AG Obernburg verurteilt die bei der VHV Versicherte zur Zahlung des von der VHV gekürzten Restschadensbetrages mit Urteil vom 18.4.2017 – 1 C 105/17 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

heute veröffentlichen wir etwas später als sonst Urteile zum Schadensersatz nach Verkehrsunfällen. Hier und heute stellen wir Euch ein Urteil aus Obernburg am Main zu den Sachverständigenkosten gegen die bei der VHV Versicherung versicherte Schädigerin vor. Offensichtlich hat die VHV nach Klageerhebung bezahlt. Und wieder wurde ein Prozess seitens der VHV nicht aufgenommen, obwohl vorgerichtlich strikt eine Regulierung des Restschadens abgelehnt wurde. Wieder einmal führte die vorgerichtliche Kürzung zu einer Mehrbelastung der Versicherten der VHV, indem zu dem Restschadensbetrag jetzt auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten hinzukommen. Ein wahrlich unwirtschaftliches Verhalten, wie wir meinen. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, VHV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

Im Rechtsstreit 104 C 6827/16 vor dem AG Leipzig bestreitet die beklagte HUK-COBURG ihre eigene Zuständigkeit, obwohl sie vorgerichtlich bereits Schadensersatz geleistet hatte und wird folgerichtig zur Zahlung der von ihr gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 27.3.2017 verurteilt.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

von Seligenstadt geht es weiter nach Leipzig. Wieder einmal hatte die HUK-COBURG die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Wieder einmal musste die HUK-COBURG, in diesem Fall die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse, verklagt werden. Wieder einmal wurden durch diesen Prozess Versichertengelder der HUK-COBURG vergeudet. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht. Dass der Schadensersatzanspruch des Geschädigten an den Sachverständigen abgetreten war, ändert nichts an der Rechtslage, dass der Schädiger die für die Begutachtung des verunfallten Fahrzeugs berechneten Kosten im Wege des Schadensersatzes ersetzen muss, sofern – wie hier – eine volle Haftung besteht. Obwohl das erkennende Gericht die Sachverständigenkosten über § 249 I BGB hätte lösen können, wurde wieder eine  Angemessenheitsüberprüfung der Einzelpositionen über § 249 II BGB vorgenommen. Bestritten wurde seitens der beklagten HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse natürlich wieder alles einschließlich der eigenen Zuständigkeit. Man beachte, die HUK-COBURG bestreitet ihre eigene Zuständigkeit, obwohl sie vorgerichtlich bereits den überwiegenden Teil ersetzt hat! Ich überlasse es jedem einzelnen Leser, dazu seine eigene Meinung zu bilden. Ich finde, dass das dem – nach eigenen Worten – größten Kfz-Versicherer mehr als peinlich sein muss. Das Gericht hat sich jedoch – bis auf die Prüfung der Einzelpositionen – nicht aufs Glatteis führen lassen. Lest selbst das Urteil aus Leipzig und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

AG Seligenstadt beurteilt die Sachverständigenkosten nach § 249 I BGB und verurteilt die LVM Versicherung zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.4.2017 – 1 C 504/16 (2) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

dass nach diesseitiger Ansicht die berechneten Sachverständigenkosten über § 249 I BGB abzuurteilen sind, hatten hier bereits mehrfach betont. So sieht es auch das Amtsgericht Seligenstadt. Das Gericht urteilt, dass“zu den dem Zedenten gemäß §§ 249 Abs. 1 S. 1 BGB zu ersetzenden Schäden auch die Sachverständigenkosten gehören“. Damit werden erneut die bösen Zungen, die damals meinten, dass das AG Idstein ein Einzelfall bleiben würde, Lügen gestraft. Zu Recht werden die konkret abgerechneten Sachverständigenkosten auch konkret nach § 249 I BGB beurteilt. Dies vorab als Vorwort zu dem Urteil des AG Seligenstadt. Das angerufene Gericht musste über restliche, von der LVM-Versicherung gekürzte Sachverständigenkosten entscheiden. Dass der Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten abgetreten war, ändert nichts, denn durch die Abtretung wird der zugrundeliegende Anspruch nicht verändert. Lest selbst das umfangreiche Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Hier noch die Erläuterungen des Einsenders:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, LVM Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | 7 Kommentare

AG Bad Liebenwerda verurteilt nur zum Teil zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit kritisch zu betrachtender Begründung im Urteil vom 3.2.2017 – 12 C 359/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

was für ein Durcheinander die umstrittene Rechtsprechung des BGH zu den Sachverständigenkosten in jüngster Zeit gebracht hat, zeigt das nachfolgende Urteil des AG Bad Liebenwerda vom 3.2.2017. In dem dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber der LVM Versicherung als einstandspflichtigem Kfz-Versicherer geltend gemacht. Entsprechend der Mietwagenrechtsprechung des VI. Zivilsenates meinte die erkennende Amtsrichterin auch diesen Rechtsstreit entscheiden zu können. Sie verkennt dabei, dass die Regeln über die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten nicht auf die Sachverständigenkosten übertragen werden können. Das hat bereits der BGH in seinem Grundsatzurteil vom 23.1.2007 (BGH DS 2007, 144 m. zust. Anm. Wortmann) festgestellt. Weiter wird eine Honorarumfrage des BVSK zur Entscheidung mitherangezogen, obwohl der BGH ausdrücklich entscheiden hat, dass der Geschädigte die Ergebnisse der Honorarbefragung des BVSK nicht kennen muss (vgl. BGH Urt. v. 11.2.2014 – VI ZR 225/13 Rn.10). Dass die Restsachverständigenkosten auch noch einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wird völlig verkannt, denn die Rechnung des Sachverständigen stellt – auch wenn sie noch nicht beglichen ist – eine Belastung mit einer Zahlungsverpflixchtung dar. Wenn ein Teil durch den Versicherer beglichen wird, so verbleibt noch ein Restbetrag, der nach wie vor zur Begleichung ansteht und daher als (Rest-) Schaden des Geschädigten verbleibt. Mit der darin steckenden Restverpflichtung zur Zahlung bleibt der Geschädigte belastet. Dass die Belastung mit einer Zahlungsverpflichtung eine ersatzfähigen Schaden darstellt, ist von der höchstrichterelichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Offenloch ZfS 2016, 244, 245 Fußn. 9 mit Hinweis auf die höchstr. Rspr.). Diese Zusammenstellung zeigt, wie karastrophal die Begründung des erkennenden Gerichts ist. Mit Schadensersatzrecht hat das jedenfalls nichts mehr zu tun, wie wir meinen. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure Meinungen als Kommentare bekannt.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, LVM Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

AG Wolfratshausen verurteilt den bei der Generali Versicherten persönlich zur Zahlung der von der Generali gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.4.2017 – 8 C 1014/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

von Bernau geht es weiter nach Wolfratshausen in Oberbayern. Wieder einmal ging es um gekürzte Sachverständigenkosten. Der Geschädigte klagte zu Recht gegen den Schädiger persönlich, da seine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Generali Versicherung, nicht bereit oder in der Lage war, den vollen Sachverständigenkostenbetrag zu erstatten. Das örtlich zuständige Amtsgericht stützt sich bei seiner Begründung auf OLG München sowie BVSK bzw. auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung. Das ist im Ergebnis richtig, in der Begründung jedoch zum Teil wieder fehlerhaft, denn  der Geschädigte hat mit der Rechnung des Sachverständigen, die ihn zur Zahlung verpflichtet, ein Beweisstück vorgelegt, das seinen schlüssigen Vortrag bezüglich seines Schadens, der in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall steht, darlegt und beweist. Insoweit hätte es einer Schätzung nicht bedurft. Wenn der Beklagte der Ansicht ist, die Rechnung sei überhöht, so ist er trotz Verurteilung zu vollständiger Regulierung nicht rechtlos, denn ihm verbleibt der Vorteilsausgleich. Im Übrigen hat das Gericht mit keinem Wort die Stellung des Sachverständigen als Erfüllungsgehilfen des Schädigers erwähnt. Ebenso ist die Frage des Auswahlverschuldens unberücksichtigt gelassen worden. Nach allen diesen Erwägungen sind die berechneten Sachverständigenkosten voll zuzusprechen, wie dies im Ergebnis zutreffend erfolgt ist. Lest selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Generali Versicherung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | Ein Kommentar

AG Bernau kürzt die Kosten für den 2. Fotosatz mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 3.2.2017 – 10 C 631/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

