Deutscher Herold feierte Nackt-Polonaise auf Jamaika

Quelle: Focus Money vom 01.10.2012

Nach Ergo-Versicherung der nächste Sex-Skandal

Nicht nur die Ergo-Versicherung belohnte erfolgreiche Mitarbeiter mit Lustreisen. Auch die Deutsche Herold Versicherung schickte 30 ihrer besten Vertreter zur Sex-Sause ins einschlägig bekannte Hotel „Hedonism II“ nach Jamaika – Nackt-Polonaise inbegriffen.

Nach dem Skandal um die Ergo-Versicherung hat die Branche ihren nächsten Skandal. Wie die „Bild“-Zeitung vom Montag berichtet, hat es auch bei der Deutschen Herold-Versicherung Lustreisen gegeben.

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AG Viersen verurteilt VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (32 C 127/12 vom 22.06.2012)

Mit Datum vom 22.06.2o12 (32 C 127/12) hat das Amtsgericht Viersen die VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 213,73 € zzgl. Zinsen auf der Basiss der Schwacke-Liste sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Die Versicherung hatte offensichtlich eine Verteidigungsanzeige gegenüber dem Gericht abgegeben, in der Sache hüllte sie sich jedoch in Schweigen. Also gilt das, was der Kläger dargestellt hat, als zugestanden. Auch ein Weg, die Regulierung zu verzögern.

Die Klage ist zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang auch begründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von (weiteren) Mietwagenkosten in Höhe von noch 213,73 € aus §§ 7 StVG, 115 Abs. 1 S. 1 VVG.

1. Das Gericht musste vorliegend nur über die Höhe der im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Mietwagenkosten entscheiden, weil die Haftung der Beklagten für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall dem Grunde nach unstreitig war. Diese schätzt das Gericht im Rahmen des ihm durch § 287 ZPO eingeräumten Ermessens auf Grundlage der Schwacke-Liste 2011 auf den ausgeurteilten Betrag.

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AG Hannover verwirft das Gesprächsergebnis und verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 2.8.2012 – 505 C 3349/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Wuppertal nach Hannover. Nachfolgend gebe ich Euch  noch ein Sachverständigenkostenurteil aus Hannover bekannt.Wieder musste die HUK-Coburg verklagt werden, weil diese Versicherung nicht in der Lage ist, den Schaden des Unfallopfers korrekt zu regulieren. Selbst wenn die restlichen Sachverständigenkosten abgetreten worden sind, bleibt es ein Schadensersatzanspruch aus dem Unfallereignis. Durch die Abtretung wandelt sich der Schadensersatzanspruch nicht um. Lediglich die Personen der Gläubigerseite haben gewechselt. Deshalb sind Einwände der Versicherung bezüglich der Angemessenheit und Üblichkeit fehl am Platze. Ebenso verkehrt ist aber auch die Prüfung des Gerichtes hinsichtlich der Angemessenheit i.S.d. § 632 BGB. Denn Werkvertrag ist hier im Schadensersatzrecht nicht zu prüfen. Leider ist der erkennende Richter der 505. Zivilabteilung auf den Zug auf dem falschen Gleis aufgesprungen, den die HUK-Anwälte offenbar bewußt aufs falsche Gleis gestellt haben. Beim BGH würde das vermutlich vor dem Prellbock enden! Und wieder hat die HUK-Coburg das unselige Gesprächsergebnis BVSK-HUK-Coburg 2009  als Meßlatte für die Sachverständigenkosten angeführt, obwohl sie genau weiß, dass Preise von Sondervereinbarungen für den Geschädigten nicht maßgeblich sind. Dies gilt seit dem VW-Urteil für Werkstattpreise, aber auch für Sachverständigenpreise und Abschleppkosten. Auf Preise, die auf Sondervereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer beruhen, kann der Geschädigte nicht verwiesen werden.  Im übrigen sprechen auch kartellrechtliche Bedenken gegen das Gesprächsergebnis. Wann lernt die HUK-Coburg das? Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und übermittelt durch Herrn Rechtsanwalt Taube von der Kanzlei Lehmann und Partner aus Burgwedel.

Viele Grüße und einen schönen Tag der deutschen Einheit
Willi Wacker

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AG Wuppertal entscheidet mit bedenklichem Urteil gegen HUK-Coburg (AG Wuppertal Urt. v. 10.9.2012 – 32 C 53/12 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

die Sachverständigenkostenurteilsreise geht nun weiter ins Bergische Land. Das Amtsgericht Wuppertal hatte über eine Schadensersatzleistungskürzung der HUK-Coburg zu entscheiden. Das Fahrzeug der Klägerin wurde von einem VN der HUK-Coburg schuldhaft beschädigt. Nach dem Unfall beauftragte die Geschädigte – völlig zu Recht – einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens, da sie von einem Schaden ausging, der über 715,- € liegen würde. Im übrigen war die Klägerin auch nicht in der Lage, den Schaden selbst zu beziffern. Insofern wäre nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung ohnehin das  Sachverständigengutachten erforderlich gewesen. War das Gutachten erforderlich, ist auch die Kostenrechnung der Höhe nach erforderlich (vgl. BGH Beschluss v. 20.12.2011 – VI ZB 17/11 – sowie BGH Urt. v. 11.1.2012 – IV ZR 251/10 -). Völlig unverständlich ist daher, dass das Gericht die Fahrtkosten als nicht erforderlich aus der Kostenrechnung herausstreicht. Der Geschädigte hätte auch zum Gutachter fahren können, um die Fahrtkosten zu sparen. Was ein Geschädigter heutzutage alles tun muss, wenn er geschädigt wird? Mietwagenkosten vergleichen, zum Gutachter fahren, beim Totalschaden irgendwo ein Ersatzauto beschaffen, den Restwert an einen Bieter der Versicherung verkaufen usw. Dabei vergißt das Gericht aber wieder, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, zugunsten des Schädigers zu sparen. Zeitaufwand und Fahrtkosten gehen sowieso immer zu Lasten des Geschädigten. Aber dann ist auch Schluß. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Flucht nach vorn – Ergo veröffentlicht eigene Skandälchen-Liste

Quelle: Spiegel Online vom 30.09.2012

Transparenzoffensive

Nach Skandalgeschichten um Sex-Sausen geht die Ergo-Versicherung in die Offensive: Der Konzern hat eine Website freigeschaltet, die Fehltritte von Mitarbeitern öffentlich macht. Dazu gehören Besuche von Striptease-Clubs, aber auch Belästigungen des Servicepersonals.

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Siehe auch ERGO-Webseite: Transparenz zu Wettbewerbsreisen & Incentives

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AG Zwickau verurteilt die DEVK-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (2 C 1694/09 vom 16.07.2010)

Mit Datum vom 16.07.2010 (2 C 1694/09) hat das Amtsgericht Zwickau die DEVK-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.388,39 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht urteilt auf der Basis der Schwacke-Liste, die Fraunhofer Tabelle findet keine Anwendung.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und zum größten Teil begründet.

Die Klägerin befand sich in einer Not- und Eilsituation. Der Unfall ereignete sich an Heiligabend gegen 19:00 Uhr. Die Klägerin hatte geplant am Morgen des xx.xx.2008 zusammen mit ihrem Sohn nach M. zu fahren, was die Klägerin mit dem Mietwagen auch gemacht hat. Die Klägerin kam erst am xx.xx.2009 wieder zurück. Für diese 9 Tage durfte die Klägerin auf jeden Fall bei der A-Vermietung einen Mietwagen anmieten.

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AG Mönchengladbach verurteilt VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (4 C 48/11 vom 16.06.2011)

Mit Datum vom 16.06.2011 (4 C 48/11) hat das Amtsgericht Mönchengladbach die VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 276,52 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht zur Schätzung der Höhe des Normaltarifs die Schwacke-Liste heran und lehnt die Fraunhofer Tabelle ab.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin ist zur Geltendmachung der streitgegenständlichen Mietwagenkosten gem. § 398 BGB aktivlegitimiert.

Insbesondere ist die Abtretung nicht gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam. Danach ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zwar einem bestimmten Kreis von Personen vorbehalten, dem die Klägerin nicht angehört. Allerdings erbringt die Klägerin auch keine Dienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG. Denn es handelt sich nicht um eine „Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten“.

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AG Bottrop verurteilt mit kritikfähigem Urteil die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 19.9.2012 – 8 C 200/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenausgang kehren wir von Hannover nach Bottrop ins Ruhrgebiet zurück. Nachstehend gebe ich Euch wieder ein Urteil gegen die HUK-Coburg bekannt. Dieses Mal war es die HUK 24 AG, die die vom Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten nicht gänzlich regulierte. Das von der HUK-Coburg vorgelegte Gesprächsergebnis wurde – zu Recht – vom Gericht nicht als Maßstab herangezogen. Gegen das Gesprächsergebnis bestehen bekanntlich auch kartellrechtliche Bedenken. Im übrigen sind die Preise, die im Gesprächsergebnis festgehalten sind, Preise aufgrund einer Sondervereinbarung.  Auf Preise, die auf einer Sondervereinbarung basieren, braucht sich ein Geschädigter nicht verweisen zu lassen. Schon von daher ist das Gesprächsergebnis nicht anwendbar. Obwohl es sich um einen Schadensersatzprozess handelt, auch wenn die Schadensersatzforderung abgetreten ist, prüft das Gericht die einzelnen Positionen. Bei der Beauftragung des Sachverständigen aus Herten sieht das Gericht keine Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht. Bei der Prüfung der einzelnen Positionen bemängelt es dann aber die Kilometer von Herten nach Bottrop. Das ist ein Widerspruch in sich. Was meint ihr?  Das Urteil wurde erstritten und zur Verfügung gestellt durch Herrn RA Kampmann aus Dortmund.

Viele Grüße und ein schönes Wochenede.
Willi Wacker

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AG Hannover verwirft das Honorartableau und verurteilt HUK-Coburg aus abgetretenem Recht zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 30.7.2012 – 401 C 4132/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

vom Ruhrgebiet geht es weiter nach Niedersachsen, von Herne nach Hannover. Nachstehend gebe ich Euch ein weiteres Sachverständigenkostenurteil bekannt. Wieder war es die HUK-Coburg, die meinte, den Geschädigten um seine Schadensersatzansprüche prellen zu können. Zwar waren die restlichen Sachverständigenkosten gem. § 398 BGB abgetreten, aber letztlich beiben es Schadensersatzansprüche des Geschädigten, die verkürzt werden. Durch die Abtretung verändert sich nämlich nicht der Charakter der Forderung. Es bleibt ein Anspruch aus § 249 BGB. Gleichwohl prüft das Gericht die einzelnen Positionen der Sachverständigenkostenrechnung. Das Gericht schätzt die Höhe des Schadens nach der BVSK-Honorarbefragung. Ausdrücklich wird das von der HUK-Coburg vorgelegte Honorartableau 2012 verworfen. Unabhängig davon, dass die HUK-Coburg auch noch die falsche Tabelle, nämlich 2009 statt 2012, worauf sie Bezug genommen hatte, vorgelegt hatte, hat das Gericht zutreffend das Honorartableau als Schätzgrundlage verworfen. Eine von der Versicherung selbst erstellte Tabelle, selbst wenn sie sich auf das Gesprächsergebnis mit dem BVSK stützt, kann keine geeignete Schätzgrundlage im Rahmen des § 287 ZPO sein. Auch das hat das Gericht richtig gesehen. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und übermittelt durch Herrn Rechtsanwalt Taube von der Kanzlei Lehmann und Partner aus Burgwedel.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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Urlaubsärger – Wie sich Versicherer noch immer um Regulierung drücken

Quelle: ARD-Plusminus vom 26.09.2012

Urlauber sind in der Regel gut beraten, für eine Auslandsreise eine Auslandsreise- Krankenversicherung abzuschließen. Vergleichsweise preiswert soll sie bei Bedarf eine angemessene medizinische Versorgung sicherstellen und im Notfall gar einen Rücktransport nach Deutschland ermöglichen. Davon gehen Reisende und Versicherte auch aus. Doch wenn es zum Ernstfall tatsächlich kommt, ein teurer Rückflug aus medizinischen Gründen dringend geboten ist, kommt es nach Experteneinschätzung immer wieder zu Problemen. Plusminus“ über einen Streitfall und was Reisende daraus lernen können.

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Siehe auch: ARD-Plusminus vom 19.09.2012

Rückschau: Brandgefährlich – Versicherung zahlt nicht

Rund 200.000 Brände jährlich gibt es in Deutschland. Fast alle Hausbesitzer sind gegen solche Schäden versichert, in der Regel über die Wohngebäudeversicherung. Doch wenn es wirklich gebrannt hat, können Hausbesitzer nicht immer mit einer schnellen Regulierung des Schadens rechnen.

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AG Herne-Wanne verurteilt HUK-Coburg und deren VN zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 17.9.2012 -13 C 159/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

unsere Sachverständigenkostenurteilsreise führt uns dieses Mal ins Ruhrgebiet. Nachstehend gebe ich Euch ein Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 17.9.2012 – 13 C 159/11 – bekannt. Das Unfallopfer hatte einen qualkifizierten Kfz-Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens beauftragt. Die regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, die Beklagte zu 2. , die HUK-Coburg in Dortmund, regulierte die erforderlichen Sachverständigenkosten nur zum Teil. Ein Betrag von 286,42 € wurde nicht erstattet. Das Unfallopfer gab sich mit der Kürzung durch die HUK-Coburg nicht zufrieden und klagte den Betrag als restlichen Schadensersatz bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht  Herne-Wanne ein. Die zuständige Amtsrichterin gab der Klage nach Einholung eines gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens statt. Bedenklich ist allerdings, dass das Gericht  ein Sachverständigen-Gutachten zur Angemessenheit des Honorars des vorgerichtlichen Gutachters eingeholt hat.  Eine Ex post- Betrachtung des Gerichts zur Angemessenheit des SV-Honorars verbietet sich eigentlich. Insoweit stimmt das Ergebnis, aber der Weg ist bedenklich. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Joint Venture mit der Allianz: VW wird Kfz-Versicherer

Quelle: Financial Times (Friederike Krieger) vom 26.09.2012

Der Autohersteller gründet zusammen mit der Allianz einen neuen Autoversicherer. Die beiden Partner wollen den etablierten Gesellschaften mit besonders günstigen Policen Konkurrenz machen.

Der Versicherer Allianz und der Autohersteller VW wollen gemeinsam in der Autoversicherung angreifen. Die beiden Unternehmen planen, Anfang nächsten Jahres einen neuen Kfz-Versicherer zu gründen. Das Unternehmen mit Sitz in Braunschweig soll ab Anfang April 2013 „maßgeschneiderte und preisattraktive“ Kfz-Versicherungen an VW-Kunden verkaufen.

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