Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,
zum Wochende setzen wir unsere Reihe mit BGH-Entscheidungen zum § 287 ZPO fort. Dem einen oder dem anderen mag es vielleicht nicht passen, dass wir hier immer jüngere Entscheidungen zum § 287 ZPO hier veröffentlichen. Wir beschränken uns nicht auf ältere Entscheidungen. Heute stellen wir Euch hier ein weiteres Urteil des II. Zivilsenates des BGH zur Beweiserleichterung für den Kläger unter Hinweis auf § 287 ZPO vor. Im Gegensatz zum VI. Zivilsenat, der neuderdings in § 287 ZPO den „besonders freigestellten Tatrichter“ sieht, der sogar den dokumentierten Schadensbetrag, belegt durch die Rechnung, eigenmächtig kürzen kann, sieht – zu Recht – der II. Zivilsenat des BGH in § 287 ZPO eine Beweiserleichterung für den Kläger, wie es auch die übrigen Zivilsenate (mit Ausnahme des VI. Zivilsenates) sehen. Bei so viel gegenläufiger Rechtsprechung der übrigen Zivilsenate müsste es dem VI. Zivilsenat doch zu Überlegungen gereichen, eventuell den Großen Senat des BGH einzuschalten, damit eine einheitliche Rechtsprechung erzielt werden kann. Eine Divergenz zwischen dem VI. Zivilsenat und dem VIII. Zivilsenat des BGH besteht auch hinsichtrlich des Begriffs des Bagatellschadens. Während der VI. Zivilsenat des BGH einen Schaden von ca. 715,– € revisionsrechtlich nicht beanstandet, definieret der VIII. Zivilsenat den Bagatellschaden als einen solchen, wenn nur oberflächliche (Lack-)Schäden vorliegen (vgl. BGH WM 1987, 137 [unter II 2 b]; BGH NJW 1967, 1222; BGH DS 2008, 104, 106). Andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weiteren Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist, sind nicht als Bagatellschäden anzusehen (vgl. BGH DS 2008, 104, 106). Nach der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates sind daher bei jeder Delle am Blech Sachverständigenkosten gerechtfertigt. Aber zurück zum Urteil des II. Zivilsenates. Den für die Beweiserleichterung im § 287 ZPO entscheidenden Satz haben wir unterstrichen. Lest selbst das Revisionsurteil des II. Zivilsenates und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Willi Wacker
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