Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
und weil die Geschichte mit dem § 79 ZPO immer mehr die Gerichte, auch die Mahngerichte, beeindrucken muss, geben wir Euch gleich noch einen Beschluss zum § 79 ZPO bekannt. Allerdings musste das Streitgericht erst entscheiden. Der Versicherer, die DeBeKa in Koblenz, hatte Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, woraufhin die Zurückweisung der Debeka als Bevollmächtigte und der Erlass des Vollstreckungsbescheides beantragt wurde. Das Zentral-Mahngericht in Aschersleben wollte dem nicht folgen und hat die Sache zum Streitgericht geschickt. Dieses hat die Akte nun nach Erlass des Zurückweisungsbeschlusses zum Zentralmahngericht Aschersleben zurückgeschickt. Der Beschluss und die Erläuterungen zum Beschluss wurden durch Herrn RA. Uterwedde aus Leipzig bekanntgegeben. Gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker