AG Langenfeld verurteilt bei einem Fiktivfall die LVM in Münster zur Zahlung restlichen Schadensersatzes mit Urteil vom 6.8.2013 – 13 C 152/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch ein Urteil aus dem Rheinland zur fiktiven Abrechnung und zur Frage der zumutbaren Verweisung bekannt. Dabei sind zwei Gesichtspunkte zu beachten: Konnte und durfte der geschädigte Kfz-Eigentümer mit Wohnsitz in Leverkusen für seine fiktive Schadensabrechnung die Preise und Konditionen einer markengebundenen  Reparaturwerkstatt aus Düsseldorf zugrundelegen und durfte die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung bei scheckheftgepflegtem BMW-Fahrzeug, nachgewiesen durch Inspektionen einer Leverkusener Fachwerkstatt,  eine Verweisung auf eine Alternativwerkstatt im 22 Kilometer entfernten Köln vornehmen? Auch die Frage der Schadensgeringhaltungspflicht des Geschädigten gemäß § 254 II BGB war gefragt. Lest bitte das Urteil des AG Langenfeld selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingesandt durch die Kanzlei Lothar Schriewer aus Düsseldorf.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Bundesjustizministerium äußert sich zu Ergebnis der Umfrage zur Schadenregulierung durch die Versicherer

Die Suche nach zahlungsunwilligen bzw. zahlungsverzögernden Versicherern gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen, wenn man den nachfolgenden Erkenntnissen der Bundesjustizministerin folgt. Woran liegt das? Hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger (Kontakt) die Falschen gefragt oder haben ihr die Richtigen nicht geantwortet?

Quelle: Versicherungsbote.de vom 23.07.2013

Justizministerium äußert sich zu Ergebnis der Umfrage zur Schadenregulierung

Das Bundesjustizministerium hat nun offiziell in einer Stellungnahme die Ergebnisse der Umfrage zur Praxis der Schadenregulierung zusammengefasst. Demnach können die befragten Gerichte den Vorwurf einer systematischen zögerlichen Bearbeitung ganz überwiegend nicht bestätigen. Selbst der Bund der Versicherten gesteht ein, keine belastbaren Daten zu haben.

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AG Rosenheim verurteilt die VHV zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten im Quotenfall mit Urteil vom 1.8.2013 -18 C 113/13-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum verregneten Samstagmorgen geben wir Euch ein Sachverständigenkostenurteil aus Oberbayern bekannt. Lest bitte nachfolgend das Urteil des Amtsrichters der 18. Zivilabteilung des AG Rosenheim vom 1.8.2013 – 18 C 113/13 – . Dieses Mal war es die VHV-Versicherung, die gerichtlich in Anspruch genommen werden musste. Allerdings hat der Fall eine Besonderheit. Es ging um gequotelte Sachverständigenkosten. Der Kläger haftet zu 30 Prozent selbst am Zustandekommen des Verkehrsunfalles. Das Gericht nimmt genau 70 % des berechneten Honorars des Sachverständigen als Schaden. Die Sachverständigenkosten zu dem 70-prozentigen Sachschaden sind aber nicht die zugrunde gelegten 680,56 €. Hier hätte das AG Rosenheim die Chance gehabt, die Rechtsprechung des BGH vom 7.2.2012 – VI ZR 133/11 – zu konkretisieren. Leider wurde diese Chance vertan. Lest aber bitte selbst das Urteil und gebt Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG HH-Barmbek verurteilt Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher SV-Kosten (824 C 114/13 vom 30.08.2013)

Mit Datum vom 30.08.2013 (824 C 114/13) hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 106,82 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlichen RA-Kosten und den Kosten einer Halteranfrage verurteilt. Ein Urteil, dass in der Begründung ohne jeglichen Bezug auf BVSK, VKS, JVEG, etc. auskommt und kurz, knapp und zutreffend gehalten ist. Erstritten wurde dieses Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

Nachfolgend Tatbestand und Urteilsgründe:

Tatbestand

Die Parteien streiten über Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall.

Nach einem Verkehrsunfall schaltete der Geschädigte zur Ermittlung der Schadenshöhe den Kläger als Sachverständigen ein. Für sein Gutachten berechnete der Kläger eine Vergütung in Höhe von € 638,72 (auf die Anlage K 2 zur Klage wird inhaltlich ergänzend verwiesen). Seinen vermeintlichen Anspruch auf Schadensersatz in dieser Höhe trat der Geschädigte an den Kläger ab. Die Haftpflichtversicherung der Beklagten glich lediglich € 531,90 aus.

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Amtsrichterin des AG Dorsten verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht und vorgerichtlicher Anwaltskosten mit Urteil vom 5.8.2013 – 3 C 115/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum beginnenden Wochenende geben wir Euch ein Urteil aus dem nördlichen Ruhrgebiet zu den restlichen Sachverständigenkosten bekannt, die die HUK-Coburg wieder einmal nicht ersetzen wollte, obwohl ihr Versicherungsnehmer bzw. der Fahrer des bei ihr versicherten Fahrzeugs die volle Haftung trägt. Die Haftungsfrage war daher dem Grunde nach geklärt, trotzdem leistet die HUK-Coburg nicht vollen Schadensersatz. Dass das rechtswidrig ist, beweist das Urteil der Amtsrichterin der 3. Zivilabteilung des AG Dorsten. Dieses Urteil ist wieder ein gutes Beispiel dafür, wie sehr die HUK-Coburg  nicht nur deren Versichertengemeinschaft, sondern auch diesen Staat erheblich schädigt. Ein umfangreiches Verfahren mit seitenlanger Begründung für einen Streitwert von gerade einmal 77,32 €. Da die Gerichtskosten den Aufwand des Gerichts bei weitem nicht abdecken, zahlt die Staatskasse – und damit jeder Bürger –  letztendlich drauf. Lest aber nun das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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Frauenquote ? – Sarah Rössler steigt in HUK-Vorstand auf

Quelle: Frankenpost vom 28.03.2013

Coburg – Die Aufsichtsräte der HUK-Coburg Versicherungsgruppe haben Sarah Rössler (42) mit Wirkung zum 1. Juli 2013 zum stellvertretenden Vorstandsmitglied bestellt. Das hat das Unternehmen mitgeteilt. Sarah Rössler wird die Verantwortung für Rechnungswesen, Controlling und Risikomanagement übertragen.

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Frau Rössler war vorher Leiterin des Rechnungswesens und ist jetzt auch für das Controlling verantwortlich? Vielleicht kann das neue stellvertretene Vorstandsmitglied den anderen Vorständen einmal die Kosten nahebringen, die durch jede Menge sinnlose Prozesse verpulvert werden? Als Volljuristin und „Oberrechner“ der HUK dürfte das wohl nicht schwerfallen? Frauen sind oftmals pragmatischer, was z.B. auch in der Rechtssprechung feststellbar ist. Andererseits gab es in der Vergangenheit keinerlei Veränderungen durch „neue Besen“ bei der HUK. Siehe z.B. die Berufung des Chief Compliance Officers im Jahr 2009. Viel Presse Tamtam, aber im Ergebnis nur „heiße Luft“. Extern sieht die Sache natürlich etwas anders aus, wenn es um die Haftung des CCO geht.

Siehe auch:

CH-Beitrag vom 21.01.2009

CH-Beitrag vom 02.12.2009

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AG Landau a.d. Isar verurteilt Zurich Insurance zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 8.8.2013 – 3 C 362/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wieder war es die Zurich Versicherung, die meinte, den vollständigen Schadensersatz nicht leisten zu müssen. Aber auch sie musste lernen, dass grundsätzlich Kürzungen der Sachverständigenkosten als erforderlicher Herstellungsaufwand nicht im Gesetz vorgesehen sind. Zwar bemüht das erkennende Gericht wieder die BVSK-Tabelle als Schätzgrundlage gemäß § 287 ZPO, es verkennt dabei aber, dass die Sachverständigenkosten nach der Rechtsprechung des BGH dann erforderlicher Herstellungsaufwand sind, wenn der Geschädigte selbst nicht in der Lage ist, den Schaden zu beziffern und daher berechtigt ist, sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dann ist es weder dem Schädiger noch dem Gericht erlaubt, eine Preiskontrolle durchzuführen. Das gilt auch für die Höhe der Sachverständigenkosten. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt Württembergische Versicherung AG zur Schadensersatzleistung bei fiktiver Schadensabrechnung mit Urteil vom 24.7.2012 -31 C 1603/11 (74)-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier ein Urteil des AG Frankfurt am Main zur fiktiven Abrechnung des eingetretenen Unfallschadens bekannt. In diesem Fall war es die Württembergische Versicherung, die meinte, den Geschädigten über den Tisch ziehen zu können, wenn es um die Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ging, für den der Schädiger, also der Versicherte der Württembergischen Versicherungs AG,  in vollem Umfang haftet. Aber wie so oft hat das Versicherungsunternehmen die Rechnung ohne das Gericht gemacht. Das ihr eingereichte Gutachten des qualifizierten freien Sachverständigen reichte der Beklagten nicht aus. Sie verzögerte die Schadensregulierung. Wie sich durch den gerichtlich bestellten Sachverständiger im Nachhinein ergab, waren die Angaben im vorgerichtlichen Sachverständigengutachten sämtlich zutreffend. Die Württembergische hätte daher zeitnah regulieren können und müssen. Mit dem Urteil hat sie jetzt nicht nur den zurückgehaltenen Betrag verzinslich zu erstatten, sondern überdies auch noch weitere Anwaltskosten sowie Gerichts- (einschließlich der Kosten des Gerichtsgutachters) und Anwaltskosten verzinslich zu zahlen. Eine erhebliche Belastung zu Lasten der Versichertengemeinschaft der Versicherten der Württembergischen Versicherungs AG. So können auch Versichertengelder verschleudert werden. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und noch eine schöne Woche
Willi Wacker

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ZKF hält den SchadenLaden für „verbandspolitisch bedenklich“

Quelle: Autohaus Online vom 03.09.2013

Nicht unbedingt glimpflich gehen ZKF-Präsident Peter Börner und -Hauptgeschäftsführer Dr. Klaus Weichtmann in einem Schreiben mit dem Internetportal SchadenLaden um, das der Redaktion unabhängig voneinander durch mehrere Betrieben zugeleitet wurde. Der Verband in Bad Vilbel bestätigte inzwischen auf Nachfrage die tatsächlich erfolgte Aussendung „an alle ZKF-Mitgliedsbetriebe“ zum vergangenen Donnerstag. In Summe sind dies rund 3.500 freie K&L Fachbetriebe deutschlandweit.

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Siehe auch: Ex-Chef der SSH übernimmt den SchadenLaden

Ist dies das Ende der „Vertrauenswerkstätten“?

„Partnerwerkstattnetz“ in Gefahr?

Ablösung für Control Expert in Sicht?

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AG Schwarzenbek verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten (2 C 265/13 vom 05.08.2013)

Mit Datum vom 05.08.2013 (2 C 265/13) hat das AG Schwarzenbek den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in Höhe von 39,87 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Leider hat das Gericht den Ersatz der Kosten für eine Halteranfrage abgelehnt. Erstritten wurde dieses Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage hat überwiegend Erfolg. Der Kläger ist aktiv legitimiert, nachdem er die Ermächtigung zur Geltendmachung der Forderung vorgelegt hat. Der Kläger hat auch gegenüber dem Beklagten bis auf die geltend gemachten Auskunftskosten einen Anspruch auf volle Bezahlung seiner mit Rechnung vom 26.11.2012 in Rechnung gestellten Arbeiten.

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Mitarbeiter der HUK-Coburg lehren weitere 5 Jahre an der Hochschule Coburg

Die seit 2005 bestehende Stiftungsprofessur  der HUK-Coburg soll weitere 5 Jahre fortgeführt werden. Unterlegt ist der Vertrag für diesen Zeitraum mit 500.000 Euro. Ob der Versicherer auch Lehrinhalte zur Verfügung stellt, ist der nachfolgenden Pressemitteilung nicht zu entnehmen.

HUK stellt halbe Million für Hochschul-Professur bereit

Die HUK Coburg und die Hochschule Coburg haben den 2010 geschlossenen Vertrag über die Einrichtung einer zweiten Stiftungsprofessur für die Versicherungsstudiengänge verlängert.

Bereits 2005 hat das Unternehmen eine Stiftungsprofessur ins Leben gerufen und leistet auch darüber hinaus einen Beitrag zur Unterstützung der Hochschule: So hilft die HUK bei der Suche nach Lehrkräften und stellt geeignete Mitarbeiter dann auch ohne weiteres für Dozentenaufgaben frei. Außerdem werden Sachmittel zur Verfügung gestellt.

Quelle: inFranken, alles lesen >>>>>>

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LG Frankfurt am Main verurteilt Axa-Versicherung zur Zahlung restlicher fiktiver Reparaturkosten sowie Beilackierungskosten mit Urteil vom 27.9.2012 – 2/23 O 99/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Sonntag geben wir Euch hier ein Urteil  zur fiktiven Abrechnung des LG Frankfurt am Main bekannt. Dieses Mal war es wieder die AXA-Versicherung, die meinte nicht ordnungsgemäß den Schaden ersetzen zu müssen. Wieder einmal wurde die Rechnung ohne das erkennende Gericht gemacht. Die 23. Zivilkammer hat durch die Richterin am Landgericht als Einzelrichterin entschieden, dass im streitgegenständlichen Verfahren die im Gutachten aufgeführten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, entsprechend § 249 II 2 BGB verlangen kann. Ebenso kann er die Beilackierungskosten verlangen, die diese zur Beseitigung den Unfallschadens erforderlich sind. Lest selbst das Urteil und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Willi Wacker

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