Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
wir wollen nicht lange das Doppeljubiläum feiern, sondern sofort wieder medias in res gehen. Nachfolgend geben wir Euch ein weiteres Urteil des AG München gegen die HUK-Coburg bekannt. Die Erforderlichkeit der vom Sachverständigen berechneten Kosten wurde ordentlich von der Amtsrichterin des AG München herausgestellt. Insbesondere die dazugehörige Rechtsprechung wurde angegeben. Damit waren die unerheblichen Einwände der Anwälte der HUK-Coburg abgebügelt. Einzig der Punkt der Fälligkeit der Forderung dürfte unzutreffend behandelt sein, denn Schadensersatzforderungen sind nach der Rechtsprechung des BGH sofort fällig. Es bedarf daher auch keiner Mahnung mehr. Eine sofort fällige Forderung bedarf keiner Mahnung. Lest aber selbst das Urteil des AG München und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker