LG Köln: Kölsch und Schwacke, das geht zusammen (9 S 103/11 vom 13.07.2011)

Mit Urteil vom 13.07.2011 (9 S 103/11) hat das Landgericht Köln die Entscheidung des AG Bergisch-Gladbach vom 10.02.2011 (66 C 190/08) in der Berufung im Detail geändert und die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe 506,32  € verurteilt. Die Anwendung der Schwacke-Liste wird bestätigt, dagegen wird die Fraunhofer Tabelle als keineswegs vorzugswürdig eingestuft.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg.

Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch steht der Klägerin in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe aus §§ 7, 17 StVG, §§ 249 ff. BGB, § 3 Nr. 1 PflVG a.F., § 389 BGB zu.

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Fondsmanager kündigt Milliardenklage gegen Ergo an

Quelle: Handelsblatt vom 08.06.2012

Clemens Vedder macht ernst: Der Fondsmanager hat angekündigt, den Versicherungskonzern Ergo wegen Rufschädigung auf eine Milliarde Euro zu verklagen. Die Folgen des Sexskandals könnten schlimmer ausfallen als erwartet.

Der Ergo droht wegen der Lustreise von Versicherungsvertretern nach Budapest neuer Ärger. Fondsverwalter Clemens Vedder werde die Münchener-Rück -Tochter wegen Rufschädigung auf rund eine Milliarde Euro Schadensersatz verklagen, teilte Vedders Goldsmith Group am Freitag mit. Die Ergo hatte Vedder und zwei anderen Managern vorgeworfen, sie im Zusammenhang mit der Sex-Affäre erpresst zu haben.

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Wir können Versicherungen nicht trauen

Quelle: NDR vom 14.10.2011

Von seiner Versicherung Schadenersatz zu erhalten, ist in vielen Fällen gar nicht so einfach. Manche Menschen werden bei den Auseinandersetzungen sogar ruiniert, meint die Unfallopfer-Hilfsorganisation „Subvenio„. Das soll sich ändern.

NDR.de: Wie hoch schätzen Sie die Zahl derjenigen, die durch nicht gezahlten Schadenersatz ruiniert sind?

Stefanie Jeske: Offizielle Statistiken gibt es nur für Verkehrsopfer. Aber Unfälle passieren ja auch in der Freizeit, beim Sport oder durch Hundeattacken und dafür gibt es bis heute keine verlässlichen Zahlen. Wir haben seit es „subvenio e.V.“ gibt, also Februar 2009, etwa 800 Anfragen von Betroffenen bearbeitet und schätzen die Zahl derer, die mit Versicherungen um ihren Schadenersatz kämpfen, auf etwa zehn Millionen jährlich. Nicht wenige davon werden ruiniert.

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Subvenio-Spot: >>>>>

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 4.5.2012 – 114 C 899/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

weiter geht die Urteilsreise. Jetzt wieder zurück nach Sachsen. Nachstehend gebe ich Euch ein weiteres Urteil aus Leipzig bekannt. Und wieder ging es um restliche Sachverständigenkosten. Dass es die HUK-Coburg nicht lernt, dass Leipzig kein gutes Pflaster für sie ist? Und wieder konnte sich die erkennende Amtsrichterin der 114. Zivilabteilung sich kurz halten mit der Urteilsbegründung so nach dem Motto: Was Hänschen nicht lernt, das lernt Hans nimmer. Offenbar lernen die Verantwortlichen in Coburg nichts dazu. Über einhundert unterlegene Urteile allein aus Leipzig reichen offenbar noch nicht aus, die verkrusteten Ansichten hinsichtlich der erforderlichen Sachverständigenkosten aufzuweichen. Peinlich eigentlich für die größte Autoversicherung in Deutschland. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.   

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Euer Willi Wacker

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LG Landau/Pfalz weist Berufung der Württembergischen Versicherung wegen erstinstanzlicher Verurteilung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten zurück (1 S 171/10 vom 22.09.2011)

Mit Urteil vom 22.09.2011 (1 S 171/10) hat das Landgericht Landau in der Pfalz die Berufung der Württembergischen Versicherung gegen das erstinstanzliche Urteil des AG Landau/Pfalz vom 04.08.2010 (2 C 1900/09) zurückgewiesen, mit der diese zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt wurde. Das Berufungsgericht bestätigt die Anwendung der Schwacke-Liste gegenüber der Fraunhofer Tabelle.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung, mit welcher die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag aus erster In­stanz weiter verfolgt, ist unbegründet.

Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst Bezug genommen auf das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz.

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AG Bonn verurteilt aus abgetretenem Recht die Zurich Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.12.2011 -108 C 294/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und weiter geht die Urteilsreise nach Nordrhein-Westfalen. Nachstehend gebe ich Euch  ein ausführliches Urteil aus Bonn bekannt.  Und wieder ging es gegen die ZurichVersicherung. Das Gericht hat das obsiegende Urteil ausführlich begründet. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Lest selbst und gebt Eure Meinungen ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

Aktenzeichen 108 C 294/11                                 Verkündet am: 05.12.2011

Amtsgericht Bonn

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

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Verkaufsgebaren: Versicherer wollen den Persilschein

Quelle: Financial Times – Herbert Fromme – vom 24.04.2012

Künftig sollen Wirtschaftsprüfer den Versicherern saubere Vertriebspraktiken bestätigen. Allerdings ist die Branche uneins über einen verschärften Kodex.

Die deutsche Versicherungswirtschaft plant, Wirtschaftsprüfer mit der Kontrolle des Verkaufsgebarens der einzelnen Gesellschaften zu beauftragen. Externe Prüfer sollen den Firmen jährlich bestätigen, dass sie sich an den „Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) halten. Das geht aus einem der FTD vorliegenden Entwurf für die Neufassung des Kodex hervor. Eine GDV-Sprecherin bestätigte, dass der Entwurf zurzeit mit den Mitgliedsunternehmen diskutiert wird. „Mit den Wirtschaftsprüfern haben wir noch nicht gesprochen“, sagte sie. Möglicherweise gebe es auch andere Methoden externer Prüfung.

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Siehe hierzu auch „Versicherungsreform.de“ >>>>>

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Scharfe Urteile für Bestechung bei Gutachtenbeauftragung

Quelle: Autohaus Online vom 01.06.2012

Persönliche Bereicherung durch einseitige Gutachtenvergabe geht gar nicht, hielt das Amtsgericht Köln in einem seit mehr als dreieinhalb Jahren laufenden Verfahren jetzt per Urteil fest.

Im Oktober 2008 erhielten zahlreiche Sachverständigenbüros und sonstige Kooperationspartner einer großen Versicherungsgesellschaft Post. Darin stand, dass der bisweilen amtierende Chef-Sachverständige des Unternehmens ab sofort von seinen Befugnissen enthoben sei. Der Fall wurde branchenweit populär, da der ursprüngliche Gründer des Sachverständigenbüros wie der Chefgutachter einen nicht geringen Bekanntheitsgrad in der deutschen Schadenwelt hatten. Der Versicherungsangestellte soll das SV-Büro bei der Auftragsvergabe einseitig bevorzugt haben und dafür im Gegenzug von dort Geld bekommen haben, das er persönlich verwendete.

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Siehe auch Express.de vom 09.05.2012 >>>>>

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Amtsrichterin des AG Darmstadt verurteilt Schädiger zur Zahlung der von der Versicherung nicht regulierten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 26.4.2012 – 316 C 268/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Wochenende noch ein interessantes Urteil aus dem südlichen Hessen, genauer gesagt aus Darmstadt. Und wieder ging es um restliche Sachverständigenkosten. Geklagt hat der Geschädigte. Verklagt wurde der Schädiger direkt. So sollte es sein. Der Kfz-Haftpflichtversicherer sollte gar nicht in den Prozess einbezogen werden. Jetzt erfährt der Schädiger auch, dass er bei seiner Versicherung nicht gut versichert ist, wenn diese es zuläßt, dass er – zu Recht, wie das Urteil beweist – vor das Gericht gezogen wird. Bei korrekter Regulierung wäre das nicht passiert. Wenn die Versicherung nicht korrekt reguliert, muss eben der Schädiger für den Rest haften und verurteilt werden. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor zugesandt durch das Anwaltsbüro RAe. Dr. Imhof und Partner in Aschaffenburg.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Rosenheim verurteilt Bruderhilfe Sachversicherungs AG zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 11.5.2012 – 10 C 2136/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

aller guten Dinge sind Drei. Unsere Urteilsreise führt uns zurück nach Bayern. Nachstehend gebe ich Euch  noch ein Urteil zum Wochenende aus Rosenheim bekannt. Beklagte Versicherung ist die Bruderhilfe in Kassel. Auch dem Bruder der HUK-Coburg  ist offensichtlich nicht mehr zu helfen. Es ist daher nicht förderlich, die (falschen) Argumente der Schwester zu übernehmen.  Der erkennende Amtsrichter konnte auch gegen die kirchliche Versicherung  kurz und knapp erkennen, denn die Argumente der Beklagten waren allesamt unzutreffend. Das angerufene Gericht war örtlich und sachlich zuständig. Mit der Abtretung ändert sich der Charakter der abgetretenen Forderung nicht. Lediglich die Person des Fordernden  wechselt. Lest aber selbst und gebt auch am Sonnabend Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Leipzig entscheidet mit Urteil vom 2.5.2012 – 114 C 9917/11 – gegen HUK 24 AG im Rechtsstreit zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und weiter geht es nach Sachsen, zum dortigen AG Leipzig.  Die HUK-Coburg-Gruppe sorgt ja bekanntlich dafür, dass hinsichtlich der Sachverständigenkostenurteile Leipzig eine Vorreiterstellung in Sachen negativer Urteile gegen HUK-Coburg ist. Wieder einmal meinten die Verantwortlichen der HUK 24 AG in Coburg, nicht die kompletten Sachverständigenkosten erstatten zu müssen. Die bisher ergangenen anderslautenden Urteile waren der HUK-Coburg noch nicht genug. Es musste noch ein weiteres Urteil zu ihren Ungunsten hinzukommen. Wirtschaftlich mit den Versichertengeldern umgehen sieht anders aus. Die Amtsrichterin der 114. Zivilabteilung des AG Leipzig hat sämtliche Argumente der beklagten HUK 24 AG zurückgewiesen und sie verurteilt, die vorher nicht regulierten Sachverständigenkosten samt Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Ein wahrlich unwirtschaftlicher Kürzungsakt.  Lest selbst und gebt Eure Meinungen kund.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Coburg entscheidet zutreffend zu der merkantilen Wertminderung, auch wenn im Gutachten eine solche nicht ausgewiesen ist, mit Urteil vom 29.3.2012 – 11 C 1548/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

unsere Urteilsreise geht weiter nach Oberfranken. Nachfolgend gebe ich Euch ein interessantes Urteil des Richters der 11. Zivilabteilung des AG Coburg bekannt. In dieser Entscheidung ging es um die merkantile Wertminderung, die ein verunfalltes Fahrzeug erleidet, und zwar auch dann, wenn es vollständig repariert wird. Die Wertminderung entsteht auch dann, wenn der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige wider Erwarten in seinem Gutachten eine solche nicht ausweist. Fehler des Gutachtens gehen nämlich zulasten des Schädigers, denn der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige ist Erfüllungsgehilfe des Schädigers (herrsch. Ansicht in Rspr. und Lit.). Dementsprechend war auch die von der beklagten Versicherung vorgebrachte Hilfsaufrechnung mit überzahlten Sachverständigenkosten unbeachtlich, weil unerheblich. Auch bei objektiv fehlerhaften Gutachten sind die Sachverständigenkosten zu erstatten, es sei denn der Fehler beruht auf falschen Angaben des Geschädigten. Auch bei älteren Fahrzeugen, wie hier bei einem 7 Jahre alten Fahrzeug, sind merkantile Minderwerte zu zahlen. Die 5-Jahresgrenze ist überholt.  Gebt bitte vielzählig Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker

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