Kurzes Urteil des AG Leipzig vom 21.3.2012 -102 C 7899/11- mit Anmerkungen des Einsenders.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier noch ein Urteil aus Leipzig zu ausgeurteilten Zinsen. Aus dem Urteil selbst ist manches nicht verständlich, deshalb hat der Einsender noch eine Texterläuterung mitgeliefert, die ich Euch noch vor dem Urteil  bekannt gebe:  Die Redaktion erreichte folgender Text zu dem Urteil des AG Leipzig vom 21.3.2012:

„hallo CH-team,

anhängend ein zwar nicht besonders spektaluräres urteil, allerdings könnte allein die tatsache, dass eine ziemlich verquere klageerwiderung eingereicht wurde und dass das amtsgericht leipzig der versicherungskanzlei b., l., d. ein reichtsgerichtsurteil aus dem jahr 1918 ins stammbuch geschrieben hat, für einige heiterkeit sorgen.

hintergrund:

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Amtsrichterin der 31. Zivilabteilung des AG Frankfurt am Main verurteilt mit Urteil vom 15.12.2011 -31 C 1982/11 (83)- die HUK-Coburg Allg. Vers. AG aus abgetretenem Recht.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nun gebe ich Euch das nächste Sachverständigenkostenurteil aus Frankfurt am Main bekannt. Die Amtsrichterin der 31. Zivilprozessabteilung hat entschieden. Wieder einmal musste ein Sachverständiger seine restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers, wieder gegenüber der HUK-Coburg Allg. Vers AG Coburg, geltend machen. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

Amtsgericht Frankfurt am Main                   Verkündet – lt. Prot. – am:
Aktenzeichen: 31 C 1982/11 (83)               15.12.2011

I m  N a m e n  d e s  V o l k e s
U r t e i l

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Berufungskammer des LG Halle ändert Urteil des AG Halle ab und verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Berufungsurteil vom 13.4.2012 – 2 S 15/12 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier eine interessante Berufungsentscheidung des Langericht Halle zu den Sachverständigenkosten bzw. zur Geltendmachung in zwei selbstständigen Prozessen. Das zugehörige angefochtene AG-Urteil ist unten angefügt. Die Berufungskammer des LG Halle hat das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage aus abgetretenem Recht für zulässig und begründet erachtet. Damit war dann das angefochtene Urteil abzuändern und die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung HUK-Coburg Allg. Vers AG zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten zu verurteilen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

Landgericht Halle                                Verkündet am: 13.04.2012

Geschäfts-Nr.:
2 S 15/12
91 C 645/11
Amtsgericht Halle (Saale)

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Amtsrichterin des AG Lahnstein verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG u.a. zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit rechtskräftigem Urteil vom 2.11.2011 – 20 C 247/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und hier noch ein weiteres Urteil des AG Lahnstein, das durch die Berufungsrücknahme des Kölner Anwalts der HUK-Coburg vor der Berufungskammer des LG Koblenz damit rechtskräftig wurde. Beachtenswert ist der Vortrag der HUK-Coburg, dass die Honorarbefragung selbst des BVSK nicht aussagekräftig sei. Man höre und staune. Läßt jetzt die HUK-Coburg auch den BVSK fallen? Dass die Preise des Gesprächsergebnisses BVSK / HUK-Coburg Preise einer Sondervereinbarung sind, vergißt der HUK-Anwalt. Bekanntlich können Geschädigte nicht auf Preise verwiesen werden, die auf Sondervereinbarungen beruhen. Was wiederum im Urteil völlig verfehlt ist, ist der Vergleich mit dem JVEG. Das regelt ganz andere Bereiche. Aber lest selbst und gebt Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten von den RAen. Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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AG Lahnstein verurteilt den VN der HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 11.10.2011 – 20 C 347/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachdem die Beklagtenseite (VN der HUK-Coburg) die Berufung vor der Berufungskammer des LG Koblenz zurückgenommen hatte, wurde das erstinstanzliche Urteil des AG Lahnstein rechtskräftig. Nachfolgend gebe ich Euch das Urteil des AG Lahnstein bekannt. Im Ergebnis ist das Urteil zwar (fast)  richtig, in der Begründung jedoch widersprüchlich falsch. Der Bezug auf Bestimmungen des JVEG ist völlig mißlungen. Die Bestimmungen des JVEG können nicht auf die Honorierung eines Privatgutachters angewandt werden, da das JVEG einen ganz anderen Handlungsbereich des vom Gericht bestellten Sachverständigen behandelt. Das Urteil wurde erstritten und mir zugesandt durch die RA-Kanzlei Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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Initiativurteile oder ohnmächtige Richter ?

Bereits mehrfach wurde in diesem Blog über folgendes Verhalten von Versicherern berichtet:

Wird von einem höchstinstanzlichen Gericht in Aussicht gestellt, dass Verfahren zu Lasten der Versicherer ausgehen könnten, wird häufig – auch in letzter Minute – von den Versicherern die Notbremse gezogen, um die Absetzung eines den Versicherern nachteiligen Urteils zu verhindern. Die Forderung wird anerkannt bzw. das Rechtsmittel wird zurück genommen. So kommt es dazu, dass Grundsatzentscheidungen verhindert werden.

Diese Prozesstaktik ist ausdrücklich in der ZPO vorgesehen. Dennoch regt sich auch politischer Widerstand dagegen, dass insbesondere der BGH zum Spielball der Interessen von Versicherern und Banken gemacht wird.

Zu diesem Thema ein interessanter Artikel aus der Wochenzeitschrift die „Zeit“vom 29.03.2012:

http://www.zeit.de/2012/14/F-Grundsatzurteile-Anlegerrechte

Siehe hierzu auch die Beiträge vom

11.03.201005.05.201014.07.201011.01.2011

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AG Darmstadt verurteilt HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vollständigen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 27.10.2011 -304 C 92/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und nun zum Sonntagmorgen noch ein Sachverständigenkostenurteil aus Darmstadt. Beklagte ist wieder die HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. mit der Niederlassung in Mannheim. Von dort wird nunmehr der  – völlig unsinnige – Vortrag gebracht, der Geschädigte müsse vor Beauftragung des Sachverständigen zwei oder drei Angebote anderer Sachverständiger einholen. Wo die Beklagte diese Erkenntnis herhat, bleibt ihr Geheimnis. Es besteht keine Erkundigungspflicht. Wie soll der Geschädigte auch hinsichtlich der Kosten des Sachverständigen Erkundigungen einholen, wenn der jeweilige Sachverständige erst zum Schluss seiner Begutachtung die Kosten angeben kann? Bekanntlich richten sich die Kosten nach der Schadenshöhe. diese soll aber gerade der Sachverständige feststellen. Die Argumentation der HUK-Coburg ist daher ein Zirkelschluss. Im übrigen vergisst die HUK-Coburg immer wieder, dass der vom Unfallopfer eingeschaltete Sachverständige der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Das sollte doch zwischenzeitlich bis Coburg durchgedrungen sein.  Auch die von der HUK-Coburg immer wieder vorgebrachten werkvertraglichen Gesichtspunkte vermögen nicht zu überzeugen, denn im Schadensersatzprozess kommt es auf werkvertragliche gesichtspunkte gerade nicht an. Auch dann, wenn  der Sachverständige aus abgetretenem Recht vorgeht, bleibt der Klageanspruch ein  Schadensersatzanspruch. Durch die Abtretung wandelt sich der Charakter des Anspruchs nicht um. Lediglich die Person des Gläubigers wird  ausgewechselt. Auch diese Erkenntnis sollte sich bis Coburg herungesprochen haben. Aber immer wieder wird anders lautend vorgetragen, und zwar wider besseres Wissen.  Aber der erkennende Richter in Darmstadt hat dem Vorbringen der Beklagten deutliche Worte entgegen gesetzt und entsprechend das Urteil abgefasst. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen und noch einen schönen Sonntag
Euer Willi Wacker

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Amtsrichter des AG Chemnitz verurteilt mit erfreulich klaren Worten die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 5.4.2012 -21 C 3259/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier noch ein Sachverständigenkostenurteil aus Chemnitz. Kurz und prägnant.Und wer war wieder die Versicherung, die die Sachverständigenkosten rechtswidrig kürzte? – Natürlich eine der Versicherungen aus der HUK-Coburg-Gruppe. in diesem Fall war es die HUK 24 AG.  Merkwürdig ist wieder das Verhalten der HUK 24 AG, wenn sie vorgerichtlich aufgrund der Abtretungsvereinbarung an den Sachverständigen zahlt und im Rechtsstreit  dann einwendet, der klagende Sachverständige sei nicht aktivlegitimiert. Widersprüchliches Verhalten nennt der Jurist derartiges Vorbringen. Entsprechend hat auch der erkennende Richter reagiert und die Beklagte mit klaren Worten darauf aufmerksam gemacht, dass die Beklagte ihres Gläubigers sicher ist. In der Sache selbst hat der erkennende Richter die Beklagte auch auf die beim zuständigen Gericht und allgemein bestehende Rechtslage hingewiesen, die der Beklagten aus verschiedenen Verfahren bestens bekannt ist. Das muss doch wehtun, oder?  Im übrigen hat der erkennende Richter auch auf die Verschwendungssucht der Beklagten hingewiesen, indem die Kosten auch dieses verlorenen Rechtsstreites zu Lasten der von der Beklagten vertretenen Versichertengemeinschaft geht. Deutliche Worte in Richtung Vorstandsetage der HUK-Coburg, meine ich. Gerade diese Worte hat der entscheidende Richter den Verantwortlichen bei der HUK-Coburg  ins Versichrungsbuch geschrieben. Die Herren in Coburg sollten sich ob dieser klaren Worte einmal Gedanken machen, ob es noch Sinn macht, aussichtslose Rechtsstreite zu Lasten der von ihr vertretenen Versicherten zu führen. – Insgesamt ein Urteil mit erfreulich klaren Worten in Richtung Vorstand der HUK-Coburg. Auch dieses Urteil verdient es, in der juristischen Fachliteratur aufgeführt zu werden.  Gebt bitte Eure Meinungen zu diesem Urteil bekannt.  

Mit freundlichen  Grüßen und den besten Wünschen zum Wochenende
Euer Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.10.2011 – 31 C 1663/11 (16) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachstehend gebe ich Euch für das Wochenende  noch ein Frankfurter Urteil zu den Sachverständigenkosten bekannt. Beklagte Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist mal wieder die HUK-Coburg. Kaum landet der Rechtsstreit in einer anderen Zivilabteilung des Gerichtes und schon kommt ein ordentliches Urteil heraus. Daraus ist aber ersichtlich, dass der erkennende Richter bzw. die erkennende Richterin nur dem Gesetz und seinem bzw. ihrem Gewissen unterworfen ist. In diesem Falle passte der Schuh. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes regenarmes Wochenende
Euer Willi Wacker

Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 31 C 1663/11 (16)

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E n d u r t e i l

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AG Koblenz verurteilt Generali Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (162 C 1788/11 vom 24.02.2012)

Mit Urteil vom 24.02.2012 (162 C 1788/11) hat das Amtsgericht Koblenz die Generali Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.378,13 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste und läßt die Versicherung mit ihrem Verweis auf die Fraunhofer Tabelle oder Internet-Angebote abblitzen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und erweist sich auch in vollem Umfange gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB, 398 BGB i. V. mit §§ 249 ff BGB, 1,17 StVG, 115 VVG als begründet.

Soweit die Beklagte einwendet, die Klägerin sei nicht aktivlegitimiert, ist dem nicht zu folgen. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die der Klage zugrunde liegende Sicherheitsabtretung der Unfallgeschädigten an die Klägerin eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG darstellt, mithin die Klägerin in einer fremden Angelegenheit tätig geworden ist.

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AG Hamburg-St. Georg verurteilt HUK-Coburg Allgem. Vers. AG zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 27.3.2012 – 924 C 153/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und immer wieder müssen bundesdeutsche Richter und Richterinnen über gekürzte Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entscheiden, weil viele Kfz-Haftpflichtversicherungen die berechneten Sachverständigenkosten nicht als erforderlichen Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 BGB  anerkennen wollen. Allen voran die HUK-Coburg-Group aus Coburg. So meinte diese Coburger Kfz-Haftpflichtversicherung, die dem Unfallopfer berechneten Sachverständigenkosten um 103,52 € rechtswidrig kürzen zu müssen. Dass diese Kürzung rechtswidrig war, also als gegen Recht und Gesetz verstoßend anzusehen ist, ergibt das nachfolgend aufgeführte Urteil der erkennenden Richterin der 924. Zivilprozessabteilung des AG Hamburg – St. Georg vom 27.3.2012 – 924 C 153/11 -.  Die Richterin begründet zuerst völlig zu Recht mit der Erforderlichkeit und dass dem Geschädigten ein Vergleich der Sachverständigenhonorare nicht möglich ist. Anschließend kommt sie dann mit BVSK-Vergleichen zur Üblichkeit daher, was dann allerdings als Fehler anzusehen ist, da im Schadensersatzprozess werkvertragliche Überlegungen keine Rolle spielen. Lest aber bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochende
Euer Willi Wacker

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Bonitätskontrollen der Kfz.-Versicherer – „Wir erhalten diese Daten tagesaktuell von den Amtsgerichten“

Autofahrer, die den Offenbarungseid geleistet haben, sollen nach Statistiken der Versicherungswirtschaft 74 Prozent häufiger in Unfälle verwickelt sein als der  deutsche „Normal“-Bürger.  Um sich vor den daraus erwachsenen Risiken besser schützen zu können, werden die Versicherer täglich über die neu hinzugekommenen „Armen“ von den Amtsgerichten in Kenntnis gesetzt.

Darüber muss ich jetzt erst mal eine Weile nachdenken.  Privatunternehmen, wie all die Sachverständigen und Anwälte hier auch, erhalten Auskünfte über den  finanziellen Status nur aufgrund dessen, dass Herr Müller oder Frau Meier eine Fahrzeugversicherung benötigt.  Was, frage ich mich da, macht Herr Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter bzw. die Datenschützer jedes einzelnen Bundeslandes eigentlich den ganzen Tag?

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