Größte Autoversicherung will die Preise weiter erhöhen

Während die Menschen im Süden und Osten Deutschlands noch verzweifelt gegen das Hochwasser ankämpfen, ergreift die HUK Coburg Versicherung blitzschnell die Chance, Kapital aus der Umweltkatastrophe zu schlagen? Geschmackloser geht´s wohl kaum noch?

Quelle: FAZ vom 04.06.2013

Die Preisspirale in der Autoversicherung wird sich nach Ansicht des deutschen Marktführers HUK-Coburg weiter drehen. „Die Phase der Preiserhöhungen wird noch eine gewisse Zeit weitergehen“, sagte der für das Sachversicherungs-Geschäft zuständige Vorstand Klaus-Jürgen Heitmann am Dienstag in Nürnberg.

Die Unternehmen der Branche verdienten immer noch kein Geld, obwohl die Tarife seit 2009/2010 steigen. Und nun kommen noch die Schäden aus dem Hochwasser im Süden und Osten Deutschlands hinzu: „Das wird den Markt kräftig Geld kosten“, sagte Heitmann. Abgesoffene Autos seien meist Totalschäden.

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Ergo schafft Garantiezins für Lebensversicherungen ab

Der Zahnkostenoptimierer der ERGO bringt angeblich das Lachen wieder zurück?!
Damit das Grinsen aber gleich wieder vergeht, schafft die ERGO den Garantiezins bei der Lebensversicherung ab. Getreu dem Motto: „Wir machen´s einfach“. So wie damals bei der Gellert-Therme? Da wird der Adam aber traurig sein und seine „Kröten“ in Zukunft wohl wo anders anlegen?

Quelle: T-Online vom 04.06.2013

Das Zinstief an den Finanzmärkten macht Lebensversicherern zu schaffen – sie können den einst versprochenen Garantiezins mit überwiegend risikoarmen Anlagen kaum noch erwirtschaften. Die Ergo-Versicherung reagiert nun auf diese Lage und schafft den Garantiezins für neue Lebensversicherungen ab dem 1. Juli ab, wie das Unternehmen bekanntgab. Die Kunden müssen umdenken.

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AG Hamburg-Altona legt der DEVK die Kosten auf, nachdem diese bei einem eindeutigen Fiktivabrechner erst im Prozess die Stundensätze der Markenfachwerkstatt gezahlt hat (Urteil vom 2.4.2013 – 318c C 274/12 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir bleiben in Norddeutschland. Nachstehend gebe ich Euch ein Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung gegen die DEVK – Versicherung bekannt. Die DEVK-Versicherung wollte bei diesem Unfallschaden den Geschädigten um die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche prellen. Obwohl die Rechtsprechung bekannt sein dürfte, wurde der Geschädigte auf Stundensätze einer freien Werkstatt verwiesen, obwohl das Unfallfahrzeug noch keine drei Jahre alt war. Die BGH-Rechtsprechung wird einfach ignoriert. Während des Rechtsstreites wurde dann der Differenzbetrag gezahlt. Konsequenz ist natürlich die Kostentragungspflicht der DEVK. Auch so kann man Versichertengelder verschleudern. Hätte die DEVK schon aussergerichtlich gezahlt, wie dies nach Rechtsprechung und Gesetz vorgeschrieben ist, hätte sie der Versichertengemeinschaft viel Geld erspart.  Auch der von der DEVK vorgebrachte Einwand, bei gewerblichen Fahrzeugen käme eine Wertminderung nicht in Betracht, ist ins Blaue hinein erhoben. Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass es einen derartigen Grundsatz nicht gibt. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Otterndorf verurteilt LVM zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 13.5.2013 – 2 C 50/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch heute noch ein Sachverständigenkostenurteil aus Otterndorf bekannt. Es zeigt sich, dass die LVM Münster genauso erfolglos ist wie die HUK-Coburg. Seitens des Gerichts ist zwar wieder jede Menge Mist zur Angemessenheit einschließlich  BVSK-Honorarbefragung angeführt worden. Erfreulich ist allerdings, dass das Gericht explizit das Urteil des LG Saarbrücken hinsichtlich der Deckelung der Nebenkosten verworfen hat. Es dürfte daher kaum noch ein Gericht geben, das der unsinnigen Entscheidung des LG Saarbrücken folgt. So ist das Urteil des AG Otterndorf wenigstens noch im Ergebnis richtig. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Hamburg-Wandsbek verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG mit klaren Worten zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 7.5.2013 -711a C 41/13-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch ein Urteil aus Hamburg-Wandsbek zum Thema Sachverständigen-  und Rechtsanwaltskosten gegen die HUK-Coburg bekannt.  Wie so oft regulierte die HUK-Coburg nur einen Teil der Sachverständigenkosten, weil sie der – allerdings irrigen – Auffassung war, das nach dem HUK-Honorartableau bestimmte Honorar sei erforderlich. Das darüber hinausgehende sei überhöht. Die Amtsrichterin der Zivilabteilung 711a des AG Hamburg-Wandsbek hat der HUK-Coburg jedoch die dazu passenden Worte in ihr Versicherungsstammbuch geschrieben. Wenn es auf die ex-ante-Sicht ankommt, kann nicht eine ex-post anzustellende Überprüfung an Hand irgendwelcher Honorartableus die Erforderlichkeit ex-ante nachträglich entfallen lassen. Die HUK-Coburg muss endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Wiederherstellungsaufwand erstattet verlangt werden kann. Sollte die HUK-Coburg der gegenteiligen Ansicht sein, ist sie auf den Vorteilsausgleich verwiesen. Es ist doch merkwürdig, dass dieser auch vom BGH angegebene Weg von der HUK-Coburg nicht genutzt wird. Scheut sie das bei ihr liegende Prozessrisiko?  Lest das Urteil aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 2.5.2013 – 106 C 9191/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch wieder ein Urteil aus Leipzig zum Thema „restliche Sachverständigenkosten“ bekannt. Wieder war es die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG, die meinte, nicht vollständig den Schadensersatz leisten zu müssen oder zu können. Der für die Entscheidung des Rechtsstreites zuständige Amtsrichter der 106. Zivilabteilung des AG Leipzig hat jedoch kurz und knapp der HUK-Coburg ins Stammbuch geschrieben, dass er eine Regulierung, so wie die HUK-Coburg sie vorgenommen hat, nicht akzeptiert. Folgerichtig muss die beklagte Coburger Versicherung die gekürzten Sachverständigenkosten nachzahlen mit Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten. Es wäre für die HUK-Coburg auch billiger gewesen, gleich zu 100 Prozent zu regulieren. Dann wären auch noch Versichertengelder gespart worden. So steigt die Zahl der Urteile gegen die HUK-Coburg wegen rechtswidriger Schadensregulierungen. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Koblenz verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse aus abgetretenem Recht zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 25.4.2013 – 411 C 2817/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenende nun noch ein weiteres Urteil gegen die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse. Verklagt wurde sogar die Schadenaußenstelle in Koblenz. Das AG Koblenz hat – zu Recht – nach § 21 I ZPO die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes bejaht. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich laut nachfolgend veröffentlichtem Urteil ausdrücklich aus der vorgerichtlichen Regulierung der Schadensaußenstelle in Koblenz. Ansonsten hat der erkennende Amtsrichter zutreffend zu den restlichen abgetretenen Sachverständigenkosten entschieden. Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten durch Herrn RA. Johannes Klotz, Poststraße 3 in 54673 Neuerburg und durch den Kläger dem Autor zugesandt.

Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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Bund der Versicherten – Machtkampf führt zur Zerreißprobe

Quelle: Manager Magazin – Lutz Reiche – vom 22.05.2012

Beim Bund der Versicherten (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzorganisation für Versicherte, spitzt sich der Machtkampf zu. Nimmt der amtierende Vorsitzende Tobias Weissflog die Satzung ernst, könnte in Bälde eine außerordentliche Mitgliederversammlung den umstrittenen Aufsichtrat abberufen und einen neuen etablieren. Dieser könnte dann mit Axel Kleinlein den im März entlassenen Vorstand wieder an die Spitze der Organisation zurückholen.

So wünschen es sich jedenfalls die Unterstützer Kleinleins…

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Siehe auch:

Handelsblatt vom 25.03.2013

Manager Magazin vom 25.03.2013

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LG Koblenz verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (14 S 55/12 vom 07.03.2013)

Unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des AG Cochem vom 22.02.2012 (22 C 341/11) hat das LG Koblenz die beteiligte Versicherung zur Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe 1.989,57 € sowie zur Zahlung weiterer RA-Kosten iHv 899,40 € zzgl. Zinsen verurteilt. Dabei stellt das Berufungsgericht eindeutig fest, dass der Schädiger keinen Anspruch darauf hat, dass Mietwagenkosten grundsätzlich nach der Fraunhofer Tabelle abzurechnen sind. Vielmehr legt die Berufungskammer hier als Schätzungsgrundlage die Schwacke-Liste zugrunde.

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…. hat das LG-Gericht beschlossen, …. Sie als Zeuge geladen.

In einem Rechtsstreit bezüglich eines Haftpflichtschadens gegen den Schadenverursacher u. a. ,  hier die Allianz-Versicherung, welche einen eindeutigen Reparaturschaden auf Totalschadenbasis abzurechnen versucht, verlangt der Geschädigte die Fiktiv-Abrechnung nach Gutachten.

Nunmehr lädt die 2. Instanz den Sachverständigen unter den Beweisfragen:

„Inhalt des Gutachtens vom xx. Februar 2012 Nr. …. nebst enthaltenen Fotos.“

Hat jemand eine Idee, was hier der Sachverständige bezeugen soll? Dass es genau die Fotos sind, die  er seinem Gutachten beigefügt hat? Eine inhaltliche Aussage zum Gutachten oder gar zum Schadensumfang an Hand der Fotos kann nicht Grund der Ladung sein. Denn dann hätte diese lauten müssen:

„.. werden Sie als Sachverständiger geladen“.

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Allianz Riester – Nur der dumme Kunde ist ein guter Kunde?

Das Landgericht Stuttgart erklärte die Klauseln des Allianz Versicherers in Riester-Renten Verträge für unzulässig (AZ: 11 O 231/12), weil diese nach Einschätzung der Richter „im hohen Maße intransparent“ seien. Der Konzern täusche seine Kunden zudem über wesentliche Vertragsmerkmale.

ALLIANZ – wer sich so verhält, braucht keine Feinde!

Riester-Prozess verloren

Der Ruf der Allianz steht auf dem Spiel

Die Allianz beteiligt Geringerverdiener unter den Riester-Sparern nicht an den Kostenüberschüssen. Entsprechende Klauseln hält das Landgericht Stuttgart für intransparent und unzulässig. Es geht um Millionen Euro – und um den guten Ruf des Marktführers.

Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, dass es seine Kunden über die zu erwartende Überschussbeteiligung täusche. Vor allem verschweige die Allianz, dass ein großer Teil der Versicherten nicht an den Kostenüberschüssen beteiligt wird. Dem Kunden sei es nahezu unmöglich, dies herauszufinden.

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Allianz-Riester-Rente: Ab 40.000 Euro fließen Kostenüberschüsse

Die Allianz prüft, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Das wird sie – davon sind Bluhm und Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein überzeugt. Denn für den Konzern steht viel auf dem Spiel. So hat die Allianz bei einem durchschnittlich ausgestalteten Vertrag ihren Kunden womöglich bis zu 3500 Euro Kostenüberschüsse vorenthalten, hatte Kleinlein schon vor längerer Zeit errechnet.

Quelle: manager magazin online, alles lesen >>>>>>>>>>

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Richterin des AG Kaiserslautern verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 13.5.2013 – 2 C 1664/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum bevorstehenden Feiertag gebe ich Euch  noch eine interessante Entscheidung des AG Kaiserslautern vom 13.5.2013 bekannt. Wieder einmal musste ein Sachverständiger, in diesem Fall eine Sachverständigen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gegen den Versicherungsnehmer der HUK-Coburg prozessieren, weil seine Haftpflichtversicherung nicht gewillt oder nicht in der Lage war, die vollen Sachverständigenkosten zu ersetzen. Aufgrund der Abtretungsvereinbarung war die Klägerin zur Geltendmachung der restlichen Sachverständigenkosten berechtigt. Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht verpflichtet ist, den Sachverständigenmarkt zu erforschen, um den billigsten Sachverständigen herauszusuchen. Er darf einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Die erkennende Richterin misst die Sachverständigenkosten an der VKS-Honorarbefragung. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und (hoffentlich) einen schönen morgigen Feiertag
Willi Wacker

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