Urteilslisten – Update 08/2011

Ab sofort stehen wieder überarbeitete Urteilslisten zu folgenden Themen bereit:

130%-Regelung                            Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                       Download >>>>

Fiktive Abrechnung                       Download >>>>

Rechtsschutzdeckungsanfrage      Download >>>>

Stundenverrechnungssätze          Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg             Download >>>>

Verbringungskosten                     Download >>>>

Es handelt sich in der Regel um positive Entscheidungen im Sinne der Geschädigten.
Wir bitten, die „alten Listen“ zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung im pdf-Format herunter zu laden bzw. zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Erweiterungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten                        Urteilsliste gesamt >>>>

Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oberer Bereich) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

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AG HH-St. Georg verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten

Mit Urteil vom 22.07.2011 (922 C 71/11) hat das AG Hamburg-St. Georg die HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in Höhe von 212,06 € zzgl. Zinsen verurteilt. Mit Ausnahme der Tatsache, dass die im Urteil bezeichneten „Empfehlungen“ des BVSK richtigerweise „Gesprächsergebnis BVSK – HUK-Coburg/Bruderhilfe“ heißen, ein gut begründetes Urteil.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und begründet.

1. Der Kläger ist aktivlegitimiert, insbesondere durch die als Anlage K 6 eingereichte wirksame Abtretungserklärung vom 13.12.2010 (Blatt 36 der Akte) Forderungsinhaber geworden. Die Abtre­tungserklärung der Geschädigten X ist bestimmt. Im Gegensatz zu der als Anla­ge K 3 (Blatt 13 der Akte) eingereichten Abtretungserklärung betrifft diese Abtretung nur den An­spruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe der Gutachterkosten. Damit ist auch nach den Kriterien des Landgerichts Saarbrücken vom 15.10.2010 (13 S 68/10) eine hin­reichende Bestimmtheit gegeben.

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AG Nürnberg verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung des restlichen Schadensersatzes mit Urteil vom 21.7.2011 – 23 C 2630/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser, hier wieder ein interessantes Urteil aus Nürnberg. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, die HUK-Coburg natürlich, wer denn sonst?, hat sich dieses Mal etwas ganz Besonderes ausgedacht.  Die HUK hatte das Honorar an den SV voll bezahlt und dann die Differenz zum Gesprächsergebnis dem Geschädigten abgezogen. Zum Thema Honorar ein Urteil mit Daumen nach oben, allerdings hinsichtlich der Ausführungen zur fiktiven Abrechnung bedenklich. Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen kund.

Amtsgericht Nürnberg

Az.: 23 C 2630/11

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

Geschädigter

– Kläger-

gegen

HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG, vertreten durch d. Vorstand Dr. Wolfgang Weiler u.a., Bahnhofsplatz 1, 96442 Coburg

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Das BVerfG stellt am 18.01.2011 unter dem AZ: 1 BvR 2441/10 einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG fest

Hier im Blog wurde bereits mehrfach berichtet, dass einige Gerichte Sachvorträge nicht zur Kenntnis nehmen bzw. Verfahren, welche z.B. nach Schadensersatzgesichtspunkten zu führen sind, nach Werkvertragsrecht abgehandelt werden. Entsprechende Sachvorträge werden nicht berücksichtigt,  so dass sich klagende Sachverständige – z.B. am AG Coburg – gezwungen sahen, die Klage wieder zurückzunehmen.

Ein vom Bundesverfassungsgericht festzustellender Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt aber dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 65, 293 <295>; 70, 288 <293>; 86, 133 <144 ff.>). Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt (vgl. BVerfGK 10, 41 <46> m.w.N.).

Hier nun ein Beispiel aus dem Kaufrecht, bei dem das rechtliche Gehör durch das Amtsgericht verletzt wurde. Siehe hierzu auch den CH-Beitrag vom 21.02.2010 – Nichtzulassung der Berufung.

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AG Merzig verurteilt HUK Coburg zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars (Az.: 26 C 265/11 (08) vom 01.07.2011)

Mit Entscheidung vom 01.07.2011 (26 C 265/11 (08)) wurde die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. durch das Amtsgericht Merzig zur Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten verurteilt. Im Ergebnis zwar fast richtig aber die Prüfung der Angemessenheit und Kürzung nach BVSK-Liste (HB III – Untergrenze)  wieder völlig daneben.

