Richterin des AG Nürnberg schreibt der HUK 24 AG ins Versicherungsbuch, dass sie gegen das Gesprächsergebnis erhebliche kartellrechtliche Bedenken hat (Urteil AG Nürnberg vom 3.1.2012 – 18 C 8926/11 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

das erste Urteil gegen HUK-Coburg aus dem Jahr 2012 liegt bereits vor. Nachstehend gebe ich Euch das Urteil des AG Nürnberg vom 3.1.2012 bekannt. Wieder einmal ging es, wie sollte es auch anders sein, um restliche Sachverständigenkosten. Wieder einmal trug der Prozessbevollmächtigte der HUK-Coburg vor, dass das erforderliche Sachverständigenhonorar sich aus dem Gesprächsergebnis zwischen BVSK und HUK-Coburg ergebe. Dem hat die erkennende Amtsrichterin der 18. Zivilabteilung des AG Nürnberg aber mit Entschiedenheit widersprochen. Vielmehr hat sie, und das hat sie in die Urteilsgründe mit aufgenommen, erhebliche kartellrechtliche Bedenken dagegen, wenn ein Berufsverband und ein Haftpfklichtversicherer für Dritte bindend Preisabsprachen treffen wollen. Das geht gar nicht. Hier nun das Sachverständigenkostenurteil des AG Nürnberg mit dem interessanten, einem breiteren Publikum bekannt zugebenden kartellrechtlichen Hinweis. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare dazu ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Bielefeld verneint von der beklagten Versicherung aufgezeigte Verweisungsmöglichkeiten mit Urteil vom 22.3.2011 – 42 C 731/09 -.

Verehrte Captain-Huk-Leser,

hier noch ein Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung. Dieses Mal nicht aus Berlin zur Fortsetzung der angefangenen Reihe, sondern aus Bielefeld. Da die von der Beklagten behauptete Gleichwertigkeit bestritten war, musste das Gericht logischerweise Beweis erheben. Nur hinsichtlich der Schadenshöhe ist es dem besonders freigestellten Richter erlaubt, eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO vorzunehmen. Der vom Gericht bestellte Gutachter konnte die von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung gemachten Angaben nicht bestätigen. Teilweise wurden ihm die erforderlichen Gerätschaften nicht gezeigt. Teilweise waren die von der beklagten Haftpflichtversicherung genannten Stundensätze unrichtig. Da drängt sich allerdings der Verdacht des Prozessbetruges auf. Die erkennende Amtsrichterin hat sich strikt an die BGH-Rechtsprechung orientiert, nach der der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn er den Geschädigten auf eine preisgünstigere Reparaturmöglichkeit verweisen will, dass diese qualitativ gleichwertig repariert wie die Markenfachwerkstatt. Da half der beklagten Versicherung auch nicht das EUROGARANT-Urteil. Denn nur dann, wenn die Gleichwertigkeit nicht bestritten wurde, kann die Zertifizierung helfen. Also zeigt dieses Urteil eindringlich, wie wichtig es ist, die behauptete Gleichwertigkeit zu bestreiten. Man wird staunen, was ein vom Gericht bestellter Sachverständiger dann alles ans Licht bringt. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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Berufungskammer des LG Berlin fordert konkrete Darlegung der Gleichwertigkeit der Alternativwerkstatt bereits vorgerichtlich mit Hinweisbeschluss vom 24.11.2011 – 43 S 152/11 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum Abschluss der Berliner Fiktivabrechnungs-Serie nun noch ein Hinweis des der 43. Zivilkammer des LG Berlin vom 24.11.2011.
Die Rechtsanwältin, die diesen Hinweis übermittelt hat, teilt zur Erläuterung folgendes mit:

Die Versicherung hatte außergerichtlich einen Prüfbericht der HP Claim Controlling GmbH vorgelegt und danach reguliert. Im Gerichtsverfahren legte sie einen neuen Prüfbericht vor, in welchem eine Reparaturkostenberechnung für eine Werkstatt enthalten war und die Stundenverrechnungssätze zwei weiterer Werkstätten genannt wurden. Die Versicherung wählte als Referenzwerkstatt nicht die Werkstatt, für welche die aufgeschlüsselte Berechnung vorlag, sondern eine der anderen zwei Werkstätten, die noch niedrigere Stundensätze hatten. Für diese Werkstatt wurde lediglich eine nicht aufgeschlüsselte, überhaupt nicht nachvollziehbare Gesamtsumme der Reparaturkosten vorgetragen.

Die erkennenden Richter der 43. Zivilkammer sind – zutreffend – der Ansicht, dass dem Geschädigten bereits vorgerichtlich die behauptete Gleichwertigkeit der Reparatur in der Alternativwerkstatt im Vergleich zur Markenfachwerkstatt dargelegt und bewiesen sein muss, denn nur so kann der Geschädigte seine Disposition treffen. Die gegenteilige Mindermeinung (Figgener NJW 2008, 1349 ff.) überzeugt im Hinblick  auf die unstreitig bestehende Dispositionsfreiheit des Geschädigten nicht. Dies hat überzeugend die Berufungskammer des LG Berlin in dem Hinweisbeschluss dargelegt.  Mit diesem Hinweisbeschluss schließen wir zunächst diese Fiktivabrechnungsserie des LG Berlin ab.

Mit vielen Grüßen

Euer Willi Wacker

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AG Betzdorf verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Nachzahlung der vorher rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 30.11.2011 – 33 C 375/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wieder einmal hatte die HUK-Coburg, dieses Mal in der Gesellschaftsform der Tochter-Aktiengesellschaft, den berechtigten Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten nicht vollständig erfüllt. Mit der unzureichenden Zahlung war der Schadensersatzanspruch des geschädigten Kfz-Eigentümers nicht erfüllt. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte gerade etwa die Hälfte der erforderlichen Sachverständigenkosten erstattet. Den nicht regulierten Differenzbetrag hat der Geschädigte erfolgreich bei dem AG Betzdorf geltend gemacht. Mit dem Urteil des Gerichtes wurde es wieder einmal offenbar, dass die HUK-Coburg rechtswidrig den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gekürzt hatte. Die Coburger Versicherung dürfte doch über eine gut ausgestattete Rechtsabteilung verfügen, so dass eigentlich rechtswidrige Kürzungen der berechtigten Schadensersatzansprüche der Geschädigten bei gutem Willen  nicht eintreten dürften. Aber in der rechtswidrigen Kürzung liegt Methode, die an den Pranger gestellt werden muss.  Zutreffend nimmt das erkennende Gericht Bezug auf das BGH-Urteil vom 23.1.2007 ( BGH DS 2007, 144).   Nachstehend gebe ich Euch das Sachverständigenkosten-Urteil aus Betzdorf bekannt. Ich hoffe auf reichliche Kommentierung.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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AG Coburg verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 7.12.2011 – 14 C 1304/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

auch bei dem AG Coburg wird Recht gesprochen. Es ist nicht nur so, dass Klagen von Sachverständigen gegen die Coburger Versicherung wegen restlicher Sachverständigenkosten dort von vornherein abgewiesen werden. Zwar sind die Schätzmethoden entsprechend der vorgegebenen Rechtsprechung des LG Coburg mit der Mittelwertbildung ein wenig kurios, aber das führt auch dazu, dass Sachverständige aus abgetretenem Recht durchaus zumindest teilweise Erfolg bei dem AG Coburg haben. Interesssant ist die Argumentation zur Aktivlegitimation. Der Begründung gerade dieses Rechtsstreites, bei dem es nur noch um die restlichen Sachverständigenkosten ging, kann man allerdings etwas abgewinnen, nämlich dass gerade in diesem Fall die Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderung bejaht werden kann. Ansonsten lest das Urteil selbst und gebt bitte vielfältige Kommentare ab. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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AG Böblingen entscheidet zu den Kosten eines weiter entfernt ansässigen Sachverständigen mit Urteil vom 22.12.2011 – 21 C 2227/11 –

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier noch ein Urteil aus Böblingen, das die restlichen Sachverständigenkosten zum Streitgegenstand hatte. Obwohl die zuständige Amtsrichterin der 21. Zivilabteilung zutreffend die grundsätzliche BGH-Rechtsprechung bemüht hat, unternimmt sie eine Preiskontrolle. Nach den beiden BGH-Urteilen ist es bekanntlich dem Sachverständigen gestattet, bei Routinegutachten nach der Schadenshöhe abzurechnen (vgl. BGH DS 2006, 278 und BGH DS 2007, 144).  Deshalb kann an der Pauschalierung der Sachverständigenkosten kein Einwand entstehen. Gleichwohl nimmt das Gericht dann anschließend eine Preiskontrolle vor, obwohl der BGH entschieden hat, dass eine Preiskontrolle zu unterbleiben hat, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen gewahrt hat. Inwieweit die Fahrtkosten dem entsprechen, ist Tatfrage. Sicherlich kann der Geschädigte nicht einen x-beliebigen weit vom Wohnsitz des Geschädigten entfernt ansässigen Sachverständigen beauftragen.  Wenn aber besondere Gründe für die Beauftragung gerade dieses Sachverständigen sprechen, was allerdings aus dem Urteil nicht hervorgeht, dann sind u.U. auch Kosten eines weiter entfernt ansässigen Sachverständigen erforderlicher Herstellungsaufwand des Geschädigten.  Insoweit hat die Richterin keinen entsprechenden Sachvortrag vorliegen gehabt. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion übersandt durch Herrn RA. Gursch aus Böblingen. Ich bitte um rege Kommentierung.

Mit vielen Grüßen
Euer Willi Wacker

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Die Berufungskammer des LG Berlin entscheidet über Fiktivabrechner mit Urteil vom 18.7.2011 – 43 S 41/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir setzen die Serie der Berliner Fiktivurteile fort. Hier nun das Urteil  Nr. 3 aus Berlin. Das datiert zwar schon deutlich nach der VW-Entscheidung des BGH, gleichwohl erfolgt  aber keine Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung. Lest selbst das Berufungsurteil der 43. Zivilkammer des LG Berlin und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

 

Landgericht Berlin

Im Namen des Volkes

Urteil

 

Geschäftsnummer.: 43 S 41/11                verkündet am: 18.07.2011
.                              111 C 3413/09
.                              Amtsgericht Mitte

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Februar 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte – 111 C 3413/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt lautet:

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Rettung vor dem Preisschock

Quelle: Focus Online vom 14.11.2011

Die Aufgabe ist schier unlösbar, der Job undankbar und der Posten gefährdet. Im Oktober vergangenen Jahres übernahm der Norddeutsche Jens Lison den Vorstandssessel für die Kfz-Sparte bei der Allianz. Nun muss der 46-Jährige beweisen, wie lange er sich dort halten kann. Seine beiden Vorgänger haben den Stuhl innerhalb der vergangenen 24 Monate geräumt.

Die Autoversicherung ist die Sorgensparte des Finanzgiganten. Sie schreibt Verluste. Und im vergangenen Jahr folgte dann auch noch eine besondere Demütigung: Ein Winzling aus der fränkischen Provinz nahm dem größten deutschen Versicherer die Marktführerschaft ab – zumindest teilweise. Zwar kassiert die Allianz immer noch die meisten Prämien. Aber die HUK-Coburg versichert seit 2010 mehr Autos als der Münchner Konzern.

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AG Leipzig verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 2.12.2011 – 118 C 6359/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier nun wieder ein Urteil aus Sachsen, besser gesagt aus  Leipzig, zum Thema Sachverständigenkosten. Wieder einmal ging es gegen die HUK-Coburg, die die Schadensposition „Sachverständigenkosten“ rechtswidrig gekürzt hat, wie das Urteil des Amtsrichters der 118. Zivilabteilung des AG Leipzig beweist.  Die Coburger Versicherung muss einmal lernen, dass auch evtl. überhöhte Sachverständigenkosten grundsätzlich vom Schädiger auszugleichen sind. Wenn der Schädiger meint, dass der Sachverständige evtl. ungerechtfertigt bereichert wäre, dann muss er sich diesen eventuellen Bereicherungsanspruch gem. § 255 BGB analog abtreten lassen und diesen gerichtlich geltend machen mit der bei ihm liegenden Darlegungs- und Beweislast. Der Schädiger trägt für die Behauptung, die Kosten gingen über die Erforderlichkeit hinaus, die Darlegungs- und Beweislast. Mit der Vorlage der Rechnung eines qualifizierten Sachverständigen ist der Darlegungslast des Geschädigten Genüge getan. Denn auch überhöhte Sachverständigenkosten gehören zum Wiederherstellungsaufwand, wenn der Geschädigte die Höhe der Kosten nicht beeinflussen kann, was üblicheweise bei Kosten eines Sachverständigen der Fall ist. Im übrigen ist der Sachverständige auch nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, so dass eventuelle Fehler desselben nicht zu Lasten des Geschädigten gehen. Das gilt auch, wenn die Schadensersatzforderung abgetreten ist und der Sachverständige aus abgetretenem Recht die restlichen Sachverständigenkosten gerichtlich geltend macht.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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Berufungskammer des LG Berlin urteilt mit beachtenswertem Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung (Urteil vom 15.12.2008 – 58 S 169/08 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wie bereits angekündigt, wird die Redaktion in loser Folge die Urteile über die fiktive Schadensabrechnung aus Berlin hier einem größeren Leserkreis zugänglich machen. Hier nun das zweite Fiktivurteil aus Berlin. Dieses Berufungsurteil nimmt bereits viele Argumente aus dem VW-Urteil des BGH voraus. Die Argumente für die Mühelosigkeit des Alternativangebotes sind auch heute noch gültig. Auch dieses etwas „verstaubte“ Berufungsurteil ist es wert, beachtet zu werden. Auch Rechtshistorisches kann helfen, Erkenntnisse zu mehren.  Auch in diesem Fall bitte ich um rege Kommentierung.  

Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker

Landgericht Berlin

Im Namen des Volkes

Urteil

Geschäftsnummer.: 58 S 169/08                verkündet am: 15.12.2008
.                              102 C 3040/08
.                              Amtsgericht Mitte

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juni 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte – 102 C 3040/08 –, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, teilweise geändert:

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Urteilslisten Update – 01/2012

Ab sofort stehen wieder überarbeitete Urteilslisten zu folgenden Themen bereit:

130%-Regelung                            Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                       Download >>>>

Fiktive Abrechnung                       Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage      Download >>>>

Stundenverrechnungssätze          Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg             Download >>>>

Verbringungskosten                     Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen im Sinne der Geschädigten.
Wir bitten, die „alten Listen“ zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung im pdf-Format herunter zu laden bzw. zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Erweiterungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten                        Urteilsliste gesamt >>>>

.                                                 Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

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Berufungskammer des LG Berlin entscheidet über die fiktive Schadensabrechnung mit Urteil vom 23.6.2008 – 58 S 1/08 vom 23.06.2008

Hallo sehr geehrte Captain-Huk-Leser!

Der Redaktion liegt eine Reihe von Urteilen zur fiktiven Schadensabrechnung und der Berücksichtigung der zugrunde zu legenden Stundenverrechnungssätze vor. Rechtshistorisches ist durchaus auch interessant und zielführend.  Bekanntlich hatte der BGH mit dem sog. Porsche-Urteil (BGHZ 155, 1ff.) entschieden, dass der Geschädigte auch seiner fiktiven Schadensabrechnung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Mit dem VW-Urteil hat der BGH diese Abrechnungsmöglichkeit grundsätzlich bestätigt. Diese Rechtsprechung ist dann durch BMW, Audi und EUROGARANT modifiziert worden. Grundsätzlich gilt aber nach wie vor der Grundsatz aus dem Porsche-Urteil, so dass auch das etwas „angestaubte“ Urteil des LG Berlin aus 2008 durchaus auch heute Rechtswirkungen entfaltet, denn mit dem VW-Urteil ist das Porsche-Urteil bestätigt worden. Die Redaktion wird daher in loser Folge die Urteile der Berliner Fiktivserie hier einstellen. Hier nun das erste Urteil des LG Berlin aus der Berliner Fiktivserie. Zwar noch unter Bezugnahme auf  „Porsche“, aber auch unter Berücksichtigung von  „VW“ immer noch voll im Trend. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Ich wünsche Euch noch eine schöne Woche.

Viele Grüße

Euer Willi Wacker

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