HUK-Coburg lernt´s nicht oder will nicht lernen

… so oder so ähnlich könnte man denken, wenn man den neuerlichen Brief aus dem Hause der HUK-Coburg-Group liest. Nach einem Schreiben der HUK-Coburg Schadenaußenstelle Aachen im Auftrag und in Vertretung der HUK 24 AG vom 29.6.2011 (der im Original dem Autor vorliegt) erklärt der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer zunächst seine Eintrittspflicht und bestätigt diese. Sodann bietet er seinen kostenfreien Rundum-Service an, vom Holen des Fahrzeugs über die Reparatur bis zur Auslieferung des gereinigten Wagens an das Unfallopfer. Selbstverständlich inklusive Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung und 5-jähriger Garantie durch die HUK-Coburg auf die Fahrzeugreparatur.  Dann erfolgt der Hinweis der HUK-Coburg, dass schon über 1 Million Geschädigte von diesem Service begeistert gewesen wären. Sodann  erfolgt ein Hinweis auf unbedingte Beachtung. Dieser Hinweis dürfte in der vorliegenden Form allerdings rechtlich falsch sein. Es folgen Ausführungen zu Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten und im Falle eines Totalschadens. Interessant sind hier zunächst die Ausführungen zu den Sachverständigenkosten. Diese gebe ich daher aus dem Schreiben vom 29.6.2011 wie folgt wörtlich wieder:

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Segelt nun auch die Generali-Versicherung incl. AachenerMünchener unter „falscher Flagge“ – Autobauer Ford und Opel im Schlepptau?

Generali kooperiert seit heute mit Ford und Opel

Mit dem heutigen Tag werden Kraftfahrt-Schadenfälle bei der Generali Gruppe Deutschland nicht mehr in der bislang üblichen Papierform, sondern direkt auf elektronischem Weg abgewickelt. Dies betrifft die zum Konzern gehörenden Kraftfahrtversicherer AachenMünchener und Generali. Beide Gesellschaften starten ihr „Fairplay“-Konzept mit den Werkstätten der Marken Ford und Opel. Die Generali Deutschland Gruppe geht damit nach eigenem Bekenntnis „neue Wege in der Schadenbearbeitung“.

„Mit Fairplay wird die Schadenbearbeitung nachhaltig für alle Beteiligten schlanker gestaltet, ohne qualitative Abstriche machen zu müssen. Der elektronische Austausch bietet Versicherern, Werkstätten und Kunden eine hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit im Versicherungsfall“, so Roland Stoffels wörtlich.

Quelle: authaus-online, alles lesen >>>>>>>>>

Unter „schlanker“ versteht sich nach unseren Erkenntnissen – Unterbindung der  Rechte von Haftpflichtgeschädigten –  kein Anwalt, kein Sachverständiger, dafür weniger im Anspruchsteller-Portemonnaie, siehe hierzu Rechtsanwalt Dory  „Unter falscher Flagge“

Läuft die Allianz “Unter falscher Flagge” in die Kfz-Werkstätten ein ?

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LG Frankfurt am Main verurteilt im Berufungsverfahren die Itzehoer Versicherung zur Zahlung restlicher, von ihr gekürzter Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.5.2011 -2-24 S 186/10-.

Hallo Leute, hier noch ein Urteil der Berufungskammer des   Landgerichts Frankfurt am Main gegen die Itzehoer Versicherung. Das SV-Honorar gemäß Abtretung zugesprochen, die Kosten der ergänzenden Nachbesichtigung jedoch abgelehnt, da hierzu die Abtretung nicht hinreichend bestimmt sei. Bei diesem Urteil war natürlich die Rechtsauffassung des VI. Zivilsenates aus der mündlichen Verhandlung vom 7.6.2011 im Verfahren des SV A. ./. HUK-Coburg noch nicht bekannt. Deshalb sollte man die Abtretungsvereinbarung mit gebotener Zurückhaltung betrachten. Die Berufungskammer setzt sich aber auch kritisch mit der BVSK-Tabelle auseinander.

 LANDGERICHT FRANKFURT AM MAIN                      Lt. Protokoll
                                                                              verkündet am 05.05.2011
Geschäftsnummer: 2-24 S 186/10

IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

In dem Rechtsstreit

Sachverständiger

– Kläger, Widerbeklagter und Berufungskläger –

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AG Leipzig mit Urteil vom 25.11.2008 -108 C 4208/08- zu den Rechtsanwaltskosten.

Hallo Captain-Huk-Leser, jetzt wurde auch aus den neuen Bundesländern ein zwar älteres, aber dafür durchaus interessantes Urteil zugesandt. Hier  ein  Urteil aus Leipzig zu den Rechtsanwaltskosten bezüglich des  Gegenstandswertes. Bei diesem Urteil ist aber der Ursprungssachverhalt noch interessanter. WBW 1.800,00 € und RW 1.770,00 €! Selbst die Richterin hält das Restwertgebot, von der Versicherung unterbreitet,  für nicht seriös. Lest selbst. Gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

 Amtsgericht Leipzig

108 C 42/08

Verkündet am: 3.12.2 008

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In dem Rechtsstreit

– Antragstellerin –

gegen

1 ) HUK Coburg Allgemeine Versicherung AG,
vertr. durch den Vorstand Rolf-Peter Hoenen, Stefan Gronbach u.a., Bahnhofsplatz 1, 96444 Coburg,

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AG Rostock verurteilt HUK Coburg zur Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten (Az.: 43 C 98/10 vom 18.06.2011)

Mit Entscheidung vom 18.06.2011 (43 C 98/10) wurde die HUK-Coburg Versicherung  durch das Amtsgericht Rostock zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt. Die Klage erfolgte durch den Sachverständigen aus abgetretenem Recht.

Amtsgericht Rostock

43 C 98/10

verkündet am 18.06.2010

URTEIL

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

Kläger –

gegen

HUK Coburg Allgemeine Versicherung AG
vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den
Vorsitzenden Herrn Stefan Gronbach,
Bahnhofsplatz 1, 96444 Coburg,

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LG Frankfurt am Main spricht sich mit Berufungsurteil vom 5.5.2011 – 2-24 S 160/10 – für volle Sachverständigenkosten im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall aus.

Hallo Captain-Huk-Leser, die HUK hat es anscheinend geschafft, nun auch andere Versicherer anzustacheln, die Kostenrechnungen der Sachverständigen zu kürzen.  Nach der Zurich-Versicherung kürzt jetzt auch   die Itzehoer-Versicherung. Allerdings ist der Itzehoer-Versicherung vom Amtsrichter des AG Frankfurt als auch von den Berufungsrichtern des LG Frankfurt deutlich vor Augen gehalten worden, dass die Kürzung in diesem Fall rechtswidrig, weil gegen das Gesetz verstoßend, war.  Hier das LG-Berufungs-Urteil aus Frankfurt gegen die Itzehoer Versicherung. Wieder der (untaugliche) Versuch eines Gerichtes willkürlich Mäßstäbe festzulegen. Lest bitte selbst.

Landgericht Frankfurt am Main                              verkündet am: 5.5.2011
Aktenzeichen: 2-24 S 160/10

Urteil

Im Namen des Volkes

In dem Rechtsstreit

der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VvaG, vertr. durch den Vorstand Wolfgang Bitter, Itzehoer Platz, 25524 Itzehoe,

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Allianz will Kostenerstattung für Begründung des Wiederbeschaffungswertes

Es gibt Tage, an denen mit der Post lauter lustige Briefe ins Haus geflattert kommen.

Wir haben vor vielen Wochen ein Schadengutachten für den Geschädigten erstattet. Nachdem sich bei der Regulierung nichts getan hat, hat der Geschädigte bei der Versicherung angerufen und gefragt, was denn los sei. Dort wurde ihm dann mitgeteilt, dass natürlich sofort reguliert werde.

Zwei Tage später stand ein SV der Allianz bei ihm vor der Tür, hat zuerst das Fahrzeug besichtigt und dann geklingelt…

Wochen später kam dann wiederum ein Abrechnungsschreiben, in dem der WBW einfach um 600,- Euro gekürzt wird, alles ohne Begründung. Der AS beauftragte uns deshalb mit der Überprüfung des von der Allianz ermittelten Wiederbeschaffungswertes. Wir haben deshalb dort das erstellte Gutachten angefordert, das dem Geschädigten bisher nicht übersandt wurde. Nachdem wir nichts erhalten haben, haben wir nachgefasst und erhalten nunmehr die postalische Nachricht, dass der SV den Wiederbeschaffungswert marktgerecht ermittelt hätte und wenn wir einen Nachweis wollten, ginge das nur mittels Kostenauflage.

Alles klar. Wird die Regulierung also nunmehr über einen Anwalt erfolgen müssen.

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Zurich springt auf den HUK-Zug auf

Liebe Mitleser,

es gibt positive und negative Eigenschaften, die Versicherer voneinander übernehmen können. Bei der Zurich stellt man sich wohl auf den Standpunkt lieber negative Regulierungseigenschaften zu übernehmen.

So habe ich letztens folgendes Schreiben erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir übernehmen die Sachverständigenkosten mit insgesamt xyz,00 EUR.

Die in Rechnung gestellten Kosten für das Kfz-Gutachten ersetzen wir nicht in voller Höhe. Nach Marktlage halten wir maximal den gezahlten Betrag für angemessen und als erforderlichen Wiederherstellungsaufwand zivirechtlich geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Zurich Kunden Service

Dem Schreiben ist leider kein Sachbearbeiter zu entnehmen, sodass eine persönliche Auseinandersetzung nicht stattfinden kann. Besonders dreist ist jedoch der gezahlte Betrag, der weder HUK-BVSK-Gesprächsergebnis noch sonst irgendeiner mir bekannten Liste entspricht.

Dann wird wohl wieder ein VN mehr neben seinem Beitrag für die Haftpflichtversicherung noch ein paar Euro nicht regulierten Schaden ersetzen müssen.

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AG Rudolstadt verwirft Fraunhofer und spricht restliche Mietwagenkosten nach Schwacke zu mit Urteil vom 14.4.2010 – 2 C 104/09 -.

Hallo Leute, nun wieder ein freundlicherweise aus Thüringen übersandtes Urteil. Nachstehend gebe ich Euch das Urteil des AG  Rudolstadt bekannt. Die Amtsrichterin verwirft Fraunhofer und spricht die restlichen Mietwagenkosten nach Schwacke zu. Lest und gebt Eure Kommentare ab. Ich wünsche allen Lesern ein schönes Wochenende.

Amtsgericht Rudolstadt                                  Verkündet am 14.04.2010

2 C 104/09
Geschäftsnummer

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In dem Rechtsstreit

-Kläger-

gegen

– Beklagte –

hat das Amtsgericht Rudolstadt durch Richterin … im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO mit Schriftsatzfrist bis zum 07.04.2010, was dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, für Recht erkannt:

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AG Potsdam legt im Urteil vom 16.11.2010 – 21 C 80/10 – die Schwacke-Liste als Maßstab zugrunde.

Hallo Captain-Huk-Leser, der Aufruf fruchtet auch in den östlichen Bundesländern. Dieses Mal ein Mietwagenurteil aus dem Bundesland Brandenburg, genauer gesagt aus Potsdam. Das Gericht legt als Maßstab die Schwacke-Liste zugrunde.  Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

21 C 80/10                                               verkündet am 16.11.2010

Amtsgericht Potsdam

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Rechtsstreit

– Klägerin –

gegen

Direct Line Versicherung Vorstand: Uwe Schumacher, Rheinstraße 7 a, 14513 Teltow

– Beklagte –

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AG Leipzig verurteilt HUK Coburg zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars (Az.: 114 C 1171/11 vom 26.05.2011)

Mit Entscheidung vom 26.05.2011 (114 C 1171/11) wurde die HUK Coburg Versicherung durch das Amtsgericht Leipzig zur Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten verurteilt. Der Sachverständige hatte aus abgetretenem Recht geklagt. Ein korrektes Urteil ohne Einbeziehung von irgendwelchen Listen à la BVSK & Co.

Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 114 C 1171/11

Verkündet am: 26.05.2011

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

In dem Rechtsstreit

Kläger

gegen

HUK-Coburg Allgemeine Versicherung AG, vertreten durch d. Vorstand, Bahnhofsplatz 1 96442 Coburg

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ZDF Frontal 21 – HIS-Datei (früher Uniwagnis) = Kriminalisierung von rechtschaffenen Bürgern?

Quelle: ZDF – Frontal 21 vom 21.06.2011

Die meisten Autobesitzer wissen gar nichts von der geheimen Datensammlung über Unfallschäden. Das sogenannte „Hinweis- und Informationssystem“, kurz HIS-Datei, betreibt die Versicherungswirtschaft schon seit Jahren. Es zielt darauf ab, Versicherungsbetrügern auf die Schliche zu kommen. Dabei werden jedoch auch Daten von Geschädigten gespeichert, die nur ihr gutes Recht in Anspruch genommen haben, zum Beispiel, indem sie sich ihre Schadensregulierung haben auszahlen lassen. Kritiker bezeichnen diese Methode als Kriminalisierung von rechtschaffenen Bürgern. Zudem nutzen immer mehr Versicherungen die Datei, um berechtigte Ansprüche abzuwehren oder Unfallopfer regelrecht auszuspionieren.

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