Aller guten Dinge sind 3. Deshalb hier das dritte Unterlassungsurteil des LG Düsseldorf.
Auch die DEVK gehört, wie z.B. auch der HDI und die HUK, wohl zum „Club“ derer, die bei der Schadensabwicklung freie und unabhängige Kfz-Sachverständige gegenüber Dritten gerne diskreditieren und damit letztendlich auch wirtschaftlichen Schaden zufügen? Im Bereich des aktiven Schadensmanagements scheint heute jedes Mittel recht zu sein, notfalls auch aus der unteren Schublade? Siehe hierzu u.a die Beiträge vom 16.11.2011 und 14.11.2011 bei denen die entsprechenden Versicherer, wie auch hier die DEVK, letztendlich rechtmäßig zur Unterlassung verurteilt wurden.
Diese 3 Urteile des LG Düsseldorf sind der Erfolg eines engagierten und couragierten Sachverständigen, der sich von Versicherern nicht hat vorführen lassen und dem alle zum Dank verpflichtet sind, die künftig aktiv oder passiv von diesen Urteilen partizipieren. Respekt!
Mit Entscheidung vom 29.09.2010 (12 O 273/10) wurde die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG durch das Landgericht Düsseldorf dazu verurteilt, geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber Dritten zu unterlassen, die gegen die Geschäftsehre des Kfz-Sachverständigen gerichtet sind. Des weiteren handle es sich bei dem Vorgang um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und stelle eine Kreditgefährdung sowie einen mittelbaren Boykott für den Sachverständigen dar.