Quelle: RSV-Blog vom 09.01.2012
Wer kennt sie nicht? Die „Trollfraktion“ im Internet, die einige Versicherer in den höchsten Tönen loben. In der Regel handelt es sich hierbei um bezahlte Mitarbeiter von Versicherern, die gezielte Propaganda für das Unternehmen im Internet verbreiten. Meist getarnt unter Pseudonymen in irgendwelchen Kommentaren. Der Schuss kann aber ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man entsprechende Kommentare anonym plaziert und nicht entsprechend darauhin weist, dass es sich um Werbeaktivitäten für ein Unternehmen handelt.
Beim RSV-Blog war auch so ein „Blog-Troll“ der ARAG Rechtsschutzversicherung zu Gange. Negative Folge für die ARAG war eine Abmahnung durch den RSV-Blog nebst Unterlassungsverfügung des LG Hamburg. Der ARAG wurde durch Urteil vom 24.04.2012 (312 O 715/11) unmissverständlich ins Firmenstammbuch geschrieben, entsprechende „Aktivitäten“ künftig zu unterlassen. „Online-Schleichwerbung“ ist demzufolge wettbewerbswidrig und zahlt sich nicht aus.
Es bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung, dass die ARAG zur Abgabe einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung nicht bereit war?
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