von Halle an der Saale geht es weiter nach Bernau. Nachfolgend stellen wir Euch wieder ein Urteil vor, das mehr als kritisch betrachtet werden muss. Grund dafür ist wieder einmal die unzutreffende Anwendung des § 287 ZPO. Geklagt hatte der Kfz-Sachverständige auf Erstattung der restlichen Sachverständigenkostenn als abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen den bei der Allianz-Versicherung versicherten Unfallverursacher. Da es sich um einen Schadensersatzanspruch handelt, den der Geschädigte an den Kfz-Sachverständigen abtrat, ist die vom Gericht vorgenommene werkvertragliche Prüfung völlig daneben. Dann erfolgte im Rahmen der Prüfung der Sachverständigenkostenrechnung im Schadensersatzrecht ein Rückfall in die Überprüfung der Einzelpositionen der Sachverständigenkostenrechnung nebst Abzug von Fotokosten, weil der Kläger diesen Anfall nicht bewiesen hätte. Dabei berücksichtigt das erkennende Gericht nicht, dass es um einen abgetretenen Schadensersatzanspruch geht, der der Höhe nach dargelegt und belegt ist durch die Rechnung. Eine Kürzung der Fotokosten mit der Begründung, nur ein Fotosatz sei erforderlich, ist völlig absurd. Soll der Geschädigte ohne Beweisfotos bleiben? Und die Kürzung wird dann noch mit § 287 ZPO begründet. Somit gingen 27% der Verfahrenskosten zu Lasten des Klägers. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Lest aber selbst und gebt dann bitte Eure Meinungen bekannt.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Allianz Versicherung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

Nachdem die R+V Versicherung vorgerichtlich den Anspruch auf Restschadensersatz strikt ablehnte, erkannte sie diesen nach Rechtshängigkeit bei dem AG Halle / Saale zu dem Aktenzeichen 92 C 3541/16 am 16.1.2017 an.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

von Hamburg geht es weiter nach Halle. Zum Wochenbeginn stellen wir Euch hier ein Anerkenntnis der R+V Versicherung zu einer Reparaturbestätigung vor. Außergerichtlich wurde der Anspruch vollmundig zurückgewiesen. Nachdem der Rechtsstreit bei dem Amtsgericht Halle / Saale unter dem Aktenzeichen 92 C 3541/16 rechtshängig wurde, knickte die R+V-Versicherung ein und erkannte den Anspruch an. Die Folge davon war, dass die R+V-Versicherung jetzt nicht nur die Hauptforderung mit Zinsen, sondern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hatte. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie Gelder der R+V-Versicherten verschleudert werden, wenn man nicht von Veruntreuung sprechen will. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, R+V Versicherung, Reparaturbestätigung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

AG HH-Wandsbek verurteilt die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (711a C 93/17 vom 26.07.2017)

Mit Urteil vom 26.07.2017 (711a C 93/17) hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten in Höhe von 57,75 € zzgl. Zinsen, den Kosten einer Halteranfrage sowie vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 € verurteilt.

Auch in Ansehung des Urteils des BGH vom 26.04.2016, Az.: VI ZR 50/15, sieht das AG HH-Wandsbek es nicht als ausgeschlossen an, dass die Kosten des Sachverständigen in einer Gesamtschau bewertet werden. Das Urteil wurde erstritten von der Kanzlei Hamburger Meile.

Die Urteilsgründe:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Ein Kommentar

II. Zivilsenat des BGH sieht in § 287 ZPO eine Beweiserleichterung für den Kläger mit Revisionsurteil vom 1.12.2008 – II ZR 102/07 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zum Wochende setzen wir unsere Reihe mit BGH-Entscheidungen zum § 287 ZPO fort. Dem einen oder dem anderen mag es vielleicht nicht passen, dass wir hier immer jüngere Entscheidungen zum § 287 ZPO hier veröffentlichen. Wir beschränken uns nicht auf ältere Entscheidungen. Heute stellen wir Euch hier ein weiteres Urteil des II. Zivilsenates des BGH zur Beweiserleichterung für den Kläger unter Hinweis auf § 287 ZPO vor. Im Gegensatz zum VI. Zivilsenat, der neuderdings in § 287 ZPO den „besonders freigestellten Tatrichter“ sieht, der sogar den dokumentierten Schadensbetrag, belegt durch die Rechnung, eigenmächtig kürzen kann, sieht – zu Recht – der II. Zivilsenat des BGH in § 287 ZPO eine Beweiserleichterung für den Kläger, wie es auch die übrigen Zivilsenate (mit Ausnahme des VI. Zivilsenates) sehen. Bei so viel gegenläufiger Rechtsprechung der übrigen Zivilsenate müsste es dem VI. Zivilsenat doch zu Überlegungen gereichen, eventuell den Großen Senat des BGH einzuschalten, damit eine einheitliche Rechtsprechung erzielt werden kann. Eine Divergenz zwischen dem VI. Zivilsenat und dem VIII. Zivilsenat des BGH besteht auch hinsichtrlich des Begriffs des Bagatellschadens. Während der VI. Zivilsenat des BGH einen Schaden von ca. 715,– € revisionsrechtlich nicht beanstandet,  definieret der VIII. Zivilsenat den Bagatellschaden als einen solchen, wenn nur oberflächliche (Lack-)Schäden vorliegen (vgl. BGH WM 1987, 137 [unter II 2 b]; BGH NJW 1967, 1222; BGH DS 2008, 104, 106). Andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weiteren Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist, sind nicht als Bagatellschäden anzusehen (vgl. BGH DS 2008, 104, 106). Nach der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates sind daher bei jeder Delle am Blech Sachverständigenkosten gerechtfertigt. Aber zurück zum Urteil des II. Zivilsenates. Den für die Beweiserleichterung im § 287 ZPO entscheidenden Satz haben wir unterstrichen. Lest selbst das Revisionsurteil des II. Zivilsenates und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Beweiserleichterung - § 287 ZPO, BGH-Urteile, Urteile, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Berlin-Mitte verurteilt die bei der VHV Versicherte zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten und der Gerichtskostenzinsen mit Urteil vom 20.3.2017 – 109 C 3029/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

nachdem der erkennende Amtsrichter L. mehrere kritisch zu betrachtende Urteile in der Vergangenheit abgefasst hatte, hat er hier nun eine erfreuliche Entscheidung des AG Mitte in Berlin zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen den bei der VHV Versicherung Versicherten abgefasst. Zwar hat er die restlichen Sachverständigenkosten, obwohl durch Rechnung belegt, über § 249 II 1 BGB gelöst. Aber immerhin hat er die Gerichtskostenzinsen zugesprochen. Lest selbst das Urteil des AG Mitte vom 20.3.2017 und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, VHV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

AG Düren verurteilt nur im Ergebnis richtig die bei der HUK-COBURG Versicherte zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 18.4.2017 – 41 C 485/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zum heutigen Sonnabend stellen wir Euch hier ein Urteil aus Düren zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte vor. Das erkennende Amtsgericht kommt zwar zum richtigen Ergebnis, indem es die Schädigerin zur Zahlung des restlichen Schadensersatzes aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall verurteilt, nachdem die eintrittspflichtige HUK-COBURG sich nicht in der Lage sah, korrekten Schadensersatz zu leisten. Aber die Begründung leidet unter erheblichen Mängeln. So werden die Sachverständigenkosten gemäß § 249 Abs. 2 BGB geprüft und einer Plausibilitätskontrolle unterworfen, obwohl die berechneten Sachverständigenkosten einen konkreten durch die Rechnung belegten und bewiesenen Vermögensnachteil darstellen, der als erstattungsfähiger Schaden höchstrichterlich anerkannt ist. Weiterhin verneint das Gericht – zu Unrecht – eine Indizwirkung der unbezahlten Rechnung, obwohl die unbeglichene Rechnung bereits eine Belastung mit einer Zahlungsverpflichtung darstellt, die einen Vermögensnachteil darstellt, der in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht und als Schaden ersatzfähig ist. Weiterhin werden die berechneten Sachverständigenkosten an der BVSK-Honorarumfrage gemessen, obwohl der BGH entschieden hatte, dass der Geschädigte die Ergebnisse der Honorarumfrage nicht kennen muss. Daraug hatten wir  bereits mehrmals hingewiesen. Insgesamt ist die Begründung daher mangelhaft. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Ein Kommentar

AG Darmstadt verurteilt die bei der VHV-Versicherung Versicherte zur Zahlung restlichen Schadensersatzes nach Verkehrsunfall mit Urteil vom 31.3.2017 – 304 C 426/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zum bevorstehenden Wochenende stellen wir Euch hier noch ein Urteil aus Darmstadt zu den Sachverständigenkosten, zum Nutzungsausfall und zur Reparaturbestätigung gegen die bei der VHV Versicherung Versicherte vor. Nachdem es um mehrere Positionen ging, wurde der Prozess durch die VHV aufgenommen. Leider wurde seitens des erkennenden Gerichts wieder auf die „Indizwirkung der bezahlten Rechnung“ abgestellt sowie ein BVSK-Vergleich angestellt. Beides ist rechtsdogmatisch nicht haltbar. Zum einen hat der BGH selbst entschieden, dass der Geschädigte die Ergebnisse der BVSK-Honorarumfrage nicht kennen muss. Was aber der Geschädigte nicht kennen muss, kann ihm bei der Schadensschätzung nicht zum Nachteil gereichen, indem das Gericht eben diese Umfrage seiner Schätzung und gegebenenfalls Kürzung zugrunde legt. Zum anderen stellt auch die unbezahlte Rechnung nach herrschender Rechtsprechung des BGH und des BAG einen ersatzfähigen Schaden dar, da sie eine Belastung mit einer Zahlungsverbindlichkeit darstellt. Insoweit ist das Urteil keineswegs als mustergültig zu bezeichnen. Lest aber selbst und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Nutzungsausfall, Reparaturbestätigung, Sachverständigenhonorar, Urteile, VHV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 2 Kommentare