Mit Urteil 01.04.2012 (811b C 211/11) hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek den Halter des bei der Zurich Insurance plc versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 288,11 € zzgl. Zinsen sowie zur Freihaltung von vorgerichtlichen RA-Kosten und den Kosten einer Halterauskunft verurteilt. Das präzise Urteil kommt ohne BVSK-Honorarumfrage oder Gesprächsergebnis o. ä. aus.
Die Zurich Insurance plc fischte im trüben Teich der Honorarkürzungen, in dem der Hecht eigentlich die HUK-Coburg ist. Auch die Zurich Insurance plc bzw. der Halter erlitt Schiffbruch, obwohl anwaltliche Schützenhilfe aus Köln angefordert war. Diese Schützenhilfe erschöpfte sich im Wesentlichen in dem Vortrag, dass der Sachverständige verpflichtet sei, ein transparentes und kostengünstiges Gutachten zu erstellen, dieses sei nur durch eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu erreichen. Gehts noch?