AG Schwetzingen verurteilt Unfallverursacherin zur Zahlung der vorher von ihrer Versicherung gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 15.5.2013 – 51 C 52/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch ein Urteil aus Schwetzingen zum Thema Sachverständigenkosten bekannt. Wieder einmal hatte die hinter dem Schädiger stehende Kfz-Haftpflichtversicherung gemeint, die erforderlichen Sachverständigenkosten wegen behaupteter Überhöhung der Kosten einfach zu kürzen. Diese Masche geht grundsätzlich nicht. Das durchschauen immer mehr Gerichte. Auch das von der Beklagtenseite vorgelegte Gesprächsergebnis zwischen HUK-Coburg und dem BVSK wird von immer mehr Gerichten als Maßstab  zurückgewiesen. Ein Gesprächsergebnis zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Sachverständigenverband ist eine Sondervereinbarung, die nach dem VW-Urteil unbeachtlich ist. Auf die Preise einer Sondervereinbarung kann ein Geschädigter nicht verwiesen werden. Wann lernt die HUK-Coburg das einmal? Die Sache mit der Vollmacht stinkt zum Himmel. Mit Schreiben vom 30.04.2013 wird eine Vollmacht vom 05.04.2013 vorgelegt. Am 05.04.2013 war der berechtigte Anspruch des Klägers bistimmt schon rechtshängig. Auf die behaupteten Vollmachten sollte viel mehr Augenmerk gelegt werden.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG HH-Barmbek verurteilt Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten (810 C 208/13 vom 05.06.2013)

Mit Urteil vom 05.06.2013 hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in Höhe von 102,75 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. In diesem Falle ist bemerkenswert, dass das Urteil zusammen mit der Klagerwiderung übersandt wurde, offensichtlich sah das Gericht keinen Anlass, hier den Rechtsstreit länger als notwendig zu betreiben. Entsprechend deutlich fielen die Urteilsgründe aus. Ein wichtiger Satz aus dem Urteil: „Selbst wenn das vereinbarte oder vom Sachverständigen einseitig festgesetzte Entgelt objektiv überhöht ist, ist es bei der gebotenen subjektiven Schadensbetrachtung regelmäßig als der „erforderliche“ Aufwand anzuerkennen.“ Erstritten wurde das Urteil von der Kanzlei Hamburger Meile.

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Google Compare: Internet-Konzern soll Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen planen

Quelle: Spiegel Online vom 10.06.2013

Der Internetkonzern Google plant laut einem Zeitungsbericht ein Preisvergleichsportal für Autoversicherungen in Deutschland. Das Angebot namens Google Compare soll im September starten.

Der Internetkonzern Google plant einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge ein Internet-Preisvergleichsportal für Autoversicherungen in Deutschland. Google Compare solle spätestens im September an den Start gehen, berichtete die Zeitung am Montag unter Berufung auf Branchenkreise.

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AG Baden-Baden verurteilt Schädiger zur Zahlung der Gutachterkosten bei einem im Gutachten festgestellten Fahrzeugschaden von knapp 665,– € mit Urteil vom 15.4.2013 – 1 C 576/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nun wieder etwas Erfreulicheres. Der Direktor des Amtsgerichtes als Dezernent der 1. Zivilabteilung des AG Baden-Baden hatte über die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu befinden, das zu einer Schadenshöhe von knapp 665,– € gelangte. Allerdings sind in dem Sachverständigengutachten Wertverbesserungen durch den Sachverständigen angegeben worden, die in einem Kostenvoranschlag gefehlt hätten. In diesem besonderen Fall hält das Gericht – meines Erachtens zu Recht – die angefallenen notwendigen Sachverständigenkosten für erstattungspflichtig, auch wenn es sich im Nachhinein bei dem Fahrzeugschaden um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Aber eigentlich kann es, wie auch dieser Fall zeigt, eine Bagatellschadensgrenze gar nicht geben. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion zugesandt durch die Herren Rechtsanwälte Dennig  & Kollegen aus 76135 Karlsruhe. Gebt bitte Eure Kommentare auch zu diesem Urteil ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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Der VI. Zivilsenat des BGH entscheidet über die Verweisungsmöglichkeit bei der fiktiven Schadensabrechnung mit Urteil vom 14.5.2013 – VI ZR 320/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

