AG Winsen (Luhe) verurteilt Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten (20 C 652/12 vom 05.07.2012)

Mit Urteil vom 05.07.2012 (20 C 652/12) hat das Amtsgericht Winsen (Luhe) die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 240,48 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten und Kosten einer Halterauskunft verurteilt. Die Begründung ist nicht verbesserungswürdig und kann allen anderen Gerichten, deren Kapazitäten mit diesen unsäglichen Verfahren in Beschlag genommen werden, per „copy and paste“-Taste übernommen werden.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist vollen Umfangs begründet.

Zu Recht beansprucht der Kläger von der Beklagten aus abgetretenem Recht Zahlung von EUR 240,48 als Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall für die Erstattung eines Gutachtens.

Der Zedent kann Ersatz der Kosten in der geltend gemachten Höhe beanspruchen, da sie für eine sachdienliche Rechtsverfolgung erforderlich waren. Die Reparaturkosten belaufen sich ausweislich der Zusammenfassung in dem Gutachten des Klägers auf EUR 1.082,19 brutto. Damit handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden, bei dem die Reparaturkosten außer Verhältnis zu den Kosten für die Einholung eines Gutachtens liegen. Die Kosten des Sachverständigen sind daher dem Grunde nach erstattungsfähig.

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Historisches: Berufungskammer des LG Essen entscheidet zur fiktiven Abrechnung und zu den Kosten der Reparaturbestätigung mit Urteil vom 27.9.2005 -13 S 115/05-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier nun etwas Historisches. Zwischendurch geben wir Euch auch mal etwas ältere, aber dafür nicht  uninteressante, Urteile bekannt. Hier ein etwas älteres Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung und zu den Kosten der Reparaturbestätigung. Die Argumente zur fiktiven Abrechnung sind nach VW u. Co. (vgl. BGH VW-Urt. v. 20.10.2009 – VI ZR 53/09 -; BMW-Urt. v. 23.2.2010 – VI ZR 91/09 -; Audi-Urt. v. 22.6.2010 – VI ZR 302/08 – ; Mercedes A-170-Urt. v. 22.6.2010 – VI ZR 337/09 – und Mercedes A-140-Urt. v. 13.7.2010 – VI ZR 259/09 -)  zwar nicht mehr ganz zeitgemäß, da das Berufungsgericht lediglich auf das zur Entscheidung vorliegende Porsche-Urteil des BGH vom 29.4.2003 – VI ZR 398/02 – zurückgreifen konnte. Als Baustein für die Reparaturbestätigung ist das Urteil aber weiterhin aktuell und bestens verwendbar. Was meint ihr? Eure Kommentare sind gefragt.

Viele Grüße und hoffentlich nicht so verregnete Urlaubstage wünscht
Euer Willi Wacker

13 S 154/08                                                         Verkündet am
8 C 495/04                                                             27. September 2005
AG Bottrop

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AG Frankfurt am Main urteilt über abgetretene restliche Sachverständigenkosten mit kurzem und knappem Urteil vom 19.12.2011 – 31 C 1623/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch wieder ein Urteil über restliche Sachverständigenkosten aus Frankfurt am Main bekannt. Dass es auch kurz und bündig gehen kann, beweist das nachfolgende Urteil des Frankfurter Amtsrichters. Es  ist das erste aus einer Reihe Frankfurter Urteile, die wir in zwangloser Reihenfolge hier einstellen werden. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

Amtsgericht Frankfurt am Main                       Verkündet – durch Zustellung – am:
Aktenzeichen: 31 C 1623/11 (16)                  22.12.2011

I m  N a m e n  d e s  V o l k e s
E n d u r t e i l

In dem Rechtsstreit

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Quotelung der Sachverständigenkosten im Falle des Mitverschuldens – Kritik an den beiden Urteilen des BGH vom 7.2.2012 (DS 2012, 142 f.)

Unter dieser Überschrift hat Herr Rechtsassessor Friedrich-Wilhelm Wortmann in der Zeitschrift „Der Sachverständige“ im Mai-Heft (05 /2012)  seine Kritik an den beiden Urteilen des BGH vom 7.2.2012 – VI ZR 133/11 – und  – VI ZR 249/11 – (abgedruckt in DS 2012, 163 und 165) veröffentlicht.  Herr Assessor Friedrich-Wilhelm Wortmann ist in seinen beiden Abhandlungen (in NJW 2011, 3482 ff. und DS 2011, 265 ff) auch den Weg des VI. Zivilsenates des BGH in den beiden Urteilen vom 7.2.2012 mitgegangen, indem er bei einem Mitverschulden die Sachverständigenkosten quoteln wollte. Allerdings, und das ist der Unterschied zum BGH, sollten sich im Falle des Mitverschuldens des Geschädigten die gequotelten Sachverständigenkosten in Relation zum gequotelten Schaden verhalten. Hierauf hatte Herr Wortmann in seinen Aufsätzen in der NJW 2011, 3482 ff und DS 2011, 265 ff. hingewiesen. Auf seinen Aufsatz in der NJW 2011 hatte der VI. Zivilsenat des BGH übrigens sogar in seinen Urteilen hingewiesen. Den letzten Schritt von Herrn Assessor Wortmann, die Sachverständigenkosten im Falle des Mitverschuldens an dem gequotelten Schadensbetrag zu bemessen,  ist der BGH aber nicht mitgegangen. Deshalb nunmehr auch die  Kritik des Herrn Wortmann an den beiden Urteilen des BGH vom 7.2.2012. Diese Kritik ist in dem Aufsatz in der DS 2012, 142 veröffentlicht. Freundlicherweise hat der C.-H.-Beck-Verlag durch seine Chefredakteurin, Frau Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch M.A., es wieder einmal ermöglicht, dass dieser Beitrag von Herrn Wortmann hier im Captain-HUK-Blog kostenfrei erscheinen kann. Die Redaktion bedankt sich daher bei Frau Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch recht herzlich für den bereitgestellten Link. Nachfolgend nun der Bericht aus der Zeitschrift „Der Sachverständige“ .

Quotelung der Sachverständigenkosten im Falle des Mitverschuldens – DS 2012, 142 f.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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Urteilslisten Update – 07/2012

Ab sofort stehen wieder überarbeitete Urteilslisten zu folgenden Themen bereit:

130%-Regelung                            Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                       Download >>>>

Fiktive Abrechnung                       Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage      Download >>>>

Stundenverrechnungssätze          Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg             Download >>>>

Verbringungskosten                     Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen im Sinne der Geschädigten.
Wir bitten, die „alten Listen“ zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung im pdf-Format herunter zu laden bzw. zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Erweiterungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten                        Urteilsliste gesamt >>>>

.                                                 Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

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Kfz-Versicherer wollen bei Glasschäden sparen

Quelle: T-Online vom 11.07.2012

Die großen deutschen Kfz-Versicherer wollen einem Bericht zufolge versuchen, ihre Reparaturkosten für Glasschäden an Fahrzeugen einzudämmen. Wie die Zeitung „Die Welt“ meldete, signalisierten mehrere der zehn größten Versicherungen, dass sie ihre derzeitige Praxis überprüfen, Ausbesserungen mit Spezialharz bei Kaskoversicherten komplett zu zahlen.

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Amtsrichterin des AG Frankfurt am Main verurteilt Zurich Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 29.6.2012 – 30 C 805/12 (68) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend gebe ich Euch ein Sachverständigenkostenurteil aus Frankfurt am Main bekannt. Die Klage der Geschädigten richtet sich gegen die  Zurich Versicherung, die offenbar in die gleichen Fußstapfen wie die HUK-Coburg tritt, und auf die Nase fällt. Mit erfreulicher Klarheit hat die Amtsrichterin aus Frankfurt die Erforderlichkeit der berechneten Sachverständigenkosten begründet. Eine Vergleichspflicht ist nicht gegeben ebenso wenig wie eine Markterforschungspflicht. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

Amtsgericht Frankfurt am Main                       verkündet – lt. Protokoll – am:
Aktenzeichen: 30 C 805/12 (68)                    29.06.2012

Im Namen des Volkes

Urteil

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AG Nürnberg entscheidet zutreffend gegen HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse mit Urteil vom 28.6.2012 – 24 C 2938/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier gebe ich Euch noch ein Sachverständigenkostenurteil  aus Nürnberg bekannt.  Nur auf das Wesentliche beschränkt; Kurz, knapp und richtig. So sollte es sein. Wieder eine Niederlage der HUK-Coburg.  Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Amtsgericht Nürnberg

Az.: 24 C 2938/12

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

Kfz-Sachverständiger

– Kläger –

gegen

HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G., vertreten durch d. Vorstandsvors. Dr. Wolfgang Weiler, Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg

– Beklagte –

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AG Düsseldorf verurteilt HUK Coburg zur Erstattung des vollständigen Schadensersatzes einschl. Sachverständigenkosten bei der fiktiven Abrechnung (Az.: 52 C 8078/11 vom 19.06.2012)

Mit Entscheidung vom 19.06.2012 ( 52 C 8078/11) wurde die HUK Coburg Versicherung durch das Amtsgericht Düsseldorf zur Erstattung restlicher Schadenskosten aus einem Unfallschaden verurteilt. Es handelte sich um die Kosten der markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung sowie um die Sachverständigenkosten. Dem Verweis der HUK auf nicht markengebundene Werkstätten wurde hierbei nicht entsprochen.
Ein gut begründetes Urteil des Düsseldorfer Amtsrichters, das sich u.a. auch kritisch mit der derzeitigen BGH-Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung auseinandersetzt. Die Argumentation des Gerichts ist erfreulich lebensnah und trifft damit voll ins Schwarze.

