Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
die Zahl der richtig begründeten Restsachverständigenkosten-Urteile nimmt offenbar zu. Nachstehend gebe ich Euch ein weiteres Urteil des AG Aschaffenburg bekannt. Der zuständige Richter der 112. Zivilabteilung des AG Aschaffenburg hat relativ kurz und knapp, dafür aber äußerst präzise, entschieden. Die Richter in Aschaffenburg haben es offenbar jetzt „geschnallt“. Die HUK-Coburg wird daher wohl mit ihrer Kürzungsmasche in diesem Bereich nicht mehr durchkommen. Lest aber selbst das Urteil und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor zugesandt durch die Kanzlei Dr. Imhof und Partner, Aschaffenburg.
Viele Grüße und einen schönen morgigen Feiertag
Willi Wacker