Der Geschädigte wurde schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, den der Fahrer des bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versicherten Fahrzeugs in Herne-Wanne-Eickel verursacht hat. Der Geschädigte suchte den qualifizierten Kfz-Sachverständigen R. in Bochum auf und bat ihn ein Schadensgutachten zu erstellen. Unter Vorlage des Schadensgutachtens verlangte er von der später beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatzleistungen. Die unstreitig zum Schadensersatz verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherung legte ihrerseits einen von ihr in Auftrag gegebenen Prüfbericht vor. Mit diesem beauftragte der Geschädigte den Sachverständigen R. erneut, zu dem Prüfbericht Stellung zu nehmen. Dieser erstellte schriftlich die Stellungnahme und berechnete für die Stellungnahme 414,72 €. Später regulierte die Versicherung den Schaden. Lediglich die Kosten der Stellungnahme wurden nicht erstattet. Diese sind Gegenstand des Rechtsstreites vor dem AG Herne-Wanne. Die Richterin der 14. Zivilabteilung des AG Herne-Wanne gab dem Kläger Recht. Lest bitte das nachfolgend aufgeführte Urteil aus dem Ruhrgebiet selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
Willi Wacker