Neue Blechschild-Werbung der HUK-Coburg

Der TV-Bericht in der Aktuellen Stunde (WDR-Fernsehen) vom 9. Februar 2009 befasste sich u.a. mit dem Thema “Wie klappt’s mit dem Versicherungsschaden? Das damalige Fazit: Vollkasko ist noch lange kein Vollschutz!

Hier nochmal der Beitrag zur Erinnerung:

 HUK-Coburg lässt Versicherte im Regen stehen

Nun verspricht die HUK-Coburg doch tatsächlich, ihre Versicherten nicht mehr im Regen stehen zu lassen. Eine Botschaft die wohl tausendfach gern gehört werden wird, insbesondere von denen, die bereits viele Jahre um ihre Ansprüche aus materiell erlittenem Schaden aber auch um die Auszahlung von Schmerzensgeldern kämpfen. Allein, die Investition in einen „Regenschirm“ bzw. in noch so viele blinkende (Blech)Schilder wird es nicht richten. Da bin ich mir ganz sicher.

Hager Moss Film setzt HUK-Coburg in Szene

(……..)

Im Fokus stehen der Schadensservice, die Beratung und die nach Aussage der Werbung niedrigen Beiträge. Das Key-Visual der Versicherung, ein Schutzschild, spielt wie in den vorherigen Auftritten eine tragende Rolle.

Die drei Protagonisten tragen Blechschilder bei sich, wie einst die Ritter der Tafelrunde. Es soll sie in Notfallsituationen beschützen, zum Beispiel, wenn sie sich mit den Folgen von Autounfällen herumschlagen müssen.

Quelle: RED BOX, alles lesen bzw. Spot ansehen: >>>>>>>>>>

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Kaskoschaden, TV - Presse | Verschlagwortet mit , , | 7 Kommentare

AG Bonn verurteilt mit Urteil vom 24.1.2012 -107 C 171/11- die Zurich Versicherung zur Zahlung der eingeklagten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

als Wochenendlektüre noch ein Sachverständigenkostenurteil, das gegen die Zurich Versicherung ergangen ist. Diese war nunmehr durch den bekannten Rechtsanwalt aus Köln vertreten, der sonst immer die HUK-Coburg vertritt.  Aber ebenso wie für die HUK-Coburg trägt er offenbar weisungsgemäß das vor, was letztlich unerheblich ist.  Selbst jetzt, wo auf Grund des bekannten BGH-Abtretungsurteils die Abtretungsvereinbarungen geändert worden sind, wird immer noch auf das Urteil des BGH seitens der Versicherer Bezug genommen. Der erkennende Richter hat sich nicht aufs Glatteis führen lassen. Auch die zwischenzeitlich entschiedene RDG-Problematik wird immer wieder vorgebracht, obwohl sie  unerheblich ist. Werden von den Versicherungen BGH-Urteile einfach nicht zur Kenntnis genommen? Auch hinsichtlich der Sachverständigenkosten wird die BGH-Rechtsprechung völlig ignoriert. Dies gilt insbesondere für BGH VI ZR 67/06. Aber auch hier hat sich der erkennende Richter des AG Bonn nicht aufs Glatteis führen lassen. Wieder einmal sind der Zurich Versicherung die Grenzen aufgezeigt worden. Bei gesetzeskonformer Schadensregulierung wären die weiterhin entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten vermieden worden. Der Versicherung sind auch Pflichten auferlegt, ordentlich und sparsam mit den Versichertengeldern, die der Versicherung anvertraut sind, umzugehen. Sinnlose Rechtsstreite auszukämpfen, ohne dass erheblicher Sachvortrag erbracht wird, ist keine ordentliche Handhabe. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
wünscht Euch Euer Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, Zurich Versicherung Gruppe | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

LG Dresden entscheidet in der Berufungsinstanz über den Schadensersatz nach einer behaupteten Persönlichkeitsverletzung durch sog. Stinkefinger [Berufungsurteil des LG Dresden vom 11.7.2011 -2 S 196/11-].

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier noch ein kleiner Wochenendschmunzler für unsere Leser zum Thema „Stinkefinger“. Der Amtsrichter des AG Meißen und auch die Berufungsrichter des LG Dresden hatten zu der von dem Polizeibeamten gerügten Persönlichkeitsverletzung durch den „Stinkefinger“ ganz andere Ansichten als der sich verletzt fühlende Polizeibeamte. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte das zugehörige Strafverfahren übrigens eingestellt. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
wünscht Euch Euer Willi Wacker.

 Amtsgericht

Meißen

Aktenzeichen: 104 C 936/10

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Lustiges, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | Ein Kommentar

AG Kiel verurteilt zur Zahlung der Sachverständigenkosten auch bei einem Schaden von 886,25 € mit Urteil vom 30.11.2011 -113 C 145/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

immer wieder versuchen Kfz-Haftpflichtversicherer bei geringen Schäden den Geschädigten auf eine Schadensminderungspflicht zu verweisen, die es in der behaupteten Form gar nicht gibt. Zwar hat eine Meinung in der Literatur, Trost in VersR 1997, die Ansicht verstreten, dass die Bagatellschadengrenze bei etwa 2.500 € anzusetzen sei, dies ist aber eine absolute Mindermeinung geblieben. Der BGH hat die Grenze bei etwa 715 € gezogen. Das AG Kiel sieht sie bei etwa 700 €. Eigentlich kann es eine Bagatellschadengrenze gar nicht geben. Die Schadenshöhe wird bekanntlich erst durch den Sachverständigen festgestellt. Der Geschädigte ist Laie und kann den Schadensumfang in der Regel nicht überblicken. Der erkennende Richter in Kiel hat sich von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung nicht aufs Glatteis führen lassen und in diesem Fall – zu Recht – die Sachverständigenkosten zugesprochen. Es handelt sich mithin um einen untauglichen Versuch der Versicherung. Nachfolgend das  Sachverständigenkostenurteil aus Kiel nebst untauglichem Versuch der Beklagten, die sog. Bagatellschadensgrenze anzuheben. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Bagatellschaden, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | 6 Kommentare

LG Frankenthal verurteilt KRAVAG-Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis (2 S 332/11 vom 08.02.2012)

Mit Urteil vom 08.02.2012 (2 S 332/11) hat das Landgericht Frankenthal auf die Berufung des Geschädigten das Urteil des AG Ludwigshafen vom 14.09.2011 (2 a C 29/11) abgeändert und die KRAVAG-Versicherung zur Zahlung von 462,13 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtliche RA-Kosten verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigt die Anwendung der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für die Ermittlung des Normaltarifs. Knock-out für die Fraunhofer Tabelle.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung hat überwiegend Erfolg.

Die Parteien streiten um die Zahlung restlicher Mietwagenkosten aufgrund eines Verkehrsunfalles, für dessen Folgen die Beklagte vollumfänglich einzutreten hat.

Nimmt der Geschädigte wie vorliegend nach einem Verkehrsunfall anstelle seines nicht mehr fahrtüchtigen oder reparaturbedürftigen Kraftfahrzeuges bei einem kommerziellen Mietwagenunternehmen einen Mietwagen in Anspruch, so gilt für die Erstattungsfähigkeit der dadurch entstehenden Kosten Folgendes:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, KRAVAG Versicherung, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Ein Kommentar

BGH urteilt zu den Sachverständigenkosten im Mitverschuldensfall [ BGH-Urteil vom 7.2.2012 – VI ZR 133/11 – ].

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

jetzt liegt auch das zweite Sachverständigenquotenurteil des VI. Zivilsenates des BGH vom 7.2.2012 – VI ZR 133/11   vor. Das zum Urteil des BGH vom 7.2.2012 – VI ZR 249/11 – gesagte gilt auch hier. Die Sachverständigenkosten sind im Mitverschuldensfall zu quotieren.  Lest selbst und gebt Eure Meinungen ab.

Viele Grüße

Euer Willi Wacker

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

VI ZR 133/11                                                                                      Verkündet am:
.                                                                                                          7. Februar 2012

in dem Rechtsstreit

a) Für die Folgen eines Verkehrsunfalls hat der Linksabbieger, der die ihn gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO gegenüber dem Gegenverkehr treffende Wartepflicht missachtet hat, regelmäßig in vollem Umfang allein oder doch zumindest zum größten Teil zu haften.

b) Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BGH-Urteile, Haftpflichtschaden, Haftungsteilung, Quotenschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | 2 Kommentare

AG Ahrensburg verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten (41 C 171/11 vom 06.03.2012)

Mit Urteil vom 06.03.2012 (41 C 171/11) hat das Amtsgericht Ahrensburg die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 106,94 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten und Kosten einer Halteranfrage nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid durch die HUK-Coburg verurteilt. Das Gericht hat auf entsprechenden Antrag durch Beschluss die HUK-Coburg gem. § 79 Abs. S. 1 ZPO als Bevollmächtigte der Beklagten zurückgewiesen. Wiederum ein qualitativ überzeugendes Urteil.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist begründet. Der Vollstreckungsbescheid war daher gemäß §§ 700, 343 ZPO aufrechtzuerhalten.

Der Kläger hat gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu einem Verkehrsunfallschaden gemäß §§ 7 StVG, 249. 398 BGB. Der Kläger hat insbesondere einen Anspruch auf Zahlung der vollen Gutachterrechnung in Höhe von 394,94 € abzüglich bereits geleisteter 288,- €, d.h. in Höhe von restlichen 106,94 €. Unstreitig hat die ursprüngliche Anspruchsinhaberin, d.h., die Unfallgegnerin der Beklagten, ihre Ansprüche an den Kläger abgetreten.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

LG Aschaffenburg entscheidet zu den erforderlichen Mietwagenkosten unter Zugrundelegung der Schwacke-Liste und zu den UPE-Aufschlägen bei einem noch nicht drei Jahre alten Pkw mit Berufungsurteil vom 2.2.2012 -23 S 147/11-.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

und weiter geht es nach Bayern. Nachfolgend gebe ich Euch  ein Urteil zur fiktiven Abrechnung und zu den Mietwagenkosten aus Aschaffenburg bekannt. Auch beim LG Aschaffenburg gilt bei den Mietwagenkosten die Schwacke-Liste. Mit überzeugender Begründung hat die Berufungskammer des LG Aschaffenburg die Mietwagenkosten an dem Schwacke-Mietpreisspiegel gemessen und die Fraunhofer-Erhebung abgelehnt. Auch die Frage der Verweisung auf eine Alternativwerkstatt mit ihren günstigeren Preisen und die UPE-Zuschläge wurde zutreffend beurteilt. Insgesamt ein gutes Urteil der Berufungskammer. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
wünscht Euer Willi Wacker.

Protokoll

aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Aschaffenburg, 2. Zivilkammer am Donnerstag, 02.02.2012 in Aschaffenburg.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, UPE-Zuschläge, Urteile, Urteile gegen Dr. Zinn, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile pro Schwacke | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Koblenz erläßt Anerkenntnisurteil gegen den VN der HUK-Coburg, nachdem dieser den Klageanspruch anerkannt hat mit Urteil vom 9.2.2012 -131 C 2080/11- .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

auch das gibt es. Die Versicherungsnehmerin der HUK-Coburg anerkennt den Klageanspruch, so dass Anerkenntnisurteil zulasten der VN der HUK-Coburg vor der Amtsrichterin der 131. Zivilabteilung des AG Koblenz erging. Das ist aber schon ein schlechtes Bild der Coburger Versicherung, wenn die Versicherte den Klageanspruch vor Gericht anerkennt, um einen eventuell langwierigen Prozess zu vermeiden. Mit dem Anerkenntnis hat der VN der HUK-Coburg im Übrigen auch zu erkennen gegeben, dass er den Anspruch des Geschädigten für gerechtfertigt erachtet im Gegensatz zu seinem Versicherer, der ja die Sachverständigenkosten, um die es hier ging, gekürzt hatte. Eine bittere Niederlage für die HUK-Coburg, obwohl sie noch nicht einmal Prozesspartei war. Dieses Verfahren zeigt auch einmal mehr, wie wichtig es ist, nur den Schädiger zu verklagen. Sobald die HUK-Coburg die Regulierung hinauszögert oder die Schäden nur zum Teil reguliert, sofort die Akte gegen die HUK-Coburg schließen und neue Akte gegen den Schädiger, und nur den, eröffnen. Was meint Ihr. Ich bitte um möglichst rege Kommentierung.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Euer Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 12 Kommentare

LG Bonn verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gemäß Berufungsurteil vom 26.01.2012 – 8 S 99/11

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

bevor es in das Wochenende geht, hier noch ein Urteil des LG Bonn zum Thema Sachverständigenkosten. Beklagte war natürlich wieder die HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG. Und wieder meinte die HUK-Coburg mit dem Kopf durch die Wand zu können. Wieder hat sie sich Blessuren eingefangen. Nach dem Urteil des BGH zum RDG dürfte die Frage der Aktivlegitimation doch ausgestanden sein. Und doch wird immer noch die Aktivlegitimation durch die Coburger Firma bestritten. Haben die eigentlich gar keine Rechtsabteilung mehr? Oder werden prinzipiell BGH-Urteile dort ignoriert? Man könnte fast daran glauben. Wie so oft hat auch in diesem Verfahren die HUK-Coburg das Gesprächsergebnis BVSK-HUK-Coburg als Bemessungsgrundlage in den Prozessstoff eingebracht. Nach zutreffender Ansicht der Berufungskammer kommt es jedoch darauf gar nicht an, denn unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – kann der Geschädigte nach einem verkehrsunfall eine in Relation zur Schadenshöhe berechnete Sachverständigenkostenrechnung als erforderlichen Herstellungsaufwand ersetzt verlangen. Zur einem Preisvergleich ist er nicht verpflichtet. Auch zur Erforschung des örtlichen Marktes ist er nicht verpflichtet. Er kann von der Erforderlichkeit der berechneten Kosten ausgehen (vgl. BGHZ 63, 128ff.).  So langsam stellt sich die Frage, wann lernt das die HUK-Coburg? Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und schönes Wochenende
Euer Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, RDG, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | Ein Kommentar

Sich zu wehren lohnt sich!

Mit freundlicher Unterstützung des Herrn Mario Stoll veröffentlichen wir unter den nachfolgenden Verlinkungen einige Beschlüsse zum Urheberrecht.
Sehr lesenswert ist hier der Beschluß des LG Hamburg vom 03.02.2011, den wir als erstes verlinken. Die Beschlüsse sind im pdf-Format hinterlegt und können durch Doppelklick geöffnet werden.

MS Automotive Vs. Autoonline_Urheberrecht_Beschluss_EV 03.02.2011_LGHamburg_310_O_16_11

WürttembergischeLGHamburg31012011

Unterlassungserklärung_02 02 2010 (2)

MS Automotive Vs Autoonline_Urheberrecht_Beschluss_EV 06 09 2010_LGHamburg_310_O_320_10

MS Automotive Vs Autoonline_Urheberrecht_AGDüsseldorf_57C14745_10_Teil_Anerkenntnisurteil_13 01 2011

Veröffentlicht unter Allgemein, Urheberrecht, Urteile | 18 Kommentare

Ein perfektes Urteil? AG Hamburg-Wandsbek verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung der gekürzten Sachverständigenkosten (716a C 33/12 vom 01.03.2012)

Mit Urteil vom 01.03.2012 (716a C 33/12) hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung restlicher SV-Kosten in Höhe von 125,61 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Die Urteilsbegründung enthält in aller Kürze alles Wesentliche zur Frage, ob dem Geschädigten der Ersatz der vollen Sachverständigenkosten zusteht.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Klage ist begründet.

Der Kläger kann aus abgetretenem Recht des Herrn X. aus dem Unfallgeschehen vom xx.xx.2011 weiteren Schadensersatz in Höhe von 125,61 € gemäß den §§ 249 I, 398, 823 BGB, 7, 17 StVG von dem Beklagten verlangen.

Die volle Haftung des Beklagten aus dem Unfallgeschehen vom xx.xx.2011 ist zwischen den Parteien unstreitig. Es geht nur noch um restliche Sachverständigenkosten.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar