Und noch einmal: Die Amtsrichterin der 343. Zivilabteilung des AG München verurteilt zur Zahlung der Beilackierungskosten mit Urteil vom 31.5.2011 -343 C 25356/10-.

Hallo Captain-HUK-Leser, und weil´s so schön war, noch ein Urteil aus München zum Thema Beilackierung. Und dieses Mal mit etwas anderer Begründung. Auf jeden Fall sind die Beilackierungskosten erforderlicher Herstellungsaufwand und damit vom Schädiger zu ersetzen. 

Amtsgericht München

Az.: 343 C 25356/10

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

– Klägerin –

Prozessbevollmächtiqte:

gegen

– Beklagte –

wegen Schadensersatz

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AG Mainz verurteilt mit Urteil vom 21.4.2011 – 70 C 334/10 – ebenfalls bei geringem Schaden zur Erstattung der Sachverständigenkosten.

Hallo Leute, weil es mit dem geringfügigen Schaden gerade so schön war, hier noch ein kurzes, knappes und schlüssiges Urteil aus Mainz. Wenn die Beklagte selbst vorträgt, dass ihrer Ansicht nach der Schaden knapp unter 1000 Euro liege, so ist dieser Vortrag unerheblich, da er das Vorbringen aus der Klage nicht zu Fall bringen kann. Schon von daher musste das Klagebegehren Erfolg haben. Die Rechtsprechung, nach der der BGH die sog. Bagatellschadensgrenze bei ca. 700 € gesetzt hat, wobei es sich sicherlich nicht um eine starre Grenze handelt, müßte der beklagten Haftpflichtversicherung doch bekannt sein. Deshalb ist die Begründung, auch Schäden über 700 € seien sog. Bagatellschäden durch nichts begründet ist. Lediglich eine von Trost (VersR 1997, 537) damals vertretene Mindermeinung wollte die Bagatellschadengrenze erheblich erhöhen, um Privatgutachten unmöglich zu machen.  Peinlich für die Schädigerversicherung ist es natürlich, sich auf einen Schadensbetrag zu berufen, der selbst auch oberhalb der ungefähren Grenze von ca. 700 € liegt. Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare bitte ab.

Aktenzeichen:
70 C 334/10

Verkündet am 21.04.2011

Amtsgericht
Mainz

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

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AG München spricht mit Urteil vom 24.2.2011 -343 C 23050/10- die Lackangleichungskosten auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu.

Hallo Captain-Huk-Leser, hier nun ein Urteil zu der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens, bei dem der Sachverständige auch eine Lackangleichung kalkuliert hat. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung war der Ansicht, diese Kosten nicht zu schulden, da sie nicht erforderlich seien. Dem hat die Amtsrichterin der 343. Zivilabteilung des AG München widersprochen. Sie hat die fiktiven Lackangleichungskosten – zu recht –  zugesprochen. Was konkret anfällt, das ist auch fiktiv zu ersetzen. Was sagt ihr?  

Az.: 343 C 23050/10

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

– Kläger –

gegen

– Beklagte –

wegen Schadenersatz

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AG Ulm verurteilt auch bei einem Schaden unter 1.000 € zur Zahlung der Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.4.2011 – 3 C 471/11 -.

Hallo Leute, hier noch ein Urteiltenor aus Ulm, von dem der Amtsrichter bereits einige Entscheidungsgründe in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat.

 Amtsgericht Ulm

3 C 471/11

Ulm, 21.4.2011

Anwesend: Richter am Amtsgericht …

Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten wurde abgesehen.

In der Rechtssache

– Kläger –

gegen

– Beklagte –

wegen Schadensersatz

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AG Heidenheim verurteilt mit Urteil vom 3.5.2011 – 3 C 329/11 – zur Zahlung der Sachverständigenkosten, auch wenn Geschädigter reparieren läßt.

Die Amtsrichterin der 3. Zivilabteilung des Amtsgerichtes Heidenheim an der Brenz  (Baden-Württemberg) hat die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung, dem Vernehmen nach die Württembergische Versicherung AG zur Zahlung der Sachverständigenkosten verurteilt. Das Unfallopfer hatte nach dem Unfall vom 20.8.2010, den der Versicherungsnehmer der Beklagten verursacht hat, ein Sachverständigenhutachten über die eingetretenen Unfallschäden und deren Höhe bei dem Sachverständigen SV in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat das verunfallte Fahrzeug des Klägers bei der Reparaturfirma besichtigt, wo es auch repariert werden sollte. Die Reparaturkosten in Höhe von 2.651,77 €  hat die Beklagte vorgerichtlich erstattet ebenso die Nutzungsausfallentschädigung und eine allgemeine Unkostenpauschale von 20,– €. Da das Gericht die Unkostenpauschale auf 25,– € schätzt gem. § 287 ZPO, steht dem Kläger ohnehin bereits ein Betrag von 5,– € zu. Das Gericht war aber auch hinsichtlich der geltend gemachten Sachverständigenkosten der Meinung, dass die Beklagte diese in voller Höhe, nämlich in Höhe von 435,60 € zu tragen habe. Die Argumentation der Beklagten, das Gutachten sei im Falle des Reparaturauftrages nicht erforderlich und demnach schulde sie auch keine Gutachterkosten, wurde vom Gericht verworfen.  Der Link auf das Urteil wurde der Redaktion durch Herrn RA: Joachim Otting, Hünxe, zur Verfügung gestellt. Nachfolgend gebe ich das Urteil des AG Heidenheim bekannt.

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AG Erding entscheidet zu den Sachverständigenkosten und zur Wertminderung mit Urteil vom 19.5.2011 – 1 C 1476/10 -.

Hallo Captain-HUK-Leser, hier zum Wochenende noch ein Urteil aus Erding. Gekürzt hatte wie so oft die HUK-Coburg. Dieses Mal war aber nicht nur das Sachverständigenhonorar gekürzt worden, sondern auch die merkantile Wertminderung. Eigentlich war das zu erwarten, denn die HUK kürzt ja alles.  Bezüglich SV-Honorar eigentlich nicht übel. Bei der Wertminderung aber voll daneben. Denn auch bei älteren Kraftfahrzeugen und einer Laufleistung von mehr als 100.000 km kann ein merkantiler Minderwert anfallen. Entsprechende Urteile dazu gibt es genug. Es soll dabei nur auf die Wertminderung von 20.000 € bei dem 50 Jahre alten Mercedes 300 SL Coupe hingewiesen werden (siehe Urteil des OLG Düsseldorf). Deshalb ist das Urteil aus Erding hinsichtlich der Wertminderung kritikwürdig. Was meint ihr? Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende.

Amtsgericht Erding

Az.: 1 C 1476/10

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

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Grundlage der Schadenregulierung durch den Schädiger ist das Schadensgutachten des Kfz-Sachverständigen – BGH-Urteil vom 20.06.1989 – VI ZR 334/88

Bei Rechtsstreitigkeiten nicht nur mit der Württembergischen Versicherung, die wohl keine Schadengutachten mehr haben will, weil sie nicht nur eine Unterlassungserklärung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen abgeben musste, dürfte das nachfolgende Urteil für den Geschädigten sehr hilfreich sein.

BGH v. 20.06.1989: Von dem Geschädigten ist weder nachzuweisen, dass er seinen Unfallwagen hat reparieren lassen, noch der Nachweis zu führen, auf welche Weise und in welchem Umfang die Reparatur durchgeführt worden ist. Vielmehr kann er sich mit der Vorlage des Schätzgutachtens eines Kfz-Sachverständigen begnügen. Dieses ist, solange nicht Anhaltspunkte für gravierende Mängel bestehen, ungeachtet des Bestreitens der Beklagten für den Tatrichter eine ausreichende Grundlage, den Schaden nach § 287 ZPO zu schätzen.

Der BGH (Urteil vom 20.06.1989 – VI ZR 334/88) hat entschieden:

Zur Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf Gutachtenbasis trotz durchgeführter Reparatur.

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AG Ulm verurteilt Württembergische Vers. AG und ihren VN als Gesamtschuldner die gekürzten Sachverständigenkosten zu zahlen mit Urteil vom 1.7.2011 – 4 C 234/11-.

Hallo Leute, hier nun ein Urteil des AG Ulm. Dieses Mal war es nicht die HUK-Coburg, die die Sachverständigenkosten gekürzt hatte, sondern die Württembergische Versicherung AG. Die tritt offenbar in die Fußstapfen der Coburger Versicherung. Zumindest wurde sie von dem gleichen Kölner Anwalt vertreten, der sonst auch u.a. von der HUK-Coburg mandatiert wird. Alles der HUK-Coburg nachmachen, bringt auch keinen Erfolg. Das musste auch die Württembergische Versicherung erkennen, denn das AG Ulm hat sie und ihren VN verurteilt, die vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten nun doch noch nachzuzahlen samt Zinsen und Gerichts- und Anwaltsgebühren. Wer eben nicht rechtzeitig seine Schadensersatzverpflichtungen erfüllt, der muss eben Nachentgelt plus Zinsen und Gebühren zahlen! Dabei hat sich die Amtsrichterin der 4. Zivilabteilung des AG Ulm erfreulich klar mit dem gundlegenden Honorar-Urteil des BGH vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – auseinandergesetzt. Lest daher selbst und gebt bitte reichhaltig Eure Meinungen ab. Das Urteil wurde übrigens erstritten und mir übersandt durch RAe. Dr. Imhof & Partner, Herrn RA. Lutz Imhof, Aschaffenburg.

Amtsgericht Ulm

4 C 234/11

Ausfertigung
Verkündet
am: 1.7.2011

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LG Frankfurt am Main verurteilt R+V Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 5.5.2011 – 2-24 S 224/10 -.

Hallo Leser des Captain-Huk-Blogs, hier noch ein Urteil des LG Frankfurt am Main – Berufungskammer – vom 5.5.2011 zur Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten. Die Kammer schätzt gem. § 287 ZPO die Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten bei einem Wiederherstellungsaufwand von 3.000,– € bei bis 25 % des Wiederherstellungsaufwandes. Das ist doch ein Wort!  Das ist doch mehr als die HUK-Coburg erlaubt! Insoweit setzt das Urteil aus Frankfurt Maßstäbe. Was meint Ihr?

Geschäftsnummer: 2-24 S 224/10           verkündet am: 05.05.2011

LANDGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Urteil
IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit
Sachverständiger

– Kläger u. Berufungskläger –

gegen

R + V Allgemeine Versicherung AG,
vertr. d. d. Vorstand, d. vertr. d. d. Vorsitzenden Dr. Norbert Rollinger,
Voltastraße 84, 60486 Frankfurt am Main

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LG Regensburg verurteilt HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in der Berufungsinstanz und entscheidet, daß SV-Nebenkosten sich nicht am JVEG messen mit Urteil vom 12.7.2011 – 2 S 60/11 – .

Hallo Captain-Huk-Leser, hier stelle ich Euch nun ein Berufungsurteil des LG Regensburg vom 12.7.2011 – 2 S 60/11 – vor. In diesem Rechtsstreit ging es – wie immer bei der HUK-Coburg –  um restliche Sachverständigenkosten. In diesem Rechtsstreit bezog sich die HUK-Coburg bzw. ihr Anwalt darauf, die Sachverständigenkosten müßten am JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) gemessen werden. Diese Diskussion war eigentlich 1998 bereits beendet. Aufgrund der offenbar bestehenden Zwänge flammt er bei der HUK-Coburg jetzt wieder auf. Zutreffend hat die Berufungskammer das angefochtene Urteil des AG Regensburg abgeändert. Das AG war der Ansicht, die Nebenkosten des Sachverständigen müssten am JVEG gemessen werden. Dem hat das LG Regensburg entschieden widersprochen. Das Urteil wurde dem Autor durch Herrn RA. Imhof, Aschaffenburg eingesandt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Landgericht Regensburg

– 2 S 60/11 –
8 C 2354/10 AG Regensburg

IM NAMEM DES VOLKES

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HUK-Coburg bleibt sich treu

HUK möbelt die Arena auf

Schlichte Holzbänke sind Geschichte. In der neuen Halle werden alle 2300 Sitzplätze mit dem Modell Copacabana ausgestattet. Die VSG Grub und der HSC spielen zur Eröffnung am 13. August auf.

Nachdem die HUK als Namensgeber der neuen Halle zusätzliches Sponsoring signalisiert und sich auch Stegner „preislich bewegt“ habe, sei die Planänderung unter Dach und Fach gewesen.

Quelle:  Neue Presse Coburg, alles lesen >>>>>>>>>>

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AG Langen verurteilt VN der HUK-Coburg zur Zahlung des Betrages, den die HUK-Coburg gekürzt hatte, aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 29.6.2011 – 55 C 46/11 (11) -.

Hallo verehrte Captain-HUK-Leser, die in dem Schreiben der HUK-Coburg ( siehe Bericht vom 17.7.2011 ) aufgestellte Behauptung, dass der Geschädigte den preisgünstigsten Sachverständigen beauftragen müsse, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu genügen, wird durch das jüngste gerade gegen den VN der HUK-Coburg ergangene Urteil des AG Langen(Hessen) widerlegt. Geklagt hat das Sachverständigenbüro, an das der Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten auf Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten abgetreten worden war, aus abgetretenenem Recht direkt gegen den Unfallverursacher. Die HUK-Coburg war nicht Partei. Sie war nur insoweit beteiligt, als sie dem Beklagten ihren erfahrenen Anwalt aus Köln zur Seite gestellt hat. Aber auch der konnte nicht die Klageabweisung erreichen. Der Schädiger wurde verurteilt, an das klagende Sachverständigenbüro die restlichen 308,40 € zuzüglich Zinsen und Anwalts- und Gerichtsgebühren zu zahlen. Der wird sich bei seiner HUK-Coburg bedanken, dass er vor den Kadi gezogen wurde, und das dann auch noch aufgrund des rechtswidrigen Regulierungsverhaltens seiner HUK-Coburg, wie das Urteil ja beweist.   Das Urteil wurde erstritten und dem Autor eingesandt von Herrn Rechtsanwalt Lutz Imhof aus Aschaffenburg. Lest selbst und bildet Eure Meinungen. Vor allen Dingen gebt bitte Eure Kommentare ab.

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