AG Hattingen hält an einer starren Bagatellschadensgrenze nicht fest und spricht bei einem Schadensbetrag von 588,63 € die Sachverständigenkosten zu mit Urteil vom 28.3.2017 – 5 C 157/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir bleiben im Ruhrgebiet und gehen von Essen-Steele wenige Kilometer ruhraufwärts nach Hattingen. Wir stellen Euch hier das Urteil des AG Hattingen zum Beschluss vom 14.02.2017, den wir am 17.07.2017 hier veröffentlicht hatten, vor. Bei dem Rechtsstreit handelte es sich um das Klageverfahren der Geschädigten gegen die bei der Bruderhilfe Versicherung in Kassel Versicherte. Bedauerlicherweise hat das erkennende Gericht wieder einmal Angemesenheitserwägungen, die dem Schadensersatzrecht fremd sind, angestellt. Dabei kann Schadensersatz doch so einfach sein. Mit der Sachverständigenrechnung hat der Geschädigt6e seinen mit dem Unfall zusammenhängenden Vermögensnachteil dargelegt und der Höhe nach bewiesen. Einer Schadenshöhenschätzung bedarf es nicht, um den Schadensersatzanspruch nach § 249 I BGB beurteilen zu können. Daher kann man bei diesem Urteil des AG Hattingen nur anmerken, dass juristische „Sternstunden“ anders sind. Bemerkenswert sind jedoch die Ausführungen des Gerichts zur Erstattung der Sachverständigenkosten auch im Fall eines Bagatellschadens unter 700,– €. Die von den Kfz-Haftpflichtversicherern immer wieder angeführte Bagatellschadensgrenze von etwa 750,– € kann ohnehin nicht als starre Grenze gesehen werden. In Ausnahmefällen ist die Begutachtung des verunfallten Fahrzeugs auch bei einem Schadensbetrag unter 700,– € angezeigt. Ein derartiger Ausnahmefall lag hier vor. Lest selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Bagatellschaden, Bruderhilfe, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Essen-Steele urteilt mit mehr als kritisch zu betrachtender Begründung zu restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten im Rechtsstreit gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte mit Urteil vom 15.2.2017 – 8 C 507/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

um unseren unbearbeiteten Urteilsberg möglichst zügig abarbeiten zu können, veröffentlixchen wir heute abend noch ein weiteres Urteil. Es handelt sich um ein – unserer Meinung nach – kritisch einzuschätzendes Urteil des AG Essen-Steele vom 15.2.2017. Das erkennende Gericht hatte über restliche, erfüllungshalber abgetretene Sachverständigenkosten im Rchtsstreit gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte zu entscheiden. Obwohl die HUK-COBURG bereits vorgerichtlich an den Kläger gezahlt hatte, bestritt die Beklagte im Prozess die Aktivlegitimation des Klägers. Jeder Student im spätestens dritten Semester lernt, dass darin ein widersprüchliches Verhalten, das gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstößt, liegt. Das Schlimmste ist dann allerdings auch noch, dass dieser gravierende Schnitzer nicht durch das Berufungsgericht, das LG Essen, ausgeräumt werden konnte, weil die Berufung mit merkwürdiger Begründung nicht zugelassen wurde, obwohl der Kläger dies ausdrücklich beantragt hatte. Hinsichtlich der Instanzenzüge vom AG über das LG bis zum BGH oder vom LG über das OLG zum BGH hat der erkennende Richter, trotz Promotion, offenbar keine Ahnung. Dass auch innerhalb eines Landgerichtbezirkes eine einheitliche Rechtsprechung zu erzielen ist, ist dem erkennenden Richter offenbar ebenfalls unbekannt. Offenbar unbekannt ist ihm auch die Tatsache, dass das LG in zweiter Instanz die Revision zum BGH zulassen kann. Insgesamt handelt es sich daher um eine juristische Leistung, die als ungenügend bezeichnet werden muss. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 2 Kommentare

LG Halle entscheidet im Berufungsrechtsstreit gegen die LVM-Versicherung wegen restlicher Mietwagen- und Sachverständigenkosten mit teilweise erheblich kritikbehafteter Begründung bei den Mietwagenkosten mit Urteil vom 27.3.2017 – 1 S 228/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zwischendurch stellen wir Euch hier ein Berufungsurteil aus Halle an der Saale zu den Mietwagenkosten und zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die LVM Versicherung vor. Das Berufungsgericht ist bei den Mietwagenkosten wieder in die alte Leier vefallen. Obwohl eine Mietwagenkostenrechnung, also ein konkreter Nachweis auf den im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehenden Vermögensnachteil, vorlag und dementsprechend gemäß § 249 I BGB hätte reguliert und entschieden werden müssen, wird über § 249 II BGB gelöst. Bei den berechneten Sachverständigenkosten hatte der BGH bereits auf den Vermögensnachteil im Zusammenhang mit dem Unfall und die Lösung über § 249 I BGB hingewiesen (vgl. BGH VI ZR 67/06). Gleichwohl wird auch bei konkreten Schäden, belegt durch die Rechnung, die eine Belastung mit einer Zahlungsverpflichtung beinhaltet und nach herrschender Rechtsprechung damit einen ersetzbaren Schaden darstellt, über den „erforderlichen Geldbetrag“ i.S.d. § 249 II BGB gelöst. Im Rahmen des erforderlichen Geldbetrages wird dann auch noch eine Schätzung der Einzelposten der Rechnung vorgenommen, obwohl § 287 ZPO lediglich eine Schätzung des Schadensbetrages der Höhe nach zuläßt. Im Rahmen der unzulässigen Schadensschätzung wird dann auch noch auf Kombinationen wie „Fracke“, eine Mittlung der Werte der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Erhebung, zurückgegriffen. Dem laienhaften Geschädigten sind bei Anmietung eines dringend erforderlichen Ersatzfahrzeuges für das verunfallte Fahrzeug regelmäßig weder Schwacke noch Fraunhofer bekannt und erst recht nicht der Mittelwert. Im Übrigen gibt § 287 ZPO dem Geschädigten eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den von ihm behaupteten und durch die Rechnung dargelegten Schaden in Höhe der berechneten Mietwagenkosten. Den ihm erwachsenden Vermögensnachteil hat der Geschädigte mit der Vorlage der Mietwagenrechnung dargelegt und bewiesen. Einer gerichtlichen Schätzung bedarf es daher nicht. Dem Schädiger bleibt der Weg des Vorteilsausgleichs. Warum der VI. Zivilsenat des BGH mit keinem seiner jüngsten Urteile auf den Vorteilsausgleich eingeht, bleibt unverständlich und nicht nachvollziehbar. Soweit bekannt, hatte der VI. Zivilsenat des BGH nur bei den Werkstattkosten auf den Vorteilsausgleich – zu Recht – verwiesen (vgl. BGHZ 63, 182 ff; Siehe auch: Imhof/Wortmann DS 2011, 149 ff.). Insgesamt begegnet daher die Beurteilung der restlichen Mietwagenkosten der Kritik. Die Sachverständigenkosten wurden dagegen mit kurzer Begründung zugesprochen. Lest selbst das Berufungsurteil des LG Halle / Saale und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, LVM Versicherung, Mietwagenkosten, Sachverständigenhonorar, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile Mittelwert | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Ein Kommentar

Der BVSK kann es einfach nicht lassen – oder spielt die VHV Versicherung mit gezinkten Karten?

In Sachen Sachverständigenkosten liegen uns einige Kürzungsschreiben der VHV Allgemeine Versicherung AG vor, in denen die VHV  behauptet, dass sich der BVSK e.V. auf eine Honorartabelle mit der VHV Versicherung „geeinigt“ habe (sog. VHV-Tableau). Ob dem wirklich so ist, sollte der BVSK gelegentlich bestätigen oder dementieren. Denn Preisabsprachen wie diese sind ja in der Regel kartellrechtswidrig (siehe z.B. „Gesprächsergebnis“ BVSK – HUK Coburg). Nicht dass am Ende noch einige auf die Idee kommen, die Sache beim Bundeskartellamt anzuzeigen?

Dieses „VHV-Tableau“ entspricht im Wesentlichen dem „Honorartableau“ der HUK Coburg. Es wurde lediglich um ein paar Euro nach oben korrigiert, damit wohl nicht der Eindruck entsteht, man habe das Tableau von der HUK abgepinselt? Auf alle Fälle liegen die Sachverständigenkosten deutlich unterhalb der Abrechnung auf Grundlage der BVSK-„Honorarbefragung“.

Nachdem die VHV Versicherung nun vielfach – analog der HUK – bei Gericht auf die Nase gefallen ist (siehe Urteilsliste), versucht man es nun mit einer weiteren (abgedroschenen) Strategie der HUK, indem man irgendwelche „Vereinbarungen“ mit den Sachverständigen in Aussicht stellt, um letztendlich die Sachverständigenkosten „herunterzuprügeln“. Immer die gleiche Leier. Zuerst wird prozessiert was das Zeug hält und wenn man dann bei Gericht ständig an die Wand läuft, wird versucht, mit irgendwelchen faulen Vereinbarungen doch noch zum Ziel zu kommen.

Natürlich wird es wieder einige „Pappnasen“ geben, die dem Druck der Versicherer nicht standhalten können und es vorziehen, lieber den Spatz kampflos in der Hand halten, als um die Taube auf dem Dach zu streiten. Klug ist das aber nicht. Denn damit unterstützt man aktiv die Entwicklung der Preisspirale nach unten.
Außerdem macht man mit dem Gegner des potentiellen Kunden einen Deal, den man bei Auftragsannahme offen legen sollte. Denn der Geschädigte hat bestimmt ein Recht darauf, zu erfahren, dass man mit dem Gegner vertraglich verbunden ist (Aufklärungspflicht).

Hier das gegenständliche Schreiben der VHV Versicherung an einen Kfz-Sachverständigen:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter BVSK, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, Kartellrecht, Sachverständigenhonorar, Unglaubliches, VHV Versicherung, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | 11 Kommentare

Auch der II. Zivilsenat des BGH sieht in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung mit Beschluss vom 18.2.2008 – II ZR 62/07 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

nachdem wir heute vormittag das Anerkenntnis der Zurich Insurance Versicherung vor dem Amtsgericht Halle an der Saale vereöffentlicht hatten, stellen wir Euch hier die nächste Entscheidung des BGH zur Beweiserleichterung und zur Erleichterung der Darlegungslast des Klägers mit interessanten Ausführungen auch zur Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Vielleicht gefällt es dem einen oder dem anderen Leser nicht, dass hier nach und nach Entscheidungen des BGH zum § 287 ZPO veröffentlicht werden, die im Kontrast zur jüngsten Rechtsprechung des VI. Zivilsenates des BGH stehen. Bei der heute dargestellten Entscheidung handelt es sich um einen Beschluss des II. Zivilsenates des BGH aus dem Jahr 2008. Die von dem VI. Zivilsenat bereits in dem Urteil vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – vertretene Rechtsauffassung zu § 287 ZPO mit dem „Besonders freigestellten Tatrichter“, der einzelne Schadenspositionen auch kürzen könne, wie die jüngsten Urteile des VI. Zivilsenates des BGH zu den Sachschäden nach Verkehrsunfällen zeigen, wird – zu Recht – von dem II. Zivilsenat des BGH nicht geteilt. Vielmehr weist der II. Zivilsenat auf die Gesetzeslage des § 287 ZPO als Darlegungs- und Beweiserleichterungsnorm zugunsten des Klägers hin. Die in dem Beschluss vorgenommenen Unterstreichungen erfolgten durch den Autor. Lest selbst den Beschluss des II. Zivilsenates und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.   

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Beweiserleichterung - § 287 ZPO, BGH-Urteile, Rechtliches Gehör, Urteile, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Ein Kommentar

Zurich Insurance plc Versicherung erkennt nach Schadenskürzung den eingeklagten Kürzungsbetrag mit Datum vom 13.1.2017 – 102 C 3582/16 – beim AG Halle / Saale an.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier im Blog haben wir immer wieder über die rechtswidrigen Schadenskürzungen der Kfz-Haftpflichtversicherer berichten müssen. Trotz der vielzähligen gegen sie ergangenen Urteile wollen die Kfz-Haftpflichtversicherer ihr rechtswidriges Verhalten offenbar nicht aufgeben, obwohl es die Gemeinschaft der Versicherten trifft, wenn zunächst die Kürzungen vorgenommen werden, dann aber mit Kosten und Gebühren der gekürzte Betrag nachgezahlt werden muss. Nachstehend geben wir Euch ein Verfahren aus Halle an der Saale zu gekürzten Sachverständigenkosten bekannt, bei dem die Zurich Insurance plc Versicherung nach Klageeinreichung den Rückzug angetreten hat. Offenbar hat man nach Klageerhebung, um eine weitere Belastung der Versicherten zu vermeiden, doch die Rechtslage der vollständigen Schadensersatzleistungspflicht gemäß § 249 BGB erkannt. Das in diesem Verhalten zu Verurteilende ist, dass nur wer sich gegen das rechtswidrige Verhalten der Versicherer wehrt, vollständigen Schadensersatz erhält, obwohl die eintrittspflichtigen Versicherer gehalten sind, nach Recht und Gesetz den zu erfüllenden Schadensersatz zu erbringen. Aber offenbar halten sich Versicherungen nicht an Recht und Gesetz. Die Folge ist, dass – wie das folgende Beispiel zeigt – der betreffende Versicherer nunmehr völlig unwirtschaftlich gehandelt hat, als er die Kürzung vornahm. Wichtig ist daher für jeden Geschädigten, dass er qualifizierten Rechtsbeistand einschaltet, damit ein Gegengewicht gegen die übermächtigen Kfz-Haftpflichtversicherer geschaffen wird. Die Kosten der Rechtsverfolgung gehören nämlich mit zu den zu ersetzenden Schadensposten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Lest selbst und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, Zurich Versicherung Gruppe | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

Auch der I. Zivilsenat des BGH sieht mit Revisionsurteil vom 14.2.2008 – I ZR 135/05 – im § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung zugunsten des Klägers.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

damit auch weiterhin unsere geneigten Leserinnen und Leser von den Entscheidungen der Zivilsenate des BGH zur Bedeutung des § 287 ZPO erfahren, stellen wir hier und heute ein weiteres Urteil des BGH zur Beweiserleichterung und Erleichterung der Darlegungslast gemäß § 287 ZPO vor; mag es dem einen oder dem anderen Leser gefallen oder nicht. Auch der I. Zivilsenat des BGH spricht nicht von dem „besonders freigestellten“ Tatrichter, der den Schaden eigenmächtig kürzen kann. Vielmehr geht der I. Zivilsenat – wie auch die übrigen Zivilsenate des BGH mit Ausnahme des VI. Zivilsenates in seiner jüngsten Rechtsprechung – davon aus, dass § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger ist. Hier das Urteil des I. Zivilsenates des BGH vom 14.2.2008, also zu einem Zeitpunkt, in dem der VI. Zivilsenat bereits von dem „besonders freigestellten Tatrichter“ im Rahmen des § 287 ZPO spricht (vgl. BGH Urt. v. 23.1.2007 – VI ZR 67/06 -). Lest daher selbst die Entscheidung des I. Zivilsenates und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Beweiserleichterung - § 287 ZPO, BGH-Urteile, Urteile, ZPO § 287 | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Ein Kommentar

AG Aschaffenburg verurteilt bei der HUK-COBURG versicherte Schädigerin zur Zahlung vorgerichtlich durch die HUK-COBURG Allg. Vers. AG gekürzte Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.3.2017 – 112 C 1830/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

ich habe meine Urlaubszeit (leider) beendet und bedanke mich recht herzlich bei Hans Dampf, dass während meiner Auszeit auch weiterhin interessante Urteile hier veröffentlicht wurden. Für Euch veröffentliche ich hier und heute ein Urteil aus Aschaffenburg zu den Sachverständigenkosten gegen die bei der HUK-COBURG Versicherte. Auch die Tatsache, dass die HUK-COBURG als Nebenintervenientin dem Rechtsstreit beitrat, hat ihr nichts genützt. Da in diesem Rechtsstreit die Geschädigte gegen die Schädigerin persönlich geklagt hat, hätte nach diesseitiger Ansicht das BGH-Urteil VI ZR 225/13 angewandt werden müssen. Lest aber selbst das Urteil des AG Aschaffenburg und gebt dann bitte Eure Ansichten dazu bekannt.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | 7 Kommentare

AG Aschersleben verurteilt eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung zur Erstattung außergerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten mit Urteil vom 31.05.2016 [Az.: 3 C 647/15 (IV)]

Mit Entscheidung vom 31.05.2016 [3 C 647/15 (IV)] wurde die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung durch das Amtsgericht Aschersleben zum Ausgleich der außergerichtlich (willkürlich und rechtswidrig) durch die Versicherung gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht.

Offensichtlich wurde wieder alles bestritten einschl. der Aktivlegitimation des Sachverständigen. Im Prozess hatte die Beklagte u.a. auch auf die (geringeren) Sachverständigenkosten eines ortsansässigen Sachverständigen hingewiesen, der jedoch schon seit 10 Jahren gar nicht mehr tätig ist. Das Gericht hat sich jedoch nicht auf´s Glatteis führen lassen und sämtliche (faulen) Einwendungen der beklagten Versicherung bravourös pariert sowie folgerichtig den rechtmäßig zustehenden Schadensersatz ohne wenn und aber zugesprochen.

Von dieser Begründung könnte sich der eine oder andere Richter eine Scheibe davon abschneiden.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>> | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

AG Coburg verurteilt eintrittspflichtige Versicherung zum Ausgleich des außergerichtlich gekürzten Schadensersatzes mit Urteil vom 23.02.2017 (15 C 1936/16)

Mit Entscheidung vom 23.02.2017 (15 C 1936/16) wurde die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung (welche mag das wohl gewesen sein?) durch das Amtsgericht Coburg zur Erstattung außergerichtlich (willkürlich und rechtswidrig) gekürzter Verbringungskosten im Rahmen einer konkreten Abrechnung verurteilt. Der Anspruch auf Schadensersatz wurde hier durch das Gericht vollkommen rechtsfehlerfrei beurteilt, wobei auf das sog. „Prognoserisiko“ abgestellt wurde, das der Schädiger zu tragen habe. Zur Wahrung der Rechte des Schädigers wurde auf den Vorteilsausgleich verwiesen. Eine äußerst bemerkenswerte Entscheidung aus dem Coburger Gerichtsbezirk.

Diese Begründung kann man 1:1 auf die konkret angefallen Sachverständigenkosten übertragen. Denn zwischen den SV-Kosten und den Reparaturkosten besteht kein Unterschied. In beiden Fällen handelt es sich um konkrete Kosten der Wiederherstellung gem. § 249 Abs. 1 BGB.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Prognoserisiko, Urteile, Verbringungskosten, Werkstattrisiko | Verschlagwortet mit , , , , , , | 2 Kommentare

AG Leipzig verurteilt HUK Coburg zur Erstattung der außergerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 27.03.2017 (104 C 6826/16)

Mit Entscheidung vom 27.03.2017 (104 C 6826/16) wurde die HUK COBURG Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Leipzig zum Ausgleich der außergerichtlich (rechtswidrig und willkürlich) durch die HUK gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Geklagt hatte der Sachverständige aus abgetretenem Recht. Im Ergebnis ist das Urteil zwar richtig, in der Begründung jedoch fehlerhaft, da die Angemessenheit der SV-Kosten auf Grundlage der BVSK-Honorabefragung sowie nach dem JVEG überprüft wurde. Die Überprüfung von Einzelpositionen einer konkreten Rechnung im Schadensersatzprozess = ein schadensersatzrechtlicher „Totalschaden“. Aus Leipzig gab es schon deutlich bessere Entscheidungen.

Unabhängig davon haben wir nun ein weiteres Urteil gegen die HUK Coburg für unsere Urteilsliste, das zeigt, dass die HUK völlig rechtswidrig kürzt und mehrere hundert Urteile, die bereits in Leipzig gegen die HUK ergangen sind, schlichtweg ignoriert.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | 2 Kommentare

HUK Coburg: Autoindustrie darf kein Datenmonopol haben

Quelle: Autohaus Online vom 17.08.2017

Das Geschäft mit Autodaten wird zum Streitfall zwischen Autoindustrie und Versicherungen. Deutschlands größter Autoversicherer HUK Coburg verlangt vom Bund, den Wettbewerb sicherzustellen und Standards für die Datenschnittstellen zu setzen. „Es darf kein Monopol der Autohersteller geben, Monopole sind immer schlecht und teuer“, sagte der neue Vorstandschef Klaus-Jürgen Heitmann der Deutschen Presse-Agentur.

„Es darf kein Monopol der Autohersteller geben, Monopole sind immer schlecht und teuer“

Hört, hört! Und so etwas aus dem Mund des HUK-Chefs? Selten so gelacht!

Monopole sind wohl immer nur dann schlecht, wenn es der HUK schadet? Wer wollte denn unbedingt „Marktführer“ in der Kfz-Versicherung werden und den Markt beherrschen? Die träumen doch selbst schon lange von einem Versicherungsmonopol.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Das Allerletzte!, Datenschutzgesetz, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Kaskoschaden, Netzfundstücke, Unglaubliches, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar