Amtsrichterin des AG München verurteilt HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 17.9.2013 – 332 C 15358/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir wollen nicht lange das Doppeljubiläum feiern, sondern sofort wieder medias in res gehen. Nachfolgend geben wir Euch ein weiteres Urteil des AG München gegen die HUK-Coburg bekannt. Die Erforderlichkeit der vom Sachverständigen berechneten Kosten wurde ordentlich von der Amtsrichterin des AG München herausgestellt. Insbesondere die dazugehörige Rechtsprechung wurde angegeben. Damit waren die unerheblichen Einwände der Anwälte der HUK-Coburg abgebügelt. Einzig der Punkt der Fälligkeit der Forderung dürfte unzutreffend behandelt sein, denn Schadensersatzforderungen sind nach der Rechtsprechung des BGH sofort fällig. Es bedarf daher auch keiner Mahnung mehr. Eine sofort fällige Forderung bedarf keiner Mahnung.  Lest aber selbst das Urteil des AG München und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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LG Aachen verurteilt in der Berufung die KRAVAG Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (5 S 1/13 vom 28.06.2013)

Mit Datum vom 28.06.2013 (5 S 1/13) hat das LG Aachen das Urteil des AG Düren vom 19.12.2012 (45 C 185/12) in weiten Teilen aufgehoben und die KRAVAG Versicherung zur Freistellung von weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 1.001,65 € zzgl. Zinsen sowie zur Zahlung weiterer RA-Kosten verurteilt. Das Gericht schätzt den Normaltarif auf der Basis der Schwacke-Liste, die Fraunhofer Tabelle hat keinerlei Bestand.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung des Klägers hat überwiegend Erfolg. Die zulässige Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg.

Der Kläger hat gegen die Beklagte über das bereits durch das Amtsgericht Zugesprochene hinausgehend einen Anspruch auf Freistellung in Höhe von weiteren 1.001,65 € von der Forderung der Autovermietung N. GmbH aus der Rechnung vom xx.xx.2012 zur Rechnungsnummer x.

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AG Brühl urteilt zu den Kosten eines nach Ansicht der Versicherung unbrauchbaren Gutachtens mit bedenklicher Urteilsbegründung (Urt. des AG Brühl vom 19.9.2013 – 22 C 177/13 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

trotz des zu feiernden Doppeljubiläums – 2.500 Beiträge durch 2 Redakteure erstellt, das ist doch was, oder? – darf allerdings die Aktualität dieses Blogs nicht leiden. So werden wir auch heute am Nationalfeiertag ein weiteres Urteil zu Sachverständigenkosten bekannt geben. Im Ergebnis ist das Urteil zwar richtig, in der Begründung aber schon wieder falsch. Das Gericht ist auf den wesentlichen Punkt im Schadensersatzrecht
„eventuelle Fehler des Sachverständigen gehen zu Lasten des Schädigers“
nicht mal ansatzweise eingegangen. Demzufolge war die Argumentation zur Erstattung,
„die Versicherung habe das Gutachten zur Grundlage der Abrechnung gemacht“,
entbehrlich. Was wäre gewesen, wenn nicht? Sind Sachverständigenhonorare vom Erfolg der Schadensabrechnung abhängig? Ist das SV-Honorar demnach ein „Erfolgshonorar“? Da das Urteil gem. § 495 a ZPO abgekürzt ist, d.h. ohne Tatbestand verkündet wurde, geben wir den Sachverhalt nach Angaben des Einsenders bekannt. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch die Kanzlei Christoph Schepers aus 50259 Pulheim.

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!! Doppeljubiläum !!

Die Autoren „Babelfisch“ und „Willi Wacker“ feiern in diesem Monat zusammen ein

Doppeljubiläum:

„Willi Wacker“ hat nun mehr als 1.500 Beiträge eingestellt.

„Babelfisch“ hat die 1.000er Marke geknackt.

Die Redaktion dankt für so viel Fleiß und Hingabe zum ehrenamtliches Engagement und hofft, dass auch andere einen Ansporn darin sehen, sich hier ebenso einzubringen im Kampf gegen das rechtswidrige Schadensmanagement vieler Versicherer.

Am 30.11.2011 hatten wir unter dem Titel „Der Willi hat die Tausend voll“ den ersten Rekord verkündet. In knapp 2 Jahren sind nun noch weitere 500 Beiträge hinzugekommen. Das muss erst mal einer nachmachen? Aber wer weiß, der Babelfisch ist ihm ja sozusagen „auf den Fersen“?

Die beiden hatten zwar genau so wenig Zeit wie alle anderen Leser auch. Wie man sieht, geht es aber doch irgendwie, wenn man nur den nötigen Willen dazu hat und entsprechend bereit ist, sich uneigennützig für das Gemeinwohl zu engagieren.

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AG Köln verurteilt AXA Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste (264 C 154/13 vom 27.09.2013)

Nachdem der 15. Senat des OLG Köln in einer wenig ruhmreichen Entscheidung vom 30.07.2013 (15 U 212/12) die „Fracke-Liste“ (Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer Tabelle)  für die maßgebliche Schätzungsgrundlage gem. § 287 ZPO erklärt hat, geht es bei den nachfolgenden Gerichten heiß her. Das LG Köln ist in seiner Entscheidung vom 13.08.2013 dieser Auffassung nicht beigetreten. Nun stellt sich auch die Abteilung 264 des AG Köln quer und erklärt die Entscheidung des OLG für nicht nachvollziehbar. Es verurteilt die AXA Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 482,34 € zzgl. Zinsen. Das Urteil wurde von der Kanzlei Hamburger Meile erstritten und zur Verfügung gestellt.

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Ganz aktuell: Berufungskammer des LG Bonn ändert Urteil des AG Bonn ab und verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 18.9.2013 – 5 S 26/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum morgigen Tag der deutschen Einheit geben wir Euch hier ein ganz aktuelles Berufungsurteil des LG Bonn einschließlich der fehlerhaften Entscheidung des AG Bonn zum Thema der restlichen Sachverständigenkosten bekannt. Wieder war es die HUK-Coburg, die meinte, eigenmächtig die Sachverständigenkosten kürzen zu können. Teilweise ist es ihr in erster Instanz vor dem AG Bonn gelungen, das Gericht auf falsche Gleise zu lenken. Dies wurde aber – zu Recht – in der Berufungsinstanz korrigiert. Lest daher das nachfolgend aufgeführte Berufungsurteil der 5. Zivilkammer des LG Bonn.  Obwohl das Thema der Zulässigkeit der Geltendmachung der Ansprüche des Geschädigten durch den Sachverständigen eigentlich durch ist, wird seitens der HUK-Anwälte dies immer wieder vorgebracht. Die HUK-Coburg tut so, als ob es höchstrichterliche Rechtsprechung zum RDG nicht gäbe. Ebenso wird die BGH-Rechtsprechung zu den Sachverständigenkosten schlicht ignoriert. Die Ignoranz der Rechtsprechung ist bei dieser Versicherung aus Coburg kaum zu überbieten. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und einen schönen Feiertag
Willi Wacker

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AG Langen verurteilt DA-Vers. AG und dessen VN gesamtschuldnerisch zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 27.7.2013 – 55 C 78/13 (11) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wieder einmal musste ein Rechtsstreit um restliche Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall geführt werden, weil die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gewillt war, die Sachverständigenkosten in voller Höhe zu erstatten. In diesem Fall musste der Sachverständige  aus abgetretenem Recht gegen den Unfallverursacher und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung gesamtschuldnerisch vorgehen. Der Rechtsstreit hatte Erfolg. Das Urteil wurde dem Autor eingesandt von dem Sachverständigen Trumpfheller aus Reinheim. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichter des AG Leipzig verurteilt erneut HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.9.2013 – 105 C 4042/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Anfang der kurzen Arbeitswoche geben wir Euch noch ein Urteil zu den erforderlichen  Sachverständigenkosten bekannt. Dieses Mal musste der Amtsrichter der 105. Zivilabteilung des AG Leipzig über das rechtswidrige Kürzen der HUK-Coburg entscheiden. Aufgrund der gefestigten Rechtsprechung am Amtsgericht Leipzig und aufgrund der bereits gegen die HUK-Coburg ergangenen Urteile konnte er sich relativ kurz und knapp halten und erneut eine Klatsche nach Coburg austeilen. Das Verhalten der Verantwortlichen in Coburg ist allerdings auch nicht zu verstehen. Das Gericht zählt bereits 10 Urteile am Amtsgericht und zwei beim LG Leipzig, sämtlich ergangen gegen HUK-Coburg, auf. Trotzdem wird munter weitergekürzt. So viel Unverstand ist kaum zu überbieten. Im Übrigen müssen sich die Herren Vorstände auch einmal fragen lassen, ob eine derartige Verschwendung von Versichertengeldern nicht bedenklich ist. Allein in unserer Urteilsliste sind annähernd 100 Entscheidungen des AG Leipzig gegen die Coburger Versicherung gelistet. Welches Sparpotential steckt darin, wenn die – unsinnigen – Rechtstreite um die Sachverständigenkosten nicht geführt worden wären. Aber bekanntlich will die HUK-Coburg offensichtlich ihren Regulierungswillen aufzwingen. Leipzig ist dafür allerdings für die HUK-Coburg ein schlechtes Pflaster. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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OLG Düsseldorf hält eine Regulierungsfrist von drei bis vier Wochen für angemessen, aber auch ausreichend ( OLG Düsseldorf Beschluss vom 4.6.2013 – I-1 W 15/13 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wer kennt sie nicht, die Ausreden der Kfz-Haftpflichtversicherer, um sich vor der zeitnahen Regulierung der Unfallschäden zu drücken? Wir müssen noch Akteneinsicht nehmen, der VN hat uns den Unfall noch nicht gemeldet, Wir müssen noch Ermittlungen anstellen usw. Das sind die häufigsten Antworten der Versicherer. Gleichwohl geraten die Versicherer bei eindeutiger Haftung aber bereits nach drei bis vier Wochen in Schuldnerverzug. Ausreden zählen nicht. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger (und dessen Versicherer) ist sofort fällig. Da aber der Schadensersatzanspruch noch nicht beziffert werden kann im Zeitpunkt der Eigentumsverletzungshandlung, bleibt dem Schädiger nach Erhalt der Schadensbelege eine Regulierungsfrist von drei bis vier Wochen, mehr nicht, um den bezifferten Schaden zu ersetzen. Danach gerät er in Schuldnerverzug. In Zeiten der schnellen Datenübertragungen ist es sogar zu fragen, ob nicht eine Frist von weniger als drei Wochen ausreicht. Was meint die geneigte Leserschaft? Nachfolgend geben wir Euch den Beschluss des    OLG Düsseldorf zur Regulierungsfrist und zur Kostentragungspflicht bekannt. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG München verurteilt Allianz Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 19.9.2013 – 343 C 13755/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch für das Wochenende hier wieder ein Urteil aus München zum Thema Sachverständigenkosten bekannt. Zwar wurden die Sachverständigenkosten überwiegend zugesprochen, aber mit grottenfalscher Begründung. Bei der Klage durch den Sachverständigen wandelt sich der Schadensersatzanspruch in einen Werkvertragsanspruch um?  DAS hatten wir vor kurzem doch schon einmal?
 Die Versicherer finden immer einen dummen Richter (hier dumme Richterin), der bzw. die sich aufs Glatteis führen lässt. Dieses Mal waren es Anwälte der Allianz, die der – abwegigen – Ansicht waren und dies dem Gericht weißmachen wollten, dass mit der Abtretungsvereinbarung, mit der der  Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung der Sachverständigenkosten auf den Sachverständigen übertragen wird, sich der Schadensersatzanspruch in einen Werkvertzragsanspruch umwandelt.  Das lernen die Jurastudenten bereits im 2. Fachsemester im Kurs BGB Schuldrecht A.T., dass das falsch ist. Mit der Abtretung wandelt sich der übertragene Anspruch nicht um. Ein Schadensersatzanspruch bleibt ein Schadensersatzanspruch, auch wenn er nach der Abtretung vom Sachverständigen geltend gemacht wird. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 15.8.2013 -105 C 8292/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und noch ein Urteil gegen die HUK-Coburg. Zum Wochenausgang veröffentlichen wir wieder ein Sachverständigenkostenurteil aus Leipzig gegen die HUK-Coburg. Es scheint so, als ob die HUK-Coburg in Leipzig mit allen Mitteln die bestehende Rechtsprechung gegen Sie kippen will. Dass sie dabei Blessuren erleidet, wenn sie unbedingt mit dem Kopf durch die Wand will, scheint sie offenbar nicht zu stören. Ihr könnte angesichts der bisher gegen sie ergangenen Urteile des AG und des LG Leipzig nur empfohlen werden, im Bereich Leipzig bei voller Haftung auch grundsätzlich die vollen Sachverständigenkosten zu erstatten. Bezugnahmen auf die Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten helfen nicht weiter, da insoweit der BGH entschieden hat, dass die Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten nicht auf die Schadensersatzansprüche auf Erstattung der Sachverständigenkosten anwendbar sind (vgl. BGH ZfS 2007, 507).  Gleichwohl wird dies seitens der HUK-Coburg immer wieder vorgebracht. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und  ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Halle an der Saale verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung der rechtswidrig vorenthaltenen Sachverständigenkosten und nimmt zur Aktivlegitimation des Sachverständigen Stellung mit Urteil vom 15.8.2013 – 94 C 4001/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch wieder ein Urteil gegen die HUK-Coburg bekannt, die meinte, die erforderlichen Sachverständigenkosten eigenmächtig kürzen zu können. Auch dieser Versuch scheiterte kläglich. Ebenso der Angriff auf die Aktivlegitimation. Auch hier wurde die HUK-Coburg durch die Amtsrichterin des AG Halle an der Saale zurückgepfiffen. Es ist für eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ihre Anwälte schon bedenklich, wenn diese das Grundsatzurteil zur Abtretung vom 7.6.2011 ( BGH MDR 2011, 845 = ZfS 2011, 561) nicht korrekt anwenden. Gleiches gilt für die Erstattung der Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Diese sind, wenn unter anderem kein Auswahlbverschulden vorliegt, mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundene und nach § 249 BGB auszugleichen Vermögensnachteile, soweit die vorherige Begutachtung zur Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144). Beide BGH-Urteile werden offenbar bewußt von der HUK-Coburg ignoriert. Da hat die Versicherung aus Oberfranken aber die Rechnung ohne die Amtsrichterin am AG Halle an der Saale gemacht. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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