Amtsgericht Merzig

Verkündet am: 01.07.2011

Aktenzeichen: 26 C 265/11

Urteil

Im Namen des Volkes

In dem Rechtsstreit

der Frau …

Klägerin

gegen

Firma HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G., vertr. d.d. Vorstand, Willi-Hussong-Strasse 2, 96450 Coburg

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Kraftfahrt bleibt Sorgenkind der Schaden- und Unfallversicherer

Quell: Autohaus-Online vom 22.07.2011

Die Schaden- und Unfallversicherer blicken insgesamt „zuversichtlich auf das laufende Geschäftsjahr“. Der Grund hierfür sind leicht steigende Betragseinnahmen und ein stagnierendes Schadenniveau. Das geht aus einer Hochrechnung für 2011 hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am gestrigen Donnerstag in Berlin veröffentlichte. Die Beiträge der Schaden- und Unfallversicherer steigen danach um 2,4 Prozent, die Aufwendungen für Schäden legen gegenüber dem Vorjahr um voraussichtlich 0,2 Prozent zu. Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet, das ist allerdings nur ein Prozentpunkt weniger als im Vorjahr.

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„Die Schaden-Kostenquote – die sogenannte Combined Ratio – wird in Höhe von 97 Prozent erwartet…“

Oder: wie lügt man sich in die eigene Tasche? Wir werden sehen, mit welcher Begründung diese optimistische „Prognose“ revidiert wird, wenn die Geschäftsberichte für 2011 vorliegen!

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AG Nürnberg zur Erstattung der Sachverständigenkosten auch bei geringen Schäden, wobei AG Nürnberg eine starre Bagatellschadengrenze verneint (AG Nürnberg Urt. v. 1.7.2011 -24 C 647/11-).

Hallo Captain-HUK-Leser, der Wunsch um Übersendung von Urteilen ist auch im Frankenland vernommen worden. Nachfolgend gebe ich Euch daher hier wieder einmal ein Urteil aus Nürnberg bekannt, bei dem die Aachener & Münchener die Bagatellschadensgrenze wohl ausloten wollte. Das Thema Bagatellschadensgrenze war doch eigentlich ausgepaukt. Jetzt in Zeiten der Sparzwänge scheint auch dieses Thema wieder auf die Tagesordnung der Versicherer zu kommen. Das Urteil wurde erstritten und übersandt durch die Kanzlei Kaiser & Kollegen aus Mannheim. Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Euch Euer
Willi Wacker

Amtsgericht Nürnberg

Az.: 24 C 647/11

IM NAMEN DES VOLKES

in dem Rechtsstreit

Sachverständigen-Büro

– Kläger –

gegen

– Beklagte –

wegen Schadensersatz

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AG Wolfsburg verurteilt mit Urteil vom 25.3.2011 – 22 C 58/11 – den VN der HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten, die vorher seine Versicherung gekürzt hatte.

Hallo Captain-Huk-Leser, mein Aufruf um Übersendung von Urteilen ist in Niedersachsen auf fruchtbaren Boden gefallen. Mir wurde von dem Anwaltsbüro Dr. Imhof und Partner aus Aschaffenburg das nachstehend aufgeführte Urteil gegen den VN der HUK-Coburg vom AG Wolfsburg übersandt. Wie gehabt, kürzt die HUK-Coburg die Sachverständigenkosten. Letzten Endes muss dann der Versicherungsnehmer der HUK-Coburg dafür gerade stehen, wie das Urteil beweist. Folgerichtig hat der Sachverständige aus abgetretenem Recht nicht die Versicherung in Coburg, sondern ihren VN verklagt – und gewonnen. Lest selbst und gebt Eure Kommentare – trotz Urlaubszeit – ab.

Amtsgericht
Wolfsburg                                                 Anlage zum Protokoll vom 25.03.2011

Geschäfts-Nr.:
22 C 58/11

Im Namen des Volkes

Urteil
In dem Rechtsstreit

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Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Ergo-Manager

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.07.2011

Nach der Lustreise von Versicherungsvermittlern der Hamburg-Mannheimer zieht Mutterkonzern Ergo nun Konsequenzen und stellt Strafanzeige.

Frankfurt. Die umstrittene Lustreise von selbstständigen Versicherungsvermittlern der Hamburg Mannheimer nach Budapest beschäftigt nun auch die Justiz. Der Mutterkonzern Ergo habe in der vergangenen Woche Strafanzeige wegen Untreue gegen zwei frühere Manager der Hamburg Mannheimer erstattet, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) laut Vorabbericht. Damit werde nun ein förmliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt.

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Achtung bei Apps von der Assekuranz

Quelle: Financial Times Deutschland vom 22.07.2011

von Anja Krüger
Viele Kfz-Versicherer bieten maßgeschneiderte Service-Applikationen fürs Handy an. Von der schnellen Schadensmeldung per Smartphone profitieren allerdings nur die Anbieter.

Sie wirken superpraktisch und kosten nichts, aber ihr Gebrauch kann teure Folgen haben: Apps von Versicherern. Immer mehr Häuser bieten ihren Kunden diese speziellen Programme fürs Handy an – von der Allianz über die HUK-Coburg und die R+V bis hin zur VHV und Zurich . Vor allem die großen Kfz-Versicherer locken damit. Mal heißen die Apps „Autounfall“, mal „Schadenhelfer“ oder manchmal einfach nur „Helfer“.

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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler spricht mit Urteil vom 1.6.2011 -32 C 796/10- die Markenwerkstattpreise auch bei einem 14 Jahre alten Pkw zu und verneint eine Verweisung auf EUROGARANT-Betriebe.

Hallo verehrte Captain-HUK-Leser, nachfolgend gebe ich Euch eine interessante Entscheidung des AG Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 1.6.2011 bekannt. Die beklagte Versicherung verkennt die BGH-Rechtsprechung aus dem VW-Urteil – oder will sie einfach ignorieren. Sie ist mit ihrer Unkenntnis oder ihrer Arroganz allerdings jämmerlich gescheitert. Da halt auch nicht der Verweis auf die von ihr benannten EUROGARANT-Werkstätten. Allerdings hat eine der EUROGARANT-Betriebe einen Kostenvoranschlag vorgelegt, der über den Preisen lag, die die beklagte Versicherung angegeben hatte. Damit war eine Gleichwertigkeit nach Ansicht des Gerichtes nicht mehr gegeben. Damit war dann wohl auch bewiesen, dass die Preise auf Sondervereinbarungen beruhten. Wieder einmal zeigt sich damit, wie die Versicherer versuchen, mit falschen Angaben ( Stichwort: Prozessbetrug?) den Geschädigten um seine berechtigten Schadensersatzansprüche zu prellen. Kein Geschädigter ist gehindert, durch Freunde oder Bekannte bei den von der regulierungspflichtigen Versicherung benannten freien Werkstätten anzurufen und sich Kostenvoranschläge für die Reparatur geben zu lassen. Dann wird schon leicht zu erkennen sein, wie die behaupteten nicht marktgerechten Preise zustande gekommen sind. Lest aber selbst und gebt hoffentlich vielzählig Eure Meinungen und Kommentare ab.

 

Aktenzeichen:
32 C 796/10

Verkündet am 01.06.2011

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Wieder mal die Allianz

Vor nahezu genau einem Jahr habe ich darüber geschrieben, dass die Allianz plötzlich auf den Trichter gekommen ist, den zweiten Fotosatz nicht zahlen zu wollen (siehe hier).

Damals habe ich bereits angekündigt, dass ich mich zukünftig an den VN wenden werde, wenn nochmal gekürzt würde. Daraufhin sind ein Jahr lang alle zweiten Fotosätze gezahlt worden. Nunmehr hat mich wieder eine Kürzung um 9,28 Euro erreicht. Begründung im zugehörigen Abrechnungsschreiben: der zweite Fotosatz ist nicht erstattungsfähig.

Trotz meiner vorherigen Ankündigung habe ich doch noch einmal im Service-Center angerufen. Da fragt mich die Sachbearbeiterin doch tatsächlich für wen denn der zweite Fotosatz gewesen sein soll? Will die Dame mich auf den Arm nehmen? Nach kurzer Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten sagte sie eine Nachregulierung zu (die auch erfolgt ist), aber eines ist sicher: Das nächste Mal halte ich mein Versprechen und trete ausschließlich an die VN heran.

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