Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachfolgend gebe ich Euch im alten Jahr noch ein interessantes Urteil aus Baden-Baden bekannt. Thema war die Verkehrssicherungspflicht, die Kosten der markengebundenen Fachwerkstatt (Gleichwertigkeitskriterien), Wertminderung und die Sachverständigenkosten. Auch in Baden-Baden gibt es marode Bäume, deren Äste unter der Schneelast brechen und am Straßenrand geparkte Fahrzeuge beschädigen. Die Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht war umstritten. Dementsprechend hat das erkennende Gericht konsequenterweise Beweis erhoben durch Einholung eines Gutachtens eines Baumsachverständigen. Interessant sind dann auch die weiteren Ausführungen des erkennenden Direktors des AG Baden-Baden zur Frage der Verweisung auf eine von der Firma carexpert genannten Alternativwerkstatt mit geringeren Stundensätzen als in der vom Gutachter kalkulierten markengebundenen Fachwerkstatt. Das Gericht war der zutreffenden Auffassung, dass der Schädiger nicht dargelegt und bewiesen hat, dass die Alternativwerkstatt zu der Markenfachwerkstatt gleichwertig reparieren kann. In diesem Fall war konsequenterweise nicht mehr Beweis zu erheben, da die Schädigerseite noch nicht einmal ihrer Darlegungs- und Beweispflicht nachgekommen ist. Der Geschädigte konnte vielmehr seiner Schadensberechnung im Wesentlichen die Angaben aus dem Gutachten des von ihm beauftragten qualifizierten Kfz-Sachverständigen zugrunde legen. Zugesprochen wurde auch die vom Kfz-Sachverständigen bezifferte Wertminderung. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingesandt durch Herrn Rechtsanwalt Michael Huber aus 76547 Sinzheim. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und einen guten Rutsch.
Willi Wacker