Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
wir setzen unsere lockere Berichterstattung über die Zahlungen der Versicherer während des Revisionsverfahrens fort und geben Euch heute den Beschluss des VI. Zivilsenates des BGH vom 21.9.2010 – VI ZR 11/10 – bekannt. Wieder einmal wurde seitens des Haftpflichtversicherers im Revisionsverfahren gezahlt, um damit zu erreichen, dass die Hauptsache erledigt ist. Damit durfte der angerufene VI. zivilsenat nur noch über die Kosten entscheiden, nicht mehr in der Sache. Damit wurde erneut eine interessante Streitentscheidung durch das höchste deutsche Zivilgericht bewußt torpediert. Es werden daher die Stimmen lauter, die eine derartige Manipulationsmöglichkeit verhindern wollen. Eine Rücknahme der Revision soll es nicht mehr geben. Auch solll der Senat im Falle der Erledigung durchaus zur Sache entscheiden. Es fälltnämlich auf, dass die Versicherer vermehrt von ihrem Recht Gebrauch machen, ein Revisionsurteil zu vermeiden. Aber typische Verhaltenstaktik der Versicherung, was hatte man auch anderes erwartet? Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Winterwochenende
Willi Wacker