Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
zum Wochenende bringen wir Euch mal zur Abwechslung ein Berufungs-Urteil zum Rückgaberecht bei einem Neuwagen aufgrund von Sachmängeln – hier höherer Kraftstoffverbrauch um mehr als 10% gegenüber der Prospektangabe. Die Automobilhersteller „bescheißen“ offensichtlich genauso wie die Versicherer. Da könnte auf die Automobilbranche einiges zurollen, wenn man davon ausgeht, dass sämtliche Verbrauchsangaben „absatzorientiert“ auf das geduldige Papier gedruckt werden. Wie war das noch? Der Krug geht immer so lange zum Brunnen, bis er irgendwann bricht. Viel Spaß beim Lesen eines einmal anderen Urteils aus dem Ruhrgebiet.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker