Europäische Autoverkäufe auf Rekordtief

Quelle: Autohaus online vom 19.02.2013

Der Automarkt bricht in Europa einen Rekord nach dem anderen – im negativen Sinn: Im Januar sind in den Staaten der EU und EFTA so wenig Autos verkauft worden wie noch nie in diesem Monat, wie der europäische Branchenverband ACEA am Dienstag mitteilte. Die Zahl der neu zugelassenen Fahrzeuge fiel um 8,5 Prozent auf 918.280.

Erneut wartete von den wichtigen Absatzmärkten lediglich Großbritannien mit einem Plus auf: Im Vereinigten Königreich legten die Verkäufe um 11,5 Prozent zu. Auf dem europäischen Festland regierte hingegen zum wiederholten Male Tristesse: So sackten in Deutschland die Verkäufe um 8,6 Prozent ab. In Frankreich lag das Minus bei 15,1 Prozent und in Italien brach der Absatz um 17,6 Prozent ein.

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Arte TV heute 21:45 – Staatsgeheimnis Bankenrettung

Staatsgeheimnis Bankenrettung

Im Verlauf der Eurokrise haben zahlreiche Banken gigantische Summen verloren…

„…..50 Milliarden Euro in Griechenland, 70 Milliarden Euro in Irland, 40 Milliarden Euro in Spanien …“

Die Geretteten sitzen – anders als häufig vermittelt und von vielen angenommen wird – nicht in den ärmeren Eurostaaten, sondern hauptsächlich in Deutschland und Frankreich. Ein großer Teil des Geldes landet nämlich bei den Gläubigern der Banken, die gerettet werden wollen oder müssen. Und obwohl diese Anleger offenkundig schlecht investiert haben, werden sie – entgegen aller Logik der freien Marktwirtschaft – auf Kosten der Allgemeinheit vor jeglichen Verlusten geschützt. Warum ist das so? Wer bekommt das Geld? Eigentlich simple Fragen, die aber den Kern der europäischen Identität berühren.

Quelle: ARTE TV

Doch – wusste auch jeder Italiener, dass er/sie das Schicksal der gesamten Euro-Zone für ein paar Stunden buchstäblich  in seinen/ihren Händen hatte?

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Berufungskammer des LG Konstanz entscheidet zu der Reparatur im 130-Prozent-Bereich, der bereits im Gutachten mit Gebrauchtteilen berücksichtigt wurde, und zu den Sachverständigenkosten mit Urteil vom 23.3.2012 – 11 S 112/11 A – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

unsere Urteilsreise geht weiter. Hier und heute kommen wir in Konstanz an. In der Berufungsinstanz mussten sich die Vorsitzende Richterin und ihre Kollegen der 11. Zivilkammer des LG Konstanz mit der Frage der 130-Prozent-Regelung bei Gebrauchtteilen und den restlichen Sachverständigenkosten beschäftigen. In dem zu entscheidenden Rechtsstreit kam eine dritte Variante der Abrechnung auf 130 %-Basis zur Entscheidung, nämlich dass der Sachverständige bereits in seinem Gutachten den Einbau von Gebrauchtteilen statt Neuteilen vosieht und damit bereits bei der Prognose von Gebrauchtteilen ausgeht. Bisher war es immer so, dass gutachterseits die Reparatur mit Neuteilen vorgesehen war und es dem Geschädigten während der Reparatur gelungen war, durch Gebrauchtteile die Reparatur unter 130 % des Wiederbeschaffungswertes zu „drücken“, gleichwohl aber eine vollständige Reparatur zu erreichen. Der Angriff der Beklagten geht das Gutachten verfing nicht, da das Prognoserisiko eindeutig beim Schädiger liegt. Hier nun das  interessante Berufungsurteil des LG Konstanz zu einer Reparatur im Rahmen der 130%-Regelung unter Vewendung von Gebrauchtteilen. Nicht bezahltes SV-Honorar war auch Gegenstand der Klage. Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Mülheim an der Ruhr verurteilt zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten gegen DEVK-Vers. AG aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 5.2.2013 – 10 C 2060/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Koblenz geht es weiter ins Ruhrgebiet nach Mülheim an der Ruhr. Hier das Honorarurteil aus Mülheim an der Ruhr. Die Amtsrichterin der 10. Zivilabteilung hatte über restliche Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht  gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund eines Verkehrsunfalles vom 14.5.2012 in Mülheim an der Ruhr zu entscheiden. Der Geschädigte hatte den Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abgetreten, der die Abtretung angenommen hat. Damit war der klagende Kfz-Sachverständige aktivlegitimiert. Bei der Bemessung seines Honorares richtete sich der Sachverständige nach der VKS-Honorarumfrage.  Diese Schätzgrundlage akzeptierte das Gericht. Es folgerte, wenn das Honorar angemessen ist, dann ist es auch erforderlich im Sinne des § 249 BGB. Diese Folgerung ist zwar richtig, aber auch ein unangemessenenes Honorar kann erforderlich i.S.d. § 249 BGB sein. Das muss in diesem Zusammenhang immer wieder betont werden. Lest das Urteil selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Bewertungsreserven: Vorerst keine Kürzungen bei der Lebensversicherung

Quelle: Focus vom 22.03.2013

Die Lebensversicherer und ihre Aufseher würden Kunden am liebsten einen Teil der ihnen zustehenden Reserven streichen. Vorerst müssen Versicherte aber nicht um die Ausschüttung fürchten: Die Politik traut sich vor der Wahl nicht mehr an die Sache ran.

Kunden deutscher Lebensversicherer müssen vor der Bundestagswahl nicht mehr mit einer Kürzung ihrer Ausschüttungen rechnen. Eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am nächsten Dienstag werde nicht mehr zustande kommen, hieß es am Donnerstagabend in Koalitionskreisen.

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Diese Nachicht ist zwar zuerst einmal erfreulich – wenn es denn morgen im Vermittlungsausschuss zur Aussetzung/Streichung der VAG-Änderung kommen sollte. Entwarnung für über 90 Millionen Lebensversicherte ist das jedoch noch lange nicht. Die Parteien sollen/wollen weiterhin „prüfen“, wie man die Lebensversicherungskonzerne (auf Kosten der Versicherten) „entlasten“ kann, um sich mit diesem Zeitaufschub zunächst einmal über die nächste Bundestagswahl zu retten. Demzufolge sollte man genau überlegen, ob und wenn, wo man im September das Kreuzchen setzt.

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LG Koblenz verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in der Berufungsinstanz mit Urteil vom 5.2.2013 – 6 S 192/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Magdeburg geht es weiter nach Koblenz. Nachstehend gebe ich Euch ein Berufungsurteil des LG Koblenz vom 5.2.2013 bekannt. Auffallend ist, dass das Nachbargericht des LG Saarbrücken eine Deckelung der Nebenkosten nicht mitmacht. Auch das LG Zweibrücken, das noch näher am LG Saarbrücken liegt, macht die vom LG Saarbrücken entschiedene Deckelung der Nebenkosten nicht mit. Daher kann m.E. das Urteil des LG Saarbrücken als Mindermeinung angesehen werden. In dem vom LG Koblenz in zweiter Instanz entschiedenen Rechtsstreit ging es – wie so oft bei der HUK-Coburg – um restlichen Schadensersatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Der Geschädigte hat aber nicht die HUK-Coburg als Haftpflichtversicherer, sondern den Unfallverursacher, sprich den VN der HUK-Coburg persönlich wegen des restlichen Schadensersatzes in Anspruch genommen. Zwar hat die HUK-Coburg als Prozessbevollmächtigten einen ihrer Rechtsanwälte beauftragt. Das war es dann aber auch, was die HUK-Coburg noch für ihren VN tun konnte. Ein negatives Urteil für ihren VN war nicht mehr zu verhindern. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor zugesandt durch Herrn RA. Lutz Imhof aus Aschaffenburg. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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Ecall – Versicherer und Hersteller streiten um Autodaten

Quelle: Capital – Herbert Fromme – vom 29.01.2013

Das künftige Ecall-System kann Daten über das Fahrzeug an Notrufstellen senden – aber auch an Autohersteller oder Versicherer. Die HUK-Coburg führt jetzt eine Kampagne gegen eine befürchtete Monopolstellung der Hersteller.

Versicherer und Autohersteller streiten sich um den Ecall. Die Assekuranz will verhindern, dass die Hersteller allein Zugang zu den Daten haben. HUK-Coburg-Autovorstand Klaus-Jürgen Heitmann fordert „einen freien und fairen Wettbewerb“. Die Hersteller sollten offene Schnittstellen einbauen, verlangte er bei einer Veranstaltung des Goslar-Instituts, das von der HUK-Coburg gegründet wurde.

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AG Madeburg verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 9.1.2013 -150 C 2014/12 (150)-.

Hallo  verehrte Captain-Huk-Leser,

die Urteilsreise geht weiter von Bayern nach Sachsen-Anhalt, von Fürth nach Magdeburg. Wieder ging es um restliche Sachverständigenkosten. Nachdem das Gericht zunächst im Hinweisbeschluss vom 8.10.2012 anderer Ansicht war, änderte das Gericht seine Rechtsansicht und legte diese in dem Beschluß in der mündlichen Verhandlung dar. Der klagende  Sachverständige hatte nur 40 km Fahrtkosten abgerechnet, obwohl die effektive Strecke mehr betrug. Die Schadensersatzansprüche auf Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten waren an den Kläger abgetreten, der die Abtretung angenommen hatte. Damit war der Kläger aktivlegitimiert. Lest aber selbst das Terminsprotokoll mit dem Urteil. Das Urteil wurde erstritten durch die Rechtsanwälte Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg. Herr RA. lutz Imhof hatte dem Autor das Urteil übersandt. Ich bitte um rege Kommentierung.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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HUK Coburg stellt Fraunhofer-Liste durch eigenes Abrechnungsverhalten in Frage ?

Hier ein Leserbrief zum Thema Mietwagen-Abrechnung, der uns durch eine Anwaltskanzlei zur Veröffentlichung bereitgestellt wurde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns ist vor Kurzem im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens ein interessanter Fall zur Fraunhofer Liste untergekommen:

Die Mandantschaft mietete nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug an, unterzeichnete aber keine Abtretungserklärung.

Rechnungsbetrag netto: 998,00EUR. Die bekannte Versicherung mit den drei Großbuchstaben regulierte mit Verweis auf die Fraunhofer Liste rund 350,00 Euro netto auf die Mietwagenkosten. Hieraufhin wurde das Mietwagenunternehmen kontaktiert. Dort teilte man mit, der Versicherer, von dem man ein Partnerunternehmen sei, habe sich dort nach einer Abtretungserklärung erkundigt. Da eine solche nicht vorgelegen habe, sei man beim Versicherer dann wohl davon ausgegangen, dass die Mandantschaft den Schaden selbst abwickle. Auf Nachfrage nach den „Partnerpreisen“ wurde verauskunftet, dass danach für das angemietete Fahrzeug rund 700,00 Euro netto abgerechnet worden wären. Nach Einreichung einer entsprechend korrigierten Rechnung (dem Mietwagenunternehmen sei Dank!) wurde sodann auch der Differenzbetrag von 350,00 Euro durch den Versicherer ausgeglichen. Die angeblich nach der Fraunhofer-Liste berechtigte Kürzung lag also noch einmal um die Hälfte unter dem nach „Partnertarif“ anerkannten Betrag! Wenn das nicht die Anwendbarkeit der Fraunhofer Liste oder überhaupt einer standardisierten Liste für Mietwagenkosten in Frage stellt, dann wissen wir auch nicht…

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung der Redaktion:

Auf Nachfrage bezüglich der involvierten Versicherung mit den 3 Großbuchstaben wurde die HUK Coburg genannt.
Da haben die anderen „Fraunhofer-Verfechter“ mit 3 oder mehr Großbuchstaben aber mächtig „Schwein gehabt“?

Urteilsliste “Mietwagenkosten” zum Download >>>>>

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Nochmal Bewertungsreserven: Altanleihen treiben Versicherungsreserven hoch

Quelle: Manager-Magazin vom 03.02.2013

Trotz Niedrigzinsen wachsen die Finanzpolster der Lebensversicherungen. Weil alte Anleihen im Wert gestiegen sind, haben sich die Bewertungsreserven in zwei Jahren verdreißigfacht. Jetzt tobt der Streit darum, ob die Konzerne die Anleger wie bisher an den Gewinnen beteiligen müssen.

Hamburg – Die sogenannten Bewertungsreserven der deutschen Lebensversicherungen sind weitaus höher als bislang bekannt. Nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL zeigen interne Zahlen von Aufsehern, dass sich die Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren seit Anfang 2011 fast verdreißigfacht haben – von 2,7 auf 75,1 Milliarden Euro. Andere Anlageformen wie Immobilien mitgerechnet, sind die Bewertungsreserven zuletzt sogar auf 89,7 Milliarden Euro gestiegen.

Kompletter Beitrag >>>>>

Wenn man nun davon ausgeht, dass es sich bei diesen Zahlen wohl nur um eine Untergrenze handelt, da ja bekanntermaßen Versicherer die jeweilige „Schatztruhe“ nur teilweise öffnen bzw. Zahlen meist nur scheibchenweise offen legen (immer dann, wenn es gar nicht mehr anders geht), kann man ohne weiteres nachvollziehen, warum die Versicherer in den vergangenen Jahren – nach der VVG-Änderung – derart massiv Einfluss auf die Politik genommen haben?

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Bewertungsreserven: Versicherungsbranche in der Kritik – Diktierte Lobby Gesetz?

Quelle: n-tv vom 19.02.2013

Lebensversicherungen müssen ihre Kunden noch an sogenannten Bewertungsreserven beteiligen. Diese entstehen, wenn Kapitalanlagen aus Kundengeldern aktuell mehr wert sind als der Preis, zu dem sie gekauft wurde. Die Konzerne möchten dies gerne ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt auf Eis. An diesem soll allerdings intensiv die Versicherungslobby mitgearbeitet haben

Es gibt wohl konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein bestimmtes Versicherungsunternehmen künftig in Schwierigkeiten geraten könnte.

Der umstrittene Gesetzentwurf zur geplanten Kürzung der Auszahlungen von Lebensversicherungen stammt offenbar aus der Feder der Versicherungslobby. Wie die Zeitschrift „Öko-Test“ vorab aus ihrer März-Ausgabe berichtet, stimmen mindestens zwei Passagen des von Union und FDP eingebrachten Gesetzentwurfs vom September 2012 mit einer Stellungnahme des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) vom September 2011 überein.

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Siehe auch:

T-Online vom 20.02.2013

Zeit.de vom 19.02.2013

Captain HUK Beiträge zu den Bewertungsreserven

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AG Fürth entscheidet zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen HUK-Coburg mit Urteil vom 1.2.2013 – 360 C 645/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

die Urteilsreise durch Deutschland geht weiter. Nachfolgend gebe ich Euch ein Urteil aus Fürth/ Bayern bekannt. Wieder ging es um restliche Sachverständigenkosten. Die hinter dem Unfallverursacher stehende Krafthaftpflichtversicherung, die HUK-Coburg, war wieder nicht bereit oder gewillt, die kompletten Sachverständigenkosten, so wie sie vom Sachverständigen berechnet wurden, zu erstatten. Die Kürzungen waren Gegenstand des Rechtsstreites. Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Nach dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen sind an die Berechnung des Sachverständigenhonorares aus dem Werkvertrag die BVSK Honorarbefragung maßgeblich.  Nach dem Sachverständigengutachten des gerichtlich bestellten Gutachters waren die vom Schadensgutachter berechneten Kosten nicht zu beanstanden, so dass die Erstattung zu Recht beansprucht wurde. Die Kosten für die Einholung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens hatte daher die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung zu zahlen, denn sie hatte die Erforderlichkeit der berechneten Kosten bestritten. Das war eben die Konsequenz aus dem Bestreiten der HUK-Coburg bzgl. der Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten. Wer bestreitet und nach Beweisaufnahme mit seinem Bestreiten unterliegt, hat insoweit auch die Kosten der Beweisaufnahme zu tragen.   Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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