Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,
hier und heute veröffentlichen wir für Euch noch ein Urteil aus Schwerin zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die bei der HUK Coburg Versicherte. Im Ergebnis ist das Urteil zwar positiv, aber in der Begründung jedoch teilweise fehlerhaft. So wird die Indizwirkung der bezahlten Rechnung falsch interpretiert bei einer Abtretung an Erfüllungs statt und anschließend dann auch wieder die „Erforderlichkeit“ nach BVSK geprüft und die Einzelposten der Sachverständigenkostenrechnung einer Überprüfung unterworfen, obwohl es bei der Schätzung nur auf den Gesamtbetrag ankommen kann. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker