Achtung!! 05.06.2012 21:15 – Panorama – die Reporter: Versichert und verloren – die Macht der Versicherungskonzerne

Quelle: NDR

30 Jahre lang musste Dieter Wollenweber warten. Damals, in den 70ern, hatte er einen schweren Autounfall. Seitdem ist er gehbehindert, hat Schmerzen, kann nicht mehr arbeiten. Doch fast noch schlimmer war für den ehemaligen Elektriker der Zermürbungskrieg mit der Versicherung des Unfallgegners. Immer neue Schreiben, immer neue Gutachten, immer neue Ablehnungen. „Man hat mir vorgeworfen, ich sei ein Simulant“, so Wollenweber. Ein halbes Leben hat er gekämpft – und schließlich in vollem Umfang Recht bekommen.

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Siehe auch: Unglaublich brutal und dreist

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Berufungskammer des LG Hannover erläßt beachtenswerten Hinweisbeschluss gegen HUK-Coburg (LG Hannover Hinw-Beschl. v. 24.4.2012 – 4 S 14/12 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und schon geht unsere Entscheidungsreise weiter nach Hannover. Die dortige Berufungskammer des LG Hannover hat in dem Berufungsrechtsstreit, bei dem die HUK-Coburg gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung durch ihre Prozessbevollmächtigten eingelegt hat, die Berufungsklägerin darauf hingewiesen, dass die Kammer die (aussichtslose) Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückweisen will. Die Gründe, die zu diesem Hinweisbeschluss geführt haben, sind beachtlich und einer Veröffentlichung wert. Der Hinweisbeschluss wurde dem Autor durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg, zur Veröffentlichung in diesem Blog übersandt. Lest den Hinweisbeschluss selbst und gebt bitte vielzählig Eure Meinungen ab. 

Mir freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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Zurich-Versicherungs-Gruppe läßt VN im Regen stehen – es ergeht Versäumnisurteil gegen Schädiger (AG Gelsenkirchen-Buer Urt. v. 11.4.2012 – 5 C 112/12 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

unsere Urteilsreise geht weiter. Dieses Mal ins nördliche Ruhrgebiet. Nachstehend gebe ich Euch ein Versäumnisurteil des Amtsrichters des AG Gelsenkirchen-Buer bekannt. Auch so etwas kann passieren. Der spätere Beklagte verursachte mit seinem Fahrzeug, das bei der Zurich Versicherung haftpflichtversichert ist, einen Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des Zeugen beschädigt wurde. Der Geschädigte suchte nach dem Unfall den Kläger als qualifizierten Kfz-Sachverständigen auf, der für den Geschädigten eine Gutachten erstellte, nachdem er vorher das beschädigte Fahrzeug besichtigt hatte. Mit dem Gutachtenauftrag ließ sich der Sachverständige die Schadensersatzansprüche des Unfallopfers auf Erstattung der Sachverständigenkosten abtreten. Wie so üblich kürzte die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten. Hiermit gab sich der spätere Kläger nicht zufrieden und klagte die gekürzten Beträge gegen den Schädiger direkt bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht GE-Buer aus abgetretenem Recht ein. Der Schädiger reagierte innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist nicht. Offenbar ging auch die eintrittspflichtige Versicherung von der Berechtigung der eingeklagten Beträge aus, denn auch diese zeigte durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt keine Verteidigungsabsicht für ihren VN  an. Bekanntlich kann der Haftpflichtversicherer selbst die Prozessvertretung nicht (mehr) selbst vornehmen. Auf jeden Fall erließ der auch früher beim AG Bochum tätige Amtsrichter gegen den Schädiger ein Versäumnisurteil, nach dem dieser die vorher von seiner Versicherung gekürzten Sachverständigenkosten plus Zinsen und Kosten des Rechtsstreites zu zahlen hat.  Und die Moral von der Geschicht, trau deiner Versicherung nicht! Diese läßt den VN im Regen bzw. vor dem Kadi stehen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde dem Unterzeichner vom Prozessbevollmächtigten des klagenden Sachverständigen aus Gelsenkirchen , Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg, zur Veröffentlichung hier im Blog übersandt.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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LG Frankenthal verurteilt in der Berufung die VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (2 S 302/11 vom 14.03.2012)

Mit Urteil vom 14.03.2012 (2 S 302/11) hat das Landgericht Frankenthal in der Berufung unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des AG Neustadt an der Weinstraße vom 12.08.2011 (1 C 367/10) die VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 337,79 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht stellt noch einmal instruktiv dar, nach welchen Kriterien Mietwagenkosten geltend gemacht werden können. Insbesondere können gegen die Schwacke-Liste keine allgemeinen Argumente zum Tragen kommen, sondern es muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass die Anwendung der Schwacke-Liste zu falschen Ergebnissen führt. Dies ist meiner Kenntnis nach bislang noch nie gelungen, obwohl die Versicherer regelmäßig mit der Nase in diese Tinte gesteckt werden. Internetangebote haben ebenfalls keinen Wert und führen vor allem nicht dazu, dass das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen muss.

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BGH entscheidet zur Toleranzgrenze der Geschäftsgebühr nach Ziffer 2300 VV RVG bei Verkehrsunfällen mit Urteil vom 8.5.2012 – VI ZR 273/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

schon häufig waren die Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gegenstand in der Instanzrechtsprechung. Diese war auch nicht einheitlich. Das vor Kurzem eingestellte Urteil des LG Koblenz – 12 S 267/11 – vom 9.5.2012 und auch das gerade eingestellte Urteil des AG Halle vom 18.4.2012 – 102 C 3894/10 –  hatten schon in Unkenntnis der BGH-Rechtsprechung den richtigen Weg eingeschlagen. Nun hat der BGH mit überzeugender Begründung die Anwaltsgebühren von 1,3 bis auf 1,56 ( 20 % ) als angemessen und tolerabel angesehen. Einen einfach gelagerten Verkehrsunfall mit einfach gelagerter Regulierung gibt es nicht mehr, so dass auf jeden Fall eine 1,5 Gebühr gemäß § 2300 VV RVG als angemessen angesehen werden kann. Dieses für die mitlesenden Rechtsanwälte interessante Urteil des VI. Zivilsenates des BGH vom 8.5.2012 – VI ZR 273/11 – gebe ich daher wie folgt bekannt.  Hier  das erfreuliche BGH-Urteil zu den Rechtsanwaltskosten. Lest selbst und gebt bitte vielzählig Eure Meinungen kund.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Halle (Saale) verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten und bestätigt die 1.5-Gebühr nach Ziff. 2300 VV RVG mit Urteil vom 18.4.2012 -102 C 3894/10-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Nürnberg geht es weiter nach Halle an der Saale. Verklagt werden musste wieder einmal die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. In diesem Fall aber auch am Ort der Niederlassung in Halle. Die zunächst gekürzten Sachverständigenkosten muss die Beklagte jetzt doch mit Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Gleich nach Recht und Gesetz zu regulieren, wäre wirtschaftlicher gewesen. Unbewußt hat das erkennende Gericht hinsichtlich der vorgerichtlichen Anwaltskosten auch bereits das Urteil des BGH vom 8.5.2012 – VI ZR 273/11 -, das auch noch hier eingestellt wird, berücksichtigt. Es gibt einfach keine einfachen Schadensregulierungen mehr. Dies liegt aber an der rechtswidrigen Regulierungspraxis der Versicherer. Die Unfallopfer werden einfach von den Versichereren über den Tisch gezogen. Lest das Urteil bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Nürnberg verwirft das Gesprächsergebnis BVSK/HUK-Coburg und verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 8.5.2012 – 15 C 10493/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

unsere Urteilsreise bezüglich der Sachverständigenkosten geht weiter. Dieses Mal nach Bayern. Hier noch ein Urteil aus Nürnberg vom 8.5.2012. Das von der Beklagten, der HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG, vorgelegte Gesprächsergebnis BVSK / HUK-Coburg wurde – zu Recht – von der Amtsrichterin verworfen. Maßgeblich war die Honorarvereinbarung zwischen dem Streithelfer und der Klägerin. Lediglich im Rahmen der Schätzung der Schadenshöhe gem. § 287 ZPO hat die Amtsrichterin die  Honorarbefragung herangezogen. Lest bitte selbst. Das Urteil wurde dem Autor durch den Herrn Prozessbevollmächtigten des Streithelfers, des Herrn RA: Lutz Imhof aus Aschaffenburg, übersandt.  

Viele Grüße und eine schöne (Rest)Woche.
Euer Willi Wacker

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Foulspiel nach-Fair-Play-Allianz-Regeln – Annerkennungsurteil – LG Augsburg, AZ: 102 O 152/12 vom 14.05.2012

Die Rechtsanwaltskanzlei Werner Dory & Kollegen überreicht seiner Mandantin das nachstehende Urteil und führt im Anschreiben aus:

In diesem Urteil haben wir voll obsiegt und zwar unter Einbeziehung Ihrer beiden Sachverständigengebührenrechnungen. (…) Im Übrigen könnte in Captain-HUK wieder einmal aufgezeigt werden, dass die Allianz bewusst Rechtsstreite provoziert, um sodann am Verhandlungstage die Forderung in voller Höhe anzuerkennen (was außer Spesen nichts zu produzieren vermag).

Seitens des H-Versicherers Allianz wurde der Anspruch des Geschädigten komplett in Abrede gestellt. Den Sachverständigen-Ausführungen wollte man trotz des eindeutigen Sachverhaltes nicht folgen. Es erfolgte keinerlei Regulierung. Erst nach einer neuerlichen Stellungnahme des Sachverständigen unter Vorlage weiterer Detail-Schadenfotos mit entsprechender Kostennote kam man auf Seiten des Versicherers just am Tage des Verhandlungstermins am LG Augsburg zur Besinnung und erkannte – unter Abgabe der Übernahmeerklärung sämtlicher angefallener Kosten – die Eintrittspflicht an.

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AG Perleberg verurteilt mit lesenswertem Urteil HUK-VN zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten und RA.-Gebühren mit Urteil vom 8.5.2012 – 10 C 122/11 -.

Hallo veehrte Captain-Huk-Leser,

ich melde mich aus den Pfingstferien zurück und setze die Urteilsreise fort. Wir landen nunmehr in Brandenburg. Nachstehend gebe ich Euch ein  Musterurteil aus Perleberg bekannt. Erstklassige Arbeit von der Perle aus der Frauenfraktion, so könnte man das hervorragende Urteil der Amtsrichterinn der 10. Zivilabteilung des AG Perleberg bezeichnen. Beklagter ist ein bei der HUK-Coburg versicherter Fahrzeughalter. Kläger ist der Geschädigte selbst. Der Einwand der Beklagtenseite, der Kläger sei in diesem Fall nicht aktivlegitimiert,  scheitert in diesem Fall an der BGH-Rechtsprechung zu der Geltendmachung abgetretener Forderungen. Die Abtretung war nämlich unwirksam, so dass nach wie vor der Geschädigte berechtigt war, seinen Schaden geltend zu machen. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor übersandt durch Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof aus Aschaffenburg. Übrigens wird dieses Urteil mit Anmerkung auch veröffentlicht. Dieses Urteil hat auch drei Sterne verdient.

Viele Grüße  und eine schöne nachpfingstliche Woche
Euer Willi Wacker

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Hinweisbeschluss des LG Krefeld zu Mietwagenkosten: Schwacke ist das Maß der Dinge (3 S 28/11 vom 10.01.2012)

Mit Beschluss vom 10.01.2012 (3 S 28/11) hat das Landgericht Krefeld in einem Berufungsverfahren gegen die VHV Allgemeine Versicherung AG deutlich Stellung für die Schwacke-Liste bezogen. Nachfolgend die Entscheidungsbegründung im Wortlaut.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Kammer weist die Parteien daraufhin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

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Fairplay-Klage soll in die 2. Runde gehen – RA Jörg Elsner ruft im Namen der Verkehrsrechtsanwälte nun das Oberlandesgericht München an

Das LG München in der Kritik  und wie es weiter geht. AutohausOnline fasst es zusammen:

Fairplay-Klage geht in die nächste Runde

Erst Ende April hatte die 17. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I das Urteil im mittlerweile branchenweit bekannten „Fairplay-Prozess“ gesprochen (Az. 17 HK O 19193/11 – wir berichteten). Darin wurde die Klage, die der Hagener Rechtsanwalt, Notar und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Jörg Elsner, im Herbst 2011 gegen das Schadenregulierungskonzept der Allianz Versicherungs-AG erhoben hatte, abgewiesen.

Geschädigter nicht Vertragspartei der Fairplay-Bedingungen

Bedeutung messe das Gericht u.a. den Fairplay-Bedingungen der Assekuranz bei, nach denen der Geschädigte weiterhin das Recht habe, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies überzeugt nach Ansicht von Elsner schon deshalb nicht, weil der Geschädigte, wie das Gericht selbst an anderer Stelle feststellt, überhaupt nicht Vertragspartei der Fairplay-Bedingungen ist, die zwischen der Versicherung und den Werkstätten abgeschlossen werden.

Quelle: AutohausOnline, alles lesen >>>>>>>>

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Prämienerhöhung bei der HUK-Coburg – Geht der HUK (endlich) die Puste aus?

Die HUK verzeichnet einen Konzern-Gewinneinbruch von EUR 399 Mio (2010)  auf EUR 199 Mio (2011). Verantwortlich hierfür sei angeblich ein „ungünstiger Schadensverlauf“ sowie die Finanzkrise. Wem die Grundrechenarten jedoch nicht ganz fremd sind, der kommt zu einer völlig anderen Schlußfolgerung:

Die Allianz hatte bei 8,12 Mio. versicherten Fahrzeugen im Jahr 2011 ein Beitragsvolumen von 3,4 Mrd. Euro (~ EUR 419,00 Beitragsprämie / VN).

Die HUK hingegen hatte bei 8,7 Mio. versicherten Fahrzeugen (2011) nur ein Beitragsvolumen von 2,5 Mrd. Euro (~ EUR 288,00 Beitragsprämie / VN).

Bei einer Pämiendifferenz pro Fahrzeug von ~ EUR 131,00 (= mehr als 31% !!) kann man Schadensmanagement betreiben und Partnerwerkstattsysteme aufbauen, so viel und so lange man will (oder kann?). Bei Billigprämien ist eben trotzdem irgendwann die Luft aus dem Konzern. Insbesondere wenn das rechtswidrige Schadensmanagement ins Stocken gerät, wie man erfreulicherweise (nicht nur bei der HUK) immer öfter beobachten kann. Mit einem Mehr von fast 600.000 Versicherten gegenüber der Allianz bei einem gleichzeitigen Weniger an Beitragseinnahmen in Höhe von 900 Mio! fährt der Karren eben irgendwann an die Wand (a+b=c). Da bleibt kein Raum für Schönrederei.

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