Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
wir bleiben in Nordrhein-Westfalen und geben Euch ein erfreulich klares und hervorragend begründetes Berufungsurteil des Landgerichts Bochum bekannt. Dieses eignet sich bestens als Pfingstlektüre. Vielleicht überkommt die HUK-Coburg jetzt auch der heilige Geist mit der Erkenntnis der Erforderlichkeit im Schadensersatzverfahren. Es kommt bei der Schadensersatzpflicht nicht auf werkvertragliche Gesichtspunkte an, sondern auf die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB. Die Berufungskammer – aber auch die Amtsrichterin des erstinstanzlichen Amtsgerichtes Herne-Wanne – haben mit hervorragender Klarheit die im Schadensersatzprozess heranzuziehenden Normen mit ihren Voraussetzungen geprüft. Klarer kann man ein Urteil kaum noch fassen. Dieses Urteil ist es wert, weiträumig und viefältig veröffentlicht zu werden. Die Redaktion wird daher versuchen, dieses bemerkenswerte Urteil auch in juristischen Fachzeitschriften zu platzieren. Wir glauben kaum, dass die beklagte Haftpflichtversicherung, die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG das Urteil des LG Bochum von sich aus zur Veröffentlichung einreichen wird. Deshalb muss die Veröffentlichung von hier vorangetrieben werden. Lest das Urteil selbst und gebt – auch über die kommenden Pfingsttage – Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und noch eine schöne Restwoche
Willi Wacker