In der Reihe der in den letzten Tagen veröffentlichten „lesenswerten Urteile“ reiht sich gut das nachfolgende Urteil des Amtsgerichts Meiningen ein. Der für seine Urteilsbegründungen bundesweit bekannte Richter hat am 12.12.2011 erneut ein Urteil (14 C 1112/10) abgesetzt, in welchem der Beklagten zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 426,72 € zzgl. Zinsen verurteilt wird. Das Gericht kommt im Übrigen ohne Schwacke oder Fraunhofer aus, was zählt ist der gesunde Menschenverstand gepaart mit kritischer Hinterfragung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Urteil: lesenswert!
Aus den Entscheidungsgründen:
Die zulässige Klage ist nur in dem sich aus dem Urteilstenor ergebenden Umfang begründet.
Der Kläger hat einen weitergehenden Schadenersatzanspruch gegenüber der Beklagten aus den § 7 StVG i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz.