Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
noch pünktlich zum Nikolaustag kommt der Knüppel aus dem Sack. Vereinzelt wird in Schriftsätzen bei Rechtsstreiten, in denen die HUK-Coburg als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung oder deren Versicherungsnehmer verklagt wurde, auch das Urteil des LG Coburg vom 18.3.2011 – 32 S 26/10 – erwähnt und teilweise auch zitiert. Damit die geneigte Leserschaft auch Kenntnis von diesem Urteil des „Haus-„Landgerichtes der HUK-Coburg erhält, hat die Redaktion entschieden, auch dieses – inhaltlich falsche – Urteil der Berufungskammer des LG Coburg zu veröffentlichen, damit über das Urteil hier im Blog diskutiert werden kann. Bei diesem Berufungsurteil fällt auf, dass die Richter der 32. Zivilkammer des LG Coburg, obwohl sie zutreffend festgestellt haben, dass es sich trotz abgetretenem Rechts um einen Schadensersatzanspruch handelt, die „Erforderlichkeit“ i.S.d. § 249 BGB unter werkvertraglichen Gesichtspunkten i.S.d. §§ 631, 632 BGB prüfen. Das ist ein grober Fehler, der auch nicht der BGH-Rechtsprechung entspricht. Denn der BGH hat in dem grundlegenden Sachverständigenkosten-Urteil VI ZR 67/06, das selbst von der Kammer zitiert wurde, entschieden, dass es im Schadensersatzprozess nicht auf werkvertragliche Gesichtspunkte ankommt bzw. im Schadensersatzprozess lediglich schadensersatzrechtliche Gesichtspunkte zu prüfen sind. Die Berufungskammer prüft dann, entgegen der BGH-Rechtsprechung, ob die Sachverständigenkosten verhältnismäßig sind. In § 249 BGB kann ich kein Wort der Verhältnismäßigkeit finden. Vielmehr hätte die Berufungskammer ausführen müssen, dass der Geschädigte mit den Sachverständigenkosten eine Schadensposition auslösen kann und darf, über deren Höhe er keine Kenntnis hat. Er hat auch keine Erkundigungspflicht. Ebenso wenig besteht eine Vergleichspflicht. Dann auch noch die Nebenkosten in ein Verhältnis zu setzen, entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Die von der Berufungskammer aufgestellten Verhältnisgrundsätze scheinen im Übrigen auch willkürlich. Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab. Sollen zur Diskussion auch weitere „Fehlurteile“ hier veröffentlicht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker