Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachfolgend gebe ich Euch eine Berufungsenscheidung des LG Darmstadt zum Thema Sachverständigenkosten bekannt. Ausgehend von einem gerichtlichen Mahnverfahren vor dem für Hessen zuständigen Amtsgericht Hünfeld ging es in das streitige Verfahren vor dem AG Offenbach über. Für das Berufungsverfahren war dann die Berufungskammer des LG Darmstadt zuständig. Das Rubrum des uns zugesandten Urteils war leider vollkommen anonymisiert, so dass nicht bekannt ist, um welche Versicherung es sich handelt. Die Begründung begegnet der Kritik, da Bezug genommen wird auf die Verhältnismäßigkeit der SV-Kosten zum Fahrzeugschaden. Gerade bei geringen Fahrzeugschäden kommt es zu ungewollten Ergebnissen, so dass diese Bezugnahme nicht zielführend ist. Die Berufungskammer folgt mit dieser Begründung der teilweisen Rechtsprechung des LG Frankfurt am Main. Das Urteil wurde dem Autor übersandt durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg. Gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker