Ein – wahres – Weihnachtsmärchen: Mitten in der als Fraunhofer-Festung bekannten Hansestadt Hamburg gibt es eine Abteilung am AG Hamburg St.-Georg, vergleichbar mit dem gallischen Dorf Kleinbonum. Die Richterin ist dem, was in diesem Forum schon so häufig gefordert worden ist, gefolgt: Wenn sich bereits die Juristen darüber völlig uneins sind, welche der Listen die Vorzugswürdige ist, ist einem Geschädigten, der sich bei der Anmietung auf Kosten einläßt, die von einer dieser Listen abgedeckt sind, jedenfalls dieser Betrag zu erstatten. Warum sollte ein geschädigter Laie eigentlich mehr wissen müssen, als sämtliche Juristen?
Mit Urteil vom 13.06.2012 (917 C 288/11) hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg die KRAVAG-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 656,00 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht setzt die Schwacke-Liste bei der Prüfung der Notwendigkeit der Kosten zugrunde, die Fraunhofer Tabelle wird abgelehnt. Hut ab vor soviel Courage, Frau Richterin!