Die korrekten Entscheidungsgründe beinhalten für den hier klagenden Sachverständigen (GmbH) zudem die Bestätigung der Erstattungsfähigkeit seines über der BVSK-Honorbefragung hinausgehenden Honorars
Es muss hierbei berücksichtigt werden, dass die Region Stuttgart schon gemessen an den allgemeinen Lebenshaltungskosten mit zu den teuersten Regionen im Bundesdurchschnitt zu zählen ist. Dies wirkt sich zwangsläufig auch auf etwaige Sachverständigenhonorare aus. Die Honorartabelle der BVSK berücksichtigt diesen speziellen regionalen Zuschnitt nicht hinreichend, weshalb aus einer – zumal nur geringfügigen – Überschreitung des dort genannten Spielraums nicht zwangsläufig folgt, dass Gutachterkosten nicht zu erstatten wären. Dass sich die Gutachterkosten innerhalb des ortsüblichen Rahmens am oberen Ende bewegen ist wiederum durch die stets hohe, überdurchschnittliche Qualität der Sachverständigengutachten gerechtfertigt.