AG Rostock verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten (49 C 1/11 vom 24.04.2012)

Mit Urteil vom 24.04.2012 (49 C 1/11) hat das Amtsgericht Rostock die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 127,00 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht erteilt dem „Gesprächsergebnis BVSK – HUK-Coburg/Bruderhilfe“ eine eindeutige Absage. Dieses Urteil enthält insoweit eine Besonderheit, als es ein Urteil vom 20.10.2011 nach einer Gehörsrüge aufhebt. Ein Vorgehen eines Richters, das Anerkennung verdient. Dennoch sind einige Punkte in dem Urteil in höchstem Maße kritikwürdig.

Aus den Entscheidungsgründen:

Auf die zulässige und begründete Anhörungsrüge war das Urteil vom 20.10.2011 aufzuheben und der Klage stattzugeben.

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung einer weiteren Vergütung in Höhe von € 127,00 aus §§ 631 Abs. 1, 398, 823 BGB i.V.m. § 115 VVG.

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Ja, wer hätte das gedacht: „Allianz gewinnt Rechtsstreit um „Fairplay“

Gleich drei Beiträge beschäftigen sich bei Auto Online mit der Klage von RA und Notar Jörg Elsner aus Hagen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)  gegen das Fairplay-Konzept der Allianz.

Eine Klage, die m. E. auf schwachen Füßen gestellt war.  Soweit ich das sehe, hat Herr RA Elsner keinen einzigen Fall zur Bestätigung seiner Klagebegründung dem Gericht zur Kenntnis gegeben. Geben können, weil er sich nicht darum bemüht hatte? Dies vor dem Hintergrund, dass der Prozess-Vertreter der Allianz-Versicherung mit den angeblich wenigen über Fairplay regulierten Schäden für 2010 schon während des Verfahrens argumentiert hatte.

In der mündlichen Verhandlung vom 12. Januar diesen Jahres widersprach Rechtsanwältin Dr. Sabine Rojahn von der Kanzlei Taylor Wessing in München, die die beklagte Allianz Versicherung vertrat, energisch den Vorwürfen der Klägerseite. Unter anderem argumentierte sie anhand von Zahlen, dass bei mehr als einer Million Kfz-Schäden im Jahr 2010 insgesamt 5.927 KH-Fälle sowie 16.236 Kaskoschäden nach Fairplay abgewickelt wurden. Bei einem Anteil von 1,5 Prozent (KH) bzw. 2,8 Prozent (Kasko) von einem „Herausdrängen“ bzw. einer „gravierenden Behinderung“ der Anwälte zu sprechen, könne sie nicht nachvollziehen. Auch sei kein einziger Fall aus der Praxis bekannt, bei dem „Werkstätten nicht ordnungsgemäß ihre Pflichten erfüllt“ bzw. gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen hätten.

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AG Montabaur verurteilt VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (15 C 201/11 vom 21.10.2011)

Mit Urteil vom 21.10.2011 (15 C 201/11) hat das Amtsgericht Montabaur die VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 338,83 €  zzgl. Zinsen verurteilt. Als wäre es schon Urzeiten her, musste sich das Gericht noch mit dem unsäglichem Vortrag auseinandersetzen, dass angeblich ein Verstoss gegen das RDG vorlag. Hier hat jedoch der BGH ein eindeutiges Urteil gesprochen, welches sich die Gerichte, die hier im Sinne der Versicherer meinten, wilde Theorien entwickeln zu müssen, um einen solchen Verstoss zu konstruieren, noch einmal hinter den Spiegel hängen sollten. Das AG Montabaur führt weiter aus, dass die Schwacke-Liste die Basis einer Schätzung gem. § 287 ZPO ist. Die Fraunhofer Tabelle, die von der Versicherungsbranche in Auftrag gegeben wurde und mit den tatsächlichen Verhältnissen am freien Markt nichts zu tun hat, wird abgelehnt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet. Die Beklagte ist gegenüber dem Unfallgeschädigten zum vollen Schadensersatz verpflichtet, wozu auch gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur des Unfallfahrzeuges gehören. Dementsprechend kann die Klägerin den entsprechenden Betrag aus abgetretenem Recht von der Beklagten fordern.

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AG Darmstadt verurteilt die Direct Line Versicherungs AG Teltow zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 9.3.2012 -310 C 120/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum verlängerten Wochenende (bei denen, die den Brückentag vor dem Tag der Arbeit nutzen) hier noch ein Urteil des Amtsrichters des AG Darmstadt. Der zuständige Amtsrichter der 310. Zivilabteilung des AG Darmstadt prüft die Angemessenheit gemäß der Rechtsprechung des LG Darmstadt nach dem Kostenverhältnis von Schadenssumme zu Sachverständigenkosten. Bis 25 % der Schadenssumme als Sachverständigenkosten erscheint als angemessen. Ich halte eine derartige Verhältnisregelung für fragwürdig. Was meint ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen und noch ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker

Amtsgericht Darmstadt

Geschäfts-Nr.: 310 C 120/10

U r t e i l
I m  N a m e n  d e s  V o l k e s

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AG Köln verurteilt AXA-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (264 C 142/11 vom 24.04.2012)

Mit Urteil vom 24.04.2012 (264 C 142/11) hat das Amtsgericht Köln die Axa-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 592,58 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht nimmt eine Schätzung der Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste vor, die Fraunhofer Tabelle und Internet-Angebote bleiben draußen.
Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist überwiegend begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 592,58 EUR gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG in Verbindung mit § 398 BGB.

Die Aktivlegitimation der Klägerin als Mietwagenunternehmen ergibt sich gemäß § 398 BGB aus der wirksamen Forderungsabtretung der Geschädigten.

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Control Expert – Prüfdienst für Werkstattrechnungen von Endverbrauchern

Quelle: Kfz-Betrieb online – Jens Rehberg – vom 24.04.12

Prüfdienst für Werkstattrechnungen

Der im Schadenmanagement erfahrene Prozessdienstleister Control Expert überprüft jetzt auch für Endkunden Kostenvoranschläge und Rechnungen deutscher Servicebetriebe. Die Kostenprüfer aus Langenfeld haben sich dazu mit dem Internet-Unternehmer Chris Möller zusammengetan und bieten über die Plattform Inspekto.de die Auswertung entsprechender Belege gegen eine Gebühr von fünf Euro an – nach der Einführungsphase sollen es neun Euro sein.

Vollständiger Beitrag >>>>>

Wieder ein „kreativer Versuch“ von den Kürzern aus Langenfeld, noch mehr Geld aus dem Kfz-Reparaturgeschäft heraus zu pressen und Dumme für die eigenen Zwecke einzuspannen.
Auf der einen Seite kürzt Control Expert bei einem Unfallschaden die Kostenvoranschläge, Gutachten und Reparaturrechnungen der Geschädigten. Und danach buhlen die Langenfelder dann u.a. auch noch um die Gunst vorher geprellter Unfallopfer, indem man anbietet, deren „normale Reparaturrechungen“ – gegen Bares – zu „überprüfen“? Damit der „Schwindel“ nicht gleich auffliegt, wird die Internet-Plattform „Inspekto.de“ dazwischengeschaltet. Von CE steht bei Inspekto nämlich nichts. Aber dafür von einem 10 jährigen Erfahrungsschatz (von Inspekto?). Da kann man gespannt sein, was wohl das Wettbewerbsrecht dazu sagt?

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Wieder kurzes, knappes und richtiges Urteil des AG Chemnitz gegen die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse ( Urteil vom 5.4.2012 – 21 C 3297/11 – ).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum verlängerten Wochenende mit Brückentag am Montag gebe ich Euch noch ein kurzes, knappes und richtiges Urteil des Amtsrichters aus Chemnitz bekannt. Der Amtsrichter der 21. Zivilabteilung des AG Chemnitz hat das Schadensersatzrecht verinnerlicht. Das hat schon das zuletzt eingestellte Urteil aus Chemnitz bewiesen. Der Richter macht sich bei der beklagten Haftpflichtversicherung auch nicht mehr viel Arbeit.  Der Beklagten ist aus vielen gegen sie ergangenen Urteilen bekannt, dass die Sachverständigenkosten, die hier immer wieder im Streit sind, von ihr zu ersetzen sind. Gleichwohl will offenbar die HUK-Coburg mit dem Kopf durch die Wand. Deshalb auch immer der gleiche Urteilstext. Das müßte für eine Versicherung schon peinlich sein. Lest selbst und gebt, wenn Ihr nicht in den Kurzurlaub gefahren seid, bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes langes und sonniges Wochenende.
Euer Willi Wacker

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AG Plauen verurteilt VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Grundlage der Schwacke-Liste (5 C 669/10 vom 13.01.2012)

Mit Urteil vom 13.01.2012 (5 C 669/10) hat das Amtsgericht Plauen die VHV Allgemeine Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 780,72 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Es gilt die Schwacke-Liste. Vater und Sohn lassen grüßen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist nur zum Teil begründet

Die Klägerin hat gegen die Beklagte aus §§ 7 StVG, 115 I Nr. 1 VVG, 249 BGB Anspruch auf Ersatz des ihr durch den Unfall entstandenen AusfalIschadens in Form der erforderlichen Mietwagenkosten in Höhe des im Tenor genannten Betrages.

Dieser errechnet sich wie folgt:

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AG Frankfurt/M. verurteilt Chartis S. A. zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (30 C 2012/11-45 vom 01.03.2012)

Mit Datum vom 01.03.2012 (30 C 2012/11-45) hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Chartis SA Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.060,87 € zzgl. Zinsen verurteilt. Dies auf der Basis der Schwacke-Liste. Gesonderte Kosten für Winterbereifung sollen nach dem AG Ffm dagegen nicht statthaft sein.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist nur zum Teil begründet.

Die Klägerin ist aktivlegitimiert.

Das Gericht teilt weder die Bedenken an der Bestimmtheit der Abtretung, noch kann es einen Verstoß gegen das RDG erkennen.

Vorprozessual war die Haftung der Beklagten in beiden streitgegenständlichen Unfallereignissen dem Grunde nach von Anfang an unstreitig, die Beklagte hat die Mietwagenrechnungen nach Übersendung der Rechnungen durch die Klägerin an diese auch teilweise erstattet und die geltend gemachten Forderungen allein ihrer Höhe wegen angegriffen.

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Der BVSK im Auftrag der HUK Coburg-Versicherung – Stets gern zu Diensten?

Der BVSK stand ja schon des öfteren in Verdach einer zu großen „Nähe“ zur HUK-Coburg Versicherung. Insbesondere die Erfordernis sog. „Gesprächsergebnisse“ mit Teilen der Versicherungswirtschaft gaben der gesamten Branche seit Jahren Rätsel auf.
Aufgrund dieser „Honorarabsprachen“ mit der HUK und anderen Versicherern wurden viele freie und unabhängige Sachverständige (auch BVSK-Mitglieder) nach der ordnungsgemäßen Liquidierung des Sachverständigenhonorars in zeitaufwändige Rechsstreitigkeiten mit der HUK verwickelt. Unzählige Prozesse waren bzw. sind nach wie vor notwendig, um rechtmäßiges Sachverständigenhonorar bei der HUK Coburg, respektive zunehmend bei deren Versicherungsnehmer (Schädiger), beizutreiben.

Wie weitreichend die „Verbindungen“ des BVSK zur HUK Coburg schon im Jahr 2008 waren, kann man aufgrund des folgenden Schriftstückes erahnen, das der Geschäftsführer des BVSK zusammen mit dem ATR Vorsitzenden im Auftrag der HUK Coburg Versicherung erstellt hatte.

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AG Frankfurt am Main verurteilt die HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 20.1.2012 – 32 C 1097/11 (72) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch ein weiteres Urteil aus Frankfurt am Main zum Thema Sachverständigenkosten bekannt. Diesesmal eine richtige Begründung der Amtsrichterin aus der Abteilung 32, im Gegensatz zu unserer Veröffentlichung vom 20.04.2012. Ob die Kolleginnen und Kollegen sie auf die zutreffende Rechtsprechung der anderen Dezernate hingewiesen haben? Lest bitte selbst und gebt Eure Meinungen kund.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

Amtsgericht Frankfurt am Main                     Verkündet am: 20.1.2012
Aktenzeichen: 32 C 1097/11 (72)

I m  N a m e n  d e s  V o l k e s
U r t e i l

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OLG Düsseldorf bejaht die sofortige Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs, sobald der Schaden spezifiziert ist mit Beschluß vom 27.3.2012 – I-1 W 5/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

beim Abbau meines Urteilsberges bin ich auch noch auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf – 1. Zivilsenat – vom 27.3.2012 nebst dem angefochtenen Beschluss des LG Düsseldorf  – 11. Zivilkammer – nebst Vorgeschichte gestoßen. Selbstverständlich will ich der interessierten Leserschaft diese Entscheidung des OLG Düsseldorf mit den Beschlüssen des LG Düsseldorf – Einzelrichterin der 11. Zivilkammer – nicht vorenthalten.  Die Einzelrichterin bei der 11. Zivilkammer   LG Düsseldorf wurde erst durch das OLG Düsseldorf eines Besseren belehrt, was man unter einer zeitnahen Regulierung zu verstehen hat. Nach dem Gesetz ist der Schadensersatzanspruch des Unfallopfers sofort fällig. Darauf hat zu Recht das OLG Düsseldorf noch einmal hingewiesen. Der Beschluss wurde erstritten und übermittelt durch die Kanzlei Lothar Schriewer in Düsseldorf. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch eine gute Woche
Euer Willi Wacker

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