Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,
zum Wochenbeginn stellen wir Euch ein Urteil aus Montabaur (im Westerwald) zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG vor. In diesem Fall hatte die HUK-COBURG Algemeine Versicherung AG die berechneten Sachverständigenkosten wieder einmal nach eigener Vorstellung gekürzt. Der Geschädigte gab sich zu Recht mit der rechtswidrigen Schadenskürzung durch die bereits dafür bekannte Versicherung nicht zufrieden und nahm anwaltliche Hilfe in Anspruch. Mit anwaltlicher Hilfe wurde der Restschadensersatz rechthängig gemacht. Das erkennende Gericht hat in der Urteilsbegründung zunächst einen guten und richtigen Ansatz mit § 249 I BGB gezeigt. Damit hat ein weiteres Gericht die Sachverständigenkosten als mit dem Unfallschaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 I BGB auszugleichenden Vermögensnachteil anerkannt. Das AG Idstein bleibt also nicht alleine, obwohl böse Zungen dies prognostiziert hatten. Die im Urteil vorgenommenen Herhorhebungen stammen von dem Autor. Leider folgte in den Entscheidungsgründen dann über § 287 ZPO der Rückgriff auf die Angemessenheit der berechneten Sachverständigenkosten unter Bezugnahme auf die BVSK-Honorarbefragung. Bekanntlich hatte aber der BGH in VI ZR 225/13 unter Randnummer 10 entschieden, dass der Geschädigte die Ergebnisse der Umfrage der BVSK-Mitglieder nicht kennen muss. Was der Geschädigte nicht kennen muss, daran kann er dann später nicht gemessen werden. Im Ergebnis dann wieder richtig, dass die HUK-COBURG zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten im Schadensersatzprozess verurteilt wurde. So wurden durch die rechtswidrige Kürzung wieder einmal die Versichertengelder der HUK-COBURG-Versicherten vergeudet. Vielleicht überlegen die bei der HUK-COBURG Versicherten einmal, ob durch Schadensregulierungen nach Recht und Gesetz durch ihre Versicherung Gerichts- und Anwaltskosten gespart werden und damit die Prämien reduziert werden könnten? Vielleicht gibt es doch noch seriösere Versicherungen, die nicht massenweise in Rechtsstreiten beteiligt sind oder deren Versicherte persönlich verklagt werden müssen? Lest aber selbst das Urteil des AG Montabaur und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker