AG Aschaffenburg verurteilt VN der HUK-Coburg aus abgetretenem Recht zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.5.2013 – 112 C 2505/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

die Zahl der richtig begründeten Restsachverständigenkosten-Urteile nimmt offenbar zu. Nachstehend gebe ich Euch ein weiteres Urteil des AG Aschaffenburg bekannt. Der zuständige Richter der 112. Zivilabteilung des AG Aschaffenburg hat relativ kurz und knapp, dafür aber äußerst präzise,  entschieden. Die Richter in Aschaffenburg haben es offenbar jetzt „geschnallt“. Die HUK-Coburg wird daher wohl mit ihrer Kürzungsmasche in diesem Bereich nicht mehr durchkommen. Lest aber selbst das Urteil und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor zugesandt durch die Kanzlei Dr. Imhof und Partner, Aschaffenburg.

Viele Grüße und einen schönen morgigen Feiertag
Willi Wacker

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Kartellamt sieht bei EC-Gebühren fehlendeTransparenz und fehlenden Wettbewerb

Wobei hier der Begriff „Gebühr“ nicht im klassischen Sinne verstanden werden darf, denn bei einer „Gebühr“ handelt es sich um eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder um ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist. (siehe Wikipedia).

Bei den EC-Gebühren handelt es sich um den Preis für eine (Dienst)Leistung eines privaten Unternehmens – Möglichkeit der Karten-Zahlung beim Händler – der von den Banken in Rechnung gestellt wird. Das Kartellamt bemängelt nun, dass bisher alle Händler an alle Banken den gleichen (abgesprochenen) „Preis“ zahlen.

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AG Siegburg verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 22.2.2013 – 108 C 177/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

ich habe langsam den Eindruck, dass die Qualität der Urteile besser wir. Nachstehend gebe ich Euch ein weiteres Sachverständigenkostenurteil aus dem Rheinland bekannt. Die zuständige Amtsrichterin der 108. Zivilabteilung des AG siegburg hat kurz und bündig und ohne Schnörkel und ohne Listen  entschieden. Sie musste über die Klage eines Sachverständigen entscheiden, der aus abgetretenem Recht gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers, der HUK 24 – AG, restlichen Schadensersatz in Form der gekürzten Sachverständigenkosten vorgehen musste, wenn er nicht auf das ihm zustehende Geld verzichten wollte. Die Klage hatte Erfolg.  So kann auch ein erfreulich klares Urteil aussehen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne regenfreie (kurze) Woche.
Willi Wacker

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Märchenstunde bei FOCUS-MONEY? „HUK-COBURG und HUK24 bekommen Bestnoten“

Es war einmal

FOCUS-MONEY hat die 30 größten Vollversicherer genau unter die Lupe genommen. Die Zeitschrift wollte wissen: Welche Versicherungsgesellschaften regeln Schadensfälle fair und kundenorientiert?

Zum dritten Mal in Folge wurde auch die Onlinetochter HUK24 mit der Bestnote ausgezeichnet. Nur die DEVK und die VGH Versicherung schnitten ähnlich positiv ab. Ein toller Erfolg für HUK-COBURG und HUK24.

Quelle: huk-blog, alles lesen: >>>>>> 

…… und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute  – siehe Archiv CAPTAIN HUK

HUK Coburg:  Urteilsliste – Sachverständigenhonorar

HUK Coburg: Kategorie HUK Cobug

DEVK: Kategorie DEVK

VGH: Kategorie VGH

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AG Aschaffenburg verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.4.2013 -112 C 1079/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

die Wiedergabe erfreulich klar begründeter Urteile zum Schadensersatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall – und dabei die Regulierung der erforderlichen Sachverständigenkosten – geht weiter. Nachfolgend gebe ich Euch ein Urteil des Richters der 112. Zivilabteilung des AG Aschaffenburg vom 16.4.2013 bekannt. Wieder einmal war es die HUK-Coburg, die meinte, das vom Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten berechnete Sachverständigenhonorar, das als Schadensposition des Geschädigten gegenüber der HUK-Coburg als eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurde, kürzen zu können. Mit erfreulich klaren Worten hat der Richter die HUK-Coburg in ihre Schranken gewiesen. Und wieder einmal ist die HUK-Coburg nicht pfleglich mit den ihr anvertrauten Versichertengeldern umgegangen. Durch die notwendige Streitverkündung an den Sachverständigen hat sich der Rechtsstreit für die HUK-Coburg auch noch verteuert. Auch so kann man Versichertengelder verschleudern. Das Urteil wurde dem Autor übersandt durch Herrn RA. Lutz Imhof, Aschaffenburg. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Bonn verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers.-AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 6.5.2013 -107 C 61/13-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und schon wieder musste die HUK-Coburg ein für sie negatives Urteil hinnehmen. Nachstehend gebe ich Euch ein  sauber begründetes  Urteil zu den erforderlichen  Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht bekannt. Der entscheidende Amtsrichter der 107. Zivilabteilung des Amtsgerichts Bonn kommt dabei ohne Honorarlisten oder sonstigem Schnickschnack aus. Inzidenter wurden auch noch die Argumente, die zum Erlass des Deckelungsurteils des LG Saarbrücken führten, beiseite geschoben. Die Nebenkosten sind nach dem tatsächlichen Aufwand und Anfall, nicht pauschal wie das Grundhonorar, abzurechnen. Insgesamt daher ein schönes Urteil aus dem Rheinland. Gebt bitte Eure Kommentare ab.

 Viele Grüße
Willi Wacker

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Hinweisbeschluss des LG Landshut im Berufungsverfahren der R+V Versicherung gegen das Urteil des AG Freising (14 S 2859/12 vom 25.04.2013)

Bereits am 22.05.2013 wurde hier im Blog das Urteil des AG Freising veröffentlicht, mit dem die R+V Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt wurde. In dem sich anschließenden Berufungsverfahren hat das LG Landshut der Berufungsführerin unmissverständlich die Sach- und Rechtslage ins Stammbuch geschrieben, nach der die Entscheidung, dass die Schwacke-Liste anzuwenden ist und nicht die Fraunhofer Tabelle, so völlig korrekt ist, so dass die beklagte Versicherung die Berufung zurück genommen hat.

Der Hinweisbeschluss im Wortlaut:

I.

Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Freising vom 16.10.2012, Az. 1 C 478/12, gemäß § 522 Abs, 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. Auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung ist nicht geboten.

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Neuer Geschäftsführer bei Dekra Automobil GmbH

Quelle: Autohaus Online vom 23.05.2013

Guido Kutschera (44) rückt zum 1. Juni 2013 in die Geschäftsführung der Dekra Automobil GmbH auf. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag in Stuttgart mit. Seit Jahresbeginn leitet Kutschera den Bereich Gutachten, seit Ende März ist er auch Geschäftsführer der Tochter GKK Gutachtenzentrale (wir berichteten). Vor seinem Wechsel zu Dekra war der gebürtige Kölner bei der Solera/Audatex Holding tätig.

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AG Aschaffenburg verurteilt Schädiger zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 30.4.2013 -124 C 2544/12-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Pfingstausklang noch ein Urteil aus Aschaffenburg zum Thema Sachverständigenkosten. Das Gericht misst die Sachverständigenkosten an den Bandbreiten der VKS-Honorarbefragung. Letztlich prüft daher das Gericht die vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten an der Zweckmäßigkeit und Angemessenheit, wobei damit nicht die Angemessenheit i.S.d. § 632 BGB gemeint ist. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der Wirtschaftlichkeit. Allerdings ist auch zu fragen, ob dieser Weg zielführend isst, wenn vorher festgestellt wird, dass der Geschädigte keine Erkundigungspflicht nach dem billigsten Sachverständigen hat. Er kann daher bei der Beauftragung – Ex-ante-Sicht – von der Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten ausgehen, weil er als Laie selbst nicht in der Lage ist, den Schaden zu beziffern. Lest bitte selbst und gebt Eure Meinungen bekannt. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor zugesandt durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg unter Hinweis auf eine Vielzahl gegen sie ergangener Urteile zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.5.2013 -107 C 1112/13-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenende nun noch ein weiteres Urteil aus Leipzig zum Thema Sachverständigenkosten. Die erkennende Amtsrichterin der 107. Zivilabteilung des AG Leipzig erscheint gelangweilt und verweist im Wesentlichen nur noch auf bisherige Entscheidungen, die sämtlich gegen die HUK-Coburg ergangen sind. Aber trotz der Vielzahl der gegen sie ergangenen Urteile meint die HUK-Coburg, weiterhin ihr anvertraute Versichertengelder durch unnütze und teure Rechtsstreite vergeuden zu müssen. Die HUK-Coburg ist doch immer so sehr um das Wohl der Versichertengemeinschaft besorgt? Bei den eigenen Prozessen gilt dies offenbar nicht. Es ist schon peinlich, wenn ein Gericht die bayerische Versicherung auf eine Vielzahl von verlorenen Prozessen hinweisen muss. Und immer noch nichts gelernt. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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BGH-Urteil, AZ: VI ZR 3/11 vom 20.03.2012 – Schadensersatz nach § 254 BGB – Mitverschulden

Mit dem Urteil VI ZR 3/11  hat sich der BGH mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit eigenes gesetzlich vermutetes Verschulden dem Geschädigten nach § 254 BGB als Mitverschulden zurechenbar ist. Dies unter dem Vorwurf des Beklagten der Verletzung der  Aufsichtspflicht der Klägerin hinsichtlich des Minderjährigen, so dass das Gericht auch hierzu Stellung nahm § 832 Abs. 1 Satz 1.

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

VI ZR 3/11                                                                                           Verkündet am:
.                                                                                                             20. März 2012

In dem Rechtsstreit

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AG Cloppenburg sieht 3 Fotosätze als erforderlich an und verurteilt HUK-Coburg zur Freistellung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.4.2013 – 21 C 976/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

unsere Urteilsreise geht weiter nach Niedersachsen. Nachstehend gebe ich Euch ein Urteil der Amtsrichterin der 21. Zivilabteilung des AG Cloppenburg bekannt. Auf den Vortrag des HUK-Anwalts bezüglich der Aktivlegitimation  ins Blaue hinein ist die Richterin nicht hereingefallen, sondern hat ihrerseits dem Prozessbevollmächtigtejn klar vor Augen gehalten, was von seinem Vortrag zu halten ist, nämlich nichts. Interessant und richtig sind die Ausführungen des Gerichts hinsichtlich der Anzahl der Fotosätze. Das Gericht ist der – zutreffenden – Ansicht, dass drei Fotosätze erforderlich  und daher nicht zu beanstanden sind. Das sollte sich die HUK-Coburg auch einmal hinter die Ohren schreiben.  Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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