Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
es geht weiter nach Leipzig. Nachfolgend gebe ich Euch ein prima Urteil aus Leipzig zur fiktiven Abrechnung bekannt. Mit gesunder Lebenserfahrung hat das Gericht die Verweisung auf eine Alternativwerkstatt abgelehnt. Auf die Höhe der Stundensätze allein kommt es nämlich nicht an. Wenn die Stundensätze der freien Werkstatt die Hälfte der markengebundenen Fachwerkstatt ausmachen, heißt dies ja nicht, dass die Mitarbeiter der freien Werkstatt die notwendigen Reparaturarbeiten gemäß der Vorgaben im Gutachten in der gleichen Zeit durchführen wie in der Markenfachwerkstatt. Vielleicht benötigen die Mitarbeiter die doppelte Zeit? Dann ist eben die freie Werkstatt nicht mehr preisgünstiger. Ob bei knapp 23 Kilometern Entfernung (Hin- und Rückfahrt) zur freien Werkstatt noch von einer ohne Weiteres mühelos zu erreichenden Alternativwerkstatt gesprochen werden kann, ist auch mehr als fraglich. Aber letztlich kam es darauf nicht mehr an. Für den Geschädigten war unzumutbar die freie Werkstatt zur Reparatur aufzusuchen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker