AG Leipzig weist mit Beschluss vom 24.6.2013 -111 C 4922/13- die DeBeKa-Versicherung als Bevollmächtigte der beklagten Versicherungsnehmerin zurück. Beschluss vom 24.06.2013

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und weil die Geschichte mit dem § 79 ZPO immer mehr die Gerichte, auch die Mahngerichte, beeindrucken muss, geben wir Euch gleich noch einen Beschluss zum § 79 ZPO bekannt. Allerdings musste das Streitgericht erst entscheiden. Der Versicherer, die DeBeKa in Koblenz, hatte Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, woraufhin die Zurückweisung der Debeka als Bevollmächtigte und der Erlass des Vollstreckungsbescheides beantragt wurde. Das Zentral-Mahngericht in Aschersleben wollte dem nicht folgen und hat die Sache zum Streitgericht geschickt. Dieses hat die Akte nun nach Erlass des Zurückweisungsbeschlusses zum Zentralmahngericht Aschersleben zurückgeschickt. Der Beschluss und die Erläuterungen zum Beschluss wurden durch Herrn RA. Uterwedde aus Leipzig bekanntgegeben. Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Hannover verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit bedenklicher Begründung mit Urteil vom 6.7.2012 -533 C 3191/12- vom 06.07.2012

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

immer wieder gelingt es den Anwälten der HUK-Coburg die erkennenden Richter oder Richterinnen auf die falsche Fährte zu locken, wenn es darum geht, die restlichen, von der HUK gekürzten, Sachverständigenkosten einzuklagen. Hier in dem nachfolgend dargestellten war eine Firma, die Forderungen aufkauft (Factoring) Klägerin. So weit so gut. Aber hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten ein absolut falsch begründetes Urteil der Amtsrichterin der 533. Zivilabteilung des AG Hannover. Wieder wurde die Angemessenheit geprüft und die Nebenkosten gekürzt, obwohl werkvertragliche Gesichtspunkte im Schadensersatzprozess keine Rolle spielen dürfen. Es geht im Schadensersatzprozess einzig und allein um die Erforderlichkeit.  Im Übrigen erscheint es schon für eine Amtsrichterin bedenklich, wenn diese im Urteil von“Sachverständigengebühren“ spricht, obwohl es solche im Privatrecht nicht gibt! Aber auch die HUK-Coburg gebraucht diesen falschen Begriff. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Unfallopfer kontra Versicherer – Der große Streit um Entschädigungen

Quelle: Handelsblatt vom 03.07.2013

Die deutsche Versicherungswirtschaft bietet heute in Berlin großes Kino. Gleich drei Manager großer Konzerne erklären „anhand von konkreten Beispielfällen“, wie Versicherer Schäden regulieren – nämlich „ohne unnötige Zeitverzögerung und im Interesse der Beteiligten“. So lautet der Tenor einer Mitteilung, die der Branchenverband der Versicherer (GDV) bereits am Montag verbreitete.

Verbraucherverbände und Unfallopfer sind da völlig anderer Ansicht. „In der Gesamtheit trifft diese Stellungnahme in keiner Weise den Kern der Vorwürfe“, erklären die Unfallopferlobbyisten vom Verein Subvenio in einer Stellungnahme, die Handelsblatt Online vorliegt.

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Berufsunfähigkeit – Werden die Versicherungen unbezahlbar?

Quelle: ARD Plusminus vom 03.07.2013

Ob Burn-out oder Bandscheibenvorfall, jeder 4. Berufstätige wird in Deutschland im Laufe seiner Karriere berufsunfähig. Oft geht es schneller als man denkt. Die staatliche Erwerbsminderungsrente bietet dann kaum finanziellen Ausgleich, denn der Betroffene muss jeden anderen Beruf annehmen, bevor er Zahlungen bekommt. Da ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung fast schon unerlässlich, doch die wird mehr und mehr zum unbezahlbaren Luxusgut und im Leistungsfall gibt es immer öfter Streit. Auch das gerade verabschiedete Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz bringt da kaum Abhilfe.

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Das Zentralmahngericht Stuttgart weist mit Beschluss vom 16.4.2013 -13-8910602-08-N – die Allianz Versicherung als Prozessbevollmächtigten zurück.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

mittlerweile greifen immer mehr Anwälte zu der Rüge der mangelnden Prozessvertretung gemäß § 79 ZPO. Wir hatten schon des öfteren darüber berichtet, dass der Haftpflichtversicherer mit der Änderung des § 79 ZPO nicht mehr die Versicherungsnehmer im Prozess vertreten darf. Das ist ausschließlich Sache der Rechtsanwälte. Offenbar wollen oder können die Versicherer das Problem nicht sehen. Jetzt musste das Amtsgericht Stuttgart als Zentral-Mahngericht  des Landes Baden-Württemberg die Allianz Versicherungs AG als Prozessbevollmächtigen zurückweisen. Lest den nachfolgenden Beschluss in Sachen § 79 ZPO aus Stuttgart. Der zugrundeliegende Mahnbescheid war gegen die VN der Allianz Vers. ergangen. Zutreffend hat das Mahngericht bereits im gerichtlichen Mahnverfahren die Versicherung als Prozessbevollmächtigten zurückgewiesen, denn das gerichtliche Mahnverfahren gehört auch bereits zum gerichtlichen Verfahren, nicht erst das streitige Verfahren. Gebt bitte Eure Anmerkungen bekannt. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Salzwedel verurteilt HUK-VN zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten und der Gerichtskostenzinsen mit Urteil vom 28.5.2013 – 31 C 468/12 (III) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

es geht weiter in Sachen Sachverständigenkosten. Nachfolgend gebe ich Euch ein Urteil des AG Salzwedel (Sachsen-Anhalt)  zu den Sachverständigenkosten bekannt. Wieder war es die HUK-Coburg, die nicht die vollen Sachverständigenkosten reguliert hatte. Der Kläger entschied sich dafür, den Unfallverursacher direkt in Anspruch zu nehmen. Diese Vorgehensweise ist zulässig. Das schmeckt den Haftpflichtversicherern gar nicht, denn dadurch erfährt der Versicherungsnehmer von den rechtswidrigen Schadensersatzkürzungen der Versicherung. Das wirft dann ein schlechtes Bild auf die eigene, ach so gute, Haftpflichtversicherung. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor übersandt durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof aus Aschaffenburg. In diesem Urteil kommt auch die geänderte Rechtsprechung des LG Stendal zum Vorschein. Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Eingabe beim BMJ: Der GDV versucht das katastrophale Regulierungsverhalten der Versicherer schön zu reden

Am 08.10.2012 hatte wir über einen Reformvorschlag berichtet, den der Verein Subvenio e.V. an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gesendet hatte. Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist in der Sache aktiv geworden und lässt derzeit recherchieren, inwieweit ein Defizit bei der Entschädigung von Unfallopfern durch die Versicherer besteht. Die aufgeschreckte Versicherungswirtschaft wird nun nicht müde mit dem Versuch, alles kleinzureden und zu relativieren.

Hierzu zwei Links des GDV:

Keine Veränderungen bei der Schadenregulierung feststellbar

Versicherer regulieren Schäden ohne unnötige Zeitverzögerung und im Interesse der Beteiligten

Zu Link 1:

„Keine Veränderungen bei der Schadenregulierung feststellbar“

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AG Frankfurt am Main verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten und der Gerichtkostenzinsen mit Urteil vom 5.6.2013 -31 C 3224/12 (17)-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

gestern hatte ich Euch den Beschluss des AG Frankfurt am Main bezüglich der Zurückweisung des HUK-Rechtsanwaltes bekannt gegeben. Heute gebe ich Euch das Urteil bekannt. Im Rubrum ist des besagte Rechtsanwalt nicht mehr aufgeführt. Aber abgesehen von den zivilprozessualen Fragen, hat das Gericht der Klage vom materiellrechtlichen her statt gegeben. Die Begründung des Urteils wirft natürlich einige Fragen auf.  Am Anfang der Begründung scheint alles sehr vielversprechend und dann kommt es wieder knüppledick von wegen Angemessenheit der Nebenkosten. Obwohl? Der Anfang ist wohl doch nicht so gut. Ein angeblich Vertretungsberechtigter legt ohne Vollmacht Widerspruch gegen ein Versäumnisurteil ein – und dieser Widerspruch ist rechtswirksam? Wenn dem so ist, dann ist aber mit der ZPO einiges im Argen. Das Urteil wurde erwirkt von Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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BVSK: Ein Berufsverband, den die Welt nicht braucht?

(Fast) jeder Sachverständige kennt Sie inzwischen. Die Kürzungsschreiben einiger Versicherer bezüglich des Sachverständigenhonorars. Ursächlich für diese jahrelange Kürzerei ist nichtzuletzt das sog. „Gesprächsergebnis“. Dabei handelt es sich um eine „Vereinbarung“ des BVSK mit der HUK Coburg aus der Vergangenheit, gegen die das Bundeskartellamt bereits ermittelt hatte und diese „Vereinbarung“ deshalb wieder eingestellt werden musste. „Nachfolgeprodukt“ war ja dann das Honorartableau 2012 HUK Coburg „basierend auf der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011“, auf dessen Basis die HUK nun wieder Sachverständigenhonorare willkürlich kürzt.

Jeder Sachverständige sollte wissen, dass es im Rahmen des Schadensersatzes stets immer nur um die Erforderlichkeit geht. Die Angemessenheit des Sachverständigenhonorars (einschl. Nebenkosten) hat bei der Schadensersatzforderung bzw. im Schadensersatzprozess nichts zu suchen. Maßgeblich ist nur die Sicht des Geschädigten. Sofern dieser (ex ante) nicht erkennen konnte, dass das Sachverständigenhonorar quasie willkürlich bzw. eindeutig erkennbar überhöht ist, hat der Schädiger bzw. dessen Versicherer das Honorar auszugleichen – ohne wenn und aber! Diese simple Erkenntnis ist so was von „ausgelatscht“, dass es nach wie vor verwundert, dass selbst einige Gerichte immer noch die „Angemessenheit“ des Sachverständigenhonorars im Schadensersatzprozess (ex post)  thematisieren und auch beurteilen. Die „Angemessenheit“ greift jedoch nur unter werkvertraglichen Gesichtspunkten. Also lediglich im Verhältnis zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber (Geschädigter).

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AG Frankfurt am Main weist mit Beschluss vom 5.6.2013 – 31 C 3224/12 (17) – den von der HUK-Coburg beauftragten Rechtsanwalt mangels Vollmacht der Unfallverursacherin als Bevollmächtigten der beklagten Fahrerin zurück.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Feierabend gebe ich Euch noch eine interessante Lektüre bekannt. Der klagende Sachverständige hatte wegen der restlichen von der HUK-Coburg nicht regulierten Sachverständigenkosten den Schädiger direkt in Anspruch genommen, was durchaus zulässig ist, denn Unfallverursacher und Haftpflichtversicherer haften als Gesamtschuldner. Dementsprechend kann der Gläubiger einen davon alleine in Anspruch nehmen. Für die Beklagte meldete sich der von der HUK-Coburg beauftragte Rechtsanwalt aus K. Dieser besaß allerdings keine Vollmacht der Beklagten. Der Kläger bestritt die Vollmacht des Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Folge der fehlenden Prozessvollmacht ist, dass der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter zurückgewiesen wurde. Problematisch für den Kollegen aus K. dürfte sein, dass er eine bestehende Vollmacht anwaltlich versichert hat, obwohl er keine Vollmacht der Prozesspartei besaß. Dieses Vorgehen dürfte standesrechtlich mehr als bedenklich sein. Die zuständige Anwaltskammer des OLG-Bezirks Köln wird sich mit diesem Vorgang beschäftigen  müssen. Aus datenrechtlichen Gründen sind die Namen, auch des Anwalts aus K. anonymisiert. Der Beschluss wurde durch die Rechtsanwälte Dr. Imhof und Partner, Aschaffenburg, erwirkt und dem Autor zur Veröffentlichung hier im Blog übersandt.  Was denkt ihr über dieses Vorgehen des Anwalts. Schreibt bitte Eure Kommentare.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Laufen verurteilt Zurich Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.6.2013 – 2 C 195/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenbeginn ein Urteil aus dem Berchtesgadener Land in Bayern. Nachfolgend gebe ich Euch ein Urteil des Amtsrichters der 2. Zivilabteilung des AG Laufen bekannt. Wieder ging es in diesem Rechtsstreit um restliche Sachverständigenkosten, die die Zurich Versicherung meinte, einbehalten zu können. Das Gericht orientiert sich gemäß der Berufungsentscheidung des LG München an der BVSK-Honorarbefragung im Rahmen der richterlichen Schadenshöhenschätzung gemäß § 287 ZPO.  Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

Amtsgericht Laufen

Az.: 2 C 195/13

IM NAMEN DES VOLKES

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Anja Krüger – Die Angstmacher: Wie uns die Versicherungswirtschaft abzockt

Der Widerstand gegen die „unterirdische“ Regulierungspraxis der Versicherungswirtschaft wächst von allen Seiten. Die Wirtschaftsjournalistin Anja Krüger hat ein Buch geschrieben über die skandalösen Praktiken der Versicherer und damit eine einfach verständliche Übersicht der Problematik geschaffen.

„Die Wirtschaftsjournalistin und Branchenkennerin Anja Krüger deckt die skandalösen Praktiken der Versicherer auf. Sie zeigt, weshalb wir leichte Opfer sind und welchen Anteil die Politik daran hat.“

Bei Google gibt es hierzu eine Leseprobe.

Hier weiterlesen >>>>>

Siehe auch: n-tv – Das Duell – vom 05.02.2013

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