag erstellt.

Das Gericht hat einen Beweisbeschluss erlassen, nach dem ein gerichtlicher Sachverständiger feststellen sollte, ob die Referenzwerkstatt „in Ansehung der streitgegenständlichen Schäden eine Reparaturqualität, deren Standart der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt der Herstellerin des Kfz des Klägers entspricht, zu Preisen von …… € pro Stunde für Mechanik-, Elektrik- und Karosseriearbeiten zu Preisen von ……. € pro Stunde für Lackierarbeiten liefert.“

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AG München verurteilt DA Allg. Vers. AG zur Zahlung weiteren Schadensersatzes in der Form restlicher fiktiver Reparaturkosten und restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 4.9.2013 – 343 C 16478/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend geben wir Euch heute ein Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung und zu den  Sachverständigenkosten  gegen die Deutsche Allgemeine Vers. AG bekannt. Die fiktive Abrechnung war relativ kurz abgebügelt á la AG/LG Berlin. Allerdings hat das Gericht sich mit dem „Porsche-Urteil“ vertan. Gemeint sein müsste das VW-Urteil. Denn erst in diesem hat der BGH in Fortführung des Porsche-Urteils entschieden, dass der Schädiger den Geschädigten im Rahmen des § 254 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen kann, wenn die im Urteil genannten Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH ZfS 2010, 143).  Zu den Sachverständigenkosten wurde umfangreich – und erfreulicherweise auch nach schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten richtig – das Urteil abgefasst. Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Veröffentlicht unter DA Allgemeine/DA direkt Versicherung, Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Prognoserisiko, Sachverständigenhonorar, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten, Werkstattrisiko | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | 3 Kommentare

OLG Hamm verneint Verweisung auf von HUK-Coburg benannte Werkstatt, weil ansonsten Garantieansprüche gefährdet sind ( Urteil des OLG Hamm vom 19.9.2013 – I-24 U 142/12 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

Nachstehend geben wir Euch ein Berufungsurteil des OLG Hamm zur fiktiven Schadensabrechnung und zur Verweisung auf eine von der eintrittspflichtigen Versicherung genannte Alternativwerkstatt bekannt. Die Richter des 24. Zivilsenates des OLG Hamm sahen die Verweisung auf eine Karosseriewerkstatt für den Geschädigten als unzumutbar an, weil ansonsten der Verlust von Ansprüchen aus der 30-jährigen Durchrostungsgarantie droht. Insoweit ein beachtenswertes Urteil. Der VI. Zivilsenat des BGH hatte bereits in seinem VW-Urteil (VI ZR 53/09) entschieden, dass auch bei einem über 3 Jahre alten Fahrzeug eine Verweisung auf eine freie Werkstatt unzumutbar ist, wenn dadurch der Verlust von Garantieansprüchen droht. Hier war die 30-jährige Durchrostungsgarantie der Mercedes-Benz AG  bei einer Reparatur in der Alternativwerkstatt bedroht. Insoweit eine durchaus konsequente Entscheidung. Die Entscheidung bezüglich der Sachverständigenkosten kann man auch anders sehen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Veröffentlicht unter Fiktive Abrechnung, Gleichwertigkeit, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Lohnkürzungen, Mehrwertsteuer, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Stellungnahme, Stundenverrechnungssätze, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | 5 Kommentare

AG Fürth spricht gegen Allianz Vers. AG sämtliche Sachverständigenkosten (Gutachtenkosten, Stellungnahmekosten und Kosten der Reparaturbestätigung) zu und urteilt zur fiktiven Abrechnung mit Urteil vom 22.8.2013 – 340 C 2493/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch ein Urteil aus Fürth zum Thema fiktive Abrechnung, Kosten für die Stellungnahme des Sachverständigen sowie für die Reparaturbestätigung bekannt. Bemerkenswert ist, dass der gerichtliche Sachverständige K. (der – nach den Angaben des Sachverständigen C. – gleichzeitig Haus- und Hofgutachter der DEVK ist)  der Meinung war, dass der benannte Eurogarant-Betrieb zur BMW Niederlassung gleichwertig sei. Allerdings hat das Gericht nicht beachtet, dass die Beklagte zur Darlegung und zum Beweis der günstigeren Reparatur, auf die sich der Geschädigte nach § 254 BGB verweisen lassen müsse, dies nicht ausreichend dargelegt und bewiesen hat. Der von einer nicht unbeachlichen Meinung in Literatur und Rechtsprechung geforderte verbindliche Kostenvoranschlag wurde seitens der Beklagten nicht vorgelegt. Schon von daher wäre eine Verweisung für den Geschädigten unzumutbar gewesen. Immerhin hat der gerichtlich bestellte Gutachter aber die Beilackierungskosten, die der vom Geschädigten beauftragte Gutachter aufgeführt hatte, bestätigt. Insoweit waren die Angaben im Prüfbericht unzutreffend. Folgerichtig hat das Gericht die Sachverständigenkosten für das Gutachten sowie auch für die Stellungnahme und die Reparaturbestätigung zugesprochen. Sämtliche Kosten sind adäquat kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Urteilslisten-Update – 10/2013

Ab sofort stehen wieder überarbeitete Urteilslisten zum Download bereit. Die Listen im pdf-Format werden im vierteljährlichen Zyklus akualisiert. Die Online-Listen werden täglich gepflegt.

Online:                                        PDF:

130%-Regelung                            Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                       Download >>>>

Fiktive Abrechnung                       Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage      Download >>>>

Reparaturbestätigung                   Download >>>>

Stundenverrechnungssätze          Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg             Download >>>>

Verbringungskosten                     Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen zu Gunsten der Geschädigten.
Wir bitten, die „alten Listen“ zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Änderungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten                        Urteilsliste gesamt >>>>

.                                                 Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

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AG Wiesbaden verneint Verweisung auf Alternativwerkstatt und urteilt zur fiktiven Abrechnung, zur Wertminderung und zu den Sachverständigenkosten mit Urteil vom 24.9.2013 – 91 C 6316/11 (84) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch am Sonntagnachmittag ein Urteil aus Wiesbaden zur fiktiven Abrechnung, zur Wertminderung, der Unkostenpauschale sowie zu den Sachverständigenkosten gegen die AllSecur Versicherung = Allianz Gruppe bekannt. Wertminderung flopp, ansonsten top. Keine „rechnerische Wertminderung“ = Gutachterschwachsinn hoch 8. Auch in diesem Fall ist aufgrund des Bestreitens der Gleichwertigkeit der durchzuführenden Reparaturarbeiten das Gericht zutreffend in die Beweisstation eingetreten. Das vom Gericht eingeholte Gutachten hat bestätigt, dass die von der beklagten Haftpflichtversicherung benannte Alternativwerkstatt nicht gleichwertig reparieren kann. Eine Verweisung war daher unzumutbar. Lest aber selbst und gebt Eure fachmännischen Kommentare bekannt. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Herrn Rechtsanwalt Guido Kurtz aus 65232 Taunusstein.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag
Willi Wacker

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