Ein neues Jahr – ein neues Glück. Hier kommt der „Brüller“ für 2013 gleich vorweg. Ein Schreiben der DEVK, Regionaldirektion Essen, vom 22.01.2013, das an Frechheit und Arroganz kaum noch zu überbieten ist. Die DEVK pickt sich aus vier Fehlurteilen irgendwelche faulen Rosinen heraus, um die eigene verquere Auffassung zur „Angemessenheit“ des Sachverständigenhonorars bzw. der Nebenkosten bei der Abwicklung eines Kfz-Unfallschadens zu rechtfertigen. Auch die „Argumente“ des Amtsrichters H. aus Saarbrücken bezüglich Fotokosten gemäß Stiftung Warentest 2006 werden hier wieder aus der Mottenkiste geholt. Dazu sollte man jedoch wissen, dass das LG Saarbrücken die „Stiftung-Warentest-Entscheidung“ des Amtsrichters H. in der Berufung aufgehoben hatte.
Wie dem auch sei. Für die DEVK gibt es in Zukunft auf alle Fälle viel Spaß mit informierten Gutachtern, wenn diese (oder deren Rechtsanwälte), im Gegenzug zur Kürzung des Sachverständigenhonorars, den Schädiger mit der Differenz direkt in Anspruch nehmen. Als „Totschlagargument“ gegen die vier zitierten Urteile der DEVK eignet sich am besten die Urteilsliste von Captain HUK mit inzwischen über 1.600 Honorarurteilen (alleine gegen die HUK-Coburg bzw. deren VN). Die (Noch)Kunden der DEVK werden mit Sicherheit „entzückt“ sein, wenn Mahnbescheide und Klageverfahren ins Haus flattern?