AG Stade verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 16.9.2016 – 63 C 579/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute stellen wir Euch noch ein Urteil aus Stade zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. vor. Das Urteil wurde gesprochen von einem Richter, der sich offensichtlich im Schadensersatzrecht bestens auskennt. Lest selbst das Urteil des AG Stade und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Bonn verurteilt nach durchgeführter Reparatur zur Zahlung der vollen Verbringungskosten und den Reinigungskosten sowie zu den Mietwagenkosten mit Urteil vom 3.2.2017 – 112 C 90/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zum Wochenbeginn stellen wir Euch hier ein positives Urteil des AG Bonn zu den Verbringungskosten, den Reinigungskosten und zu den Mietwagenkosten vor. Auch bei der konkreten Abrechnung der Reparaturkosten, belegt und bewiesen durch die Reparaturkostenrechnung, wird offensichtlich seitens der einstandspflichtigen  Versicherer hart gekämpft. Warum hat das Gericht hier – analog der Sachverständigenkosten á la BGH – nicht einfach die Kosten für die Verbringungs- oder Reinigungskosten willkürlich nach § 287 ZPO „geschätzt“ oder komplett versagt? Insbesondere nachdem die Rechnung noch nicht bezahlt war? Erstaunlicherweise gelten hier selbstverständlich die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten nebst Argument zum Auswahlverschulden und die Tatsache, dass sich der Geschädigte nicht auf einen Rechtsstreit mit der Werkstatt einlassen muss. Bei allem Positiven in dem Urteil des AG Bonn findet sich leider auch bei dieser Entscheidung wieder, dass die konkreten Kosten fehlerhaft nach § 249 Abs. 2 BGB geprüft werden.

Interessant ist dazu auch folgendes Zitat:

„Der Unfallgeschädigte darf sowohl auf die Sachkunde des Gutachters vertrauen, als auch darauf, dass die Kfz.-Werkstatt nicht Werkleistungen in Rechnung stellt, die nicht erbracht wurden, die nicht notwendig waren oder die überhöht abgerechnet werden.“

Der Geschädigte darf selbstverständlich auf die Sachkunde des von ihm hinzugezogenen Sachverständigen vertrauen und darauf, dass die Werkstatt völlig korrekt abrechnet! Bei der Rechnung des Sachverständigen gilt dann – gemäß der neueren BGH-Rechtsprechung des VI. Zivilsenates – offensichtlich aber etwas anderes? Auf die Sachkunde des Schverständigen  darf der Geschädigte wohl vetrauen, auf eine ordnungsgemäße Rechnung des Sachverständigen dann offensichtlich aber nicht und kürzt dann willkürlich unter Missbrauch des § 287 ZPO? Das Gleiche gilt bei den konkret angefallenen Mietwagenkosten, Abschleppkosten usw.. Man kann einer Abrechnung der Werkstatt wohl mehr vertrauen als der Kostenrechnung eines Sachverständigen, dem man bei seiner Arbeit jedoch vertraut? So etwas nenne ich ein Paradoxum. Die gesamte Rechtsprechung des VI. Zivilsenates des BGH zum Schadensersatz ist sowas in Widersprüche verstrickt, dass es auch bereits in der Literatur Kritik zur Rechtsprechung des Senats gibt (vgl. z.B. Ullenboom NJW 2017, 849 ff.) Ein besonderes Beispiel widersprüchlicher Rechtsprechuntg des VI. Zivilsenates ist das sogenannte Pinocchio-Urteil. Die vorstehende Kritik gilt natürlich nur dem VI. Zivilsenat des BGH. Das AG Bonn hingegen hat das Schadensersatzrecht noch nicht aus den Augen verloren, wie wir meinen. Lest selbst und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine gute Woche
Willi Wacker

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AG Grimma verurteilt mit Urteil vom 14.6.2016 – 4 C 40/16 – die Allianz Vers. AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

nachdem wir die Leipziger Urteilsrunde abgeschlossen haben, stellen wir Euch heute am Sonntag hier noch ein Urteil aus Grimma zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung AG vor. Die Anwälte der Allianz Versicherung versuchten mit Argumenten, wie „wuchereische Beträge“ und „verdeckte Zuschläge“ bei den Sachverständigenkosten das Ansehen des Sachverständigen in Misskredit zu bringen, doch das erkennende Gericht hat das durchsichtige Vorbringen der Beklagten sofort entlarvt. Man sieht aber, mit welch fragwürdigen Argumenten zwischenzeitlich die Allianz Versi9cherung AG arbeitet. Lest aber selbst das Urteil des AG Grimma und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.
Willi Wacker

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Leipziger Urteilsliste zum Fünften: AG Leipzig verurteilt die Allianz Versicherungs AG mit relativ kurz gehaltenem Urteil vom 4.1.2017 – 109 C 7312/16 – zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

am heutigen Sonntag wollen wir Euch das letzte Urteil der Leipziger Urteilsreihe vorstellen. Auch in diesem Rechtsstreit ging es um restliche Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung. Diesen Rechtsstreit musste das angerufene Amtsgericht Leipzig entscheiden, weil die Allianz Versicherungs AG voregerichtlich nicht bereit war, vollen Schadensersatz – bei voller Haftung – zu leisten. Jetzt kann der Vorstand der Allianz Versicherungs AG mit relativ kurzen Worten lesen, dass die vorgerichtliche Schadenskürzung rechtswidrig war. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.
Willi Wacker

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Leipziger Urteilsliste zum Vierten: AG Leipzig verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 21.9.2016 – 102 C 4864/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

am heutigen Sonnabend stellen wir Euch hier auch noch das vierte Urteil des AG Leipzig zu den Sachverständigenkosten vor. In diesem Fall handelt es sich um ein Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK 24 AG.  Da der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die HUK 24 AG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung wirksam abgetreten war, hat das erkennende Gericht zu Recht den Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach den Grundsatzentscheidungen des BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 geprüft, denn durch die Abtretung verändert sich der Anspruch nicht. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig vom 21.9.2016 – 102 C 4864/16 – und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.            

Viele Grüße und weiterhin ein schönes Wochende
Willi Wacker

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Leipziger Urteilsreihe zum Dritten: AG Leipzig verurteilt VHV Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 29.6.2016 – 102 C 3002/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

als Wochenendlektüre veröffentlichen wir für Euch im Rahmen der Leipziger Urteilsreihe heute noch ein weiteres Urteil des AG Leipzig gegen die VHV Versicherung. Es ging wieder um restliche, abgetretene Sachverständigenkosten, die die VHV vorgerichtlich nicht ersetzen wollte. Den Rechtsstreit hat sie dann jedoch nicht mehr aufgenommen. Lest selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch ein schönes Wochende
Willi Wacker

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Leipziger Urteilsreihe zum Zweiten: AG Leipzig verurteilt Allianz Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 28.6.2016 – 115 C 1430/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

zum Wochendend stellen wir Euch hier noch ein weiteres Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht vor. Es handelt sich in diesem Fall um ein Urteil gegen die Allianz Versichwerungs AG. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochende
Willi Wacker

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Zum Wochende die Leipziger Urteilsreihe: Das AG Leipzig verurteilt die VHV Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.7.2016 – 114 C 799/16 -.

Hallo verehrte Capt6ain-Huk-Leserschaft,

zum kommenden Wochenende stellen wir Euch erneut eine Reihe Leipziger Urteile vor. Heute handelt es sich um ein weiteres Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die VHV Versicherung mit interessanten Ausführungen zur Abtretung. Obwohl sonst die VHV Versicherung häufig die Rechtsstreite nicht aufnimmt, hatte sie in diesem Falle sogar das Klageverfahren aufgenommen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Halle (Saale) verurteilt die Allianz Versicherungs AG zur Freistellung der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 8.9.2016 – 97 C 3859/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

hier und heute veröffentlichen wir noch ein – nicht mehr ganz so aktuelles – Urteil aus Halle an der Saale zu den Sachverständigenkosten gegen die Allianz Versicherungs AG, bei dem der Richter das Schadensersatzrecht mit wenigen Worten auf den Punkt gebracht hat. Lest selbst und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Das historische Urteil zum Restwert, das auch heute noch aktuell ist: Der VI. Zivilsenat des BGH urteilt am 6.4.1993 – VI ZR 181/92 – zu den grundsätzlichen Fragen des Restwerts und der Restwertbörsen.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

heute stellen wir Euch hier noch ein historisches Urteil des VI. Zivilsenates des BGH vom April 1993 vor, das an Aktualität auch bis heute nichts eingebüßt hat. Es geht um die Grundsatzentscheidung des BGH zum Restwert und zur Restwertbörse. Der Leitsatz des Urteils vom 6.4.1993 – VI ZR 181/92 – gilt auch heute noch: Der Geschädigte darf bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 S. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kfz grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer braucht er sich in aller Regel nicht verweisen zu lassen. Lest selbst das Restwert-Urteil des BGH und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Mayen verurteilt bei konkreter Schadensabrechnung der tatsächlich angefallenen Verbringungskosten die HUK 24 AG zur Zahlung der von ihr vorgerichtlich gekürzten Verbringungskosten mit Urteil vom 16.12.2016 – 2d C 403/16 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute vormittag veröffentlichen wir für Euch hier ein Urteil aus Mayen zur konkreten Abrechnung einer Fahrzeugreparatur, wobei die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung offensichtlich mal wieder die Verbringungskosten willkürlich gekürzt hatte, obwohl eine konkrete Reparatur mit Verbringung vorlag. Bei der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich – wie sollte es anders sein – um die HUK 24 AG. Seitens des beklagten Versicherers wurde wieder alles bestritten. Man wollte sogar die Lackierei in Erfahrung bringen, obwohl für diesen Ausforschungsanspruch keine Rechtsgrundlage besteht. Darüber hinaus sollten die tatsächlich angefallenen Verbringungskosten zum Lackierbetrieb, da die Fachwerkstatt keine eigene Lackiererei unterhielt, gekürzt werden. Dabei vergißt die beklagte HUK 24 AG offensichtlich bewußt, dass die Verbringungskosten hier nach § 249 I BGB konkret abgerechnet werden.  Der HUK 24 AG wurde aber kurz und bündig durch das Gericht ins Versicherungsbuch geschrieben, dass die von ihr vorgenommene Kürzung rechtswidrig war. Im Übrigen vergißt die HUK 24 AG, dass die reparierende Werkstatt ihr Erfüllungsgehilfe ist. Etwaige Fehler des Erfüllungsgehilfen gehen nach absolut herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu ihren Lasten. Lest selbst und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Bonn hält mit Streiturteil vom 25.1.2017 – 115 C 9/17 – das Versäumnisurteil gegen den bei der HUK-COBURG Versicherten aufrecht, durch das dieser zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten verurteilt war.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,

heute stellen wir Euch ein Urteil aus Bonn zu den Sachverständigenkosten gegen den bei  der HUK-COBURG Versicherten vor. Zu Recht hat der Kläger, anwaltlich gut beraten, wegen des Restschadensersatzes nicht mehr die ohnehin beratungsresistente HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, sondern den Versicherungsnehmer persönlich. So lernt der bei der HUK-COBURG Versicherte die Machenschaften seiner HUK-COBURG kennen. Insbesondere lernt er auch, dass seine HUK-COBURG rechtswidrig Schadensersatzansprüche des Geschädigten kürzt. Gegen das bereits ergangene Versäumnisurteil war Einspruch eingelegt worden. Aber auch der Einspruch blieb erfolglos. Mit Streiturteil blieb der Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung des von der HUK-COBURG gekürzten Betrages aus dem Versäumnisurteil verurteilt. Lest selbst das Urteil des AG Bonnn und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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