das Thema der fiktiven Schadensabrechnung war erneut Thema eines Rechtsstreites, der es vom Amtsgericht Bremerhaven über das LG Bremen bis zum BGH nach Karlsruhe geschafft hat. Wie aber der Rechtsstreit auf Klägerseite geführt wurde, zeigen die Ausführungen des VI. Zivilsenates des BGH zu den fiktiven Verbringungskosten. Offenbar hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers noch nicht einmal das Büchlein des Senatsmitglieds Wolfgang Wellner, auf das auch hier im Blog hingewiesen wurde, gelesen. Nur so ist verständlich, dass dieser Rechtsstreit bis zum BGH gepusht wurde. Ein Schelm, der dabei Böses denkt. Hinsichtlich der fiktiven Abrechnung und der Möglichkeit des Schädigers, den Geschädigten auf preisgünstigere Stundensätze bei Fahrzeugen älter als drei Jahren zu verweisen, ist das Urteil natürlich geschickt formuliert. Die Möglichkeit der Verweisung auch noch im Prozess ist danach grundsätzlich möglich, wenn nicht prozessuale Gründe, wie verspäteter Vortrag, entgegenstehen. Insoweit wird es jetzt darauf ankommen müssen, ob der Schädiger nicht schon außergerichtlich in der Lage war, das günstigere Reparaturangebot der Referenzwerkstatt vorzulegen. Wenn er das hätte tun können, ist sein Vortrag im Prozess verspätet. Ansonsten ist es bedauerlich, dass der VI. Zivilsenat nicht die im § 249 BGB verankerte  Dispositionsmaxime des Geschädigten mehr beachtet hat. Im übrigen widerspricht die Begründung des Urteils dem Rechtsgedanken des § 249.

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AG Darmstadt verurteilt HUK-Coburg und deren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung restlichen Schadensersatzes mit Urteil vom 23.5.2013 -304 C 297/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum bevorstehenden Wochenende gebe ich Euch noch ein umfangreiches Urteil gegen die HUK-Coburg und deren Versicherungsnehmer bekannt. Wieder meinte die eintrittspflichtige Coburger Versicherung, den Geschädigten um berechtigte und ihm zustehende Schadensersatzansprüche prellen zu können. Auch dieser Versuch scheiterte kläglich. Daran konnten auch die neuen Anwälte der HUK-Coburg nichts ändern. Nachfolgend das umfangreiche Urteil aus Darmstadt. Es ist festzuhalten, dass sich die Qualität der Urteilsbegründungen sich  zunehmend verbessert. Ob die Richter und Richterinnen vermehrt hier mitlesen? Das Urteil wurde erstritten durch die Herren Rechtsanwälte Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg und sodann zur Veröffentlichung dem Autor zugesandt. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenede.
Willi Wacker

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AG Emden verurteilt DEVK zur Zahlung vollen zugesagten Schadensersatzes mit Urteil vom 23.5.2013 – 5 C 135/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch ein hochinteressantes Urteil aus Emden  gegen die DEVK-Versicherung  bekannt. Die DEVK hatte zuerst eine Haftungszusage erteilt und dann einen Rückzieher gemacht. Ist nicht, hat das Gericht aber dann entschieden. So kann es kommen, wenn man mit „Husch-Husch-Regulierung“ die Anwälte und Gutachter auszuschalten versucht. Der zuständige Amtsrichter ließ sich nicht aufs falsche Gleis führen. Die Zahlungsklage hatte in vollem Umfang Erfolg. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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Mal eine gute Nachricht – „Hammelsprung im Bundestag“

Die Linken verhindern mit dem sogenannten „Hammelsprung“ eine Änderung des Arzneimittelgesetzes zum Nachteil von Patienten und Krankenhäusern.

Zu wenig Anwesende – Bundestag bricht Sitzung ab

Bei der Bundestagssitzung am Donnerstagabend hat die Linke per Hammelsprung die Beschlussunfähigkeit feststellen lassen. Ein ungewöhnlicher Vorgang. Berlin rätselt, was die Linke damit bezweckte.

Möglicherweise wollte die Linke die unmittelbar bevorstehende Abstimmung über ein umstrittenes Arzneimittelgesetz verhindern. Die schwarz-gelbe Koalition wollte damit Erleichterungen für die Pharmaindustrie durchsetzen, was von der Opposition jedoch als Wahlgeschenk zulasten von Patienten und Krankenkassen kritisiert wurde.

Quelle: Welt.de, alles lesen >>>>>>>>

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AG Fürth verurteilt mit kurzem und knappem Urteil die Zurich-Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 21.5.2013 – 320 C 541/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend gebe ich Euch einen „Dreizeiler“ von Urteil bekannt. Wie so oft wurden die Sachverständigenkosten gekürzt. In diesem Fall von der Zurich – Versicherung. Diese wurde gerichtlich von dem sonst früher für die HUK-Coburg tätigen Rechtsanwalt aus Köln vertreten. Da der Sachverständige auf seine Kosten nicht verzichten wollte, hat dieser vor dem AG Fürth geklagt. Der zuständige Amtsrichter der 320. Zivilabteilung des AG Fürth hat kurz und bündig entschieden. Unter Bezugnahme auf BGH VI ZR 67/06 ( = BGH DS 2007, 144) hat der Richter im Urteil im Namen des Volkes festgestellt, dass eine Preiskontrolle nicht in Betracht kommt. Lest das Urteil aus Fürth zum Thema Sachverständigenkosten selbst und gebt Eure Kommentare ab. Traut Euch.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse und deren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.5.2013 -111 C 9373/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

während die Vorstände der HUK-Coburg überall verkünden, wie erfolgreich die Coburger Versicherung mit ihren Töchtern ist, muss festgehalten werden, dass dies offenbar in Leipzig nicht der Fall ist. Dort musste die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse erneut eine herbe Niederlage hinnehmen. Auch in diesem Rechtsstreit führte der Einwand der beklagten Haftpflichtversicherung, die Sachverständigenkosten seien überhöht, nicht zum Erfolg. Vielmehr wies die Amtsrichterin der 111. Zivilabteilung des AG Leipzig  die Beklagten auf die BGH-Rechtsprechung hin. Diese wird von der HUK-Coburg und ihren Anwälten schlicht ignoriert. Aber die HUK-Coburg muss sich auch den Hinweis gefallen lassen, dass der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist (OLG Naumburg und OLG Nürnberg jeweils m.w.N.) Fehler in der Abrechnung gehen daher zu Lasten des Schädigers, nicht zu Lasten des Geschädigten. Das hat der BGH bereits zum Werkstattrisiko eindeutig entschieden (BGHZ 63, 182). Gleiches gilt für das Prognoserisiko beim Sachverständigen. Bereits mit Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03 – hatte der BGH entschieden, dass dem Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen die Höhe dessen Kosten nicht bekannt ist und auch nicht bekannt sein kann. Insoweit darf der Geschädigte eine Schadensposition auslösen, deren Höhe er nicht kennt, wenn er einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragt. Lest aber bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion übersandt durch Herrn RA. Uterwedde aus Leipzig.

Viele Grüße
Willi Wacker

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HUK-Coburg Bilanz – Kfz-Versicherung als Erfolgsmotor

Gestern hatten wir von einem Beitrag in der FAZ berichtet, nach dem die HUK Coburg die Tarife für die Kfz-Versicherung erhöhen muss, weil es der Branche angeblich so schlecht geht. Grundlage war ein Bericht in der FAZ vom 04.06.2013 aufgrund der Aussagen des Vorstandes der Sachversicherung. Am gleichen Tag wird dann bei Autohaus online durch den Vorstandssprecher der HUK eine positive Bilanz für das Geschäftsjahr 2012 gezogen.

Quelle: Autohaus online vom 04.06.2013

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe zieht eine positive Bilanz für das Geschäftsjahr 2012. HUK-COBURG-Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Weiler: „Unter dem Strich können wir mit dem Neugeschäft, der Bestands- und der Ergebnisentwicklung sehr zufrieden sein.“ Erneut konnte die HUK-COBURG Marktanteilsgewinne verbuchen. Weiler: „Das Jahr 2012 verlief rundum erfolgreich für unser Unternehmen, als Schulnote würde ich unserem Ergebnis eine 2+ geben. Wie im Vorjahr haben wir zum Teil sogar unsere eigenen Ziele übertroffen.“

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Richter des AG Aschaffenburg verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung des von der HUK gekürzten Sachverständigenkostenbetrages mit Urteil vom 12.5.2013 -112 C 2506/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend gebe ich Euch noch ein weiteres Urteil des Richters der 112. Zivilabteilung des AG Aschaffenburg bekannt. Wieder einmal ging es um restliche Sachverständigenkosten. Der Fahrer des bei der HUK-Coburg haftpflichtversicherten Fahrzeuges verursachte schuldhaft einen Verkehrsunfall. Die Haftung dem Grunde nach war klar. Trotzdem regulierte die Coburger Versicherung nicht vollständig den eingetretenen Schaden. Da der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abgetreten war, klagte dieser gegen den Schädiger die von der HUK gekürzten restlichen Sachverständigenkosten ein. Mit Erfolg. Warum es die HUK überhaupt noch in Aschaffenburg versucht, Schäden nicht korrekt abzurechnen, bleibt wohl deren Geheimnis? Das Urteil wurde erstritten und dem Autor zugesandt durch Herrn RA. Lutz Imhof, Aschaffenburg. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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