Das Urteil wurde erstritten und eingesandt durch die Kanzlei Schriewer in Düsseldorf.

Hier noch einige Erläuterungen des Einsenders:

Nach Klageeinreichung über den vollen Schaden hat die HUK Teilzahlungen erbracht, bis auf einen Rest von 759,50 EUR. Das Vergleichsangebot der HUK über 380,00 EUR wurde am 26.09.2011 angenommen mit Übersendung der vollständigen ordnungsgemäßen Kostenrechnung.
Am 10.10. lag jedoch noch keine Zahlung vor. Daraufhin wurde gemahnt. Am 14.10. wurde der Vergleichsbetrag zuzüglich reduzierter Kosten gezahlt. Am 26.10. wurde der HUK mitgeteilt, dass offensichtlich kein Interesse an dem Vergleich besteht und das Verfahren rechtshängig gemacht wird.
Nachdem die HUK daraufhin nicht reagiert hatte, wurde das Verfahren am 10.11.2011 rechtshängig.

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OLG Bamberg ändert Urteil des LG Bamberg ab und verurteilt die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherungs AG zur Unterlassung mit Urteil vom 20.6.2012 – 3 U 236/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier nun  das überzeugende Berufungsurteil des OLG Bamberg zum Thema „Rechtsschutzversicherungstricksereien“ der HUK-Coburg. Zutreffend hat der Berufungssenat des OLG Bamberg die nicht überzeugende Entscheidung des LG Bamberg aufgehoben und abgeändert. Man erkennt auch eindeutig, dass sich die Senatsmitglieder mehr Mühe gegeben haben als die Richter am Landgericht. Lest aber bitte selbst und bildet Euch Eure Meinungen – und vor allen Dingen gebt Eure Meinungen kund.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Euer Willi Wacker

Oberlandesgericht Bamberg

Az.: 3 U 236/11
.      1 O 336/10 LG Bamberg

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AG Hersbruck verurteilt HUK-VN zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.6.2012 -1 C 183/12 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser ,

hier noch ein Urteil aus Hersbruck in Bayern. Wieder einmal ging es um restliche Sachverständigenkosten. Der Geschädigte klagte gegen den Unfallverursacher. Seine Haftpflichtversicherung, die HUK-Coburg, hatte die Sachverständigenkostenrechnung des vom Kläger beauftragten Sachverständigen gekürzt. Damit gab sich der Kläger aber – zu Recht – nicht zufrieden und klagte die gekürzten Sachverständigenkosten als restlichen Schadensersatz gegen den Schädiger bei dem örtlich und sachlich zuständigen Amtsgericht Hersbruck in Bayern ein. Der Direktor des Amtsgerichtes als erkennender Richter dieses Rechtsstreites verurteilte den Beklagten zur Zahlung des Betrages, den vorher seine Kfz-Haftpflichtversicherung gekürzt hatte. Hinzu kommen noch Zinsen und die Anwalts- und Gerichtskosten.  In diesem Rechtsstreit überwiegen die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Klägers die vorher gekürzte Summe bereits. Hinzu kommen dann noch die eigenen Anwaltskosten. Die Anwälte wurden allerdings von der HUK-Coburg gestellt. Aber auch die werden nicht für einen Gotteslohn arbeiten. Es handelt sich daher wieder einmal um einen wirtschaftlich unsinnigen Prozess, der nur einen Verlierer hat, nämlich den Schädiger, der über die Machenschaften seiner Versicherung jetzt durch das Gerichtsverfahren und das Urteil aufgeklärt wird. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erwirkt und dem Autor zugesandt durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg.

Viele Grüße

Willi Wacker

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AG Neustadt a.d. Aisch verurteilt die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten in Höhe von 1.836,50 € mit Urteil vom 21.6.2012 – 1 C 29/12 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wieder einmal wollte die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse es wissen. Wie so oft ließ sie es auf einen Rechtsstreit ankommen. Und wieder verlor sie. Es geht um gekürzte restliche Sachverständigenkosten von über 1.800 €. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung meinte, die Klägerin um diese Schadensposition prellen zu können. Es wäre ja auch zu schön, an einem Unfallschaden einen Betrag von über 1.800 € einsparen zu können. Damit könnten schon wieder andere Rechtsstreite geführt werden. Die HUK hat aber die Rechnung ohne den Amtsrichter in Neustadt an der Aisch (Bayern)  gemacht. Dieser hat sie verurteilt, die außergerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten nunmehr zuzüglich Zinsen und zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen, wobei sie nicht nur ihre Anwälte und den Anwalt der Klägerin, sondern auch den Anwalt des Streitherlfers zu bezahlen hat. Ein wahrlich  unwirtschaftlicher Prozess.  Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde mir von der Anwaltskanzlei Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg zur Veröffentlichung hier im Blog übersandt. 

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