Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
eigentlich war das Thema der Prozessvertretung durch den Kfz-Haftpflichtversicherer doch abgehandelt. Die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. meint aber offenbar, dass sie das nichts angehe. Dabei ist die Änderung der Rechtslage doch seit geraumer Zeit bekannt. Gemäß § 79 ZPO kann der Haftpflichtversicherer nicht mehr seinen VN vor Gericht vertreten. Vor Gericht bedeutet auch schon im gerichtlichen Mahnverfahren. Aber auch im Streitverfahren. Der zuständige Amtsrichter des AG Dieburg hat mit Beschluss vom 23.3.2012 die HUK-Coburg als Prozessvertreter zurückgewiesen. Nachstehend gebe ich Euch den Beschluss bekannt. Der Beschluss wurde erwirkt und mir zugeleitet durch Herrn RA. Lutz Imhof aus Aschaffenburg.
Viele Grüße
Euer Willi Wacker